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18.12.2018 20:51
Hallo,wir Zahlen scheinbar seit April jeden Monat zusätzlich fünf Euro für einen Service namens Computer S den wir nie gewollt haben!!Das einzige was was wir in dieser Zeit in Anspruch genommen haben war ein Fernzugriff auf unseren Router weil IHR nicht in der Lage gewesen seit das die Umstellung auf "IP-Telefonie" auf Anhieb geklappt hat, geschweige den bis alles wieder hundertprozentig funktioniert hat. Für eine Anbieter der der Beste und der Größte in Deutschland sein will seit ihr echt weit hinten dran wenn man für einen normalen Kundenservice(wo der Kunde oft nichts dafür kann!!!) für jeden Mist Geld verlangt und einem einen kostenpflichtiger Service(man Staune über zwei Jahre) mündlich am Telefon einfach aufhängt ohne jeglichen schriftlichen Widerruf der angeblich in der monatlichen Rechnung beigefügt war.......nur war da leider leider nie einer drin!!!!!!Ich würde doch zu gerne wissen mit wie vielen Haushalten ihr das so macht und dann einfach so für`s nichts tun Geld einkassiert.So, jetzt sind sie an der Reihe................
Gelöst! Gehe zu Lösung.
@zeife schrieb:Nein. Wir legen alle Rechnungen sorgfältigst ab und Nochmal,da war nie etwas drin!
@zeife schrieb:Hallo,wir Zahlen scheinbar seit April jeden Monat zusätzlich fünf Euro für einen Service namens Computer S den wir nie gewollt haben!!................
Na was denn nun?
War nie drinnen oder doch seit April?
18.12.2018 20:55
Hallo @zeife,
Es kommt immer eine Auftragsbestätigung.
Diese sollte man auch lesen.
Und nach über 7 Monaten bemerkt man es erst?
Für mich nicht nachvollziehbar.
Hinterlege bitte deine Daten im Profil (Link in meiner Signatur), damit das @Telekom-hilft-Team es sich anschauen kann und eventuell helfen kann.
18.12.2018 20:58
Nein. Wir legen alle Rechnungen sorgfältigst ab und Nochmal,da war nie etwas drin!
18.12.2018 21:01
@zeife schrieb:Nein. Wir legen alle Rechnungen sorgfältigst ab und Nochmal,da war nie etwas drin!
@zeife schrieb:Hallo,wir Zahlen scheinbar seit April jeden Monat zusätzlich fünf Euro für einen Service namens Computer S den wir nie gewollt haben!!................
Na was denn nun?
War nie drinnen oder doch seit April?
18.12.2018 21:04
Wenn eine (bestätigte) Mailadresse hinterlegt ist, kommt die Bestätigung per Mail.
Aber zumindest in der ersten Rechnung, in der die CH berechnet wurde, hätte dir das doch auffallen sollen?
Sie hat sigar fünf Wochen(!) Wideruffrist, liest man also seine Rechnung (Sorgfaltspflicht des Kunden) wäre ein Widerruf ein leichtes gewesen.
Wenn übrigend das Problem damals per Fernzugriff auf den Router gelöst werden konnte -war es kein Verschulden der Telekom.Für die Konfiguration des Endgeräts ist der Kunde verantwortlich.
18.12.2018 21:07
18.12.2018 21:08
@zeife schrieb:Nein. Wir legen alle Rechnungen sorgfältigst ab und Nochmal,da war nie etwas drin!
Dann hättest das aber schon früher bemerken müssen; nicht nur sorgfältig ablegen, sondern auch lesen.
Außerdem geht es primär nicht um die monatlichen Rechnungen, sondern um die einmalige Auftragsbestätigung mit der Widerrufsbelehrung.
18.12.2018 21:09
18.12.2018 21:13
@zeife schrieb:
Wir zahlen seit April Für den Computerservice S,und seit wir dafür zahlen war da weder eine Auftragsbestätigung und auch kein Widerruf mit beigelegt
Das glauben ich nicht.
Leistung in Anspruch genommen für die Fernwartung und dann angeblich nie gewollt.
Da ist schon ein Widerspruch in deinen Aussagen.
18.12.2018 21:14
Dann schau mal in dein E-Mail-Postfach...
Aber warum ist dir das nicht schon im April aufgefallen, da hätte man vllt. noch was machen können.
18.12.2018 21:20
Aha....klar habe ich den Service in Anspruch genommen,wurde aber nicht darauf hingewiesen das dieser Service kostenpflichtig sei.
18.12.2018 21:26
@Buster01 schrieb:
Grundlegend muß das DSL-Signal nur bis zum APL gebracht werden, alles dahinter ist Privatvergnügen,
Einspruch, bis zur 1. TAE ist alles Verantwortungsbereich der Telekom.
18.12.2018 21:30 Zuletzt bearbeitet: 18.12.2018 21:31 durch den Autor
@zeife schrieb:wurde aber nicht darauf hingewiesen das dieser Service kostenpflichtig sei.
Da wir nicht dabei waren können wir das sowieso nicht beurteilen, vielleicht wurde man da auch missverstanden.
Fakt ist aber, bei sofortiger Aktion mit Erhalt der ersten Rechnung auf der die Computerhilfe berechnet wurde hätte sie noch widerrufen werden, jetzt sieht es anders aus.
Ich orakele mal die Aussage des Teams:
"Die Auftragsbestätigung mit Widerrufsbelehrung ist Ihnen am xx.xx.xxxx zugegangen. Hätten sie sich eher gemeldet hätte man vielleicht noch was machen können , aber nach 7 Monaten besteht da keine Möglichkeit mehr."
Wobei bei einer Dienstleistung, wenn bereits in Anspruch genommen wie bei dir, die vollen Kosten in Rechnung gestellt werden können, obs billiger wäre...
18.12.2018 21:33
18.12.2018 22:08
19.12.2018 05:03
@Gelöschter Nutzer schrieb:Es kommt immer eine Auftragsbestätigung.
Das stimmt garantiert nicht.
Und selbst wenn der Fehler nicht bei der Telekom selbst passiert (dass eine Auftragsbestätigung irgendwie verschütt geht, versehentlich an einen anderen Kunden geschickt wird o.ä.) so geht die Auftragsbestätigung als normale Briefpost raus und da hat die Telekom keinerlei Garantie seitens DHL, dass der Brief auch ankommt. Aus welchem Grund gäbe es sonst wohl die diversen Einschreibvarianten.
Und auch bei einer E-Mail ist keinesfalls gewährleistet, dass die ihren Adressaten erreicht.
19.12.2018 05:52
Schreiben wir mal so.
Normalerweise geht immer eine AB raus und die Telekom kann das auch nachweisen. Die erfolgte Zustellung wird dann angenommen.
Ist übrigens bei Post von Behörden und Anwälten usw. ähnlich, steht das Schreiben im Postausgangsbuch ist der Anscheinsbeweis erbracht.
19.12.2018 07:06 Zuletzt bearbeitet: 19.12.2018 07:13 durch den Autor
Ja, das mit dem Anscheinsbeweis ist so eine Sache. Die kann auch schiefgehen, auch wenn das dann u.U. bis zum Bundesgerichtshof hoch muss
https://de.wikipedia.org/wiki/Anscheinsbeweis#Einschreibebrief
Aber der Zugang der Auftragsbestätigung nebst Widerrufsbelehrung ist ja sowieso erst Schritt 2.
Schritt 1 ist vorlaufend das möglicherweise Unterjubeln eines Vertrages über Computerhilfe (wo dann die Frage im Raum steht, ob überhaupt wirksam ein Vertrag geschlossen wurde, der widerrufen werden kann - oder ob das als Bestreiten nicht über eine ganz andere juristische Schiene mit anderen Fristen ablaufen muss)
Dass eine Dienstleistung als solche auch ohne Nennung eines Preises durchaus kostenpflichtig sein kann sieht das BGB vor. Dass es über die Computerhilfe S u.U. summa summarum sogar günstiger ist - das kann auch durchaus sein.
Ob die vollbrachte Dienstleistung im Falle dieses Threads abgedeckt war von DSL-Vertrag und/oder ggf. Router-Mietvertrag (und es deshalb dann u.U. keine Berechtigung für eine Bezahlung gab) wurde hier im Thread bisher überhaupt nicht klar.
Irgendwie ziemlich viele Fragezeichen...
19.12.2018 07:22
@zeife schrieb:
Das einzige was was wir in dieser Zeit in Anspruch genommen haben war ein Fernzugriff auf unseren Router weil IHR nicht in der Lage gewesen seit das die Umstellung auf "IP-Telefonie" auf Anhieb geklappt hat,
Wo hat das nicht geklappt? Im Router oder auf der netzseitig bei der Telekom? Dass ein Fernzugriff auf den Router erfolgen musste deutet zunächst mal darauf hin, dass die Telekom ihre Seite überprüft hatte und der Verdacht bestand, dass der Router falsch/unvollständig eingerichtet war. War das so, dass der Router nicht richtig eingerichtet war? Um welches Routermodell ging/geht es überhaupt?
Die Telekom bietet ja auch eine von vorneherein kostenpflichtige Dienstleistung ein für die Inbetriebnahme des IP-Anschlusses - durchaus angemessen weil sich nicht jeder mit der Technik auskennt.
https://www.telekom.de/zuhause/tarife-und-optionen/zubuchoptionen/installation-und-entstoerung
Und wenn man die nicht gebucht hat und es zu Problemen kommt, weil man das nicht richtig einrichtet, dann geht es halt anschließend kostenpflichtig weiter. Nicht notwendigerweise über die Computerhilfe, aber kostenpflichtig.
19.12.2018 09:15
Die Telekom hat in diesem Fall die stärkeren Argumente auf ihrer Seite.
Es hat unstrittig eine Diernstleistung stattgefunden die durch die Computerhilfe abgedeckt ist und sonst kostenpflichtig gewesen wäre.
Die Rechnungensposition Computerhilfe S wurde seit April unbestritten bezahlt.
Und wenn jetzt dazu noch der Versand einer AB kommt, auch wenn diese nur im Postausgangsbuch steht, hat der Kunde juristisch gesehen ganz schlechte Karten.
Klar kann man das Zustandekommen des Vertrages als solches bestreiten, dann aber mit allen Konsequenzen, was wiederrum bedeutet, dass der Fernzugriff 99 € kostet. Obendrauf dann die Kosten für die Rechtsverdrehtung.
19.12.2018 09:25 Zuletzt bearbeitet: 19.12.2018 09:26 durch den Autor
Tja ich würde nach dieser Zeit wohl auch eher dazu tendieren, nicht die juristische Schiene zu verfolgen.
Aber die Computerhilfe S hätte ich mir kürzlich auch fast eingefangen - nur weil die Telekom nicht in der Lage ist, ein bei mir funktionierendes (kostenpflichtiges!) Produkt "MagentaTV App Plus" auf die Beine zu stellen und es auch nach der dritten Störungsmeldung noch nicht lief. Was ich schon irgendwie nicht so ganz witzig fand. Aus der Hilflosigkeit des Hotlinemitarbeiters eine Tugend für die Telekom zu machen, dem Kunden eine kostenpflichtige Computerhilfe S ans Bein zu binden. Zugutehalten muss ich dem Hotlinemitarbeiter, dass er die nicht ohne Ansprache gebucht hat und ich da interveniert habe, dass eher ich den Leuten von der Computerhilfe die Dinge erkläre als anders herum.
19.12.2018 09:39
Das Thema Computerhilfe ist tatsächlich schwierig und die Telekom gewährt nicht ohne Grund eine verlängerte Widerrufsfrist und, wie man hier auch nachlesen kann, ist auch danach immer noch Verhandlungsspielraum.
Es wird aber auch die Computerhilfe verkauft statt einen kostenpflichtigen Technikereinsatz abzurechnen um den Kunden eine hohe Rechnung zu ersparen, auch das kann man hier nachlesen.
Aber jeder Widerruf oder Storno bedarf aber einer zeitnahen Reaktion und genau das sehe ich hier nicht.
Letztlich ist es mühselig zu diskutieren, lassen wir uns überraschen wie die Telekom entscheidet
19.12.2018 18:27
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