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Abschluss eines Vertrags mit der Telekom zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO

7 years ago

Hallo,

wir haben einen Festnetz- und Internetvertrag mit der Telekom und benutzen als dessen Bestandteil auch das Fax2Mail Feature (Faxe kommen als E-Mail zu uns).

Allein durch Fax und Telefonie-Nutzung übertragen wir somit personenbezogene Daten unserer Kunden und Geschäftspartner an die Telekom. Wir sind deshalb der Meinung, dass wir mit der Telekom einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO schließen müssen. Über das Kontaktformular auf der Telekom-Geschäftskundenwebseite habe ich dazu schon eine Anfrage gestellt vor mehr als einer Woche, aber keinerlei Antwort erhalten.

Wie können wir unser Anliegen adressieren?

Viele Grüße, Hans-Georg Reusch

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    • 7 years ago

      Habt Ihr schon, die Antwort in so nem Fall dauert aber nen Stück länger.

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      7 years ago

      OK, ich hatte eigentlich erwartet, dass das ein Standardprozess ist, denn dasselbe Anliegen dürften/müssten ja eigentlich alle Geschäftskunden bis zum 25. Mai 2018 haben. Wann können wir denn erfahrungsgemäß mit einer Antwort rechnen?

       

      Viele Grüße, Hans-Georg

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    • 7 years ago

      Hallo @PasadenaApo,

      vielen Dank für den Beitrag.

      Die Anfrage ist bei uns angekommen. Bedingt durch die Osterferien wird die Bearbeitung noch etwas dauern. Wie lange kann ich leider nicht sagen. Hier bitte ich noch um etwas Geduld.

      Viele Grüße Heike Ha.

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      7 years ago

      Hallo @PasadenaApo,

      ich habe in Erfahrung bringen können, dass ab 25. Mai 2018 die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DGSVO) für alle Unternehmen Anwendung findet.

      Parallel habe ich noch eine Anfrage laufen, wo noch die Antwort aussteht.

      Sobald mir die Infos vorliegen, melde ich mich wieder.

      Liebe Grüße aus Kiel
      Sandra Ha.

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      7 years ago

      Hallo,

       

      dass ab 25.5.2018 die DSGVO angewandt werden muss, ist ja wohl klar, da es sich um eine gesetzliche Verpflichtung handelt.

      Es geht aber darum, wie wir mit Ihnen für Dienste wie z.B. Fax2Mail den nach Art 28 DSGVO notwendigen Vertrag zur Auftragsverarbeitung abschließen können, da sie darüber ja personenbezogene Daten unserer Kunden verarbeiten. Ab dem 25.5. sind wir verpflichtet, einen deratigen Vertrag mit Ihnen vorweisen zu können. Andere Cloud-Firmen sind da längst gerüstet und bieten derartige Vereinbarungen längst an.

       

      Viele Grüße, Hans-Georg

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      7 years ago

      Das kann alles nur ein Scherz sein. Von meinem Provider hatte ich den Vertrag innerhalb von 2 Tagen.

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    • Accepted Solution

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      7 years ago

      Hallo @PasadenaApo, hallo @harald57,

      bitte entschuldigen Sie, sofern es beim Thema Auftragsverarbeitung zu Missverständnissen oder Verzögerungen gekommen sein sollte. Selbstverständlich nutzen Sie unsere Leistungen datenschutzkonform.

      Unser Portfolio beinhaltet eine Vielzahl von Produkten, für die kein Vertrag zur Auftragsverarbeitung erforderlich ist. Geht es z.B. um ein reine Telekommunikations-Leistungen – darunter fallen z.B. auch die Produkte eMail-Services/ eMail-Center - ist kein Vertrag zur Auftragsverarbeitung erforderlich, weil hier alleine der TK-Anbieter verantwortlich ist, die gesetzlichen Datenschutz- und Sicherheitsvorschriften umzusetzen – Sie als Kunde haben hier keine Verantwortung. Handelt es sich um andere oder Zusatzleistungen mit Auftragsverarbeitung – darunter fällt z.B. auch das u.g. Produkt Open Telekom Cloud - stehen dafür im Internet unter http://telekom.de/gk/dsgvo-auftragsverarbeitung die Standard-Verträge als Teil unserer Leistungsbedingungen bereit, und wir kontaktieren unsere Bestandskunden dazu.

      Sollten Sie Ihr Produkt hier nicht vorfinden, benötigen Sie keinen Vertrag zur Auftragsverarbeitung.

      Bitte bedenken Sie auch: Sollten Sie unsere Produkte nicht geschäftlich, sondern privat nutzen, ist generell keine Auftragsverarbeitung erforderlich – die Datenschutz-Grundverordnung nimmt die private Nutzung explizit aus der Anwendung aus.

      Bei Fragen bin ich gerne für Sie erreichbar.

      Viele Grüße,
      Lin J.

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    • Accepted Solution

      accepted by

      7 years ago

      Hallo @harald57,

      es war auch schon nach der bisherigen Rechtslage so, dass es sich bei Telekommunikationsdiensten nicht um eine Auftragsverarbeitung handelt.

      Weil eben hier nicht der Kunde in der Verantwortung für seine Daten ist, sondern alleine die TK-Anbieter diversen rechtlichen Verpflichtungen zum Schutz der Daten unterliegen, die bei den TK-Diensten anfallen. Und Email-Dienste werden unbestritten als TK-Dienst eingestuft.

      Hier hingehend hat sich also nichts geändert durch die DSGVO, somit besteht daher kein Anlass, hier Rechtsstreitigkeiten zu befürchten.

      Viele Grüße,
      Lin J.

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