Telekom darf Jugendschutz Pin lockern - künftig können Kunden in Receiver-Einstellungen Jugendschutz PIN ganz oder teilw. deaktivieren
6 years ago
Zitat:
Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat das Jugendschutzkonzept für "Magenta TV" der Deutschen Telekom als ein technisches Mittel im Sinne des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV) positiv bewertet. Damit darf die Pin-Abfrage gelockert werden und Erwachsene müssen nicht jede eigentlich vorgesperrte Sendung erneut freigeben.
Abonnenten von Magenta TV können künftig mithilfe der "optionalen Einstellung" gerätespezifisch entscheiden, wann eine Pin-Abfrage bei aus Jugendschutz-Gründen vorgesperrten Sendungen erfolgen soll. So kann nun endlich die Pin-Abfrage für Inhalte ab 16 und 18 manuell deaktiviert werden beziehungsweise eine Pin-Abfrage für Inhalte ab 6/12 verlangt werden.
Das Jugendschutzkonzept für die Plattform basiert auf zwei verschiedenen Systemen, bei denen Pin-Codes für die Freischaltung von jugendschutzrelevanten Inhalten genutzt werden.
Die "Erwachsenen-Pin" von Magenta TV stellt sicher, dass Inhalte, auf die in Telemedien nur Erwachsene Zugriff haben dürfen, innerhalb einer geschlossenen Benutzergruppe zugänglich sind. Um eine Erwachsenen-Pin zu erhalten, muss zunächst die Volljährigkeit des Nutzers im Rahmen des Identifizierungsverfahrens (amtliche Ausweisdaten, persönlicher Kontakt) des bereits positiv bewerteten Altersverifikationssystems (AVS "ID Pass") der Telekom geprüft und bestätigt werden. Erst dann kann der Nutzer die Erwachsenen-Pin für die Freischaltung von Erwachsenenangeboten im Authentifizierungsverfahren nutzen.
Das zweite System beruht auf der sogenannten "Benutzer-Pin", welche vergleichbar ist mit dem Schutzniveau der im Bereich des Rundfunks eingeführten Vorsperre-Pin. Auf Basis der für jeden Inhalt bereitgestellten Alterskennzeichnung können die Nutzer für jedes einzelne Gerät entscheiden, zu welchen Inhalten der Zugang nur durch Freischaltung mit der Benutzer-Pin möglich ist. Die Abfrage erfolgt, wie bei der Erwachsenen-Pin auch, vor Nutzung des jeweiligen Inhalts.
Nach dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) dürfen bestimmte jugendgefährdende Inhalte in Telemedien nur dann verbreitet werden, wenn der Anbieter durch geschlossene Benutzergruppen sicherstellt, dass nur Erwachsene Zugriff darauf haben.
Entwicklungsbeeinträchtigende Angebote dürfen dann verbreitet werden, wenn der Anbieter beispielsweise durch ein technisches Mittel dafür Sorge trägt, dass Kinder und Jugendliche der betroffenen Altersstufe sie üblicherweise nicht wahrnehmen. Um Rechts- und Planungssicherheit zu geben, bietet die KJM interessierten Unternehmen an zu überprüfen, ob deren Konzepte zum technischen Jugendmedienschutz den gesetzlichen Anforderungen genügen.
Quelle: digitalfernsehen
Zitat Ende
Zitat / Zitat Ende auf Wunsch von Paulinchen im Betrag ergänzt durch Waage1969
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6 years ago
@paulinchen_,
Wenn du News schon teilen tust, dann nicht der gesamte Text und mit funktionierenden Link bitte.
Das hat rechtliche Gründe.
Und für die anderen, hier der Link zum Artikel: http://www.digitalfernsehen.de/Magenta-TV-darf-Restriktionen-bei-Jugendschutzsperre-lockern.182040.0.html
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6 years ago
@Queller @Gelöschter Nutzer
ich mag eure Art, wie ihr hier in der Community andern helft.
Aber weder Besserwisserei, noch Beleidigungen bringen etwas, oder helfen weiter.
Also fahrt mal wieder runter, macht den Kühlschrank auf und sucht nach Marzipan, oder was andern.
Dann schlaft mal darüber und Morgen sieht alles wieder anders aus.
Meiner Meinung nach, ist aber das Team zuständig falls es sich um irgendwelche Verstöße handeln sollte.
In dem Sinne "Glück auf".
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6 years ago
Hallo
Es interessiert hier bestimmt viele wer der bessere von euch ist , also mal wider runter von den Hohen Pferden .
Ab wenn erfolgt dann die Einspielung auf dem MR401 und wie stellt man das den ein . Es wird langsam zeit erwachsene Menschen als diese zu behandeln und nicht Erwachsene zu Bevormunden , denn nichts anderes war das bisherige verfahren des Jugendschutz Pin's .
MFG
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6 years ago
Hallo @s.siggi56
das Ganze wurde gerade erst beschlossen.
Jetzt muss die Telekom erst beraten, dann müssen die Entwickler ran.
Dann muss ein Update eingespielt werden.
Wer die Telekom schon länger kennt, weiß, dass da auch schon mal Monate vergehen können.
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