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30.10.2018 07:26
Hallo zusammen,
folgende Situation:
Im Mietvertrag waren ich und meine Ex-Freundin eingetragen...
Der Telekomvertrag läuft auf Ihren Namen, da sie auch Hauptmieterin war.
Meine Ex-Freundin ist nun ausgezogen und es wurde eine Ergänzung im Mietvertrag hinzugefügt.
Sie ist wieder zu den Eltern gezogen wo sie keinen Bedarf vom Anschluss hat, den sie jetzt mitnehmen könnte.
Ich habe dementsprechend auch keinen Bedarf vom Anschluss.
Wie ist hierbei nun das weitere Vorgehen, da ich nicht mehr weiter weiß und mich freuen würde wenn mir jemand hierbei helfen könnte
Vielen lieben Dank!
Gelöst! Gehe zu Lösung.
30.10.2018 07:33 Zuletzt bearbeitet: 30.10.2018 07:36 durch den Autor
Die Ex-Freundin hätte mit dem Anschluss umziehen sollen. Wenn es dort bereits einen Telekom-Anschluss gibt, ist eine Sonderkündigung mit einer Frist von drei Monaten zu einem Monatsletzten möglich. Ansonsten bleibt ihr nur die fristgerechte Kündigung zum Ablauf der Vertragslaufzeit.
Umzug in einen Haushalt mit einem bestehenden Telekom-Anschluss
Sie können bei einem Einzug in eine Lebensgemeinschaft Ihren Vertrag unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist zum Ende eines Monats kündigen, wenn am neuen Wohnsitz ein privat genutzter Telekom Vertrag mit Mindestvertragslaufzeit besteht oder beauftragt wurde. Diese Regelung greift nicht, wenn ein Zweitwohnsitz gekündigt wird.
30.10.2018 07:35
Guten Morgen @janni_y
wer im Mietvertrag steht ist unerheblich. Wenn deine Ex-Freundin Vertragsparterin ist bei der Telekom, muss sie den Anschluss umziehen, kündigen oder was auch immer sie damit machen möchte. Sonst zahlt sie einfach weiterhin den monatlichen Beitrag dafür und die Leitung ist belegt.
VG
Baer
31.10.2018 07:58
Hallo zusammen,
habe ich hierbei auch Sonderkündigungsrecht? (Also die die Freundin)
Sie ist zu Ihren Eltern gezogen, wo die Eltern Unitymedia glaube ich haben und kein Telekompaket...
Das heißt sie kann einfach eine Kündigung schreiben innerhalb Frist von 3 Monaten ohne den Anschluss mitnehmen zu müssen?
Braucht Sie hierfür eine Abmeldebestätigung oder dergleichen oder reicht die Ergänzungsvereinbarung vom Vermieter?
Vielen Dank!
31.10.2018 08:04
Es muss ein Umzug nach TKG beauftragt werden, kann der Anschluss nicht 1 zu 1 umgezogen werden kann mit Dreimonatsfrist gekündigt werden.
31.10.2018 09:22
Gut also gehe ich davon aus, dass wenn die Eltern von Ihr bereits an einen Anbieter gebunden sind und meine Ex-Freundin nicht den Telekom Vertrag zu ihren Eltern mitnehmen kann das sie ein Recht auf eine Kündigung hat (3 monatige)?
Ich hoffe ich habe es nun richtig verstanden
31.10.2018 09:35
Ja und Nein.
Sie muss einen Umzug nach TKG beantragen und wird in diesem Rahmen festgestellt dass dieser nicht möglich ist, dann greift die Kündigungsfrist mit drei Monaten.
Einfach nur mit Dreimonatsfrist kündigen weil deiner Meinung nach nicht möglich geht nicht.
27.11.2018 17:39
Hallo,
das problem ist, dass meine freundin wieder zurück zu ihren eltern gezogen ist und dort bereits ein anschlsus bei einen anderwertigen anbieter seitens eltern besteht..
laut gesetzgebung greift hierbei auch das sonderkündigungsrecht, da sie ja den telekom anschlsus bei ihren eltern nicht mitnehmen kann aufgrund des bereits vorhandenen anschlusses, richtig?
wo finde ich das formular hierfür oder ist diese formlos?
vielen Dank!
27.11.2018 17:49
@infolsosoaoalao schrieb:laut gesetzgebung greift hierbei auch das sonderkündigungsrecht, da sie ja den telekom anschlsus bei ihren eltern nicht mitnehmen kann aufgrund des bereits vorhandenen anschlusses, richtig?
Falsch
@infolsosoaoalao schrieb:wo finde ich das formular hierfür oder ist diese formlos?
Du sowieso nicht, wenn deine Freundin. Da es aber nicht zwingend ein Recht zur außerordentlichen Kündigung gibt kann es für den Fall kein Formular geben.
29.11.2018 22:32
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