Einem 80-Jährigen einen 50MBit-Vertrag aufgeschwatzt

Vorsicht, Realsatire! Wer empfindlich ist und/oder ein Problem mit Ironie hat (Stichwort „777“) sollte jetzt nicht weiterlesen.

Erste Frage: Wie nennt man eine Person, die etwas verkaufen will, das sie gar nicht hat? Betrüger.

Zweite Frage: Wie nennt man einen Telekommitarbeiter, der einen 50MBit-Vertrag an einen Anschluss verkauft, an dem nicht mehr als 16MBit möglich sind? Mitarbeiter des Monats.

So tatsächlich geschehen im Herbst 2017. Da hat ein Telekommitarbeiter meinem fast 80-jährigen Schwiegervater am Telefon einen 50MBit-Vertrag aufgeschwatzt.

Davon abgesehen, dass mein Schwiegervater nicht einmal E-Mail nutzt und auch sonst kaum im Internet surft, ist die Telekom Deutschland nach eigenen Angaben bis heute(!) nicht in der Lage, mehr als 16MBit an seinem Anschluss zu liefern.

Zum Glück hat mein Schwiegervater Zweifel bekommen und mich um Rat gefragt. Nach einem kurzen Blick auf die DSL-Verfügbarkeit der Telekom war alles klar und wir konnten den Vertrag gerade noch rechtzeitig widerrufen.

Dazu muss ich sagen, dass mein Schwiegervater geistig durchaus fit ist, aber natürlich bei moderner Technik nicht mehr mitkommt und deshalb den Argumenten eines versierten Telefonverkäufers nichts entgegenzusetzen hat - im Gegenteil, diese Argumente vielleicht sogar als schlüssig empfindet und sich so schließlich überzeugen ließ.

Rechtlich mag der Vertragsabschluss in Ordnung gewesen sein, moralisch war er aber sicherlich unterste Schublade.

Ich möchte allen Söhnen und Töchtern, Schwiegersöhnen und Schwiegertöchtern deshalb raten, auf ihre (Schwieger-)Eltern zu achten, damit „Mitarbeiter des Monats“ keinen Erfolg mehr verzeichnen können.

60 Jahre war mein Schwiegervater Kunde der Telekom (früher Deutsche Bundespost), doch als Konsequenz aus diesem desaströsen Kundenservice, hat er den Vertrag gekündigt und ist nun zu einem regionalen Anbieter gewechselt, für den „guter Kundenservice“ noch eine Bedeutung besitzt.

So so, Du bist also ein Altersdiskriminierer. Und schreist das auch noch in die Welt hinaus in einem öffentlichen Forum.

 

Hast Du dem alten Herren denn auch schon seinen Autoschlüssel abgenommen?

Seine Konten übernommen?

 

Wenn Du der Meinung bist, dass der Herr das nicht mehr drauf hat, dann lass ihn entmündigen.

Und ansonsten sei nicht so übergriffig.

 

Hoffentlich warst Du auch aufrichtig genug, ihm ins Gesicht zu sagen "Tut mir leid, aber Du blickst das einfach nicht mehr in der heutigen Welt."

Wow, was für eine schnelle Antwort. Sonst nichts zu tun?

Warum beleidigen Sie mich?

Gelöschter Nutzer

Ich frage mich wie es zum Vertragsabschluß kommen konnte, wenn die Telekom die Leistung am Standort gar nicht liefern kann!?

Normalerweise hätte der Auftrag schon systemseitig storniert werden müssen.


@android987  schrieb:

Warum beleidigen Sie mich?


Beleidigen? Das ist nur eine Feststellung. Das ist ganz klar Alterdiskriminierung.

 

Frage: Dürfen Deiner Meinung nach Frauen eigenständig Telekommunikationsverträge abschließen?

Bleibt die Frage, warum der 'alte Herr' überhaupt in Verhandlungen mit der Telekom gekommen ist, wenn der doch überhaupt außer Telefonie keine Ansprüche an die Technik hat.

- Haustürgeschäft ?  Macht man schon seit zig Jahren nicht mehr. Auch keine Versicherungen.

- Telefon ? Da sollte man auch als 80-jähriger wissen, dass alle Anrufe, die man nicht bestellt hat, nur Ärger machen.

- T-Shop? Da muss man ja schon aktiv mit einem Anliegen vorsprechen

- Bauernfänger im Elektronik-Großmarkt? Warum sollte man sich da auf ein Gespräch einlassen? Oder ist der 'alte Herr' doch wie viele ein Schnäppchenjäger, der dann 'blind' wird, wenn es etwas umsonst oder billiger gibt, egal ob man es braucht.

- Angekündigter Tarifwechsel wg. All-IP- Umstellung ? Hier hätte der Familienrat und insbesondere DU viele Monate Zeit gehabt, nach einer passenden Lösung zu suchen.

 

Ach übrigens, wenn die Telekom die 50 MBIt/s nicht liefern kann, wird der Vertrag automatisch rückabgewickelt.


@Gelöschter Nutzer  schrieb:

Ich frage mich wie es zum Vertragsabschluß kommen konnte, wenn die Telekom die Leistung am Standort gar nicht liefern kann!?

Normalerweise hätte der Auftrag schon systemseitig storniert werden müssen.


Wir haben ja keinen Einblick - aber ich vermute auch, dass es gar nicht zum Vertrag gekommen wäre.

Auch wenn der TE schreibt, dass der Vertrag gerade noch rechtzeitig hätte widerrufen werden können.

Ein gesetzlicher Widerruf ist nur möglich wenn eine Auftragsbestätigung da ist. Erst dann ist ein Vertrag geschlossen. Und wenn die Telekom diese geschickt hätte, dann hätte sich auch vertraglich die VDSL50 Klasse liefern müssen.

Hallo, Herr von Bödefeld!

Danke, für Ihre Antwort. Leider ist es wirklich so, dass einerseits die DSL-Verfügbarkeit der Telekom maximal 16MBit verspricht, andererseits aber ein 50MBit-Vertrag verkauft wurde (der entsprechende schriftliche Vertrag liegt vor).


@android987  schrieb:

(der entsprechende schriftliche Vertrag liegt vor).


Der liegt erst dann vor, wenn die Telekom eine Auftragsbestätigung mit Bereitstellungstermin geschickt hat.

Eine Eingangsbestätigung oder ein ausgefülltes Formular - das ist noch kein Vertrag.

 

grafik.png

Quelle: AGB https://www.telekom.de/dlp/agb/pdf/45529.pdf

Gut dass dein Schwiegervater dich hat. Ja man soll auf ältere Menschen in seinem Umfeld achten.

Ich achte auch schon immer auf meine Mutter, Schwiegervater und dergleichen habe ich leider nicht mehr.

Nur mal so am Rande, das kann jedem passieren, das jemand einem einen  Vertrag mit einer Leistung verkaufen will die es nicht gibt oder die er nicht braucht. Bei der Telekom ist mir das noch nicht passiert.

Aber vor etlichen Jahren. Da wurde mir bei einem anderen Anbieter eine 16000er Leitung verkauft.

Lange Rede kurzer Sinn an meinem Anschluss war aber zu dieser Zeit nur ein 768er Anschluss möglich, da noch nicht weiter ausgebaut war. Damals war ich noch nicht so fix wie heute habe mich auf diesem Gebiet noch nicht ausgekannt.

Bis ich das damals registriert  habe wie mich der Mitarbeiter dieser Firma hinters Ohr gehauen hatte. 

Dieser Anbieter sieht mich nie wieder.

Jetzt bin ich ja rundum mit der Telekom zufrieden.

Sagen Sie mir und allen Communitymitgliedern doch bitte, worin die konkrete Altersdiskriminierung bestehen soll. Etwa darin, dass ich meinen Schwiegervater auf seine(!) Bitte hin, beraten habe? Oder dass er einen Vertrag über eine Leistung, die gar nicht erbracht, aber bezahlt werden müsste, wieder kündigte?

@android987  Das mag ja sein, aber wenn die Telekom nicht realisieren kann, wird daraus nichts.

Dein 'alter' Herr wird keine entsprechende Auftragsbestätigung bekommen, daher auch keinen Vertrag.

Ich hoffe übrigens, dass der 'Vertrag' telefonisch oder an der Haustür unterschrieben wurde, andernfalls würde das Fernabsatzgesetz nicht greifen ( das mit dem Widerspruchsrecht ).

Habt Ihr denn schon mal die 0800 330 1000 angerufen, ob der 'Vertrag' überhaupt in der Realisierungspipeline ist ? Könnt Ihr auch im Kundencenter nachrecherchieren.

"Oder dass er einen Vertrag über eine Leistung, die gar nicht erbracht, aber bezahlt würde, wieder kündigte? "

Dann ist doch alles gut. Warum dann hier der 'Aufstand'?

Du wirst der Telekom oder anderen Dienstleistern doch wohl keine Vorwürfe machen wollen, dass sie mit 80+-Kunden Verträge machen?

Die Senioren kaufen doch auch noch Autos, fahren in Urlaub und lassen Wohnungen und Häuser renovieren....

 

Oder muss ein Verkäufer neuerdings nach einer Bescheinigung des Amtsgerichts fragen, ob eine Vormundschaft besteht ?
(dies ist die antizipierte Altersdiskriminierung )

Ich hätte nicht gedacht, dass mein Beitrag eine derartige Resonanz erfährt.

Allerdings muss ich an dieser Stelle mal sagen: Lesen bildet. Und wer meinen Beitrag aufmerksam liest, dem werden gleich mehrere Dinge auffallen:

- Der Vertrag wurde telefonisch abgeschlossen.

- Es liegt ein Vertrag(!) liegt vor.

- Der Fall ist schon längst erledigt, insofern ist ein Anruf bei 0800... gar nicht mehr notwendig.

- Mir geht es nicht um einen 80-Jährigen, der einen Vertrag abschließt, sondern um einen Telekommitarbeiter, der etwas verkauft, was er nicht liefern kann.

Und da eben der Vertrag vorliegt, scheint bei der "systemseitigen" Stornierung etwas schief gegangen zu sein. Die Schlussfolgerung daraus ist, dass man in jedem Fall selbst aktiv werden und den Vertrag widerrufen muss, nur so ist man auf der sicheren Seite. Darauf zu hoffen, dass der Fehler schon erkannt werden würde und alles automatisch rückgängig gemacht wird, ist mehr als blauäugig.

Und was haben Sie alle nur mit ihrer Altersdiskriminierung? Niemand diskriminiert hier irgendjemanden.

Hallo @android987 ,

 

es gibt immer wieder "gute Verkäufer" die ihr Clientel besonders gut aussuchen.

Vor allem ein Clientel, bei denen man gute Geschäfte wittert.

Das steht ganz außer Frage.

 

Ältere Menschen sind nun mal für solch ein Geschäftsgebahre anfälliger. 

Das hat nichzts damit zu tun, ob bei solch einer Anfälligkeit bereits eine Entmündigung vollzogen werden muss.

 

Ich rede hier auch als Sohn, eines über 80 jährigen Vaters und kann alles gut nachvollziehen.

Über die Arbeitsmethoden der Ranger habe ich michbereits mehrfach ausgelassen.

 

Ich habe mir zu Aufgabe gemacht meien Vater einmal in der Woche zu fragen, ob in jedlicher Richtung (telefonisch oder möglicherweise auch via Haustürgeschäft) versucht wurde, etwas zu verkaufen.

 

Mein Vater ist nicht dement (Gott sei Dank), aber leider leicht zu beeinflussen.

Allein deshalb steht sicherlich auch keine Entmündigung an.

 

Natürlich muss ich mich aktiv drum kümmern, dass vollzogene Fernabsatzgeschäfte noch innerhalb der Widerrufsfrist, widerrufen werden können.

 

Für demente alte Leute (da gebe ich @muc80337_2  Recht), sollte man eine Entmündigung anstreben, einfach um die Person vor sich selbst und vor anderen zu schützen (ohne irgendwelche Hintergedanken).

 

Das zunächst einmal grundsätzlich.

 

Was mich jedoch @android987  wundert ist, woher du die Sicherheit nimmst, dass der von dir erwähnte Vertrag durch die Telekom selber vollzogen wurde.

 

Die Telekom hat Geschäftspartner oder es war einfach nur ein Call Center Mitarbeiter, der eine Provision abgreifen wollte.

Die Telekom allerdings, als Vollzieher solche Geschäftsgebahren zu benennen halte ich für sehr gewagt.

 

...und "Mitarbeiter des Monats" (so wie du sie chrakterisierst) gibt es in jeden Unternehmen und vor allen in provisionsgeilen Call Center.

 

Ich möchte sogar ein Wette eingehen, dass der hoch gepriesene regionale Anbieter auch mit solchen Mitarbeitern aufwarten kann und den CallCentern ist es so oder so egal ist wohin sie vermitteln, so lange die Provision stimmt.

 

 

 

 


@android987  schrieb:

Da hat ein Telekommitarbeiter meinem fast 80-jährigen Schwiegervater am Telefon einen 50MBit-Vertrag aufgeschwatzt.

...
Dazu muss ich sagen, dass mein Schwiegervater geistig durchaus fit ist, aber natürlich bei moderner Technik nicht mehr mitkommt und deshalb den Argumenten eines versierten Telefonverkäufers nichts entgegenzusetzen hat - im Gegenteil, diese Argumente vielleicht sogar als schlüssig empfindet und sich so schließlich überzeugen ließ.
...
Ich möchte allen Söhnen und Töchtern, Schwiegersöhnen und Schwiegertöchtern deshalb raten, auf ihre (Schwieger-)Eltern zu achten,

Das ist Altersdiskriminierung.

 

Und wenn die Telekom den Schwiegervater nur wegen seines Alters nicht anrufen würde oder ihm Angebote wegen seines Alters vorenthalten würde, dann würde die Telekom Altersdiskriminierung betreiben. Nach dem Motto "Tut uns leid - einen VDSL50 können Sie von uns wegen Ihres fortgeschrittenen Alters nicht erhalten. Uns ist bewusst, dass sie somit mit Ihren Lieben nicht z.B. per Skype Kontakt halten können. Und konsequenterweise können wir Ihnen wegen Ihres Alters auch keinen analogen Telefonanschluss mehr bieten."

 

"Eine Person wird diskriminiert, wenn sie wegen ihres Alters nachteilig behandelt wird, ohne dass es einen sachlichen Grund dafür gibt."

https://www.antidiskriminierungsstelle.de/DE/ThemenUndForschung/Alter/themenjahr_alter/fragen_antwor...

 

Wenn der Schwiegervater (unabhängig vom Alter) nicht mehr die volle Geschäftsfähigkeit haben sollte, dann wäre es angeraten, in Richtung Vormundschaft zu gehen.

 

 

Es gab übrigens für jeden im Rahmen der Internetnutzung den Zeitpunkt "vorher" und "nachher".

Mein Vater der wie Dein Schwiegervater knapp 80 ist - für den ist es eine Katastrophe wenn am PC oder mit dem Internetzugang etwas nicht funktioniert.


@muc80337_2  schrieb:

 

Es gab übrigens für jeden im Rahmen der Internetnutzung den Zeitpunkt "vorher" und "nachher".

Mein Vater der wie Dein Schwiegervater knapp 80 ist - für den ist es eine Katastrophe wenn am PC oder mit dem Internetzugang etwas nicht funktioniert.


chapeauNerd


@android987  schrieb:

- Mir geht es nicht um einen 80-Jährigen, der einen Vertrag abschließt, sondern um einen Telekommitarbeiter, der etwas verkauft, was er nicht liefern kann.


Lies Deinen Eröffnungsbeitrag noch einmal und Du wirst mir zustimmen, dass das nur EIN Aspekt war.

 

Ein Telekommitarbeiter wäre ja bescheuert, etwas zu verkaufen, was von vorneherein nicht lieferbar ist. Das bringt der Telekom schließlich kein Geld sondern nur Kosten und Ärger.

Deshalb ist davon auszugehen, dass der Anschluss zum Zeitpunkt des Auftrags realisierbar war (später aber nicht mehr).

Oder dass es einfach einen Fehler in der Telekom Datenbank gab.

..oder dann doch einfach nur ein "Geschäftspartner", der mit der Telekom, außer der Vermittlungsprovision nichts zu tun hat und auch keinen Einblick in den Vertragsunterlagen der Telekom Kunden hat.

 

Bei uns haben z.B. die "Ranger" "Haustürgeschäft" vor ca. 2 Jahre versucht eine 100MBit Telekom Leitung zu verkaufen, obwohl nur 50 MBit zur Verfügung standen.

 

Mein Nachbar hatte bei denen ein Vertrag abgeschlossen und wurde von der Telekom (heruntergestuft) mit den zu erwartenen 50Mbit bestätigt. (Heute ist er aber zufriedener TK Kunde Zwinkernd)

Hallo juergen2004,
Sie mögen sicherlich recht haben, es muss nicht unbedingt ein Mitarbeiter sein, der direkter Angestellter der Telekom ist. Mit Sicherheit hat er aber für die Telekom gearbeitet.
Definitiv ist es aber die Telekom, die Nutznießer dieses Geschäftsgebarens ist. Und da die "systemseitige" Stornierung anscheinend nicht funktionierte, muss die Telekom hinterfragen, ob hier nicht etwas schiefläuft. Mit Sicherheit arbeitet ein Telefonverkäufer mit einem PC, in den er Daten für einen neuen Vertrag eingeben muss, darunter auch, welche Vertragsleistungen erbracht werden sollen. Wenn ich als potenzieller Kunde mich auf der Website der Telekom nach einem neuen Vertrag umsehe, beginnt das in aller Regel mit einer DSL-Verfügbarkeitsprüfung. Danach kann ich eine Leistung, die nicht erbracht werden kann, erst gar nicht wählen. Warum scheint das bei einem Telefonverkäufer nicht genauso zu funktionieren?
Waum ist es für Ihren Vater eine Katastrophe wenn am PC oder mit dem Internetzugang etwas nicht funktioniert?

@android987  Ich betreue beruflich jede Menge Senioren, denen es ähnlich geht:

- mal eben die Internet-Seite zu einer TV-Sendung aufrufen

- per Whats-App die Enkel-News sehen und hören

- Online-Shopping

- Online-Banking

- Online-Tickets ( Theater, Musik )

- Bildbearbeitung um tolle Alben / Papierabzüge

- Tageszeitung online ( weil die Papierzeitung zu klein gedruckt ist )

.......


@muc80337_2  schrieb:

Es gab übrigens für jeden im Rahmen der Internetnutzung den Zeitpunkt "vorher" und "nachher".

Mein Vater der wie Dein Schwiegervater knapp 80 ist - für den ist es eine Katastrophe wenn am PC oder mit dem Internetzugang etwas nicht funktioniert.



Und nicht zu vergessen mal drüber nachzudenken wie alt jetzt die "Erfinder" des Internets und deren grundlegender Technologien sind.

Das sind nämlich genau die denen teils die Kompetenz abgesprochen wird einen DSL Vertrag abzuschließen.

 


@android987  schrieb:

Danke, für Ihre Antwort. Leider ist es wirklich so, dass einerseits die DSL-Verfügbarkeit der Telekom maximal 16MBit verspricht, andererseits aber ein 50MBit-Vertrag verkauft wurde (der entsprechende schriftliche Vertrag liegt vor).



Unabhängig der falschen Begrifflichkeiten vermute ich dass eben doch ein M Vertrag angeboten wurde, aber ein M(2).

Vielleicht kann dir dein Vater erklären dass es wichtig ist immer alles bis zu Ende zu lesen.

 

@android987 

 

Was erwartest du eigentlich?

Das ist ein Kunde hilft Kunde Forum, dein "Problem" ist gelöst und war außerdem aus 2017.

@wolliballa 

 

Bei Senioren 80 und älter gibt es sicherlich zwei Lager.

Das eine Lager wird Internet affin sein, wie teilweise die heutige JugendÜberglücklich und das andere Lager, die mit dieser Technik nichts anzufangen weiß.

 

Findige Verkäufer werden hier aber nicht unterscheiden.

 

Trotz alledem bleib ich dabei, dass die meisten Senioren  (egal ob Technik affin oder nicht) zumindest leichter beeinflussbar sind als jüngere Leute und somit für so manche Nepper, Schlepper und Bauernfänger das richtige Clientel ist.

 

Ausdrücklich sei erwähnt, dass es auch resolute Senioren gibt, bei denen die oben Erwähnten keinen Erfolg haben werden.

Das ist aber leider die Minderheit.

 

Die aller meisten Senioren benötigen (wie hier schon im Thread  erwähnt) die Unterstützung ihrer Kinder, Schwiegerkinder und Enkel.

Auch ich fühle mich glücklich, eigene Kinder und Schwiegerkinder so wie Enkel zu haben, in der Hoffnung, später Unterstützung (sobald ich sie benötige) zu erfahren.

 

Schwierig könnte es irgendwann bei Alleinstehende, kinderlose Menschen werden.

Leider habe ich kein Patetnrezept, wie man solche Menschen am besten schützen kann, sei es bei diesem Thema oder im alltäglichen Leben so wie bei Gesundheitsfragen.