Hinweis:
Dieser Inhalt wurde für MagentaTV 2.0 erstellt und ist möglicherweise nicht für MagentaTV gültig.
Wie finde ich heraus, welches MagentaTV ich nutze?Gelöst
Job gekündigt, Arbeitslosigkeit, bald Schule. Kein Verdienst, Sonderkündigungsrecht?
vor 11 Monaten
Hallo liebe Community,
ich habe eine da mal eine Frage.
Und zwar habe ich ein großes Problem.
Ich habe heute aus eigener Dämlichkeit, am 17.06.2024, einen Vertrag abgeschlossen (MagentaTV). Der Widerruflich nicht kündbar ist. Da ich die AGB falsch interpretiert habe.🫠😓
Ab dem 31.07.2024 bin ich Arbeitslos, da ich demnächst wieder zur Schule gehen werde. Dadurch habe ich leider kein Verdienst mehr. Besteht irgendwie die kleinste Möglichkeit eines Sonderkündigungsrechtes, aufgrund meiner bevorstehenden Arbeitslosigkeit bzw. Schulzeit? Einen Schulnachweis könnte ich ab dem 22.08.2024 zur Verfügung stellen.
Ich hoffe zutiefst auf ein positives Feedback!🙁
Mit freundlichen Grüßen
Niklas
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vor 11 Monaten
Grüße @niklas.gra
Da kann nur was aus Kulanz gemacht werden.
Ich rufe mal das @Telekom-hilft-Team dazu.
Wann bist du telefonisch am besten zwischen 7 und 23 Uhr erreichbar?
Auch wichtig bei dem telefonischen Gespräch die letzten 6 Zahlen der hinterlegten IBAN und die Kundennummer griffbereit zu haben. Dies geschieht für den Datenabgleich.
5
Antwort
von
vor 11 Monaten
Perfekt, dankeschön!
Antwort
von
vor 11 Monaten
@niklas.gra
Perfekt, dankeschön!
Gerne. 😄 Am 📞 hatten wir beide uns ja schon und der Stein, der dir vom Herzen gefallen ist, konnte ich hier noch hören.
Beim nächsten Mal einfach etwas achtsamer sein und heute lassen wir mal "Gnade vor Recht" ergehen.
Habe alles, wie grade abgemacht, eingestellt und ein MagentaTV-Tarif verschwindet heute Nacht dann, wie von 👻🖐️.
Wünsche dir weiterhin einen schönen Dienstag.
Greetz
Stefan
Ps. Würde mich auf ein paar Worte auf telekom.de/lob freuen, wenn du magst.
Antwort
von
vor 11 Monaten
Ein fettes Dankeschön nochmal!!!🫶🏼
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 11 Monaten
Solltest Du den Vertrag online abgeschlossen haben, hast Du immer eine Widerrufsfrist von 14 Tagen, egal was in den AGBs steht. Das gilt für alle Verträge die online abgeschlossen werden.
4
Antwort
von
vor 11 Monaten
Hier mal ein Auszug aus der Auftragsbestätigung für MagentaTV wenn sofort freigeschaltet werden soll:
Deine Telekom
Antwort
von
vor 11 Monaten
Selbst wenn Die Telekom das in Ihren AGBs so sieht, heißt das noch lange nicht, dass dies den gesetzlichen Bestimmungen entspricht. Die eigenen AGBs kann sich jedes Unternehmen so zusammenwürfen, wie es denn möchte. Und wenn dies in den AGBs versteckt war, dann sowieso nicht. Im Normalfall wird dann der Widerruf durchgeführt und die bisherigen kosten anteilig berechnet. Die Telekom muss diesen Hinweis im übrigen dann auch zusätzlich beim Kaufbutton groß anbringen. Wenn das nicht so ist, dann ist es eh unzulässig
Antwort
von
vor 11 Monaten
Selbst wenn Die Telekom das in Ihren AGBs so sieht
Ist das alles hier OT, es geht um die Situation von @niklas.gra , und das wird das Team klären.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 11 Monaten
https://www.telekom.de/hilfe/vertrag-rechnung/bestellung/widerruf?samChecked=true
Hier das Kontaktformular zum Widerruf. Ich selbst kenne das bei sofortiger Lieferung nicht. Schreibt im übrigen auch die Telekom selbst auf Ihrer Formularseite.
Verträge, die Sie als Verbraucher im Fernabsatz (z. B. im Internet oder am Telefon) oder außerhalb von Geschäftsräumen (z. B. an der Haustür) geschlossen haben, können Sie ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen widerrufen.Dies gilt z. B. für Tarife, Zubuchoptionen, Miet- und Kaufverträge und digitale Inhalte.
1
Antwort
von
vor 11 Monaten
Ich selbst kenne das bei sofortiger Lieferung nicht.
Was aber nicht heißt, dass es sowas nicht gibt!
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 11 Monaten
@Manuel.Bar @→Mataimaki←
Bitte nicht die Diskussion wieder. Die hatten wir doch in den letzten Tagen genug.
7
Antwort
von
vor 11 Monaten
Woher soll ich das Wissen. Meinst Du ich lese jede Diskussion. Er soll das Kontaktformular nutzen und dann schauen was die Telekom sagt.
Woher soll ich das Wissen. Meinst Du ich lese jede Diskussion. Er soll das Kontaktformular nutzen und dann schauen was die Telekom sagt.
Oder in die Auftragsbestätigung schauen, was die Telekom sagt bzw. schreibt!
Wenn man etwas nicht weis, sollte man sich auch nicht dazu äußern und dem TE falsche Hoffnungen machen.
Antwort
von
vor 11 Monaten
AGBs werden von Unternehmen wie der Telekom selbst geschrieben. So lange keiner vor einem Gericht klagt, wird keiner herausfinden, ob die AGBs unwirksam sind.
Antwort
von
vor 11 Monaten
Woher soll ich das Wissen. Meinst Du ich lese jede Diskussion.
Bist aber daran beteiligt, @Manuel.Bar
https://telekomhilft.telekom.de/t5/TV/Widerrufsrecht-bei-MagentaTV-anschlussunabhaengig/m-p/6809501#M662042
Und wenn man den Hacken setzt, das man auf den Widerruf verzichtet, dann kommt dies zustande.
Der Widerruflich nicht kündbar ist. Da ich die AGB falsch interpretiert habe.
Siehe: https://www.brennecke-rechtsanwaelte.de/Das-Widerrufsrecht-Teil-13-Vorzeitiges-Erloeschen-des-Widerrufsrechts_217917
4.2.3 Vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts
Bei bestimmten Verbraucherverträgen kann das Widerrufsrecht vorzeitig, d.h. vor Ablauf der Widerrufsfrist, erlöschen. Dies betrifft Verträge über Dienstleistungen sowie Verträge über die Lieferung von digitalen Inhalten, die sich nicht auf einem körperlichen Datenträger befinden.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 11 Monaten
0
vor 11 Monaten
@Manuel.Bar
Einfach den Thread hier im Auge behalten, da wird es die Tage ein offizielles Statement dazu geben.
https://telekomhilft.telekom.de/t5/TV/Widerrufsrecht-bei-MagentaTV-anschlussunabhaengig/m-p/6806769#M660898
0
vor 11 Monaten
Das Gesetz sieht gemäß §§ 312g, 355 BGB auch für Verträge über digitale Inhalte oder Dienstleistungen ein gesetzliches Widerrufsrecht für Verbraucher vor, sofern der Vertrag zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher im Fernabsatz geschlossen wird.
Siehe Gesetze. Das ist Bindend
12
Antwort
von
vor 11 Monaten
Nochmal die Bitte:
Das ist hier alles OT, und es gibt einen eigenen Thread zu dem Thema.
Einfach dort weitermachen.
Hier soll einfach nur @niklas.gra geholfen werden.
Antwort
von
vor 11 Monaten
Das sind aber die AGBs der Telekom oder? Die sind für mich uninteressant, weil die Telekom dort schreiben kann was Sie möchte.
Nein @Manuel.Bar
Das ist aus dem von mir geposteten Link.
Siehe: https://www.brennecke-rechtsanwaelte.de/Das-Widerrufsrecht-Teil-13-Vorzeitiges-Erloeschen-des-Widerr...
Antwort
von
vor 11 Monaten
@Manuel.Bar
Völlig wertfrei möchte ich dich auf den § 356 BGB Abs. 4.2c hinweisen!
Grüßle
...und raus!
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 11 Monaten
@Manuel.Bar
Gerne im anderen Thread weitermachen damit hier die OT-Diskussion ein Ende hat, das hilft dem TE nicht weiter.
Mir ist es auch ehrlich gesagt völlig egal, die Teamies werden dazu was offizielles schreiben.
2
Antwort
von
vor 11 Monaten
Was interessieren mich die Teamies . Das sind meistens genauso Callcenter Mitarbeiter, die noch nicht mal ansatzweise ein Problem lösen können. Die geben auch nur das wieder, was in Ihrem Leitfaden steht und was von der Konzernleitung vorgeschrieben wird.
Antwort
von
vor 11 Monaten
Was interessieren mich die Teamies . Das sind meistens genauso Callcenter Mitarbeiter, die noch nicht mal ansatzweise ein Problem lösen können
Das stimmt nicht @Manuel.Bar
Kann ich aus Erfahrung und aktive Mithilfe hier in der Community, bestätigen 😉
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 11 Monaten
Ich bin raus, sinnlos.
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Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 11 Monaten
@niklas.gra
Perfekt, dankeschön!
Gerne. 😄 Am 📞 hatten wir beide uns ja schon und der Stein, der dir vom Herzen gefallen ist, konnte ich hier noch hören.
Beim nächsten Mal einfach etwas achtsamer sein und heute lassen wir mal "Gnade vor Recht" ergehen.
Habe alles, wie grade abgemacht, eingestellt und ein MagentaTV-Tarif verschwindet heute Nacht dann, wie von 👻🖐️.
Wünsche dir weiterhin einen schönen Dienstag.
Greetz
Stefan
Ps. Würde mich auf ein paar Worte auf telekom.de/lob freuen, wenn du magst.
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vor 11 Monaten
Danke @Stefan D. für die tolle Kulanzlösung.
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Antwort
von
vor 11 Monaten
@→Mataimaki←
Gerne & wir sind ja alles Menschen und sprechen miteinander und dann dröselt sich so etwas auch elegant auf.
Greetz
Stefan D.
Antwort
von
vor 11 Monaten
@→Mataimaki← dir danke ich auch, für die nette hilfe!🫶🏼🤝🏼
Antwort
von
vor 11 Monaten
@niklas.gra
Ein fettes Dankeschön nochmal!!!
Sehr gerne doch.
Mir ist wichtig, dass wir menschlich bleiben und auch so entscheiden und handeln. 
Greetz
Stefan
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
Uneingeloggter Nutzer
Frage
von