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Hallo Community,
ich habe eine nette E-Mail vom Nachbarn bekommen, mit dem wir uns nicht gut verstehen, und er möchte wohl die Mitversorgung unseres Einfamilienhauses über den APL in seinem Keller kappen.
Die beiden Häuser sind Baujahr 1955, der Anschluss vom Kasten geht in den Keller des Nachbarn in den APL.
Von dort geht ein Kabel in unseren Keller.
Ich habe vor langer Zeit, als das Thema das erste Mal aufkam, mit dem Bauherrenservice telefoniert.
Dort bekam ich die Antwort, dass die Mitversorgung unseres Hauses über diesen APL eingetragen sei, und der Nachbar hier keine Handhabe hat.
Nun kam die E-Mail vom Nachbarn.
Er habe sowohl mit der Telekom, seinem Anwalt als auch mit dem Grundbuchamt gesprochen.
Nirgendwo wäre der APL bzw. die Mitversorgung eingetragen und er werden in einer Woche einfach das Kabel , welches zu uns geht, kappen.
Grundsätzlich habe ich nichts gegen einen eigenen Anschluss, aber ich vermute 2 Monate für die Installation ist schon optimistisch geschätzt.
In dieser Zeit hätte ich weder Internet/Telefon für den privaten Gebrauch, noch für mein Nebengeschäft (Onlinehandel) noch für meine Haupttätigkeit, die ich 100% Remote als Angestellter ausübe.
Hierzu einige Fragen:
1. Darf der Nachbar das überhaupt?
2. Wenn ja, ist hier nicht eine Fristsetzung notwendig, in der ich einen neuen Anschluss bekommen kann
3. Müstte der Nachbar nicht eigentlich auch den neuen Anschluss zahlen oder zumindest zum Teil?
Liebe Grüße
Andi
02.08.2023 13:26
Hallo @bige-led besten Dank für das Telefonat und deine Zeit. ![]()
Wie besprochen, habe ich jetzt die Hybrid-Backup Option gebucht. Diese aktiviert sich am 7. August 2023. Eine Bestätigung + die SIM-Karte erhältst du natürlich auch noch.
Da du eine Fritzbox nutzt benötigst du ja "nur" einen zusätzlichen LTE Stick. Ich konnte auf die schnelle jetzt keinen passenden Thread finden, weiß aber das die Thematik hier schon öfter besprochen wurde. Nur das habe ich gefunden.
Bezüglich der GEE habe ich jetzt meinen Kollegen noch mal angeschrieben. Ich sag dir Bescheid, wollte ich hierzu was auf den Weg bringen.
Grüße Anne W.
07.08.2023 12:23
Hallo @bige-led eine Antwort bin ich dir noch schuldig, und zwar die Sache mit der GEE.
Ich hatte dazu ja noch mal meinen Kollegen kontaktiert, er teilte mir mit, dass ich deinem Nachbarn die GEE zukommen lassen kann. Parallel dazu hatte mich noch ein anderer Kollege angeschrieben, da nun ein Schreiben des gegnerischen Anwalts bei uns vorliegt und hier um die GEE gebeten wurde. Diese habe ich dem zuständigen Kollegen übermittelt und er wird auf das Anwaltsschreiben reagieren und die GEE beilegen.
Das für dich zur Info. ![]()
Grüße und eine schöne Woche wünscht Anne W.
07.08.2023 13:28
Hallo @Anne W.
danke für die Info.
Evt. ist jetzt die rechtlcihe Situation für den Nachbarn bzw. dessen Anwalt etwas klarer.
Erschreckend wie wenig Anwälte sich mit diesem Thema überhaupt auskennen.
LTE Backupkarte ist auch angekommen, konnte ich aber noch nicht testen.
Muss mir erst noch einen Stick besorgen.
Liege Brüße
Andi
07.08.2023 13:48 Zuletzt bearbeitet: 07.08.2023 13:48 durch den Autor
@bige-led schrieb:
LTE Backupkarte ist auch angekommen, konnte ich aber noch nicht testen.
Muss mir erst noch einen Stick besorgen.
Wenn du noch ein altes Handy hast,
kannst du mal das probieren, Karte ins Handy,
USB tethering einschalten,
und dann das Handy über USB mit dem Router verbinden,
(der Router muß dann auch auf ext. Modem über USB eingestellt werden).
07.08.2023 14:09
@bige-led: Liege Brüße Andi
Bitte nimm es mir nicht übel, aber hier musste ich schon etwas lachen. ![]()
Wir schauen mal wie es weiter geht. Wir bleiben hier einfach in Kontakt sollte doch noch was sein.
@Buster01 danke für den Tipp.
vielleicht wäre das auch noch eine Alternative, ohne zusätzliche Mehrkosten.
Grüße Anne W.
Nach der Winterpause geht es nun weiter.
Es wurde vom Nachbarn eine Schlichtungsverhandlung einberufen.
Hauptpunkt war das Kabel in seinem Keller.
Hier konnte letztendlich keine Einigung erzielt werden.
Ich hatte ihm angeboten, ich mache einen neuen Anschluss wenn er die Hälfte zahlt (obwohl ich das nicht muss).
Abgelehnt.
Nun wird es wohl zu einer anwaltlichen/gerichtlichen Klärung kommen.
Der sehe ich zwar gelassen entgegen aber ich frage mich nun ob ich überhaupt der richtige Ansprechpartner bin.
Denn das Kabel gehört ja nicht uns und der Vertrag (GEE) betrifft ja nicht mich sondern die Telekom.
Sollte der unwahrscheinliche Fall auftreten, dass der Nachbar gewinnt, darf weder ich noch der Nachbar das Kabel entfernen weil es der Telekom gehört.
Das einzige was ich machen kann, ist meine GEE kündigen mit den entsprechenden Fristen von 12 Monaten.
So wie ich das verstanden habe, ist das aber eine Doppel-GEE.
Zuerst wurde der Nachbar versorgt und die GEE wurde dann 1 Jahr später um unserer Mitversorgung erweitert.
Also müsste eine evt. Klage nicht gegen uns sondern gegen die Telekom erfolgen.
Die Frage ist, wie sich die Telekom hier verhält.
Liebe Grüße
Andi
Hallo Community,
damit es hier nicht zu langweilig gibt hier die neuesten Nachrichten zu diesem Thema:
Heute haben wir nun die Klageschrift des Nachbarn erhalten, der nun auf Entfernung des Kabels klagt.
Liegt schon bei unserem Anwalt.
Leider weitet sich der Streit mit dem freundlichen Nachbarn derzeit nicht nur auf das Kabel aus.
Wir sind schon so weit, an einen Hausverkauf zu denken weil wir neben solchen Leuten einfach nicht wohnen möchten.
Ich hatte das schon einmal gefragt aber hier noch einmal kurz meine Gedanken zu dem Thema:
Grundsätzlich kann der Nachbar natürlich klagen. Aber ich bin doch hier eindeutig der falsche Ansprechpartner. Die GEE von 1977 bzw. die Erweiterung um unser Haus von 1978 hingen dem Schreiben an.
Also selbst wenn ich vor Gericht verliere, kann ich das Kabel trotzdem nicht entfernen weil es weder mir noch dem Nachbarn gehört.
Das einzige was ich gegen das Kabel machen könnte, wäre meinen Part zu kündigen mit einer Jahresfrist zum April oder Oktober und einen neuen Anschluss zu beantragen. Würde mich wundern, wenn das Gericht das urteilen würde.
Und eigentlich müsste ja hier, da die Rechtmäßigkeit der GEE angezweifelt wird, die Telekom ran da die GEE ein Rechtspapier von ihr ist.
Daher kommt mir die Klage doch recht seltsam vor.
Gibt es in diesem Forum evt. ähnliche Fälle, bei denen die GEE bzw. deren Rechtmäßigkeit vor Gericht durch eine Klage in Zweifel gezogen wurde?
Und wenn ja wie haben hier die Gerichte entschieden.
Streitwert liegt bei rund 5000 Euro, sprich das Risiko wäre hier nicht allzu groß zu verlieren.
Viele Grüße
Andi
31.07.2024 16:41
@bige-led schrieb:Liegt schon bei unserem Anwalt.
Denkst du nicht dass dieser der kompetentere Ansprechpartner für deine Fragen ist?
Ich persönlich würde es so sehen, dass die Klage direkt abgewiesen wird da der falsche verklagt wurde, Ende.
Aber Danke für dein Update.
31.07.2024 17:00
Danke für die Antwort.
Ja grundsätzlich hast Du Recht, dass unser Anwalt der richtige Ansprechpartner ist.
Da bekomme ich aber wahrscheinlich erst nächste Woche Antwort.
Und die Klage lässt weder mich noch meine Frau schlafen.
Die haben uns schon mit einer anderen Sache die ersten Tage vom Urlaub versaut.
Viele Grüße
Andi
31.07.2024 17:05
Alles verständlich aber jede Aussage von uns wäre nicht belastbar 🤷![]()
Du kannst ja den Satz oben von mir zur Beruhigung nehmen ![]()
Es würde mich tatsächlich schwer wundern wenn du da wirklich belastet werden solltest.
Die GEE/GNV ist eindeutig, zusätzlich gibt es ja noch das TKG.
Also einfach entspannt entgegen schauen und lachen wenn die Klage stumpf zurückgewiesen wird.
Also hat er auch die GEE und kann die lesen,
er kann die GEE bei der Telekom (als Nachfolger der Deutschen Bundepost Fernmeldewesen) kündigen,
dann wird der APL zurückgebaut; allerdings hat er dann auch keinen APL mehr und kann über Kupferkabel kein DSL mehr bekommen.
Lass durch deinen Anwalt erst mal die Klage abweisen (weil falscher Vertragspartner),
dann soll der Nachbar die Telekom verklagen, die hat auch eine Rechtsabteilung, die sich besser mit GEE / GNV auskennt.
Danke für die Antworten und die beruhigen Worte. Leider bin ich bei solchen Angelegenheiten schnell aus der Bahn zu werfen.
Auf jeden Fall habe ich jetzt auch mal die GEEs in den Händen und weiß was da drin steht.
Interessant ist auch, dass der Klageschrift eine Auszug aus dem notariellen Kaufvertrag des Nachbarn beiliegt.
Hier steht drin, dass Baulasten oder nachbarschaftsrechtlichte Beschränkungen auf den Käufer übergehen mit dem Zusatz, solche sind dem Verkäufer nicht bekannt.
Hat der Verkäufer wohl gelogen oder nicht dran gedacht. Denn die GEEs hat er ja unterschrieben.
Frage mich nur, warum das Amtsgericht nicht direkt die Klage abgewiesen hat.
Werde hier weiter berichten.
Aber ganz ehrlich, hat die Welt keine anderen Sorgen.
Viele Grüße
Andi
31.07.2024 18:37
@bige-led schrieb:Hier steht drin, dass Baulasten oder nachbarschaftsrechtlichte Beschränkungen auf den Käufer übergehen mit dem Zusatz, solche sind dem Verkäufer nicht bekannt.
Dann hat er eine schlechte Buchführung gehabt ![]()
weil ohne GEE / GNV legen die Versorger kein Strom, Wasser, Gas, Telefon, Kabelanschluß,......
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