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Dieser Inhalt wurde für MagentaTV 2.0 erstellt und ist möglicherweise nicht für MagentaTV gültig.

Wie finde ich heraus, welches MagentaTV ich nutze?

Gelöst

Job gekündigt, Arbeitslosigkeit, bald Schule. Kein Verdienst, Sonderkündigungsrecht?

vor 11 Monaten

Hallo liebe Community,

 

ich habe eine da mal eine Frage.

Und zwar habe ich ein großes Problem.

Ich habe heute aus eigener Dämlichkeit, am 17.06.2024, einen Vertrag abgeschlossen (MagentaTV). Der Widerruflich nicht kündbar ist. Da ich die AGB falsch interpretiert habe.🫠😓

 

Ab dem 31.07.2024 bin ich Arbeitslos, da ich demnächst wieder zur Schule gehen werde. Dadurch habe ich leider kein Verdienst mehr. Besteht irgendwie die kleinste Möglichkeit eines Sonderkündigungsrechtes, aufgrund meiner bevorstehenden Arbeitslosigkeit bzw. Schulzeit? Einen Schulnachweis könnte ich ab dem 22.08.2024 zur Verfügung stellen.

Ich hoffe zutiefst auf ein positives Feedback!🙁

 

Mit freundlichen Grüßen 

Niklas

841

45

    • vor 11 Monaten

      Grüße @niklas.gra 

      Da kann nur was aus Kulanz gemacht werden.

      Ich rufe mal das @Telekom-hilft-Team dazu.

       

      Wann bist du telefonisch am besten zwischen 7 und 23 Uhr erreichbar?

       

      Auch wichtig bei dem telefonischen Gespräch die letzten 6 Zahlen der hinterlegten IBAN und die Kundennummer griffbereit zu haben. Dies geschieht für den Datenabgleich.

      5

      Antwort

      von

      vor 11 Monaten

      Perfekt, dankeschön!

      Antwort

      von

      vor 11 Monaten

      @niklas.gra

      niklas.gra

      Perfekt, dankeschön!

      Perfekt, dankeschön!
      niklas.gra
      Perfekt, dankeschön!

      Gerne. 😄 Am 📞 hatten wir beide uns ja schon und der Stein, der dir vom Herzen gefallen ist, konnte ich hier noch hören. Fröhlich Beim nächsten Mal einfach etwas achtsamer sein und heute lassen wir mal "Gnade vor Recht" ergehen. Fröhlich Habe alles, wie grade abgemacht, eingestellt und ein MagentaTV-Tarif verschwindet heute Nacht dann, wie von 👻🖐️. 

       

      Wünsche dir weiterhin einen schönen Dienstag.

       

      Greetz

      Stefan

       

      Ps. Würde mich auf ein paar Worte auf telekom.de/lob freuen, wenn du magst. Fröhlich

      Antwort

      von

      vor 11 Monaten

      Ein fettes Dankeschön nochmal!!!🫶🏼

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 11 Monaten

      Solltest Du den Vertrag online abgeschlossen haben, hast Du immer eine Widerrufsfrist von 14 Tagen, egal was in den AGBs steht. Das gilt für alle Verträge die online abgeschlossen werden.

      4

      Antwort

      von

      vor 11 Monaten


      @Manuel.Bar  schrieb:

      Solltest Du den Vertrag online abgeschlossen haben, hast Du immer eine Widerrufsfrist von 14 Tagen, egal was in den AGBs steht. Das gilt für alle Verträge die online abgeschlossen werden.


      Hier mal ein Auszug aus der Auftragsbestätigung für MagentaTV wenn sofort freigeschaltet werden soll:

      Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Leistungsbeschreibungen und Preislisten der Telekom Deutschland GmbH für die bestellten Produkte. Du erhältst diese in unseren Telekom Shops, von unseren Kundenberater*innen und im Internet unter: www.telekom.de/agb
      Hinweis: Bei der Bestellung von digitalen Inhalten hast du vor der Ausführung des Vertrages ausdrücklich zugestimmt, dass vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung des Vertrages begonnen wird. Du hast deine Kenntnis davon bestätigt, dass du durch deine Zustimmung mit Beginn der Ausführung des Vertrages dein Widerrufsrecht verlierst. Für Hardwarekäufe gilt das 14-tägige Widerrufsrecht.
      Freundliche Grüße
      Deine Telekom

      Antwort

      von

      vor 11 Monaten

      Selbst wenn Die Telekom das in Ihren AGBs so sieht, heißt das noch lange nicht, dass dies den gesetzlichen Bestimmungen entspricht. Die eigenen AGBs kann sich jedes Unternehmen so zusammenwürfen, wie es denn möchte. Und wenn dies in den AGBs versteckt war, dann sowieso nicht. Im Normalfall wird dann der Widerruf durchgeführt und die bisherigen kosten anteilig berechnet. Die Telekom muss diesen Hinweis im übrigen dann auch zusätzlich beim Kaufbutton groß anbringen. Wenn das nicht so ist, dann ist es eh unzulässig

      Antwort

      von

      vor 11 Monaten

      Manuel.Bar

      Selbst wenn Die Telekom das in Ihren AGBs so sieht

      Selbst wenn Die Telekom das in Ihren AGBs so sieht
      Manuel.Bar
      Selbst wenn Die Telekom das in Ihren AGBs so sieht

      Ist das alles hier OT, es geht um die Situation von @niklas.gra , und das wird das Team klären.

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 11 Monaten

      https://www.telekom.de/hilfe/vertrag-rechnung/bestellung/widerruf?samChecked=true

       

      Hier das Kontaktformular zum Widerruf. Ich selbst kenne das bei sofortiger Lieferung nicht. Schreibt im übrigen auch die Telekom selbst auf Ihrer Formularseite.

      Verträge, die Sie als Verbraucher im Fernabsatz (z. B. im Internet oder am Telefon) oder außerhalb von Geschäftsräumen (z. B. an der Haustür) geschlossen haben, können Sie ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen widerrufen.Dies gilt z. B. für Tarife, Zubuchoptionen, Miet- und Kaufverträge und digitale Inhalte.

      1

      Antwort

      von

      vor 11 Monaten

      Manuel.Bar

      Ich selbst kenne das bei sofortiger Lieferung nicht.

      Ich selbst kenne das bei sofortiger Lieferung nicht.
      Manuel.Bar
      Ich selbst kenne das bei sofortiger Lieferung nicht.

      Was aber nicht heißt, dass es sowas nicht gibt!

       

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 11 Monaten

      @Manuel.Bar @→Mataimaki← 

      Bitte nicht die Diskussion wieder. Die hatten wir doch in den letzten Tagen genug.

      7

      Antwort

      von

      vor 11 Monaten

      Manuel.Bar

      Woher soll ich das Wissen. Meinst Du ich lese jede Diskussion. Er soll das Kontaktformular nutzen und dann schauen was die Telekom sagt.

      Woher soll ich das Wissen. Meinst Du ich lese jede Diskussion. Er soll das Kontaktformular nutzen und dann schauen was die Telekom sagt.

       

      Manuel.Bar

      Woher soll ich das Wissen. Meinst Du ich lese jede Diskussion. Er soll das Kontaktformular nutzen und dann schauen was die Telekom sagt.

       


      Oder in die Auftragsbestätigung schauen, was die Telekom sagt bzw. schreibt!

      Wenn man etwas nicht weis, sollte man sich auch nicht dazu äußern und dem TE falsche Hoffnungen machen.

      Antwort

      von

      vor 11 Monaten

      AGBs werden von Unternehmen wie der Telekom selbst geschrieben. So lange keiner vor einem Gericht klagt, wird keiner herausfinden, ob die AGBs unwirksam sind.

      Antwort

      von

      vor 11 Monaten

      Manuel.Bar

      Woher soll ich das Wissen. Meinst Du ich lese jede Diskussion.

      Woher soll ich das Wissen. Meinst Du ich lese jede Diskussion.
      Manuel.Bar
      Woher soll ich das Wissen. Meinst Du ich lese jede Diskussion.

      Bist aber daran beteiligt, @Manuel.Bar 

      https://telekomhilft.telekom.de/t5/TV/Widerrufsrecht-bei-MagentaTV-anschlussunabhaengig/m-p/6809501#M662042

       

      Und wenn man den Hacken setzt, das man auf den Widerruf verzichtet, dann kommt dies zustande.

       

      niklas.gra

      Der Widerruflich nicht kündbar ist. Da ich die AGB falsch interpretiert habe.

      Der Widerruflich nicht kündbar ist. Da ich die AGB falsch interpretiert habe.
      niklas.gra
      Der Widerruflich nicht kündbar ist. Da ich die AGB falsch interpretiert habe.

       

      Siehe: https://www.brennecke-rechtsanwaelte.de/Das-Widerrufsrecht-Teil-13-Vorzeitiges-Erloeschen-des-Widerrufsrechts_217917

      4.2.3 Vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts

      Bei bestimmten Verbraucherverträgen kann das Widerrufsrecht vorzeitig, d.h. vor Ablauf der Widerrufsfrist, erlöschen. Dies betrifft Verträge über Dienstleistungen sowie Verträge über die Lieferung von digitalen Inhalten, die sich nicht auf einem körperlichen Datenträger befinden.

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 11 Monaten

      IMG_4177.jpeg

      0

    • vor 11 Monaten

      @Manuel.Bar 

      Einfach den Thread hier im Auge behalten, da wird es die Tage ein offizielles Statement dazu geben.

       

      https://telekomhilft.telekom.de/t5/TV/Widerrufsrecht-bei-MagentaTV-anschlussunabhaengig/m-p/6806769#M660898

      0

    • vor 11 Monaten

      Das Gesetz sieht gemäß §§ 312g, 355 BGB auch für Verträge über digitale Inhalte oder Dienstleistungen ein gesetzliches Widerrufsrecht für Verbraucher vor, sofern der Vertrag zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher im Fernabsatz geschlossen wird.

       

      Siehe Gesetze. Das ist Bindend

      12

      Antwort

      von

      vor 11 Monaten

      @Manuel.Bar  schrieb:
      Das sind aber die AGBs der Telekom oder? Die sind für mich uninteressant, weil die Telekom dort schreiben kann was Sie möchte.

      Nochmal die Bitte:

      Das ist hier alles OT, und es gibt einen eigenen Thread zu dem Thema.

      Einfach dort weitermachen.

      Hier soll einfach nur @niklas.gra geholfen werden.

      Antwort

      von

      vor 11 Monaten

      Manuel.Bar

      Das sind aber die AGBs der Telekom oder? Die sind für mich uninteressant, weil die Telekom dort schreiben kann was Sie möchte.

      Das sind aber die AGBs der Telekom oder? Die sind für mich uninteressant, weil die Telekom dort schreiben kann was Sie möchte.
      Manuel.Bar
      Das sind aber die AGBs der Telekom oder? Die sind für mich uninteressant, weil die Telekom dort schreiben kann was Sie möchte.

      Nein @Manuel.Bar 

      Das ist aus dem von mir geposteten Link.

       

      →Mataimaki←

      Siehe: https://www.brennecke-rechtsanwaelte.de/Das-Widerrufsrecht-Teil-13-Vorzeitiges-Erloeschen-des-Widerr...

      →Mataimaki←

       

      Antwort

      von

      vor 11 Monaten

      @Manuel.Bar 

       

      Völlig wertfrei möchte ich dich auf den § 356 BGB Abs. 4.2c hinweisen!

       

      Grüßle

       

      ...und raus!

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 11 Monaten

      @Manuel.Bar 

      Gerne im anderen Thread weitermachen damit hier die OT-Diskussion ein Ende hat, das hilft dem TE nicht weiter.

       

      Mir ist es auch ehrlich gesagt völlig egal, die Teamies werden dazu was offizielles schreiben.

      2

      Antwort

      von

      vor 11 Monaten

      Was interessieren mich die Teamies . Das sind meistens genauso Callcenter Mitarbeiter, die noch nicht mal ansatzweise ein Problem lösen können. Die geben auch nur das wieder, was in Ihrem Leitfaden steht und was von der Konzernleitung vorgeschrieben wird.

      Antwort

      von

      vor 11 Monaten

      Manuel.Bar

      Was interessieren mich die Teamies . Das sind meistens genauso Callcenter Mitarbeiter, die noch nicht mal ansatzweise ein Problem lösen können

      Was interessieren mich die Teamies . Das sind meistens genauso Callcenter Mitarbeiter, die noch nicht mal ansatzweise ein Problem lösen können
      Manuel.Bar
      Was interessieren mich die Teamies . Das sind meistens genauso Callcenter Mitarbeiter, die noch nicht mal ansatzweise ein Problem lösen können

      Das stimmt nicht @Manuel.Bar 

       

      Kann ich aus Erfahrung und aktive Mithilfe hier in der Community, bestätigen 😉

       

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 11 Monaten

      Ich bin raus, sinnlos.

      0

    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 11 Monaten

      @niklas.gra

      niklas.gra

      Perfekt, dankeschön!

      Perfekt, dankeschön!
      niklas.gra
      Perfekt, dankeschön!

      Gerne. 😄 Am 📞 hatten wir beide uns ja schon und der Stein, der dir vom Herzen gefallen ist, konnte ich hier noch hören. Fröhlich Beim nächsten Mal einfach etwas achtsamer sein und heute lassen wir mal "Gnade vor Recht" ergehen. Fröhlich Habe alles, wie grade abgemacht, eingestellt und ein MagentaTV-Tarif verschwindet heute Nacht dann, wie von 👻🖐️. 

       

      Wünsche dir weiterhin einen schönen Dienstag.

       

      Greetz

      Stefan

       

      Ps. Würde mich auf ein paar Worte auf telekom.de/lob freuen, wenn du magst. Fröhlich

      0

    • vor 11 Monaten

      Danke @Stefan D. für die tolle Kulanzlösung.

      3

      Antwort

      von

      vor 11 Monaten

      @→Mataimaki←

      @→Mataimaki←  schrieb: Danke @Stefan D. für die tolle Kulanzlösung.

      Gerne & wir sind ja alles Menschen und sprechen miteinander und dann dröselt sich so etwas auch elegant auf. Fröhlich

       

      Greetz

      Stefan D.

      Antwort

      von

      vor 11 Monaten

      @→Mataimaki← dir danke ich auch, für die nette hilfe!🫶🏼🤝🏼

      Antwort

      von

      vor 11 Monaten

      @niklas.gra

      niklas.gra

      Ein fettes Dankeschön nochmal!!!

      Ein fettes Dankeschön nochmal!!!
      niklas.gra
      Ein fettes Dankeschön nochmal!!!

      Sehr gerne doch. Fröhlich Mir ist wichtig, dass wir menschlich bleiben und auch so entscheiden und handeln. Fröhlich

       

      Greetz

      Stefan

      Uneingeloggter Nutzer

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    Uneingeloggter Nutzer

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