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Festnetzstörung seit dem 11.12.23 mit Zurverfügungstellung eines Notfalltelefons ab 21.12.23 hohe Telefongebühren wg. Weiterleitung der Anrufe

1 year ago

Der Festnetzanschluss gehört meinen Eltern (88 und 84 Jahre alt) und ist seit dem 11.12.23 gestört. Am 21.12.2023 erhielten wir ein sog. Notfalltelefon zur kostenlosen Nutzung, es wurde eine Anrufweiterschaltung des Festnetzanschlusses auf das Mobiltelefon eingerichtet. Uns wurde zugesichert, dass keine Kosten dafür anfallen. Meine Eltern zahlen seit Jahren monatlich immer zwischen 25 und 30 EUR für den Festnetzanschluss. Seit der Störung haben wir jetzt 2 Rechnungen erhalten über 55 EUR und 110 EUR. Hierbei handelt es sich offensichtlich um Kosten für die Weiterleitung. An dem Telefonverhalten meiner Eltern hat sich nichts verändert. Ich habe am 03.02.2024 mit der Hotline die Problematik ausführlich besprochen, dass der Kunde nicht die Mehrkosten (ca. das 3-Fache) bezahlen muss. Mir wurde gesagt, dass wir nach Beendigung der Störung eine Entschädigung nach § 58 TKG beantragen können. Ich habe aber jetzt gehört, dass die Entschädigung nur gewährt wird, wenn kein Ersatz zur Verfügung gestellt wird. 

Wie ist die weitere Vorgehensweise? Muss ich Widerspruch gegen die beiden Rechnungen einlegen oder Gutschriften beantragen oder steht meinen Eltern Entschädigung nach § 58 TKG zu?

Vielen Dank für Ihre Hilfe

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      1 year ago

      Hallo liebes Telekom-Community-Team,

       

      nachdem der Termin am Freitag, 5.4.24 nochmals von Seiten der Telekom verschoben wurde, funktioniert der Festnetzanschluss seit gestern wieder nach 4 Monaten! 

      Die Störung lag lt. Technikerin am Hauptverteilerkasten vor, ein Vorort-Termin bei uns war nicht erforderlich.

      Für meine Eltern war die 4 monatige Störung des Festnetzanschlusses mit vielen Unannehmlichkeiten verbunden und für mich  sehr zeitaufwändig und stressig.

      Dank der Community habe ich allerdings die Hoffnung nicht aufgegeben, dass der Anschluss irgendwann wieder genutzt werden kann. Nochmals Dankeschön für die konstruktiven Gespräche und die zeitnahe Erstellung der Gutschriften zu den überhöhten Rechnungen.

       

      MfG

       

       

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