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Dieser Inhalt wurde für MagentaTV 2.0 erstellt und ist möglicherweise nicht für MagentaTV gültig.

Wie finde ich heraus, welches MagentaTV ich nutze?

Gelöst

Preiserhöhung DAZN

vor 3 Jahren

Hallo zusammen,

 

heute wurde bekannt, dassd DAZN auch für Bestandskunden die Preise nach oben anpasst.

 

Ich habe am 25.03.2022 über die Telekom oder Magenta TV DAZN hinzugebucht mit Mindestlaufzeit 12 Monate und eigentlich einer Preisgarantie für die 12 Monate.

 

1. Bin ich also von der Preisanpassung erst einmal nicht betroffen ?

2. Falls mich die Preiserhöhung auch trifft sollte ich ja ein Sonderkündigungsrecht haben oder ?

3. Kann ich ggf. jetzt schon ein weiteres Jahr zum jetzigen Preis verlängern ?

 

Vielen Dank

4881

69

    • vor 3 Jahren

      maerzer

      2. Kann ich ggf. jetzt schon ein weiteres Jahr zum jetzigen Preis verlängern ?

      2. Kann ich ggf. jetzt schon ein weiteres Jahr zum jetzigen Preis verlängern ?
      maerzer
      2. Kann ich ggf. jetzt schon ein weiteres Jahr zum jetzigen Preis verlängern ?

      Das wird nicht gehen.

      DAZN hat die Preise für Neukunden ja schon läger erhöht.

      Vertragsverlängerungen bedeuten imme neue aktuelle Tarife (Preise)

      maerzer

      und eigentlich einer Preisgarantie für die 12 Monate.

      und eigentlich einer Preisgarantie für die 12 Monate.
      maerzer
      und eigentlich einer Preisgarantie für die 12 Monate.

      Hast du die Preisgarantie schriftlich?

      62

      Antwort

      von

      vor 3 Jahren

      So, sorry es hatte ein wenig gedauert. Hatte noch Rückfragen zu der erhaltenen Rückmeldung und gestern war ich nicht im Dienst. Aber nun habe ich eine eindeutige Antwort.

       

      Bei Vertragskunden, sprich mit MagentaZuhause Tarifen wird es so gehandhabt, wie ich es mit der offiziellen Sprachregelung gepostet habe. Sprich, es gibt bis zum Ende der aktuellen Mindestvertragslaufzeit eine Gutschrift als Ausgleich. Nach der Laufzeit erlischt der Preisnachlass.

      Bei vertragsunabhängigen Produkten ( OTT ) bleibt der aktuelle Preis bis zum Ende der aktuellen Laufzeit bestehen und wird danach angepasst, wenn keine Kündigung des Produkts erfolgt. Aus dem Grund wurde in der E-Mail ein anderer Text verfasst und nur auf die Kündigungsmöglichkeit hingewiesen.

       

      Es gibt somit hier einen kleinen Unterschied. Warum das so umgesetzt wird, konnte man mir auch nicht erklären. Hängt vermutlich mit dem Rechnungssystem zusammen, da dies in unterschiedlichen Datenbanken verarbeitet wird. 

       

      Ist das so für alle verständlich?

       

      Gruß Jacqueline G. 

      Antwort

      von

      vor 3 Jahren

      @Jacqueline G. 

       

      Danke für die Aufklärung.

      Jacqueline G.

      Bei vertragsunabhängigen Produkten ( OTT ) bleibt der aktuelle Preis bis zum Ende der aktuellen Laufzeit bestehen und wird danach angepasst, wenn keine Kündigung des Produkts erfolgt.

      Bei vertragsunabhängigen Produkten ( OTT ) bleibt der aktuelle Preis bis zum Ende der aktuellen Laufzeit bestehen und wird danach angepasst, wenn keine Kündigung des Produkts erfolgt.
      Jacqueline G.
      Bei vertragsunabhängigen Produkten ( OTT ) bleibt der aktuelle Preis bis zum Ende der aktuellen Laufzeit bestehen und wird danach angepasst, wenn keine Kündigung des Produkts erfolgt.

      Bedeutet, wenn der Vertrag mit 12 Monaten im März 2022 abgeschlossen wurde, wird der Preis März 2023 angepasst. Also ist die Mindestvertragslaufzeit mit der aktuellen Laufzeit gemeint, korrekt ? Fröhlich

       

      Danke Dir und schönes Wochenende

      Antwort

      von

      vor 3 Jahren

      @maerzer 

      Das ist korrekt. In dem Fall bleibt der Preis bis März 2023 wie gehabt und erhöht sich dann ab der Verlängerung. 

       

      Gruß Jacqueline G. 

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 3 Jahren

      maerzer

      1. Bin ich also von der Preisanpassung erst einmal nicht betroffen ?

      1. Bin ich also von der Preisanpassung erst einmal nicht betroffen ?
      maerzer
      1. Bin ich also von der Preisanpassung erst einmal nicht betroffen ?

      @maerzer 

      bei DAZN@MagentaTV bist Du erst einmal nicht betroffen, erst nach Ablauf der 12 Monate.

      1

      Antwort

      von

      vor 3 Jahren

      @kurz59 

       

      Wenn Du Dir sicher bist, wäre ich erst einmal zufrieden Fröhlich

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 3 Jahren

      So, sorry es hatte ein wenig gedauert. Hatte noch Rückfragen zu der erhaltenen Rückmeldung und gestern war ich nicht im Dienst. Aber nun habe ich eine eindeutige Antwort.

       

      Bei Vertragskunden, sprich mit MagentaZuhause Tarifen wird es so gehandhabt, wie ich es mit der offiziellen Sprachregelung gepostet habe. Sprich, es gibt bis zum Ende der aktuellen Mindestvertragslaufzeit eine Gutschrift als Ausgleich. Nach der Laufzeit erlischt der Preisnachlass.

      Bei vertragsunabhängigen Produkten ( OTT ) bleibt der aktuelle Preis bis zum Ende der aktuellen Laufzeit bestehen und wird danach angepasst, wenn keine Kündigung des Produkts erfolgt. Aus dem Grund wurde in der E-Mail ein anderer Text verfasst und nur auf die Kündigungsmöglichkeit hingewiesen.

       

      Es gibt somit hier einen kleinen Unterschied. Warum das so umgesetzt wird, konnte man mir auch nicht erklären. Hängt vermutlich mit dem Rechnungssystem zusammen, da dies in unterschiedlichen Datenbanken verarbeitet wird. 

       

      Ist das so für alle verständlich?

       

      Gruß Jacqueline G. 

      0

    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 3 Jahren

      @maerzer 

      Das ist korrekt. In dem Fall bleibt der Preis bis März 2023 wie gehabt und erhöht sich dann ab der Verlängerung. 

       

      Gruß Jacqueline G. 

      0

    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 3 Jahren

      Hallo @aero279,

       

      entschuldige, dass ich mich erst jetzt melde. 

       

       

      es ist so wie meine Kollegin @Jacqueline G. geschrieben hat: 

      Jacqueline G.

      Bei Vertragskunden, sprich mit MagentaZuhause Tarifen wird es so gehandhabt, wie ich es mit der offiziellen Sprachregelung gepostet habe. Sprich, es gibt bis zum Ende der aktuellen Mindestvertragslaufzeit eine Gutschrift als Ausgleich. Nach der Laufzeit erlischt der Preisnachlass.

      Bei Vertragskunden, sprich mit MagentaZuhause Tarifen wird es so gehandhabt, wie ich es mit der offiziellen Sprachregelung gepostet habe. Sprich, es gibt bis zum Ende der aktuellen Mindestvertragslaufzeit eine Gutschrift als Ausgleich. Nach der Laufzeit erlischt der Preisnachlass.
      Jacqueline G.
      Bei Vertragskunden, sprich mit MagentaZuhause Tarifen wird es so gehandhabt, wie ich es mit der offiziellen Sprachregelung gepostet habe. Sprich, es gibt bis zum Ende der aktuellen Mindestvertragslaufzeit eine Gutschrift als Ausgleich. Nach der Laufzeit erlischt der Preisnachlass.

      Liebe Grüße

      Neele G.

      0

    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 3 Jahren

      Hallo @wysiwyg, hallo @Tom 72,

       

      es kann vorkommen, dass die Gutschrift verzögert erst ab September, ausgewiesen wird.

      Bitte wartet noch etwas ab.

       

       

      Grüße Detlev K.

      0

    Uneingeloggter Nutzer

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