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Wie finde ich heraus, welches MagentaTV ich nutze?

Gelöst

Inkasso eingeleitet trotz Einzugsermächtigung

vor einem Tag

Ich habe vor einiger Zeit  im Telekomshop eine Ersatzfernbedienung für meine Magenta ONE 2nd Generation bestellt da ich meine Original Fernbedienung nicht mehr finden konnte. Vor Ort wurde mir gesagt ich müsse mich um die Bezahlung nicht kümmern der Betrag wird zusammen mit meiner Telefonrechnung von meinen Konto abgebucht.

Leider hatte ich es versäumt das zu kontrollieren und da ich auch nichts mehr gehört habe ging ich davon aus das alles in Ordnung ist.

Aber wie sich herausstellte wurde nichts abgebucht und die Rechnung und Mahnungen wurden zu der Adresse des Anschlusses Geschickt  statt zu meiner Rechnungsadresse. Als ich dort zufällig  auf die Post gestoßen bin (ich bekomme da normal keine Post) War schon das Schreiben der Inkassofirma  da!

Finde das  nicht in Ordnung da auch noch Mahngebühren zahlen zu müssen nur weil man es nicht schafft das Geld abzubuchen bzw die Rechnung an die Richtige Adresse zu schicken.

Wäre schön wenn man mir sagen könnte wie ich ohne Rechtsstreit da wieder rauskomme!

Hinweis

Dieser Beitrag wurde von Waage1969 am 21.09.2026 13:22 eskaliert.

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vor 2 Stunden

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    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 6 Stunden

      Hallo @kafiry,

       

      ich kann verstehen, dass es recht unschön ist. Aber da es bereits an Inkasso abgegeben wurde kann ich hier leider nicht mehr tätig werden. Bitte wende dich schriftlich mit Angabe der Kundennummer und Aktenzeichen / Forderungsnummer an das Inkasso-Unternehmen (per E-Mail oder über das jeweilige Online-Portal des Inkasso-Unternehmen).

       

      Gruß

      Sebastian

      15

      von

      vor 3 Stunden

      mboettcher

      Die Forderung muss er nat. begleichen.

      CobraCane
      Wenn du der Meinung bist dass es rechtlich nicht passt steht dir der Klageweg selbstverständlich frei.

      Wenn du der Meinung bist dass es rechtlich nicht passt steht dir der Klageweg selbstverständlich frei.

      CobraCane

      Wenn du der Meinung bist dass es rechtlich nicht passt steht dir der Klageweg selbstverständlich frei.

      @kafiry  muss nicht klagen. Er ist nämlich nicht in Verzug geraten und kann dies gegenüber Inkasso und Telekom geltend machen. §286 (4) BGB besagt, dass ein Schuldner nicht in Verzug gerät, wenn er die Umstände der Nichtzahlung nicht zu vertreten hat. Die Forderung hätte ja wie angekündigt problemlos abgebucht werden können. Sofern man dies nicht wollte oder aus nicht vom TE zu vertretenden Gründen bei der T. nicht konnte, ist dem TE  die Zustellung der Rechnung an die falsche Adresse nicht zuzurechnen. Er muss daher auch weder Mahn- noch Inkassokosten zahlen. Die Forderung muss er nat. begleichen.

      mboettcher

      Die Forderung muss er nat. begleichen.

      ans Inkasso, wichtig

      0

      von

      vor 3 Stunden

      CobraCane

      Warum diese Adresse genutzt wurde und was dazu geführt hat dass niemand dort reagiert hat ist etwas das weder du noch ich wissen.

      Daher ist es einfach nicht zielführend wenn du mit irgendwelchen Paragrafen um die Ecke kommst und versuchst zu erklären welche Rechte der Kunde hat ohne dass du überhaupt Kenntnis davon hast wie genau die Situation ist

      mboettcher

      Soweit ich es beurteilen kann, haben wir beide den gleichen Kenntnisstand.

      Soweit ich es beurteilen kann, haben wir beide den gleichen Kenntnisstand. @kafiry ist mit einer Forderung konfrontiert, die er wahrscheinlich zeitig beglichen hätte, wäre sie ihm an die richtige Adresse zugegangen. Dies ist nicht passiert, der Fall eskalierte und er sieht sich jetzt mit Inkassoforderungen konfrontiert. Ich weiß nicht, wozu für so einen Fall Vertragsunterlagen benötigst. Du äußerst dich hier ja auch ohne dass dir diese vorliegen. Wobei der Vertrag, um den es hier geht, der Kaufvertrag einer Fernbedienung ist. Wieviele Seiten wird der deiner Meinung nach umfassen? 
      mboettcher

      Soweit ich es beurteilen kann, haben wir beide den gleichen Kenntnisstand.

      Richtig, wir beide kennen die exakte Konstellation nicht und was die "richtige" Adresse ist.

      Fakt ist dass die Rechnungen an eine Adresse gegangen ist.

      Warum diese Adresse genutzt wurde und was dazu geführt hat dass niemand dort reagiert hat ist etwas das weder du noch ich wissen.

      Daher ist es einfach nicht zielführend wenn du mit irgendwelchen Paragrafen um die Ecke kommst und versuchst zu erklären welche Rechte der Kunde hat ohne dass du überhaupt Kenntnis davon hast wie genau die Situation ist

      Aber hey, mir ist das irgendwie auch zu kindisch mit dir darüber zu sinnieren. Du bist auf meine Aussage eingegangen und meinst dass du im Recht bist, dann lassen wir das so stehen, der TE selbst muss für sich entscheiden was für ihn richtig ist denn schlussendlich ist es sein Thema und sein Problem, egal wie er sich entscheidet

      CobraCane

      Warum diese Adresse genutzt wurde und was dazu geführt hat dass niemand dort reagiert hat ist etwas das weder du noch ich wissen.

      Daher ist es einfach nicht zielführend wenn du mit irgendwelchen Paragrafen um die Ecke kommst und versuchst zu erklären welche Rechte der Kunde hat ohne dass du überhaupt Kenntnis davon hast wie genau die Situation ist

      Im Gegensatz zu dir nehme ich die Aussagen des TE als zutreffend. Daraus ergeben sich für diesen Fall Konsequenzen, die längst abschliessend juristisch geklärt sind. Natürlich ist es möglich, dass der TE nicht korrekt berichtet.  Davon sollte man aber nicht gleich ausgehen. 

      Du monierst, dass ich „mit Paragraphen um die Ecke komme“. Das finde ich putzig! Du schreibst nämlich, dass der TE ja den Klageweg beschreiten könne. Das ist ein dummer Vorschlag, der letztlich auch in die Kategorie „Paragraphen“ fällt. Nachdem die Telekom ihre Forderung verkauft, ist diese ja raus; das Risiko liegt nun beim Inkasso. Dem steht, wenn die Situation wie beschrieben ist, nur die ursprüngliche Forderung zu, die der TE begleichen sollte. Alle übrigen Beträge weist man mit Begründung zurück. Dann ist es am Inkasso, ob sie klagen. Die Inkassofirma müsste beweisen, dass die Rechnung und Mahnung korrekt zugestellt wurde. Stimmt nun die Rechnungsadresse nicht mit dem Installationsort überein, kann sich der TE entspannt zurücklehnen. 

      0

      von

      vor 2 Stunden

      mboettcher

      Stimmt nun die Rechnungsadresse nicht mit dem Installationsort überein, kann sich der TE entspannt zurücklehnen. 

      CobraCane

      Warum diese Adresse genutzt wurde und was dazu geführt hat dass niemand dort reagiert hat ist etwas das weder du noch ich wissen.

      Daher ist es einfach nicht zielführend wenn du mit irgendwelchen Paragrafen um die Ecke kommst und versuchst zu erklären welche Rechte der Kunde hat ohne dass du überhaupt Kenntnis davon hast wie genau die Situation ist

      Richtig, wir beide kennen die exakte Konstellation nicht und was die "richtige" Adresse ist. Fakt ist dass die Rechnungen an eine Adresse gegangen ist. Warum diese Adresse genutzt wurde und was dazu geführt hat dass niemand dort reagiert hat ist etwas das weder du noch ich wissen. Daher ist es einfach nicht zielführend wenn du mit irgendwelchen Paragrafen um die Ecke kommst und versuchst zu erklären welche Rechte der Kunde hat ohne dass du überhaupt Kenntnis davon hast wie genau die Situation ist Aber hey, mir ist das irgendwie auch zu kindisch mit dir darüber zu sinnieren. Du bist auf meine Aussage eingegangen und meinst dass du im Recht bist, dann lassen wir das so stehen, der TE selbst muss für sich entscheiden was für ihn richtig ist denn schlussendlich ist es sein Thema und sein Problem, egal wie er sich entscheidet
      CobraCane

      Warum diese Adresse genutzt wurde und was dazu geführt hat dass niemand dort reagiert hat ist etwas das weder du noch ich wissen.

      Daher ist es einfach nicht zielführend wenn du mit irgendwelchen Paragrafen um die Ecke kommst und versuchst zu erklären welche Rechte der Kunde hat ohne dass du überhaupt Kenntnis davon hast wie genau die Situation ist

      Im Gegensatz zu dir nehme ich die Aussagen des TE als zutreffend. Daraus ergeben sich für diesen Fall Konsequenzen, die längst abschliessend juristisch geklärt sind. Natürlich ist es möglich, dass der TE nicht korrekt berichtet.  Davon sollte man aber nicht gleich ausgehen. 

      Du monierst, dass ich „mit Paragraphen um die Ecke komme“. Das finde ich putzig! Du schreibst nämlich, dass der TE ja den Klageweg beschreiten könne. Das ist ein dummer Vorschlag, der letztlich auch in die Kategorie „Paragraphen“ fällt. Nachdem die Telekom ihre Forderung verkauft, ist diese ja raus; das Risiko liegt nun beim Inkasso. Dem steht, wenn die Situation wie beschrieben ist, nur die ursprüngliche Forderung zu, die der TE begleichen sollte. Alle übrigen Beträge weist man mit Begründung zurück. Dann ist es am Inkasso, ob sie klagen. Die Inkassofirma müsste beweisen, dass die Rechnung und Mahnung korrekt zugestellt wurde. Stimmt nun die Rechnungsadresse nicht mit dem Installationsort überein, kann sich der TE entspannt zurücklehnen. 

      mboettcher

      Stimmt nun die Rechnungsadresse nicht mit dem Installationsort überein, kann sich der TE entspannt zurücklehnen. 

      dann könnte er es nicht  😉

      kafiry

      die Rechnung und Mahnungen wurden zu der Adresse des Anschlusses Geschickt 

      Ich habe vor einiger Zeit  im Telekomshop eine Ersatzfernbedienung für meine Magenta ONE 2nd Generation bestellt da ich meine Original Fernbedienung nicht mehr finden konnte. Vor Ort wurde mir gesagt ich müsse mich um die Bezahlung nicht kümmern der Betrag wird zusammen mit meiner Telefonrechnung von meinen Konto abgebucht.

      Leider hatte ich es versäumt das zu kontrollieren und da ich auch nichts mehr gehört habe ging ich davon aus das alles in Ordnung ist.

      Aber wie sich herausstellte wurde nichts abgebucht und die Rechnung und Mahnungen wurden zu der Adresse des Anschlusses Geschickt  statt zu meiner Rechnungsadresse. Als ich dort zufällig  auf die Post gestoßen bin (ich bekomme da normal keine Post) War schon das Schreiben der Inkassofirma  da!

      Finde das  nicht in Ordnung da auch noch Mahngebühren zahlen zu müssen nur weil man es nicht schafft das Geld abzubuchen bzw die Rechnung an die Richtige Adresse zu schicken.

      Wäre schön wenn man mir sagen könnte wie ich ohne Rechtsstreit da wieder rauskomme!

      kafiry

      die Rechnung und Mahnungen wurden zu der Adresse des Anschlusses Geschickt 

      Und genau dort liegt auch die Krux, lasst das mal schon den TO mit EOS klären

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