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Wie finde ich heraus, welches MagentaTV ich nutze?Gelöst
Widerrufsrecht MagentaTV-Vertrag
vor 2 Monaten
Unsere 18-jährige Tochter Charlotte T. hatte am 11. Juli 2026 einen MagentaTV-Vertrag abgeschlossen (Auftragsnummer <entfernt>), um ein WM-Spiel zu schauen. In dem dafür von ihr aktivierten Angebot MagentaTV-MegaStream (es war schlicht das erste, was auf der Telekom-Seite angeboten wurde) stand, dass sie eine Kündigungsfrist von einem Monat hat. Als wir den Vertrag innerhalb dieser Frist für sie kündigen wollten, mussten wir feststellen, dass das erst nach 24 Monaten Mindestlaufzeit möglich ist. Die Angabe mit der einmonatigen Kündigungsfrist war also missverständlich formuliert. Das übliche 14-tägige Widerrufsrecht wurde auf der Webseite ausgehebelt, indem man anklicken sollte, darauf zu verzichten, um den Dienst sofort nutzen zu können (bei anderen Streaming-Diensten hat man aber dennoch die Möglichkeit, nach Beginn des Vertrags noch zu widerrufen). Meine Tochter wurde weder auf der Webseite oder der ihr kurz darauf zugesandten Auftragsbestätigung über diesen wichtigen Umstand aufgeklärt – dass sie also durch diesen Verzicht nicht mehr aus dem Vertrag rauskommt. Sie hat den Dienst nur für dieses eine WM-Spiel genutzt und möchte nun nicht volle zwei Jahre an diesen teuren Vertrag gebunden sein, der unter solch ungünstigen Umständen zustande kam. Vielleicht hat ja jemand vom mitlesenden Telekom-Team ein Herz und hilft uns, den Vertrag zu annullieren, da die Informationen derart unvollständig und teils irreführend waren bzw. sind (wir nehmen an, dass es vielen anderen KundInnen während der WM leider auch so erging).
Herzliche Dank schon mal im Voraus für Ihr Verständnis.
Mit besten Grüßen, Franziska T. & Jens H. (treue Telekomkunden seit den Neunzigerjahren)
Nummer entfernt und Namen anonymisiert von VoPo914
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vor einem Monat
Ich muss noch mal ein Fazit zu meiner Fragestellung von vor drei Wochen abgeben; auch wenn dies hier kein positives Echo finden wird. Aber ich denke, Feedback ist wichtig (und ich wurde sogar per Benachrichtigung durch die Telekom erst kürzlich dazu ermuntert). Diese Community bot – zumindest für unseren Fall – leider keinerlei Lösung an (wieso Foristen einen Post als „akzeptierte Lösung" markieren, der aus unserer Sicht eher der worst case ist, bleibt mir ein Rätsel). Statt Hilfe bekamen wir reichlich Häme – „kann Deine Tochter nicht lesen“, „ist doch alt genug, einen Vertrag abzuschließen“, „der Drops ist gelutscht“ und ähnlichen Quatsch. Hätte ich darauf Lust gehabt, würde ich eher etwas in den sozialen Netzwerken posten. Hier hatte ich jedoch gehofft, dass sich ernsthaft eines Problems angenommen wird (und bei anderen Fällen ist das ja zum Glück auch so). Rückblickend waren in unserem Chatverlauf lediglich anderthalb Kommentare überhaupt als hilfreich einzuordnen. Uns zu raten, den Vertrag einfach nach den zwei Jahren Mindestlaufzeit zu kündigen (und die in dieser Zeit anfallenden 540,- Euro einfach zu zahlen), ist schon ziemlich dreist.
Die Beschwerdestelle der Telekom hatte nun aber endlich ein Einsehen und den Vertrag unserer Tochter annulliert. Und dies wohl nur nach unserer eindeutigen Darlegung der irreführenden bzw. zumindest sehr unvollständigen Informationen zum Widerrufsrecht. Das entscheidende Argument kam unfreiwilligerweise durch einen Foristen, der hier einen Screenshot des Widerrufsfeldesaus dem Bestellvorgang in den Chat stellte (eigentlich wollte er uns eher vorführen, wie blind wir seien). Dieser Screenshot zeigt jedoch im Gegenteil eindeutig die Irreführung, da man durch das Anklicken des Wunsches nach sofortigem Beginn des Streamingdienstes damit zwar auf das 14-tägige Widerrufsrecht verzichtet, dies aber an dieser Stelle (und auch überall sonst) mit keinem Wort erwähnt wird.
Ich bezeichnete den Vorgang, Fussballinteressierte während der WM mangels Alternativen zu solchen Streamingdiensten zu locken, ja ursprünglich als „Falle“. Später milderte ich die Formulierung ab, das sie auf großen Unmut stieß. Aber faktisch bleibt diese Bezeichnung natürlich bestehen – handelt es sich bei dem ganzen WM-Streamingdeal doch um ein hochmanipulatives Angebot, das noch dazu nicht ausreichend deutlich kommuniziert wurde (ich habe Kommunikationsdesign studiert; ich kann also ein klein wenig beurteilen, wie sich Informationen gut bereitstellen lassen). Ich würde immer noch gern wissen, wieviele ungewollte Verträge während der Fussball-WM auf diesem Weg zustande kamen. Aber solche Zahlen sind leider nur sehr schwer zu bekommen …
Bye-bye,
JH
8
von
vor einem Monat
Meine Güte, sie ist gerademal Achtzehn – wer sich in diesem Alter mit Vertragsrecht und seinen Fallstricken auskennt, trete vor.
"Irgendwann muss man erwachsenen Menschen auch zugestehen, die Folgen ihrer eigenen Entscheidungen zu tragen"
Meine Güte, sie ist gerademal Achtzehn – wer sich in diesem Alter mit Vertragsrecht und seinen Fallstricken auskennt, trete vor. Es war quasi der Erstkontakt mit diesem Betätigungsfeld. Klar stellte es sich als Fehler heraus, den Vertrag überhaupt abzuschließen. Aber wenn man nicht ordentlich aufgeklärt wird, sind die Voraussetzungen zum Vertragsabschluß schon mal denkbar ungünstig. Würde von vornherein besser kommuniziert werden, wie es mit dem Widerrufsrecht aussieht, sähe die Sache ja anders aus. Warum hat so ein Riesenkonzern es überhaupt nötig, neue Vertragskunden mittels solcher Köderangebote wie den WM-Spielen zu akquirieren? Es ist gelinde gesagt schon sehr traurig.
(PS: Und wieso ich mich so für meine Tochter ins Zeug legte, muss ich hier nun wirklich nicht erklären.)
Siehst Du @Jens_Harder , hier fehlt wieder jede eigene Einsicht. Rechtlich gibt es den "Taschengeldparagraphen", der vom 7 bis 17 Lebensjahr Anwendung findet. Ab dem 18. Lebensjahr ist man voll geschäftsfähig. Wäre es da nicht gut, auf das Vertragsrecht rechtzeitig hinzuweisen? Wenn es die Schule nicht macht, wäre es nicht sinnvoll, dass dann im Elternhaus zu erledigen? Und ja, Du hast Recht, die Welt hat sich weiter gedreht und das Vertragsrecht wird immer komplizierter. Und aus eigener Erfahrung muss ich sagen: Am meisten habe ich gelernt, wenn ich meine Fehler selbst ausbügeln musste.
Ich kann nur sagen, dass es schon bezeichnend ist, dass niemand von der Telekom mal sagte
Besten Danke für Deine Worte, Lutz – ich weiß das wirklich zu schätzen. Aber keine Bange, wir sind keine Helikoptereltern, unsere Tochter war bis Mai fünf Monate in Neuseeland unterwegs und kam dort sehr gut zurecht (trotz einem Zyklon und den üblichen Reisepannen). Und sie hat sehr wohl aus der Sache hier gelernt; sie hat ja das ganze Hickhack der letzten Wochen genaustens mitbekommen. Aber allein hätte sie das sicherlich nicht gelöst bekommen. Es ist ja ein ziemlich komplexer Vorgang, da braucht es schon "einen nahezu mikroskopischen Blick", um dem Fehlerteufel (in diesem Fall diesem seltsamen Widerrufsrechtsverzicht durch die Hintertür) auf die Spur zu kommen.
Ich weiß nicht, ob Dur selbst Mitarbeiter bei der Telekom bist oder auf welche Art mit der Firma verknüpft. Ich kann nur sagen, dass es schon bezeichnend ist, dass niemand von der Telekom mal sagte "Oh sorry, das ist wirklich suboptimal formuliert; da müssen wir noch mal ran." Ich komme mir hier vor wie ein Nörgler oder Nestbeschmutzer; dabei ist das ein echter Bug! Es gibt Unternehmen, die sind froh, wenn man sie auf so was hinweist; das gehört einfach ausgebessert und allen ist geholfen.
Hier widersprichst Du dir aber selbst:
Die Beschwerdestelle der Telekom hatte nun aber endlich ein Einsehen und den Vertrag unserer Tochter annulliert.
Ich muss noch mal ein Fazit zu meiner Fragestellung von vor drei Wochen abgeben; auch wenn dies hier kein positives Echo finden wird. Aber ich denke, Feedback ist wichtig (und ich wurde sogar per Benachrichtigung durch die Telekom erst kürzlich dazu ermuntert). Diese Community bot – zumindest für unseren Fall – leider keinerlei Lösung an (wieso Foristen einen Post als „akzeptierte Lösung" markieren, der aus unserer Sicht eher der worst case ist, bleibt mir ein Rätsel). Statt Hilfe bekamen wir reichlich Häme – „kann Deine Tochter nicht lesen“, „ist doch alt genug, einen Vertrag abzuschließen“, „der Drops ist gelutscht“ und ähnlichen Quatsch. Hätte ich darauf Lust gehabt, würde ich eher etwas in den sozialen Netzwerken posten. Hier hatte ich jedoch gehofft, dass sich ernsthaft eines Problems angenommen wird (und bei anderen Fällen ist das ja zum Glück auch so). Rückblickend waren in unserem Chatverlauf lediglich anderthalb Kommentare überhaupt als hilfreich einzuordnen. Uns zu raten, den Vertrag einfach nach den zwei Jahren Mindestlaufzeit zu kündigen (und die in dieser Zeit anfallenden 540,- Euro einfach zu zahlen), ist schon ziemlich dreist.
Die Beschwerdestelle der Telekom hatte nun aber endlich ein Einsehen und den Vertrag unserer Tochter annulliert. Und dies wohl nur nach unserer eindeutigen Darlegung der irreführenden bzw. zumindest sehr unvollständigen Informationen zum Widerrufsrecht. Das entscheidende Argument kam unfreiwilligerweise durch einen Foristen, der hier einen Screenshot des Widerrufsfeldesaus dem Bestellvorgang in den Chat stellte (eigentlich wollte er uns eher vorführen, wie blind wir seien). Dieser Screenshot zeigt jedoch im Gegenteil eindeutig die Irreführung, da man durch das Anklicken des Wunsches nach sofortigem Beginn des Streamingdienstes damit zwar auf das 14-tägige Widerrufsrecht verzichtet, dies aber an dieser Stelle (und auch überall sonst) mit keinem Wort erwähnt wird.
Ich bezeichnete den Vorgang, Fussballinteressierte während der WM mangels Alternativen zu solchen Streamingdiensten zu locken, ja ursprünglich als „Falle“. Später milderte ich die Formulierung ab, das sie auf großen Unmut stieß. Aber faktisch bleibt diese Bezeichnung natürlich bestehen – handelt es sich bei dem ganzen WM-Streamingdeal doch um ein hochmanipulatives Angebot, das noch dazu nicht ausreichend deutlich kommuniziert wurde (ich habe Kommunikationsdesign studiert; ich kann also ein klein wenig beurteilen, wie sich Informationen gut bereitstellen lassen). Ich würde immer noch gern wissen, wieviele ungewollte Verträge während der Fussball-WM auf diesem Weg zustande kamen. Aber solche Zahlen sind leider nur sehr schwer zu bekommen …
Bye-bye,
JH
von
vor einem Monat
Ist doch kein Widerspruch, Olli. Sie haben den Vertrag zwar endlich annulliert, aber kein Wort dazu verloren, von einer Korrektur ganz zu schweigen. Dieser Verzichtsbutton wird also ohne entsprechenden Hinweis stehen bleiben; also wird es jemand anderem wieder passieren ...
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von
vor einem Monat
Ich weiß nicht, ob Du selbst Mitarbeiter bei der Telekom bist
Besten Dank für Deine Worte, Lutz – ich weiß das wirklich zu schätzen. Aber keine Bange, wir sind keine Helikoptereltern, unsere Tochter war bis Mai fünf Monate in Neuseeland unterwegs und kam dort sehr gut zurecht (trotz einem Zyklon und den üblichen Reisepannen). Und sie hat sehr wohl aus der Sache hier gelernt; sie hat ja das ganze Hickhack der letzten Wochen genaustens mitbekommen. Aber allein hätte sie das sicherlich nicht gelöst bekommen. Es ist ja ein ziemlich komplexer Vorgang, da braucht es schon "einen nahezu mikroskopischen Blick", um dem Fehlerteufel (in diesem Fall diesem seltsamen Widerrufsrechtsverzicht durch die Hintertür) auf die Spur zu kommen.
Ich weiß nicht, ob Du selbst Mitarbeiter bei der Telekom bist oder auf welche Art mit der Firma verknüpft. Ich kann nur sagen, dass es schon bezeichnend ist, dass niemand von der Telekom mal sagte "Oh sorry, das ist wirklich suboptimal formuliert; da müssen wir noch mal ran." Ich komme mir hier vor wie ein Nörgler; dabei ist das ein echter Bug! Es gibt Unternehmen, die sind froh, wenn man sie auf so was hinweist; das gehört einfach ausgebessert und allen ist geholfen.
Nein, ich bin weder Mitarbeiter noch in irgendeiner anderen Art mit der Telekom verbandelt, ich besitze nicht einmal bewusst Aktien von ihr.
Es ist ja ein ziemlich komplexer Vorgang, da braucht es schon "einen nahezu mikroskopischen Blick", um dem Fehlerteufel (in diesem Fall diesem seltsamen Widerrufsrechtsverzicht durch die Hintertür) auf die Spur zu kommen.
Besten Dank für Deine Worte, Lutz – ich weiß das wirklich zu schätzen. Aber keine Bange, wir sind keine Helikoptereltern, unsere Tochter war bis Mai fünf Monate in Neuseeland unterwegs und kam dort sehr gut zurecht (trotz einem Zyklon und den üblichen Reisepannen). Und sie hat sehr wohl aus der Sache hier gelernt; sie hat ja das ganze Hickhack der letzten Wochen genaustens mitbekommen. Aber allein hätte sie das sicherlich nicht gelöst bekommen. Es ist ja ein ziemlich komplexer Vorgang, da braucht es schon "einen nahezu mikroskopischen Blick", um dem Fehlerteufel (in diesem Fall diesem seltsamen Widerrufsrechtsverzicht durch die Hintertür) auf die Spur zu kommen.
Ich weiß nicht, ob Du selbst Mitarbeiter bei der Telekom bist oder auf welche Art mit der Firma verknüpft. Ich kann nur sagen, dass es schon bezeichnend ist, dass niemand von der Telekom mal sagte "Oh sorry, das ist wirklich suboptimal formuliert; da müssen wir noch mal ran." Ich komme mir hier vor wie ein Nörgler; dabei ist das ein echter Bug! Es gibt Unternehmen, die sind froh, wenn man sie auf so was hinweist; das gehört einfach ausgebessert und allen ist geholfen.
Finde ich nicht.
Der Onlineabschluss eines Vertrags ist heutzutage weder besonders kompliziert noch undurchsichtig. Im Gegenteil, die relevanten Punkte werden klar dargestellt.
Gerade der Verzicht auf das Widerrufsrecht beziehungsweise die Zustimmung zum vorzeitigen Vertragsbeginn wird bei der Telekom ausdrücklich erwähnt und muss gesondert bestätigt werden. Ohne diese Bestätigung lässt sich der Bestellprozess gar nicht fortsetzen. Von einem versteckten Hinweis kann also kaum die Rede sein.
Hinzu kommt, dass Vertragslaufzeiten, Kosten, Leistungsumfang und sonstige Vertragsinhalte während der Bestellung eindeutig aufgeführt werden. Man muss ihnen nicht einmal hinterherlaufen, sie werden einem direkt angezeigt.
Deshalb tue ich mich schwer mit der Behauptung, man sei hier irgendwie in eine Falle gelockt worden oder habe nicht erkennen können, worauf man sich einlässt. Irgendwann muss man auch anerkennen, dass ein Vertragsschluss voraussetzt, dass man die angezeigten Informationen liest und die gesetzten Häkchen nicht lediglich als Hindernisse auf dem Weg zum Bestellbutton betrachtet.
Natürlich kann man etwas übersehen oder im Nachhinein feststellen, dass eine Entscheidung unglücklich war. Das passiert jedem. Daraus folgt aber nicht automatisch, dass der Bestellprozess unklar, irreführend oder gar fehlerhaft gewesen wäre.
Für mich klingt das vielmehr nach einer nachträglichen Unzufriedenheit mit den Folgen einer Entscheidung, nicht nach einem Problem bei der Information oder Transparenz während des Vertragsschlusses.
Ich kann letztlich nur vermuten, warum die Telekom den Vertrag am Ende doch aufgelöst hat.
Zu diesem Themenkomplex existieren hier im Forum durchaus einige Threads, die zu ganz unterschiedlichen Ergebnissen geführt haben. Manche endeten für den Kunden eher ungünstig, andere wiederum überraschend kulant. Insofern scheint es sich zumindest teilweise um Einzelfallentscheidungen zu handeln.
Ob die Entscheidung der Telekom möglicherweise im Zusammenhang mit der EuGH-Entscheidung vom Juli 2026 steht, kann ich nicht beurteilen.
Ich habe die Frage dem Team gestellt, die Antwort fiel jedoch eindeutig aus, ein Zusammenhang wurde ausdrücklich verneint. Deshalb sehe ich derzeit keinen belastbaren Anhaltspunkt dafür, die Vertragsaufhebung automatisch auf diese Entscheidung zurückzuführen.
Am Ende bleibt daher nur die Feststellung, dass die Telekom den Vertrag aufgelöst hat. Über die konkreten Beweggründe kann man natürlich Vermutungen anstellen, mehr als Vermutungen sind es jedoch nicht. Ich halte wenig davon, aus einem Ergebnis unmittelbar auf die dahinterstehenden Motive zu schließen, wenn diese weder kommuniziert noch anderweitig belegt wurden.
Aber allein hätte sie das sicherlich nicht gelöst bekommen.
Besten Dank für Deine Worte, Lutz – ich weiß das wirklich zu schätzen. Aber keine Bange, wir sind keine Helikoptereltern, unsere Tochter war bis Mai fünf Monate in Neuseeland unterwegs und kam dort sehr gut zurecht (trotz einem Zyklon und den üblichen Reisepannen). Und sie hat sehr wohl aus der Sache hier gelernt; sie hat ja das ganze Hickhack der letzten Wochen genaustens mitbekommen. Aber allein hätte sie das sicherlich nicht gelöst bekommen. Es ist ja ein ziemlich komplexer Vorgang, da braucht es schon "einen nahezu mikroskopischen Blick", um dem Fehlerteufel (in diesem Fall diesem seltsamen Widerrufsrechtsverzicht durch die Hintertür) auf die Spur zu kommen.
Ich weiß nicht, ob Du selbst Mitarbeiter bei der Telekom bist oder auf welche Art mit der Firma verknüpft. Ich kann nur sagen, dass es schon bezeichnend ist, dass niemand von der Telekom mal sagte "Oh sorry, das ist wirklich suboptimal formuliert; da müssen wir noch mal ran." Ich komme mir hier vor wie ein Nörgler; dabei ist das ein echter Bug! Es gibt Unternehmen, die sind froh, wenn man sie auf so was hinweist; das gehört einfach ausgebessert und allen ist geholfen.
Man wächst an seinen Aufgaben 😉
Es spricht ja nichts dagegen zu unterstützen, ein selbstverständlicher Vorgang bei seinen Kindern, ich persönlich hätte mich da aber im Hintergrund gehalten und mich nicht wie die Löwenmutter auf den "Gegner" gestürzt, da haben wir offensichtlich verschiedene Vorstellungen, das ist aber völlig okay.
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