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Wie finde ich heraus, welches MagentaTV ich nutze?Gelöst
Inkasso eingeleitet trotz Einzugsermächtigung
vor einem Tag
Ich habe vor einiger Zeit im Telekomshop eine Ersatzfernbedienung für meine Magenta ONE 2nd Generation bestellt da ich meine Original Fernbedienung nicht mehr finden konnte. Vor Ort wurde mir gesagt ich müsse mich um die Bezahlung nicht kümmern der Betrag wird zusammen mit meiner Telefonrechnung von meinen Konto abgebucht.
Leider hatte ich es versäumt das zu kontrollieren und da ich auch nichts mehr gehört habe ging ich davon aus das alles in Ordnung ist.
Aber wie sich herausstellte wurde nichts abgebucht und die Rechnung und Mahnungen wurden zu der Adresse des Anschlusses Geschickt statt zu meiner Rechnungsadresse. Als ich dort zufällig auf die Post gestoßen bin (ich bekomme da normal keine Post) War schon das Schreiben der Inkassofirma da!
Finde das nicht in Ordnung da auch noch Mahngebühren zahlen zu müssen nur weil man es nicht schafft das Geld abzubuchen bzw die Rechnung an die Richtige Adresse zu schicken.
Wäre schön wenn man mir sagen könnte wie ich ohne Rechtsstreit da wieder rauskomme!
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Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 6 Stunden
Hallo @kafiry,
ich kann verstehen, dass es recht unschön ist. Aber da es bereits an Inkasso abgegeben wurde kann ich hier leider nicht mehr tätig werden. Bitte wende dich schriftlich mit Angabe der Kundennummer und Aktenzeichen / Forderungsnummer an das Inkasso-Unternehmen (per E-Mail oder über das jeweilige Online-Portal des Inkasso-Unternehmen).
Gruß
Sebastian
15
von
vor 3 Stunden
Die Forderung muss er nat. begleichen.
Wenn du der Meinung bist dass es rechtlich nicht passt steht dir der Klageweg selbstverständlich frei.
@kafiry muss nicht klagen. Er ist nämlich nicht in Verzug geraten und kann dies gegenüber Inkasso und Telekom geltend machen. §286 (4) BGB besagt, dass ein Schuldner nicht in Verzug gerät, wenn er die Umstände der Nichtzahlung nicht zu vertreten hat. Die Forderung hätte ja wie angekündigt problemlos abgebucht werden können. Sofern man dies nicht wollte oder aus nicht vom TE zu vertretenden Gründen bei der T. nicht konnte, ist dem TE die Zustellung der Rechnung an die falsche Adresse nicht zuzurechnen. Er muss daher auch weder Mahn- noch Inkassokosten zahlen. Die Forderung muss er nat. begleichen.
ans Inkasso, wichtig
0
von
vor 3 Stunden
Warum diese Adresse genutzt wurde und was dazu geführt hat dass niemand dort reagiert hat ist etwas das weder du noch ich wissen.
Daher ist es einfach nicht zielführend wenn du mit irgendwelchen Paragrafen um die Ecke kommst und versuchst zu erklären welche Rechte der Kunde hat ohne dass du überhaupt Kenntnis davon hast wie genau die Situation ist
Soweit ich es beurteilen kann, haben wir beide den gleichen Kenntnisstand.
Richtig, wir beide kennen die exakte Konstellation nicht und was die "richtige" Adresse ist.
Fakt ist dass die Rechnungen an eine Adresse gegangen ist.
Warum diese Adresse genutzt wurde und was dazu geführt hat dass niemand dort reagiert hat ist etwas das weder du noch ich wissen.
Daher ist es einfach nicht zielführend wenn du mit irgendwelchen Paragrafen um die Ecke kommst und versuchst zu erklären welche Rechte der Kunde hat ohne dass du überhaupt Kenntnis davon hast wie genau die Situation ist
Aber hey, mir ist das irgendwie auch zu kindisch mit dir darüber zu sinnieren. Du bist auf meine Aussage eingegangen und meinst dass du im Recht bist, dann lassen wir das so stehen, der TE selbst muss für sich entscheiden was für ihn richtig ist denn schlussendlich ist es sein Thema und sein Problem, egal wie er sich entscheidet
Im Gegensatz zu dir nehme ich die Aussagen des TE als zutreffend. Daraus ergeben sich für diesen Fall Konsequenzen, die längst abschliessend juristisch geklärt sind. Natürlich ist es möglich, dass der TE nicht korrekt berichtet. Davon sollte man aber nicht gleich ausgehen.
Du monierst, dass ich „mit Paragraphen um die Ecke komme“. Das finde ich putzig! Du schreibst nämlich, dass der TE ja den Klageweg beschreiten könne. Das ist ein dummer Vorschlag, der letztlich auch in die Kategorie „Paragraphen“ fällt. Nachdem die Telekom ihre Forderung verkauft, ist diese ja raus; das Risiko liegt nun beim Inkasso. Dem steht, wenn die Situation wie beschrieben ist, nur die ursprüngliche Forderung zu, die der TE begleichen sollte. Alle übrigen Beträge weist man mit Begründung zurück. Dann ist es am Inkasso, ob sie klagen. Die Inkassofirma müsste beweisen, dass die Rechnung und Mahnung korrekt zugestellt wurde. Stimmt nun die Rechnungsadresse nicht mit dem Installationsort überein, kann sich der TE entspannt zurücklehnen.
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von
vor 2 Stunden
Stimmt nun die Rechnungsadresse nicht mit dem Installationsort überein, kann sich der TE entspannt zurücklehnen.
Warum diese Adresse genutzt wurde und was dazu geführt hat dass niemand dort reagiert hat ist etwas das weder du noch ich wissen.
Daher ist es einfach nicht zielführend wenn du mit irgendwelchen Paragrafen um die Ecke kommst und versuchst zu erklären welche Rechte der Kunde hat ohne dass du überhaupt Kenntnis davon hast wie genau die Situation ist
Im Gegensatz zu dir nehme ich die Aussagen des TE als zutreffend. Daraus ergeben sich für diesen Fall Konsequenzen, die längst abschliessend juristisch geklärt sind. Natürlich ist es möglich, dass der TE nicht korrekt berichtet. Davon sollte man aber nicht gleich ausgehen.
Du monierst, dass ich „mit Paragraphen um die Ecke komme“. Das finde ich putzig! Du schreibst nämlich, dass der TE ja den Klageweg beschreiten könne. Das ist ein dummer Vorschlag, der letztlich auch in die Kategorie „Paragraphen“ fällt. Nachdem die Telekom ihre Forderung verkauft, ist diese ja raus; das Risiko liegt nun beim Inkasso. Dem steht, wenn die Situation wie beschrieben ist, nur die ursprüngliche Forderung zu, die der TE begleichen sollte. Alle übrigen Beträge weist man mit Begründung zurück. Dann ist es am Inkasso, ob sie klagen. Die Inkassofirma müsste beweisen, dass die Rechnung und Mahnung korrekt zugestellt wurde. Stimmt nun die Rechnungsadresse nicht mit dem Installationsort überein, kann sich der TE entspannt zurücklehnen.
dann könnte er es nicht 😉
die Rechnung und Mahnungen wurden zu der Adresse des Anschlusses Geschickt
Ich habe vor einiger Zeit im Telekomshop eine Ersatzfernbedienung für meine Magenta ONE 2nd Generation bestellt da ich meine Original Fernbedienung nicht mehr finden konnte. Vor Ort wurde mir gesagt ich müsse mich um die Bezahlung nicht kümmern der Betrag wird zusammen mit meiner Telefonrechnung von meinen Konto abgebucht.
Leider hatte ich es versäumt das zu kontrollieren und da ich auch nichts mehr gehört habe ging ich davon aus das alles in Ordnung ist.
Aber wie sich herausstellte wurde nichts abgebucht und die Rechnung und Mahnungen wurden zu der Adresse des Anschlusses Geschickt statt zu meiner Rechnungsadresse. Als ich dort zufällig auf die Post gestoßen bin (ich bekomme da normal keine Post) War schon das Schreiben der Inkassofirma da!
Finde das nicht in Ordnung da auch noch Mahngebühren zahlen zu müssen nur weil man es nicht schafft das Geld abzubuchen bzw die Rechnung an die Richtige Adresse zu schicken.
Wäre schön wenn man mir sagen könnte wie ich ohne Rechtsstreit da wieder rauskomme!
Und genau dort liegt auch die Krux, lasst das mal schon den TO mit EOS klären
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