Breitbandmessung - Grundsätzliche Fragen
3 years ago
Hallo zusammen!
Ich habe vor gut einem Monat mal über die Breitbandmessung so eine Testreihe gestartet und es hat sich nur das bestätigt, das ich sowieso schon wusste: Die Geschwindigkeit die bei mir ankommt ist zu wenig für das was mir im Vertrag zugesichert wird.
Allerdings hab ich da durchaus noch ein paar Fragen zu dem Ganzen:
- Wohin wende ich mich denn bei der Telekom jetzt mit dem Messprotokoll?
- Welche Möglichkeiten habe ich denn dann? Es ist schön und gut wenn mir ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt wird. Aber ich will ja nicht bei der Telekom kündigen. Ich will entweder zumindest die mir zustehende Mindest- bzw. Normalgeschwindigkeit haben oder eben dann eine Reduzierung des Rechnungsbetrags. Ein Wechsel zu einem anderen Anbieter kommt nicht in Frage, da die alle noch viel schlimmer sind als die Telekom. Was nicht heißt, das ich es geil finde, das auch bei der Telekom zu wenig Speed ankommt.
Danke schon mal für eure Antworten!
LG
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5 years ago
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3 years ago
Hallo @JohnLamox
Vielen Dank für deinen Beitrag
Die Breitbandmessung bitte über diese Webseite durchführen
https://www.breitbandmessung.de
Das Ergebnis bitte dann hier melden:
https://www.telekom.de/kontakt/e-mail-kontakt/festnetz/breitbandmessung
Alles andere kommt dann, dort steht, wie es weitergeht
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3 years ago
Super, dann werde ich mich über das Formular schon mal an die Telekom wenden.
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3 years ago
Auch dir ein freundliches Hallo @JohnLamox
Erzähl´ uns doch bitte mal was über deinen Anschluss!
Welche Bandbreite wurde dir seinerzeit schriftlich bestätigt?
Was kommt nach deinen Messungen tatsächlich an?
Welche Gerät sind über welche Kabel wie miteinander verbunden?
Gibt es PowerLAN - oder WLAN-Strecken?
Ist bereits eine Störung gemeldet? Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
usw.
Schlussendlich noch den Hinweis, dass auch die Telekom den Anschluss kündigen kann!
schöne Grüsse
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3 years ago
Welche Möglichkeiten habe ich denn dann? Es ist schön und gut wenn mir ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt wird. Aber ich will ja nicht bei der Telekom kündigen. Ich will entweder zumindest die mir zustehende Mindest- bzw. Normalgeschwindigkeit haben oder eben dann eine Reduzierung des Rechnungsbetrags.
Bedenke, dass auch die Telekom den Vertrag kündigen kann. Hast Du z. B. einen Vertrag l mit 100 Mbit/s und es kommen nur 70 MBit/s an und es wird Dir der Vertrag gekündigt um Dich in einen M mit 50 MBit/s zu schieben, hast Du letztendlich zwar weniger zu zahlen, bekommst aber auch noch weniger als jetzt. Der Upload wäre dazu noch wesentlich geringer.
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3 years ago
Also wenn ich mir dann die restlichen Antworten durchlese, ist das alles wieder um es direkt zu sagen "für den Ar***". Was das alles bringen soll, wenn mir am Ende die Telekom von sich aus kündigt und mich in nen anderen Tarif steckt. Solche "Werkzeuge" sind doch dann einfach nur eine Farce.
Danke für die Antworten. Aber dann hat sich das mit dem Kontakt zur Telekom erledigt, wenn am Ende sowieso nicht das rauskommt, was dem Kunden auch was bringen würde. Es ist einfach zum Ko**en.
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3 years ago
wenn mir am Ende die Telekom von sich aus kündigt
Nach Ablauf der Mindestlaufzeit - vorher nicht!
Das Sonderkündigungsrecht bei Minderleistung gilt nur einseitig für den Kunden.
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3 years ago
Hallo @JohnLamox
Ich würde generell bei ca 77MBit/s bleiben... L-Vertrag...
M-Vertrag wäre unter 50MBit/s. 27MBit/s mehr als bei M, ist heutzutage für Homeoffice, Streaming usw, sehr wichtig. Und der Preis zwischen M und L-Tarif beträgt 5 €.
Da würde ich nichts weiter machen, Außer, Optimierungen durchzuführen, um noch etwas mehr rauszuholen.
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3 years ago
um der Telekom zu beweisen, das nicht das geliefert wird, was ich bestellt habe,
Es ist reines Wunschdenken minderbemittelter Politiker, dass so ein Tool diesen Nachweis erbringen könnte.
Bei DSL ist die Geschwindigkeit, mit der sich der Router synchronisiert, ein viel wichtigerer Wert - denn er gibt die Obergrenze dessen an, was rein technisch in der vorhandenen Konstellation überhaupt möglich ist.
Ein Screenshot, der zeigt "Router synchron mit 68 / 32 Mbit/s" würde jede Messung eigentlich unnötig machen, denn das wäre schon Beweis genug, dass keine 100 Mbit/s erreicht werden.
Der Gesetzgeber hat es zudem verpasst, ein Verfahren bei Minderleistungen zu etablieren, welches aus Mängelrüge und Option zur Mängelbeseitigung bestehen müsste. Da steht nur drin "Beweise die Minderleistung mit dem Tool (technisch unmöglich, dass sowas ein "Beweis" ist) und bekomme dann direkt Minderungsanspruch oder Sonderkündigungsrecht".
Desweiteren wurde verpasst, die Berechung des Minderungsanspruchs zu konkretisieren, da hier nur das Verhältnis von tatsächlicher und geschuldeter Leistung benannt wurde - obwohl die "geschuldete Leistung" ja aus mindestens DREI Werten pro Richtung besteht.
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