Endleitung von APL- 1.TAE defekt.

Gelöst

Hallo zusammen,

die Endleitung meines Telekom-Anschluß ist defekt und wurde von einem Telekomtechniker provisorisch überbrückt. Jetzt funktioniert erst mal alles.

Ich suche verzweifelt nach der AGB wo geregelt ist wer die Kosten für die Erneuerung der Endleitung übernimmt.

Wäre für jeden Tipp dankbar

 

Danke Armin

1 AKZEPTIERTE LÖSUNG
Lösung
Telekom hilft Team
Hallo @armintsst,

herzlich willkommen in unserer Community.

Das ist wirklich so eine typische "das kommt ganz darauf an" Situation, genau wie @muc80337_2 hier schon geschrieben hat.

Wenn z.B. die Leitung bei Renovierungsarbeiten "mutwillig" unterbrochen wird, dann hat derjenige, der das verursacht hat, die Kosten zu übernehmen. Aber wenn es nicht so eindeutig ist, dann muss man sich das vor Ort ganz genau anschauen. Eine allgemeine Antwort auf Ihre Frage können wir hier in der Community aus der Ferne leider nicht geben.

Grundsätzlich ist die Telekom für die Leitung bis zur 1. TAE zuständig. Wenn aber der Hauseigentümer unbedingt den Elektriker seines Vertrauens damit beauftragen möchte, dann habe ich es auch schon mehrfach erlebt, dass das möglich war. Wichtig ist, dass der Hauseigentümer das mit der Telekom absprechen muss.

Viele Grüße Inga Kristina J.

Lösung in ursprünglichem Beitrag anzeigen  

Die Telekom muss das tun, allerdings sollte mit dem Vermieter abgestimmt werden, wie und wo das Kabel verlegt werden kann. Denn die Verlegung erfolgt nur Aufputz bis in deine Räumlichkeiten. Im Mehrfamilienhaus bis in die Wohnung, im EFH endet die Zuständigkeit neben dem Hausanschluss.

@armintsst

 

Für die Instandhaltung der Endleitung, also der Leitung vom APL bis zur TAE Dose, ist der Hauseigentümer zuständig, d.h. er trägt auch die Kosten der Reparatur.

Die Verantwortung der Telekom endet am APL.

 

Wenn Du eine Rechtschutzversicherung hast, würde ich Dir empfehlen wegen einer rechtsgültigen Klärung einen Anwalt zu konsultieren.

 

MfG A Martin 

 


martin56 schrieb:

Die Verantwortung der Telekom endet am APL.

 


@martin56

Das sehe ich nicht so.

Insbesondere ist es gar nicht erlaubt, selbst ein Kabel am APL anzuschließen. Der "Übergabepunkt" an den Kunden ist die TAE-Dose.

 

Es kommt auf den Einzelfall an, wer ggf. für die Reparatur durch die Telekom bezahlen muss. Oder ob das komplett ein Telekom-Problem ist.

 

@armintsst

Leider schreibst Du nichts zum Defekt. Hat da jemand das Kabel mit der Schere durchschnitten, ist der Keller bei einem Hochwasser vollgelaufen, ...

Bist Du Eigentümer oder Mieter im Einfamilienhaus oder wohnst Du in einem Mehrfamilienhaus als Eigentümer oder als Mieter?

 

Danke für deine schnelle Antwort,

ich wäre froh wenn es so wäre, ich suche nach der AGB in der dass geregelt ist (damit ich etwas schriftl. in der Hand habe) da die Meinungen doch etwas auseinander gehen.

Übrigens, hatte ich vergessen: Die Endleitung ist nicht unterbrochen oder beschädigt, sie hat nur schlechte Dämpfungswerte und dadurch bricht ständig die VDSL-Leitung zusammen. (Speedport verliert sync.). Es ist eine Mietwohnung!

 

Gruß Armin

Klar, um sicher zu gehen könnte ich einen Anwalt befragen, aber es müsste ja in irgendeiner AGB von Telekom geregelt sein!!

 

Gruß Armin

So sehe ich es eigentlich auch, ich habe ja keine Berechtigung das Kabel am APL anzuklemmen (ich weiss ja auch nicht welche Leitung zu meinem Anschluß gehöhrt). Ich bin auch der Meinung Telekom ist zuständig bis zur 1.TAE, bei normalem "Verschleiss" auch kostenlos. Deshalb suche ich ich nach der AGB wo dass geregelt ist, damit ich etwas in der Hand habe!!Ich wohne in einem Mietshaus und die Endleitung ist nicht unterbrochen oder beschädigt sondern hat schlechte Dämpfungswerte, dadurch verliert der Speedport öfters seine Sync.

 

Gruß Armin

Da kannst Du lange nach oder in AGB suchen - das ist dort nicht explizit geregelt was mit einer Leitung von APL zu TAE passiert, wenn die nicht mehr fit ist.

 

Da http://www.telekom.de/dlp/agb/pdf/44503.pdf ist geregelt, dass ein passender Router bzw. ein passendes Modem zu verwenden ist - und solch ein Gerät kann üblicherweise nur an einer TAE angeschlossen werden.

 

 

Ich gehe mal davon aus, dass bei einem solchen Allmählichkeitsschaden (also nicht verursacht durch ein einmaliges äußeres Ereignis) entweder Dein Vermieter oder die Telekom finanziell für die Behebung des Problems zuständig sind. Es könnte sein, dass die sich die Verantwortung gegenseitig zuschieben wollen. Wer zuständig ist hängt von den lokalen Details ab.

Oder hast Du irgendwann mal die Leitung in Eigenregie verlegen lassen?

Lösung
Telekom hilft Team
Hallo @armintsst,

herzlich willkommen in unserer Community.

Das ist wirklich so eine typische "das kommt ganz darauf an" Situation, genau wie @muc80337_2 hier schon geschrieben hat.

Wenn z.B. die Leitung bei Renovierungsarbeiten "mutwillig" unterbrochen wird, dann hat derjenige, der das verursacht hat, die Kosten zu übernehmen. Aber wenn es nicht so eindeutig ist, dann muss man sich das vor Ort ganz genau anschauen. Eine allgemeine Antwort auf Ihre Frage können wir hier in der Community aus der Ferne leider nicht geben.

Grundsätzlich ist die Telekom für die Leitung bis zur 1. TAE zuständig. Wenn aber der Hauseigentümer unbedingt den Elektriker seines Vertrauens damit beauftragen möchte, dann habe ich es auch schon mehrfach erlebt, dass das möglich war. Wichtig ist, dass der Hauseigentümer das mit der Telekom absprechen muss.

Viele Grüße Inga Kristina J.

@Inga Kristina J.schrieb:
Hallo @armintsst,

herzlich willkommen in unserer Community.

Das ist wirklich so eine typische "das kommt ganz darauf an" Situation, genau wie @muc80337_2 hier schon geschrieben hat.
Wenn z.B. die Leitung bei Renovierungsarbeiten "mutwillig" unterbrochen wird, dann hat derjenige, der das verursacht hat, die Kosten zu übernehmen. Aber wenn es nicht so eindeutig ist, dann muss man sich das vor Ort ganz genau anschauen. Eine allgemeine Antwort auf Ihre Frage können wir hier in der Community aus der Ferne leider nicht geben.

Grundsätzlich ist die Telekom für die Leitung bis zur 1. TAE zuständig. Wenn aber der Hauseigentümer unbedingt den Elektriker seines Vertrauens damit beauftragen möchte, dann habe ich es auch schon mehrfach erlebt, dass das möglich war. Wichtig ist, dass der Hauseigentümer das mit der Telekom absprechen muss.

Viele Grüße Inga Kristina J.

Hallo Frau Inga Kristina J.,

hallo liebes Telekom-Hilft-Team,

 

was genau wäre alles unter "mutwillig" zu verstehen? Und wenn man nun sieht, dass das Kabel abgeschnitten ist (also definitiv mutwillig), dann muss das ja nicht unbedingt vom Vermieter oder einen Handwerker vom Vermieter geschehen sein. Wer trägt hier die Beweislast bzw. wenn kein Verursacher ausgemacht werden kann, wer trägt dann die Kosten? Die Telekom führt aus und ich als Mieter muss zahlen?

Nach meiner Recherche im Internet gibt es ein Urteil vom LG Berlin vom 12.09.2014 – 63 S 151/14

Dieses Urteil bestätigt auch nochmal Ihre Aussage, dass die Telekom grundsätzlich für die Endleitung zuständig ist. Das Urteil sagt sogar, dass es hierbei irrellevant sei, wer mal ursprünglich die Endleitung gelegt hat. Lediglich das Verursacherprinzip bleibt bestehen. Wer nachweislich das Kabel beschädigt hat, muss für die Kosten der Instandsetzung aufkommen.

 

Nun verstehe ich aber nicht, wenn dies doch so eindeutig ist und es sogar ein einschlägiges Urteil dazu gibt, warum die Mitarbeiter an der Servicehotline darauf nicht geschult sind und immer wieder versuchen diese Arbeiten über den Kunden oder Vermieter abwickeln zu lassen.

In meinem Falle gibt es gar keine TAE Dose und auch keine Endleitung.

 

Es gab mehrfach die Aussage durch die Servicehotline, dass diese gar nicht die Möglichkeit haben, einen Auftrag zur Legung der Endleitung (APL bis zur 1. TAE Dose in der Wohnung) auszulösen. Dass im Auftragssystem diese Option schlichtweg nicht existiert, und daher der Vermieter dafür verantwortlich sei.

Nach weiteren Telefonaten, unter anderem mit der Bauherrenabteilung, ging es dann wohl doch. Am Tag der Installation stellte sich aber heraus, dass der Auftrag leider falsch angelegt sei, und lediglich die Installation der Dose beauftragt wurde. Der Techniker hat nun also den Auftrag abgelehnt bzw. um Erweiterung des Auftrages bei der Telekom gebeten.

Also wieder bei der Telekom angerufen, die Leute dort an der Hotline können aber leider nichts entscheiden und verweisen nur auf die Abteilung "Disposition", welche dafür verantworltich sei. Dort bekommt man aber keine Rufnummer und man wird auch nicht weitergeleitet... man darf in der Leitung bleiben und sich die Wartemelodie anhören, während die Dame/der Herr von der Servicehotline im Hintergrund mit der Disposition redet...  nach ca. 15 Minuten kriegt man dan gesagt, dass die Disposition sich bei einem melden wird, noch am selben Tag!!

Seit nunmehr drei Tage rufe ich täglich zweimal bei der Hotline an, und jedesmal das selbe "Spielchen"

Auftrag kann nicht angelegt werden -> Disposition wird im Hintergrund angerufen -> Wartemusik -> dieselbe Person sagt einem, dass die Disposition sich melden wird (noch am selben Tag!!!)

 

Also meines Erachtens kann man das schon als Betrug werten. Erst versuchen die Kosten mit Falschaussagen abzuwälzen und wenn der Kunde sich darauf nicht einlässt, dann wird er einfach vertröstet und hingehalten (ist ja eh alles nur per Telefon und nicht nachweisbar.. da kann ja sonstwas vom pinken Einhorn erzählt werden)

Was soll man daraus nun lernen? Alles nur noch schriftlich und nachweislich per Email?

 

Grüße aus Berlin

@DDH

Du springst gleich mitten in voller Allgemeinheit ins Thema rein. Besser wäre es doch, zunächst mal zu schreiben, was überhaupt die Situation ist.

 

Du bist neu eingezogen in die Wohnung?

Du bist Kunde/Kundin der Telekom im Festnetz, hast einen MagentaZuhause oder Call & Surf  oder sonstigen Call Vertrag oder diesen beauftragt?

Da gibt es zwar einen APL aber keine TAE?

Da gibt es ein durchtrenntes Kabel?

Einfamilienhaus oder Wohnung?

Gemietet oder im Eigentum?

Falls gemietet was sagt der Vermeiter?

 

Sollte es um einen Anschluss eines anderen Anbieters gehen, dann ist die Situation komplizierter.

Telekom hilft Team
Hallo @DDH, willkommen in unserer Community!

Damit wir uns von Ihrer Situation ein besseres Bild machen können, wäre es sehr hilfreich, wenn Sie die von @muc80337_2 gestellten Fragen beantworten können. Hilfreich wäre es auch, wenn Sie Ihre Kundendaten in Ihrem Profil hinterlegen könnten.

Viele Grüße
Heike J.

Hallo Heike, hallo muc80377_2,

 

ja, sorry... eigentlich wollte ich nur die 1-2 Fragen stellen und gar nicht auf meine Situation eingehen.

Dann habe ich mich aber doch irgendwie "in Rage" geschrieben 😃

 

Also Mehrfamilienhaus, Vertrag direkt bei der Telekom und wie bereits geschrieben, bisher keine TAE-Dose und keine Endleitung vorhanden.

Alle anderen Fragen zum genauen Vertrag und ob Mieter oder Eigentum sollte eigentlich belanglos sein.

 

Gruß,

DDH

 

 


@DDH schrieb:

Alle anderen Fragen zum genauen Vertrag und ob Mieter oder Eigentum sollte eigentlich belanglos sein.

 


Soso. Ich frag das also nur weil mir langweilig ist. (?)

 

Merhfamilienhaus ist auf jeden Fall schon mal ein wichtiger Anhaltspunkt.

 

Es gibt Häuser in denen per Kupferdraht eine TAE-Dose in die Wohnung gesetzt wird. Es gibt andere Häuser in welchen eine Glasfaser bis in die Wohnung verlegt wird. Das erkennt man am beauftragten Tarif.

 

Die Verlegerei passiert Aufputz - nach dem Motto günstig und schnell das Treppenhaus hinauf. Und nicht nach dem Motto möglichst schön und elegant verlegt. Und da kann man sich als Mieter schön die Finger verbrennen wenn man den Vermieter nicht ins Boot nimmt. Bzw. wenn es keine vermieterseitige Genehmigung gibt, dann zieht der Techniker u.U. einfach wieder ab. Auch als Wohnungseigentümer mit Treppenhaus im Sondereigentum kann man Spaß haben.

Telekom hilft Team
Hallo DDH,

gerne kümmere ich mich darum, dass alles hier seinen Gang geht. Damit ich mir hier ein Bild machen kann, benötige ich deine Kundendaten. Bitte sei so gut und hinterlege diese in deinem Profil.

Ich freue mich auf deine Rückmeldung.

Viele Grüße
Heike J.

Natürlich muss der Vermieter sein Einverständnis geben, das ist aber in meinen Augen auch Aufgabe der Telekom und spielt zur eigentlichen Problematik keine Rolle.

 

Also, ich ziehe alle meine Fragen zurück und möchte lediglich nochmal das Urteil "63 S 151/14" hier bestätigt bekommen und dann als einzige Frage beantwortet wissen, warum der Kundendienst, wenn man ihn am Telefon genau die Situation schildert, nicht gleich von sich aus sagt: "Alles klar, dann kommt ein Techniker raus um vom APL die Endleitung in die Wohnung zu ziehen und setzt eine TAE Dose oder was auch immer dann für den jeweiligen Vertrag notwendig ist" ?

 

[Zitat Anfang DDH]

Nach meiner Recherche im Internet gibt es ein Urteil vom LG Berlin vom 12.09.2014 – 63 S 151/14

Dieses Urteil bestätigt auch nochmal die Aussage (von Inga Kristina J. in diesem Thema am 20.08.2017 geschrieben) , dass die Telekom grundsätzlich für die Endleitung zuständig ist. Das Urteil sagt sogar, dass es hierbei irrellevant sei, wer mal ursprünglich die Endleitung gelegt hat. Lediglich das Verursacherprinzip bleibt bestehen. Wer nachweislich das Kabel beschädigt hat, muss für die Kosten der Instandsetzung aufkommen.

[Zitat Ende]

 

Wenn aber gar kein Kabel vorhanden ist, dann sollte der Fall eigentlich klar sein. Selbst wenn ein offensichtlich defektes Kabel vorliegen sollte, müsste die Telekom eigentlich sofort rauskommen und reparieren. Und im Bedarfsfall den Verursacher ermitteln und diesem die entstandenen Kosten in Rechnung stellen. Keinesfalls aber sollte der Kunde vertröstet werden und erst recht nicht sollte die Arbeit auf den Kunden abgewälzt werden oder gar mit einer Falschaussage wieder an den Vermieter zurückverwiesen werden. Denn dieser ist ganz offensichtlich in erster Linie NICHT zuständig.

 

Also, nochmal meine Frage: wenn dieser Fall sogar bereits gerichtlich geklärt ist, warum ist es dann so schwer durchzusetzen, sowohl bei der Bauherren Hotline als auch bei der normalen Hotline?

Hallo Heike,

 

vielen Dank für das Angebot.  Daten sind jetzt hinterlegt.

Erhalte ich dann in absehbarer Zeit einen Anruf?

 

Gruß,

DDH

@DDH

Ich verstehe nicht weshalb Du auf einem Urteil rumreitest bei dem es um eine defekte Leitung geht und darum, dass der Vermieter für die defekte Leitung nicht haftet. Das ist doch ganz was anderes als Dein Fall bei welchem es weder eine defekte noch eine funktionierende Leitung gibt - weil Du doch offenbar bisher überhaupt gar keine Leitung hast.

 

Es gibt durchaus auch Situationen, in denen die Telekom noch nicht einmal aufs Gelände darf - weil die ganze Telekommunikation über einen anderen Betreiber (z.B: Kabelnetzbetreiber) abgewickelt wird. Das schreibe ich weil es sehr ungewöhnlich ist, dass es keine TAE in der Wohnung gibt. Zumindest wenn es kein Neubau ist.

 

Und es gibt Situationen, in denen muss der Vermieter eine Mietminderung hinnehmen wenn kein Telefonaschluss einfach machbar/nicht vorhanden ist

http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/t1/telefon.htm


@muc80337_2schrieb:

@DDH

Ich verstehe nicht weshalb Du auf einem Urteil rumreitest bei dem es um eine defekte Leitung geht und darum, dass der Vermieter für die defekte Leitung nicht haftet. Das ist doch ganz was anderes als Dein Fall bei welchem es weder eine defekte noch eine funktionierende Leitung gibt - weil Du doch offenbar bisher überhaupt gar keine Leitung hast.


 

Okay, ein durchtrenntes/defektes Kabel ist nicht dasselbe wie ein nicht vorhandenes Kabel.

Also gilt (abgesehen von irgendwelchen Besonderheiten) im Grundprinzip dann folgendes:

 

defektes Kabel -> Telekom zuständig 

nicht vorhandenes Kabel -> Hauseigentümer/Mieter zuständig  

 

Und wer zuständig ist, trägt dann auch die Kosten?

 


@DDH schrieb:.

nicht vorhandenes Kabel -> Hauseigentümer/Mieter zuständig 

 


Nein, auch so herum wird kein Schuh draus.

 

Wenn es um keinen Glasfaaseranschluss geht und der APL bereits gesetzt ist (der ist meist irgendwo im Keller, kann aber auch außen am Haus angebracht sein oder gar am Nebenhaus), dann wird daran die Leitung zur TAE-Dose angeschlossen. In einem Einfamilienhaus wird die TAE dann im Keller ziemlich direkt neben den APL als Aufputzdose an die Wand geschraubt. Will man die TAE mehr im Wohnbereich, dann kann man das von der Telekom so erhalten - gegen Aufpreis. Oder man verlegt die Leitung selbst/lässt sie verlegen und die Telekom schließt sie dann am APL an und setzt dort wohin die selbst-verlegte Leitung hinführt die TAE-Dose hin.

 

Im Mehrfamilienhaus ist es dagegen wohl so, dass die Regelausführung bedeutet, dass die Telekom die TAE bis in die Wohnung verlegt. Und der Hauseigentümer muss das dulden. Du als Mieter musst die Leitungsverlegung bezahlen - das ist aber in der Pauschale von 70 Euro Bereitstellungsentgelt bereits enthalten. Falls der Hauseigentümer die Leitungsführung aber nicht in der einfachen Ausführung wie die Telekom das macht haben möchte, dann fallen da Zusatzkosten an für die schönere Verlegung. Und die wird die Telekom nicht tragen sondern von irgendjemandem bezahlt sehen wollen. Ob das juristisch der Eigentümr oder der Mieter ist kann ich Dir nicht sagen. Die schönere Leitungsverlegung kann natürlich auch wie im Falle eines Einfamilienhauses selbst getätigt werden/ein Handwerker kann sie verlegen. Aber nur die Telekom bzw. ein von ihr autorisierter Techniker schließt sie am APL an und die TAE am Ende der Leitung.

 

Wenn Du beispielsweise einen TV-Kabelanschluss in der Wohnung hast und darüber Telefonie und Internet möglich sind, dann (aber ich bin kein Jurist) kann der Vermieter sich möglicherweise auch auf den Standpunkt stellen "Ich will die Leitungsführung nicht Aufputz im Treppenhaus und überhaupt ist ein Kabelanschluss vorhanden und wenn jetzt noch ein Telekom-Anschluss in die Wohnung rein soll, dann soll mir der MIeter die Kosten für die schönere Verlegung gefälligst bezahlen."

 

Aber das ist Spekulation. Normalerweise beauftragst Du den Telekom-Anschluss und dann geht alles seinen geregelten Weg - und es gibt da dann auch gar keinen Grund, sich darüber im Forum auszutauschen. Und das ist der Punkt den ich bisher nicht verstanden habe - an welcher Stelle hakt es in Deinem Fall, wer will da nicht wie er soll? Oder vielleicht ist es auch so, dass Du das einfach zu kompliziert machst. Ich würde einfach den Anschluss beauftragen (am liebsten online) und dann abwarten was passiert. Ich würde nicht im Vorfeld mit der Hotline Diskussionen anfangen oder gar irgendwelche für den Fall gar nicht relevanten Urteile zücken wenn noch gar nicht raus ist, dass es da überhaupt Probleme geben könnte. Ich würde allerdings den Vermieter mit ins Boot holen und ihn übers Vorhaben unterrichten.


@muc80337_2schrieb:

@DDHschrieb:.

nicht vorhandenes Kabel -> Hauseigentümer/Mieter zuständig 

 


Nein, auch so herum wird kein Schuh draus.

 

Normalerweise beauftragst Du den Telekom-Anschluss und dann geht alles seinen geregelten Weg - und es gibt da dann auch gar keinen Grund, sich darüber im Forum auszutauschen. Und das ist der Punkt den ich bisher nicht verstanden habe - an welcher Stelle hakt es in Deinem Fall, wer will da nicht wie er soll? Oder vielleicht ist es auch so, dass Du das einfach zu kompliziert machst. Ich würde einfach den Anschluss beauftragen (am liebsten online) und dann abwarten was passiert. Ich würde nicht im Vorfeld mit der Hotline Diskussionen anfangen oder gar irgendwelche für den Fall gar nicht relevanten Urteile zücken wenn noch gar nicht raus ist, dass es da überhaupt Probleme geben könnte. Ich würde allerdings den Vermieter mit ins Boot holen und ihn übers Vorhaben unterrichten.


Hallo muc,

 

ich bin der Vermieter und seit fast der 1. Minute mit im Boot und mit dem Mieter im regen Austausch.

Da ich das HickHack mit der Telekom und den Technikern draußen kenne, wollte ich im Vorfeld alle Informationen geben und geklärt wissen, dass das Kabel auch am Termin gezogen wird und der Techniker nicht unverrichteter Dinge wieder geht, weil sein Auftrag anders lautet.

Hier ans Forum habe ich mich gewandt, um endlich mal Klarheit darüber zu erlangen (und diese am Besten auch durch einen offiziellen Mitarbeiter der Telekom bestätigt zu erhalten) was nun eigentlich Aufgabe der Telekom, was Aufgabe des Mieters und was Aufgabe des Vermieters ist.

Bei der Hotline erhält man diesbezüglich leider je nach Mitarbeiter eine andere Aussage. Und wenn man denkt, dass nun alles geklärt sein sollte, dann macht der nächste Mitarbeiter (oder halt der durch die Telekom beauftragte Techniker) wieder einen Strich durch alles.

Die Mitarbeiter am Telefon sind gefühlt so geschult, nach Möglichkeit immer erstmal den Vermieter in die Verantwortung zu ziehen, dass dieser einen Elektriker mit der Kabelziehung zu beaftragen hat, sodass der Techniker von der Telekom nur noch dieses Kabel an TAE in der Wohnung und APL im Keller angeschließen muss. Aus meiner Erfahrung heraus stimmt das nunmal aber nicht.

Eine nach meiner Einschätzung richtige und eigentlich auch sehr verständlich und logische Aussage dazu hat olliMP in diesem Beitrag getroffen:

https://telekomhilft.telekom.de/t5/Telefonie-Internet/Endleitung-muss-neu-gelegt-werden/m-p/3217813#...

 

Gruß,

DDH

 

 

 

 

Telekom hilft Team
Hallo @DDH,

vielen Dank für die Hinterlegung der Kundendaten. Wie ich gerade im System gesehen habe, wurde dir zum 22. März der gewünschte MagentaZuhause M mit TV gebucht. Leider wurde im Nachgang festgestellt, dass die erste TAE nebst Verbindung nicht da ist. Daher ist für Freitag ein Außendiensteinsatz geplant. Bitte halte uns hier auf dem Laufenden.

Viele Grüße
Heike J.

D.h. dass das ein Standardfall ist mit der Ausnahme, dass in diesem konkreten Fall einfach jemand gepennt hat und nicht erkannt hat, dass noch keine Leitung vorhanden ist.

Und dass es dann am Freitag einen hoffentlich stattfindenden Technikertermin gibt, währenddessen der Techniker für die 70 Euro Bereitstellungsgebühr, die der Festnetzanschluss den Mieter kostet, eine Strippe ziehen wird.

 

Da ist ein Vermieter komplett außen vor sofern es für ihn o.k. ist wie die Telekom ihre Kabelverlegung macht.

Wenn die "schöner" sein soll, dann kommt er wieder ins Boot.

 

Und wenn dereinst die Leitung nicht mehr funktionieren sollte weil sie abgezwackt wurde oder auf natürlichem Alterungsweg defekt ging, dann wird die Telekom die Leitung reparieren - und wer das dann bei "Abzwacken" bezahlen muss wird u.U. vom konkreten Fall abhängen.

 

Wenn der Mieter in der Wohnung von der TAE ein weiteres "Verlängerungs)Kabel spannt bis zum Router, dann ist der Mieter dafür zuständig. Und wenn es der Vermieter macht, dann der Vermieter. Oder so ähnlich.

Telekom hilft Team

Hallo @DDH,

da Sie in zwei Threads zum gleichen Thema unterwegs sind, möchte ich hier auch noch mal auf Ihre Fragen/meine Antworten verweisen. Endleitung muss neu gelegt werden


Ina B. schrieb: Moin @DDH,

wie versprochen, melde ich mich nun zurück.

DDH schrieb: 1.) Wo sind diese Regeln nachzulesen? Sind diese für jedermann frei zugänglich oder jeweils nur mit dem Kunden vereinbart?
Vertragliche Regelungen unterliegen wie bereits betont, der Vertragsautonomie und sind vom Unternehmen frei zu entscheiden und zu gestalten. Vertragsautonomie bedeutet, dass wir entscheiden können, mit wem wir einen Vertrag abschließen. Wir haben eine frei Vertragsgestaltung vom Inhalt, Preis und Umfang. In den AGB zu den Festnetztarifen wird in den Leistungsbeschreibungen:

Installation des Anschlusses
Die Telekom installiert bei Bedarf zu den in der Preisliste genannten Konditionen in den Räumen des Kunden eine Anschalteeinrichtung als Abschluss ihres Netzes, die zur Anschaltung von geeigneten Endgeräten bestimmt ist.
AGB, Preislisten und Leistungsbeschreibungen sind auf unserer Homepage hinterlegt.

DDH schrieb: 2.) Wann kommt es eigentlich zu einem Bereitstellungsauftrag? Bei Neuabschluss vermutlich immer?! Wie sieht es bei Mitnahme des bestehenden Vertrages in eine neue Wohnung aus?
Ein Bereitstellungsauftrag ist immer dann erforderlich, wenn ein Anschluss bei unserem Unternehmen beauftragt wurde und dieser am Wohnort oder den Ort eines Unternehmens geschaltet wird, so dass dieser für den Nutzer technisch genutzt werden kann. Dies sind Bereitstellungsaufträge für einen neuen Anschluss (Neukunde), Produktwechsel mit einem Technikwechsel (von einen reinen Telefonanschluss zu einem Internetanschluss), Umzugsaufträge – also wenn der Vertrag in eine neue Wohnung mitgenommen wird. Bei einem Produktwechsel ist aber hier zu beachten, dass die Endleitung und die Telefondose eigentlich kein Problem sein sollte, da die technischen Vorrichtungen bereits vorhanden sind.

DDH schrieb: 3.) Wer muss diese Verlegung beauftragen?
Dies hängt vom Einzelfall ab. Möchte der Kunde einen Anschluss, beauftragt diesen bei uns und hat noch keinen Anschluss von uns, so muss er uns mitteilen, ob die Endleitung mitgemacht werden muss. Dies können wir im Vorfeld nicht ermitteln, da es nicht zum Standard gehört aufgrund der Alternativen wie Kabelanschlüsse gibt.
Möchte der Vermieter in einen seiner Mietwohnungen die Vorrichtungen für einen Anschluss errichten lassen, ist er der Auftraggeber.
Liegt eine Störung vor , muss unser Vertragspartner (Kunde) verpflichtet die Störung zu melden. Stellen wir bei der Überprüfung fest, dass die Endleitung defekt ist, muss geklärt werden, ob der Vermieter den Austausch der Leitung zulässt und wo die Leitung liegt. Dies hat den Hintergrund, dass die Leitungen im Mietobjekt sich befinden und wir hier nicht frei schalten und walten können. Hier ist immer die Absprache mit dem Vermieter erforderlich und dies geschieht über den Mieter und nicht über unseren Techniker.

DDH schrieb: Sollte dies i.d.R. von der Telekom automatisch passieren, wenn der Kunde bei Bestellung angibt, dass keine TAE Dose vorhanden ist?
Keine TAE-Dose bedeutet nicht, dass auch die Endleitung nicht vorhanden ist - da dies auch abmontiert werden kann.

DDH schrieb: Und wenn diese versäumt wurde, wie geht man im Nachhinein am Besten vor, um eine Verlegung der Endleitung beauftragt zu bekommen?
Dies muss mit dem Vermieter geklärt werden (bzgl. Zustimmung und Verlegeart, Kosten) und ein entsprechender Auftrag gestellt werden. Hier hängt es wieder vom Einzelfall ab. Wir sind immer in diesem Fall gesprächsbereit.

DDH schrieb:Hier auch wieder die Frage, wer das beauftragen muss und vor allem, wer dann die Kosten zu tragen hat? In den meisten Fällen wird ein Verursacher vermutlich nicht eindeutig zuweisbar sein. (Beispiel "durchgeschnittenes oder gerissenes Kabel Aufputz an Fassade" oder "Kabelbruch in Wohnung, Leerrohrsystem, Kaminzug")
Kosten trägt der Auftragsgeber, da wir für die Verlegung der Leitung einen Werkvertrag abschließen. Dies ist ein Aspekt der Vertragsautonomie.

Zusammenfassend: In Deutschland gibt es zum Glück die Vertragsfreiheit, die uns die Gestaltung der Verträge erlaubt. Für die Gestaltung der Werkverträge zur Verlegung von Endleitungen oder die Setzung einer Telefondose gibt es keine schriftliche Zusammenstellung, da die Werkaufträge immer vom Einzelfall abhängen. Die Fakten, die wir auf viele Verträge anwenden können und gelten, sind in unseren AGB enthalten. Diese haben wir auch auf unserer Homepage zur Verfügung gestellt.


Herzliche Grüße aus Westerstede
Ina B.