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20.07.2019 16:19 Zuletzt bearbeitet: 27.07.2020 11:30 von Waldemar H.
Hallo
In meinem Ort findet z. Zt. der FTTC-/ FTTH-Ausbau statt.
Auf meinem Grundstück wurden jedoch Kabel verlegt, ohne mich um Erlaubnis gefragt zu haben.
Wer ist dafür der Ansprechpartner?
Gruß
20.07.2019 16:43
20.07.2019 16:52 Zuletzt bearbeitet: 20.07.2019 16:53 durch den Autor
Das Kabel ist tatsächlich auf der anderen Straßenseite als genehmigt verlegt worden, das ist das Problem.
bei der PTI Nord / Kiel / Dortmund kommt leider "kein Anschluss unter dieser Nummer"
Nach Bonn zu fahren, ist nicht zielführend.
Eine einstweilige Verfügung beantrage ich immer nur, wenn ich anders überhaupt nicht zum Ziel komme.
20.07.2019 16:54
20.07.2019 17:47
Wie wäre denn der Weg zum örtlichen Tiefbauamt. Irgendwer muss die Schachtarbeiten, welche sicher überwiegend auf öffentlichenm Raum laufen sollten, genehmigt haben.
Wenn hier tatsächlich eine Abweichung vorliegt sollte die lokal zustänfige Behörde zügig reagieren können und die Baumaßnahmen stoppen.
20.07.2019 17:52
@CyberSW schrieb:
Die Einstweilige Verfügung hätte doch keinen Erfolg, . . . . .
Aber sie hat schon so manchen aus seinem Unzuständigkeits-Dornröschenschlaf aufgeschrekt.
Und plötzlich gibt es kooperative Ansprechpartner.
20.07.2019 17:58
@Gelöschter Nutzer schrieb:Wie wäre denn der Weg zum örtlichen Tiefbauamt. Irgendwer muss die Schachtarbeiten, welche sicher überwiegend auf öffentlichenm Raum laufen sollten, genehmigt haben.
Die sind Lt. Aussage nicht für Privatgrundstücke zuständig.
20.07.2019 18:22
Lt. Google sitzt die DTT in Braunschweig in der Friedrich-Seele-Straße 7, 38122 Braunschweig.
Hört sich jetzt dumm an, aber wieso fährst du dort nicht mal hin bzw. schickst direkt dort was hin?
20.07.2019 18:29 Zuletzt bearbeitet: 20.07.2019 18:32 durch den Autor
du brauchst gar niemanden auf dein Grundstück zu lassen.
Privatfirmen & -personen gar nicht, Beamte nur mit dem entsprechenden Zettel, z.B. einem Gerichtsbeschluß. Dieser muss dir auch wenigstens als Duplikat ausgehändigt werden.
Die Tiefbauer bei dir machen sich gerade strafbar nach StGB: Hausfriedensbruch
Konsequenz: Polizei rufen und festnehmen lassen, bis die Haftung des entstandenen Schadens geklärt ist. Zusätzlich noch eine Anzeige gegen die ausführenden Personen und den Auftraggeber.
20.07.2019 19:08 Zuletzt bearbeitet: 20.07.2019 19:13 durch den Autor
@Mächschen schrieb:Die sind Lt. Aussage nicht für Privatgrundstücke zuständig.
Aber für Abweichungen vom genehmigten Verlauf. Wie kommt der Trassenverlauf ohne Abweichung auf Dein Grundstück?
Im übrigen stimme ich @ellbogen zu. Sofern ohne Deine Genehmigung auf Deinem Grund und Boden Schachtarbeiten stattfinden ist das Hausfriedensbruch. Eine unmittelbare Anzeige zwingt die Polizei zum Tätigwerden.
Hier würde ich nicht lange fackeln oder über Folgen nachdenken. Versöhnlich kann man sich dann ggf. beim Deeskalationsangebot der Gegenseite geben.
Vorsicht aber falls da was über öffentliche Auslegung / Veröffentlichung in Amtsblättern gelaufen ist. Dann bist Du womöglich auf der Verliererseite.
20.07.2019 19:49 Zuletzt bearbeitet: 20.07.2019 19:53 durch den Autor
@ellbogen schrieb:Die Tiefbauer bei dir machen sich gerade strafbar nach StGB: Hausfriedensbruch
Konsequenz: Polizei rufen und festnehmen lassen, bis die Haftung des entstandenen Schadens geklärt ist. Zusätzlich noch eine Anzeige gegen die ausführenden Personen und den Auftraggeber.
Dann bekommen die Subs vom Sub alles ab.
Am liebsten wäre mir, wenn die Telekom als Geldgeber den Polier in den Allerwertesten tritt.
Das @Telekom hilft Team kann bestimmt Kontakt zum Ansprechpartner bei der DTT herstellen.
20.07.2019 19:51
@Gelöschter Nutzer schrieb:Vorsicht aber falls da was über öffentliche Auslegung / Veröffentlichung in Amtsblättern gelaufen ist. Dann bist Du womöglich auf der Verliererseite.
Es ist lediglich der korrekte Zrassenverlauf außerhalb des Bereichs auf meinem Grundstück veröffentlicht.
20.07.2019 20:33
@ellbogen schrieb:Die Tiefbauer bei dir machen sich gerade strafbar nach StGB: Hausfriedensbruch
Da wird vermutlich der Vorsatz fehlen.
Ich gehe mal nicht davon aus, daß @Mächschen während der Arbeiten dabei war, den Leuten gesagt hat, sie sollen das Grundstück verlassen, und sie haben trotzdem weitergemacht.
20.07.2019 20:38 Zuletzt bearbeitet: 20.07.2019 20:41 durch den Autor
@Gelöschter Nutzer schrieb:
@ellbogen schrieb:Die Tiefbauer bei dir machen sich gerade strafbar nach StGB: Hausfriedensbruch
Da wird vermutlich der Vorsatz fehlen.
Ich gehe mal nicht davon aus, daß @Mächschen während der Arbeiten dabei war, den Leuten gesagt hat, sie sollen das Grundstück verlassen, und sie haben trotzdem weitergemacht.
@Gelöschter Nutzer
Ich weiß, dass du recht hast weiß ich.
Ich konnte erst das Ergebnis betrachten.
Die Speedpipes im Trancing Verfahren am Ackerrand sind denkbar ungünstig.
Eine Schadenersatzforderung oder eine (fahrlässige) Sachbeschädigung erfüllen kann das ganze allerdings.
20.07.2019 20:41
@Mächschen schrieb:Eine Schadenersatzforderung oder eine Sachbeschädigung erfüllen kann das ganze allerdings.
Ja, natürlich.
20.07.2019 23:54
@Gelöschter Nutzer schrieb:
@ellbogen schrieb:Die Tiefbauer bei dir machen sich gerade strafbar nach StGB: Hausfriedensbruch
Da wird vermutlich der Vorsatz fehlen........
Den braucht es nicht, außerdem genügt die Tatsache, daß schon ein Nicht-Fachmann/-Tiefbauer die Abweichung vom Trassenplan erkennen kann.
Zudem gibt es lt. TKG nur Leitungsrechte auf Privatgrundstücken, wenn vorher bereits welche bestanden und somit eine weitergehende Duldungspflicht auslösen.
20.07.2019 23:57
@ellbogen schrieb:
@Gelöschter Nutzer schrieb:
@ellbogen schrieb:Die Tiefbauer bei dir machen sich gerade strafbar nach StGB: Hausfriedensbruch
Da wird vermutlich der Vorsatz fehlen........
Den braucht es nicht, außerdem genügt die Tatsache, daß schon ein Nicht-Fachmann/-Tiefbauer die Abweichung vom Trassenplan erkennen kann.
Zudem gibt es lt. TKG nur Leitungsrechte auf Privatgrundstücken, wenn vorher bereits welche bestanden und somit eine weitergehende Duldungspflicht auslösen.
Der Trassenplan ist schlecht zu lesen.
... Wenn vorher Leitungen oder Leitungsrechte bestanden?
21.07.2019 00:17
@Mächschen schrieb:... Wenn vorher Leitungen oder Leitungsrechte bestanden?
@Mächschen schrieb:Der Trassenplan ist schlecht zu lesen........
Das kann kaum dein Problem sein.
21.07.2019 10:58
@ellbogen schrieb:
@Gelöschter Nutzer schrieb:
@ellbogen schrieb:Die Tiefbauer bei dir machen sich gerade strafbar nach StGB: Hausfriedensbruch
Da wird vermutlich der Vorsatz fehlen........
Den braucht es nicht
Selbstverständlich ist der für die Strafbarkeit erforderlich, sonst wäre Fahrlässigkeit im Gesetz erwähnt.
21.07.2019 13:55
@Gelöschter Nutzer schrieb:
@ellbogen schrieb:
@Gelöschter Nutzer schrieb:
@ellbogen schrieb:Die Tiefbauer bei dir machen sich gerade strafbar nach StGB: Hausfriedensbruch
Da wird vermutlich der Vorsatz fehlen........
Den braucht es nicht
Selbstverständlich ist der für die Strafbarkeit erforderlich, sonst wäre Fahrlässigkeit im Gesetz erwähnt.
Meinetwegen,
aber bei einer Abweichung vom Trassenplan um mehrere Meter in ein anderes Grundstück kann ich Vorsatz erkennen, da von einer Ausführung der Arbeiten durch eine Fachfirma ausgegangen werden muss., deren Mitarbeiter Trassenpläne lesen können sollten.
21.07.2019 14:00
@ellbogen schrieb:
@Gelöschter Nutzer schrieb:
@ellbogen schrieb:
@Gelöschter Nutzer schrieb:
@ellbogen schrieb:Die Tiefbauer bei dir machen sich gerade strafbar nach StGB: Hausfriedensbruch
Da wird vermutlich der Vorsatz fehlen........
Den braucht es nicht
Selbstverständlich ist der für die Strafbarkeit erforderlich, sonst wäre Fahrlässigkeit im Gesetz erwähnt.
Meinetwegen,
aber bei einer Abweichung vom Trassenplan um mehrere Meter in ein anderes Grundstück kann ich Vorsatz erkennen, da von einer Ausführung der Arbeiten durch eine Fachfirma ausgegangen werden muss., deren Mitarbeiter Trassenpläne lesen können sollten.
Den Vorsatz kann ich nicht erkennen, spielt aber keine Rolle.
Je nachdem wie gut der Trassenplan zu lesen ist, ist es entweder grob fahrlässiges Verschulden des Polieres oder der Planer bei der Telekom ist schuld.
21.07.2019 19:31
@Mächschen schrieb:Je nachdem wie gut der Trassenplan zu lesen ist, ist es entweder grob fahrlässiges Verschulden des Polieres oder der Planer bei der Telekom ist schuld.
Das ist dann aber zivil-, nicht strafrechtlich relevant.
21.07.2019 19:55 Zuletzt bearbeitet: 21.07.2019 19:56 durch den Autor
Sofern vom Trassenplan abgewichen wird gibt es eine Aufsichtsbehörde (Bauamt, Tiefbauamt; ersatzweise Bürgerbüro). Der sollte das umgehend zur Kenntnis gebracht werden.
Sofern vom Trassenplan abgewichen wurde und der Vorarbeiter von der Verletzung privaten Grunds informiert wurde sowie das Verlassen des Grundstücks angeordnet wurde sehe ich den Hausfriedensbruch.
Falls der Trassenplan aber durch öffentliche Auslegung+Widerspruchsrecht bekannt gemacht wurde, sieht es schlecht aus.
Ist die Leitung erst versenkt, steht man vor vollendeten Tatsachen.
Der Trassenplan beim Bautrupp ist definitiv nicht schlecht zu lesen. Das ganze wird üblicherweise doch von Vermessern begleitet und gekennzeichnet.
23.07.2019 07:56
23.07.2019 10:03
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