Die Nutzung ist für Kund*innen mit ständigem Wohnsitz in Deutschland bei einem vorübergehenden Aufenthalt im EU Ausland vollumfänglich möglich.
Zeitbasierte Jugendschutzfunktionen beziehen sich auf mitteleuropäische Zeit (MEZ/Deutschland).

Bei der Nutzung über ausländische Netzbetreiber (Roaming) kann es zu Qualitätsproblemen kommen, deren Ursachen nicht im Verantwortungsbereich der Deutschen Telekom liegen.

Falls Sie keinen Festnetz-Tarif der Telekom haben ist es ggf. erforderlich, die Nutzung von Streaming-TV im EU-Ausland direkt mit Hilfe Ihres Personalausweises oder per Video-Ident-Verfahren freischalten zu lassen."