Eine Überweisung vom 05.12.2019 Zurückziehen.

Gelöst

Hallo,

 

Ich habe am 05.12.2019 eine Mobilfunkt Netz vom mein Kumpel  einen Betrag vom 139,63€ bezahlt.

 Nun ist es so das der Kumpel mir den beitrag nicht zurückgezahlt hat. Wäre es möglich das Sie mir den Betrag auf mein Konto zurück Überweisen können. eine Überweisungquittung fügen ich ihnen hinzu.

 

MFG

Eduard Sestov

 

 

1 AKZEPTIERTE LÖSUNG
Lösung

Hi @eduardshestov ,

 

eine durchgeführte Überweisung ist im Gegensatz zu einer Lastschrift nicht rückrufbar, da trägst du selbst Verantwortung für die Richtigkeit. Ausserdem ist die Telekom keine Bank, die für ein "Darlehen" für deinen "Freund" einsteht. Da musst du das Geld schon dort "eintreiben".

Lösung in ursprünglichem Beitrag anzeigen  

Sie müssen bei ihrer Bank versuchen, die Überweisung rückgängig zu machen.

Hallo,

Das habe ich versuch. Aber meine Bank ich muss mich an dem Empfänger wenden.

Lösung

Hi @eduardshestov ,

 

eine durchgeführte Überweisung ist im Gegensatz zu einer Lastschrift nicht rückrufbar, da trägst du selbst Verantwortung für die Richtigkeit. Ausserdem ist die Telekom keine Bank, die für ein "Darlehen" für deinen "Freund" einsteht. Da musst du das Geld schon dort "eintreiben".

Wenn du das selbst getätigt hast gibt’s da fast keine Chance es zurückzuholen.

Gelöschter Nutzer

@eduardshestov  schrieb:
Nun ist es so das der Kumpel mir den beitrag nicht zurückgezahlt hat.

Wer solche Kumpels hat braucht keine Feinde mehr.

Was kann die Telekom dafür?

Prinzipiell habe ich im ersten Moment der Aussage von @fdi  zugestimmt.

Bei näherer Überlegung bin ich mir da aber nicht so ganz sicher.

 

Das Geld was die Telekom jetzt hat steht ihr genaugenommen gar nicht zu, denn sie hat mit @eduardshestov  ja keine Vertragsbeziehung auf welche hin er diese Rechnung ausgleichen müsste, demzufolge müsste die Telekom das Geld auf Verlangen auch zurückzahlen, ähnlich einer irrtümlichen Überweisung usw.

 

@eduardshestov 

Ich würde an deiner Stelle einen Brief schreiben, den Vorgang schildern, die benötigten Nachweise beifügen und das Geld von der Telekom zurückverlangen, natürlich abzüglich etwaiger Aufwendungen seitens Telekom, die dürften ihr zustehen.

 

Irrtum ist hier nicht darstellbar, da kein falsches Empfängerkonto im Spiel ist und auch keine Doppelbuchung vorliegt. Auch eine Beziehung zwischen dem Konto des Zahlers und dem Vertrag des Kunden ist nicht notwendig, der Zahler hat auch den Verwendungszweck klar ausgewiesen.

muss man seine Schulden nicht selber bezahlen?

Ich denke auch, durch die Angabe des Verwendungszwecks ist hinreichend konkludent, dass die Zahlung im Auftrag des Kunden erfolgt ist.

 

Klar - vor Gericht und auf hoher See, da ist alles möglich - es kann durchaus sein, dass ein Gericht zu einer anderen Einschätzung kommt. Aber den juristischen Weg schlägt @der_Lutz ja zunächst mal gar nicht vor. Und über Kulanz ist schneller und mehr möglich.

Allerdings ich denke auch eher, dass es vergebliche Liebesmüh ist, da einen Brief zu schreiben und  zu schicken.

Mit solch einem Brief kann kaum jemand umgehen, der dürfte eher einfach nur liegen bleiben.

 

Klar ist der Schuldner in der Verantwortung des Ausgleichs, für den Gläubiger ist er aber unerheblich, ob das durch den Schuldner oder durch einen Drittten an des Schuldners statt geschieht. Mahnungen und so weiter gehen natürlich immer an den Schuldner direkt, es sei den der Dritte hätte eine Bürgschaft dafür.

 

Ich denke auch, Versuch auf Kulanz starten, aber mit negativem Ausgang schon mal rechnen. Ansonsten bliebe nur ein privatrechtsliches Vorgehen gegen den "Kumpel", aber bei der geringen Summe ist eine Klage ein schwieriger Weg.


@der_Lutz  schrieb:

Das Geld was die Telekom jetzt hat steht ihr genaugenommen gar nicht zu, denn sie hat mit @eduardshestov  ja keine Vertragsbeziehung auf welche hin er diese Rechnung ausgleichen müsste, demzufolge müsste die Telekom das Geld auf Verlangen auch zurückzahlen, ähnlich einer irrtümlichen Überweisung usw.


Diese Auslegung möchte ich bezweifeln.

Die Überweisung ist legal und freiwillig erfolgt, also offensichtlich ohne Druck oder kriminellem Hintergrund. Auch das Hinterfragen der Quelle für die Bezahlung eines ausstehenden, rechtlich zustehenden Geldbetrages ist m. E. nicht Pflicht des Empfängers, solange nicht  erhebliche Erkenntnisse durch entsprechende Behörden vorliegen.  Dass mit der irrtümlichen Überweisung fängt m. E. auch nicht, da dieser Tatbestand einfach nicht vorliegt. Er hat ja mit vollem Wissen und Wollen die Überweisung getätigt. 

Gelöschter Nutzer

@der_Lutz  schrieb:

Das Geld was die Telekom jetzt hat steht ihr genaugenommen gar nicht zu, denn sie hat mit @eduardshestov  ja keine Vertragsbeziehung auf welche hin er diese Rechnung ausgleichen müsste, demzufolge müsste die Telekom das Geld auf Verlangen auch zurückzahlen, ähnlich einer irrtümlichen Überweisung usw.


Der TE kann aber auch bei seiner Hausbank einen kostenpflichtigen Rücküberweisungsantrag stellen.

Die Hausbank kontaktiert die Postbank, die Postbank fragt bei der die Telekom an und leitet alles Weitere in die Wege.


@horthai  schrieb:
Diese Auslegung möchte ich bezweifeln.


das ist dir frei gestellt Zwinkernd

Ich habe lediglich zu bedenken gegeben dass es vielleicht doch nicht so eindeutig ist.


@fdi  schrieb:

Irrtum ist hier nicht darstellbar, 


Habe ich auch nicht geschrieben, ich habe lediglich eine mögliche Analogie zu einer irrtümlichen Überweisung hergestellt.

Der TO hat ja bei der Überweisung angenommen dass er das Geld zurückbekommt.

 

 

@fdi , @horthai 

bei näherer Überlegung könnte sogar der Gang zur Polizei in Frage kommen, die Gemengelage könnte durchaus einem Dreiecksbetrug zuzuweisen sein dann müsste die Telekom das Geld ganz klar zurückerstatten.

 

Wie auch immer, die rechtliche Bewertung ist hier auf keinen Fall eindeutig und es würden drei Anwälte vier weitere Ansichten ins Spiel bringen.

Darum meinerseits auch nur eine Anhäufung von Konjunktiven.

Telekom hilft Team
Guten Morgen @eduardshestov,

puh, das ist ja nicht schön, wenn der eigene Kumpel die Schulden nicht begleicht. Traurig Es ist jedoch so, dass uns da die Hände gebunden sind, denn für uns ist es uninteressant, wer den Betrag letztendlich überweist. Die Rechnung ist bezahlt. So doof es vielleicht klingen mag. Da müsstest du tatsächlich noch mal versuchen, ob deinem Kumpel an der Freundschaft noch was liegt und er dir das Geld doch noch zurückgibt. Ich drücke dir die Daumen.

Ich wünsche allen einen schönen 3. Advent.
Viele Grüße
Justina M.

@Justina M.  schrieb:
Guten Morgen @eduardshestov,

...denn für uns ist es uninteressant, wer den Betrag letztendlich überweist. Die Rechnung ist bezahlt. So doof es vielleicht klingen mag. 

Ich wünsche allen einen schönen 3. Advent.
Viele Grüße
Justina M.

In der Regel sollte es aber vom Kunden selbst kommen 😄

Gelöschter Nutzer

@Forstars  schrieb:
In der Regel sollte es aber vom Kunden selbst kommen 😄

Nö, warum?

Was hättest du denn gemacht, wenn du aus welchen Gründen auch immer gar kein Girokonto bekommst?

Richtig: Die Knete einem Kumpel bar in die Hand gedrückt, damit er die Rechnung überweisen kann.

Soll die Telekom die Zahlung etwa nicht entgegen nehmen?

Ich kenne genug solche Beispiele.

@Gelöschter Nutzer @Ich meinte eher bei Dauerauftrag dass es von dem Kunden schon selbst kommen sollte.

Gelöschter Nutzer

@Forstars  schrieb:

@Gelöschter Nutzer @Ich meinte eher bei Dauerauftrag dass es von dem Kunden schon selbst kommen sollte.


In dem Fall stimme ich dir zu.

Du meinst aber sicherlich das SEPA-Lastschriftverfahren.

Dauerauftrag kann bei der Telefonrechnung mächtig schief gehen.

Das macht nur bei Abschlagzahlungen sinn. (Zum Beispiel Strom)


@Gelöschter Nutzer  schrieb:

@Forstars  schrieb:
In der Regel sollte es aber vom Kunden selbst kommen 😄

Nö, warum?

Was hättest du denn gemacht, wenn du aus welchen Gründen auch immer gar kein Girokonto bekommst?



Jeder hat das Recht auf ein Girokonto

Gelöschter Nutzer

@der_Lutz  schrieb:
Jeder hat das Recht auf ein Girokonto

Recht haben und Recht kriegen sind zwei paar Schuhe.

Ich kenne da so Einige denen ein Girokonto verweigert wurde.

Die bekommen monatlich einen Barscheck per Post zugeschickt.

Recht haben und es einfordern meinst du.

Die Banken wissen sehr genau was sie müssen und werden sich hüten ein Girokonto zu verweigern.

 

Schick die Einige die du kennst zur nächsten Bank und bleibe dabei.

Du wirst sehen dass es problemlos funktioniert.