Gelöst

Widerrufsrecht bei MagentaTV anschlussunabhängig

vor 10 Monaten

Da immer wieder die Diskussion aufkeimt wie es sich mit dem Widerrufsrecht bei MagentaTV anschlussunabhängig verhält stelle ich hier mal die Frage direkt an die Teamies ob das mal genau bestätigt werden kann.

 

Grundlage ist unter anderem dieser Thread hier:

https://telekomhilft.telekom.de/t5/TV/MagentaTV-Bestellung-stornieren/m-p/6805506#M660233

 

Wenn ich als Test versuche MagentaTV anschlussunabhängig zu buchen erscheint folgender Screenshot und daher wäre es für mich eindeutig dass es eben kein Widerrufsrecht mehr gibt da darauf verzichtet wird:

IMG_4177.jpeg


 

Was ist da jetzt dran und kann das bitte mal von offizieller Seite bestätigt oder verneint werden?

Danke 

380

15

  • vor 10 Monaten

    Wer den Dienst sofort nutzen will, verzichtet durch Anhaken der Checkbox ausdrücklich auf das 14-tägige Widerspruchsrecht.

     

    Viele Grüße

    Thomas

    2

    Antwort

    von

    vor 10 Monaten

    teezeh

    Wer den Dienst sofort nutzen will, verzichtet durch Anhaken der Checkbox ausdrücklich auf das 14-tägige Widerspruchsrecht. Viele Grüße Thomas

    Wer den Dienst sofort nutzen will, verzichtet durch Anhaken der Checkbox ausdrücklich auf das 14-tägige Widerspruchsrecht.

     

    Viele Grüße

    Thomas

    teezeh

    Wer den Dienst sofort nutzen will, verzichtet durch Anhaken der Checkbox ausdrücklich auf das 14-tägige Widerspruchsrecht.

     

    Viele Grüße

    Thomas


    Wenn du den anderen Threads folgst wirst du dann die Diskrepanz sehen. Daher wollte @CobraCane  ja eine offizielle Sicht des Teams erfahren. Und nicht wissen was wir User davon halten Zwinkernd

    Antwort

    von

    vor 10 Monaten

    Das Team hat sich dazu nun schon mehrfach in diesem Forum geäußert. Im besagten Thread auch. Am Ende gibt es hier auch mit Team Statement wieder mehrere hundert Einträge mit Diskussionen. Verstehe wer will.

    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

  • vor 10 Monaten

    Das Gesetz sieht gemäß §§ 312g, 355 BGB auch für Verträge über digitale Inhalte oder Dienstleistungen ein gesetzliches Widerrufsrecht für Verbraucher vor, sofern der Vertrag zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher im Fernabsatz geschlossen wird.

     

    Das sollte das Team auch mal die gesetzlichen Regelungen beachten. Sollten nämlich deren eigenen AGBs aufgrund der gesetzlichen Vorschrift ungültig sein, so kann die Telekom nämlich in Ihren eigenen AGBs schreiben was Sie möchte. 

     

    Sie müssen im Fall des Rücktritts für die bis dahin bereits konsumierten Teil der Dienstleistungen bezahlen bzw. bei vollständiger Konsumation der Dienstleistungen erlischt Ihr Widerrufsrecht, allerdings nur unter den folgenden Voraussetzungen.

     

    Soweit ich mir das Kontrollkästchen anschaue, steht dort nicht, dass ich die Leistungen sofort in vollem Unfang erbracht werden, sondern lediglich vor der Widerrufsfrist. Das Widerrufsrecht ist ein zwingendes Recht zugunsten von Konsument:innen. Sie können auf Ihr Widerrufsrecht nicht verzichten. Auch wenn Sie eine Checkbox ankreuzen, wonach Sie auf Widerrufsrecht verzichten, ist ein solcher Verzicht nicht wirksam. Man kann von zwingendem Konsumentenschutzrecht nämlich nicht durch eine abweichende Vereinbarung abgehen, weder durch eine Klausel in den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) noch durch einen ausdrücklichen Verzicht des:der Konsument:in.

     

    Es wäre nur zulässig, wenn die Konsumation von Dienstleistungen stattgefunden hat oder bei der sofortigen Bereitstellung eines digitalen Inhalts) sofort möglich wäre. Das ist es aber nicht.

    0

  • vor 10 Monaten

    @Manuel.Bar 


    Das Widerrufsrecht ist ein zwingendes Recht zugunsten von Konsument:innen. Sie können auf Ihr Widerrufsrecht nicht verzichten.

    Das Widerrufsrecht ist ein zwingendes Recht zugunsten von Konsument:innen. Sie können auf Ihr Widerrufsrecht nicht verzichten.
    Das Widerrufsrecht ist ein zwingendes Recht zugunsten von Konsument:innen. Sie können auf Ihr Widerrufsrecht nicht verzichten.

     

    Lies Dir doch einfach mal den Absatz 2 vom BGB §356 durch.

    Der beschreibt, wann das Widerrufsrecht bei Dienstleistungen erlischt. 

    0

  • vor 10 Monaten

    Hey Teamies ,

     

    habt ihr den Thread noch auf dem Schirm?

    1

    Antwort

    von

    vor 10 Monaten

    Hallo @CobraCane,

     

    ich habe hier die offizielle Sprachregelung mitgebracht:

     

    "Bei Buchung von MagentaTV haben Sie mit der Bitte um sofortige Bereitstellung von MagentaTV auf ihr Widerrufsrecht verzichtet. Für den Vertrag bzw. die Verträge gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Leistungsbeschreibungen und Preislisten der Telekom Deutschland GmbH für das jeweils bestellte Produkt. Sie erhalten diese in unseren Telekom Shops, von unseren Kundenberater*innen und im Internet unter www.telekom.de/agb."

     

    Besten Gruß

    Matthias Bo.

    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

  • Akzeptierte Lösung

    akzeptiert von

    vor 10 Monaten

    Hallo @CobraCane,

     

    ich habe hier die offizielle Sprachregelung mitgebracht:

     

    "Bei Buchung von MagentaTV haben Sie mit der Bitte um sofortige Bereitstellung von MagentaTV auf ihr Widerrufsrecht verzichtet. Für den Vertrag bzw. die Verträge gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Leistungsbeschreibungen und Preislisten der Telekom Deutschland GmbH für das jeweils bestellte Produkt. Sie erhalten diese in unseren Telekom Shops, von unseren Kundenberater*innen und im Internet unter www.telekom.de/agb."

     

    Besten Gruß

    Matthias Bo.

    0

  • vor 10 Monaten

    Danke @Matthias Bo. 

    Damit können wir dann zukünftig auf den Thread hier verweisen wenn es wieder mal zu "Diskussionen" kommt weil andere immer wieder mal schreiben dass man das Recht auf Widerruf hat trotz Verzicht.

    4

    Antwort

    von

    vor 10 Monaten

    Thunder99

    Weil es nicht richtig ist ganz einfach

    Weil es nicht richtig ist ganz einfach
    Thunder99
    Weil es nicht richtig ist ganz einfach

    @Thunder99 

    Dann diskutier das mit den Teamies aus wenn du meinst dass es falsch ist, mir ist das zu doof geworden, ich werde einfach nur auf den Thread verweisen.

     

     

    Antwort

    von

    vor 10 Monaten

    Hallo @Thunder99,

     

    die Widerrufsbelehrung, die mit der Bestellbestätigung versendet wird, gilt für Hardware Käufe.

     

    Besten Gruß

    Matthias

    Antwort

    von

    vor 10 Monaten

    Matthias Bo.

    Hallo @Thunder99, die Widerrufsbelehrung, die mit der Bestellbestätigung versendet wird, gilt für Hardware Käufe. Besten Gruß Matthias

    Hallo @Thunder99,

     

    die Widerrufsbelehrung, die mit der Bestellbestätigung versendet wird, gilt für Hardware Käufe.

     

    Besten Gruß

    Matthias

    Matthias Bo.

    Hallo @Thunder99,

     

    die Widerrufsbelehrung, die mit der Bestellbestätigung versendet wird, gilt für Hardware Käufe.

     

    Besten Gruß

    Matthias


    Hardware kaufen bei nur einer Bestellung von Option Filmpaket , RTL Max usw ist jetzt aber schon an den Haaren herbei gezogen . Was will ich mit einer Hardware 

    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

  • vor 10 Monaten

    Soviel zum Thema Widerruf 😂was es ja angeblich nicht gibt 

     

     

     

     

    https://telekomhilft.telekom.de/t5/TV/Kann-man-wow-by-Telekom-die-Emailadresse-Konto-aendern/m-p/6823466#M666543

    0

  • vor 10 Monaten

    @Thunder99 

    Ich sehe da Nix davon dass dem Widerruf auch stattgegeben wird, da wurde nur ein Link gepostet.

     

    Aber ja, du magst die Lösung hier im Beitrag glaub ich so oder so nicht akzeptieren. 🙈

    0

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