Gelöst

Weiternutzung der E-Mail-Adresse nach Kündigung

vor 12 Jahren

Sehr geehrte Damen und Herren,
wenn man den Tarif Call&Surf Comfort kündigen möchte, was geschieht mit einer aktiv genutzten @t-online.de E-Mail-Adresse?
--> Laut Ihren FAQ wird diese mit gekündigt, d.h. gelöscht. Man kann sie also nicht weiternutzen.
Logischerweise möchte man diese weiterbenutzen und daher die Frage an Sie, wie man das nach einer Kündigung - Hinweis: Kündigung des kompletten Anschluss, kein Wechsel in einen anderen Ihrer Tarife - bewerkstelligen kann.
--> Laut Ihren FAQ kann man einen sog. Zugang zu Telekom Diensten bestellen, womit man Premium-Dienste der Telekom auch ohne Telekom Internet-Zugangstarif nutzen kann.
Ist das das richtige Vorgehen?
Erhält man dann für den Zugang zu Telekom Diensten eine neue Zugangsnummer?
Muss man dann die gewünschte E-Mail-Adresse von der alten Zugangsnummer auf die neue Zugangsnummer übertragen lassen?
Ist dieses Vorgehen so richtig?
Fallen kosten an?
Gibt es Einschränkungen?
Haben Sie eine Schritt-für-Schritt-Anleitung, damit keine Fehler, insbesondere E-Mails verloren gehen?
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Mail-Adresse ungültig gemacht.
Anja / Telekom-Hilft

308778

91

  • Akzeptierte Lösung

    akzeptiert von

    vor 10 Jahren

    Hallo u-meissner,
    herzlich willkommen in unserer Telekom hilft Community.


    Sie haben die Möglichkeit, Ihre E-Mail-Adresse (nach einer Kündigung) in ein Freemail-Postfach umzuwandeln. Dabei werden alle E-Mails, Adressen und Kalendereinträge übernommen.

     

    Informationen zum E-Mail-Erhaltungsprozess finden Sie auf unserer Hilfe-Seite.

    Wichtig ist, dass Sie diesen Prozess innerhalb eines halben Jahres nach Ende der Vertragslaufzeit Ihres Telekom-Anschlusses durchführen. Ansonsten können Sie nicht mehr auf die bisherige E-Mail-Adresse und die Postfachinhalte zugreifen.

     

    Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende und ein frohes neues Jahr.

     

    Viele Grüße
    Erdogan T.

    30

    Antwort

    von

    vor 6 Jahren

    Hallo @peterchen_peter,

    ich verstehe Ihr Anliegen so, dass Sie Ihren Festnetzanschluss kündigen möchten. Um die bestehende E-Mail Adresse auch weiterhin nutzen zu können, wollen Sie diese für die Zukunft auf ein Freemail-Postfach übertragen. Ist das so richtig formuliert?

    Sofern es sich um eine E-Mail Adresse handelt, die als Hauptnutzer eingerichtet ist, braucht vor der Kündigung nichts veranlasst werden. Ab dem Tag der Kündigung haben Sie 6 Monate Zeit, das bestehende E-Mail Postfach in ein Freemail Postfach umzuwandeln. Dabei bleiben die E-Mail Adresse, das Adressbuch, der Postfachinhalt, die Ordnerstruktur und eventuell angelegte "zusätzliche E-Mail Adressen" (Multialias) vollständig erhalten.

    Eine Hinweismail zu diesem Thema bekommen Sie automatisch kurz vor dem Kündigungstermin zugeschickt. Darin ist der Link für die folgende Internetseite angegeben:

    http://www.telekom.de/telekom-login-behalten

    Vor der Kündigung kann die Umwandlung zur Freemail Postfach über diesen Link nicht durchgeführt werden. Sinngemäß kommt dann eine Meldung: "Es ist noch nicht soweit".

    Aber es ist trotzdem gut, wenn man sich vor der Kündigung mit dem Thema "E-Mail" beschäftigt. Falls nämlich "Inklusivnutzer", also weitere unabhängige E-Mail Postfächer über den Vertrag eingerichtet sind, dann funktioniert dafür der oben angegebene Weg nicht!
    Postfächer von Inklusivnutzern müssen tatsächlich vor dem Kündigungsdatum übertragen werden, falls sie weiterhin benötigt werden. Dazu bitte gemäß der Anleitung über den nachfolgend angegebenen Link vorgehen:

    https://www.telekom.de/hilfe/festnetz-internet-tv/e-mail/e-mail-adresse-passwoerter-und-sicherheit/e-mail-adresse-nach-kuendigung-nutzen-inklusivnutzer

    Viele Grüße
    Jürgen U.

    Antwort

    von

    vor 6 Jahren

    Hallo Jürgen (oder Herr U.   Zwinkernd ),

     

    Danke für die schnelle Antwort!

     

    Ja, sie haben es genau richtig erkannt!

     

    Gut, dann warte ich bis die Kündigung durch ist und ich die e-mail mit dem Link erhalte.

    Ich bin kein Inklusivnutzer.

    Wenn ich das richtig verstehe hat sich bei der Vorhegensweise also seit 2016 nichts geändert?

     

    Vielen Dank nochmal und schöne Grüsse,

     

     

    Antwort

    von

    vor 6 Jahren

    @peterchen_peter

    Gut, dann warte ich bis die Kündigung durch ist und ich die e-mail mit dem Link erhalte. Ich bin kein Inklusivnutzer. Wenn ich das richtig verstehe hat sich bei der Vorhegensweise also seit 2016 nichts geändert?

    Gut, dann warte ich bis die Kündigung durch ist und ich die e-mail mit dem Link erhalte.
    Ich bin kein Inklusivnutzer.
    Wenn ich das richtig verstehe hat sich bei der Vorhegensweise also seit 2016 nichts geändert?
    Gut, dann warte ich bis die Kündigung durch ist und ich die e-mail mit dem Link erhalte.
    Ich bin kein Inklusivnutzer.
    Wenn ich das richtig verstehe hat sich bei der Vorhegensweise also seit 2016 nichts geändert?


    Ja, die Vorgehensweise gibt es in dieser Form schon einige Jahre.

    Hier auch noch mal die Anleitung auf unserer Hilfeseite:
    https://www.telekom.de/hilfe/festnetz-internet-tv/e-mail/e-mail-adresse-passwoerter-und-sicherheit/e-mail-erhalt

    Ich wünsche noch einen schönen Abend.

    Gruß
    Jürgen U.

    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

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