Festplatte wechseln vom mr 400 in den mr 401

Gelöst

Hallo. Ich habe kürzlich die Media Receiver 401 und 201 erhalten. Derzeit habe ich die Vorgängermodelle MR400 und 200 in Gebrauch. Da ich gerne meine Aufnahmen vom MR400 behalten möchte würde ich gerne die Festplatte vom MR400 in den MR401 einbauen.  Nun meine Fragen dazu: 

1. Ist der Wechsel der Festplatte überhaupt möglich, denn in der Bedienungsanleitung des MR400/401 steht ausdrücklich, dass die Festplatten speziell für diese Geräte (401 für sich und auch der 400 für sich!) konzipiert wurden und keine anderen Festplatten verwendbar sind.

2. Wenn ich doch austauschen kann, vom MR400 in den MR401, wie gehe ich richtig vor ohne Verlust meiner Aufnahmen?

3. Wenn es doch nicht möglich ist,  wie rette ich dann meine Aufnahmen und wie kann ich sie auf dem MR401 dann anschauen bzw wie bekomme ich meine Aufnahmen auf den MR401 ?

 

LG Manuel 

1 AKZEPTIERTE LÖSUNG
Lösung

Die Frage lässt sich technisch beantworten (was bereits passiert ist) aber es gibt auch noch einen anderen Aspekt, so eins der Geräte gemietet ist: ob man das "darf". 

Also z.B. MR400 gekauft und MR401 jetzt gemietet. Festplatten werden getauscht, MR400 mit der neuen Festplatte auf ebay vertickt.

Resultat: es gibt einen gemieteten MR401 mit einer alten Festplatte des MR400.

Das ist zunächst mal nicht o.k. - wobei es mit zunehmender Mietdauer des MR401 der Telekom "egaler" werden dürfte.

@muc80337_2

wie erkennt die Telekom, dass die in einem gemieteten MR 401 eingesetzte Festplatte ursprünglich mal in einem gekauften MR 400 gesteckt hat? Die Festplatte dieses MR 400 könnte außerdem ja auch schon von einem anderen gekauften oder gemieteten MR 400 stammen ...

 

Die rechtliche Würdigung des Sachverhaltes überlasse ich den entsprechenden Fachleuten.

@Has

Die Festplatte hat ein Herstellungsdatum und eine Seriennummer - und das ist ziemlich sicher in der Fertigungsdokumentation des jeweiligen MR401 drin. Womit man feststellen könnte dass das nicht stimmig ist.

 

Normalerweise wird da vermutlich kein Hahn danach krähen - aber korrekt ist es trotzdem nicht.

 

Kann aber auch sein, dass jeder Rückläufer auf Funktion geprüft wird und automatisiert das Inventar elektronisch ausgelesen wird und gegen die Fertigugnsdokumentation gebenchmarkt wird.

Ob die Telekom das macht - keine Ahnung.

 

Der TE muss das mit sich ausmachen, was er da tut.

Hallo. Die Frage,  ob man das "darf" oder nicht, beantwortet sich praktisch von selbst. Denn 1. würde die Telekom keine Lösung anbieten, wenn man es nicht dürfte, und 2. habe ich vor dem Beitrag hier ausführlich mit der Telekom telefonisch nach einer Lösung gesucht.  Frühestens bei diesem Telefonat hätte man darauf hinweisen müssen,  dass man es nicht darf. Andererseits steht der Wechsel der Festplatte auch ausführlich in den Bedienungsanleitungen beider Media Receiver beschrieben,  allerdings nur für den Wechsel in baugleichen Geräten, nicht aber der Wechsel vom MR400 in den MR401. 

Im übrigen habe ich beide Varianten gemietet, also ist es für mich selbstverständlich, dass ich den MR400 mit der Festplatte vom MR401 zurück schicke, was mittlerweile auch schon passiert ist. 

Gruß Manuel 

@manuelili


@manuelili schrieb:
Im übrigen habe ich beide Varianten gemietet, also ist es für mich selbstverständlich, dass ich den MR400 mit der Festplatte vom MR401 zurück schicke, was mittlerweile auch schon passiert ist. 

Dass in der Bedienungsanleitung etwas drin steht was man als Käufer/Eigentümer machen darf, als Mieter machen kann aber nicht darf ist nicht so ungewöhnlich.

Aber das ist ggf. etwas was Du mit der Telekom ausmachen musst.

 

Du weißt jetzt auf jeden Fall, dass das nicht korrekt war, was Du getan hast. Das ist im Grunde genommen ja fast so wie von einem Mietwagen den Motor ausbauen und in einen anderen Mietwagen einbauen und umgekehrt - wenn auch deutlich weniger komplex.

 

 


@muc80337_2 schrieb:

@manuelili


@manuelili schrieb:
Im übrigen habe ich beide Varianten gemietet, also ist es für mich selbstverständlich, dass ich den MR400 mit der Festplatte vom MR401 zurück schicke, was mittlerweile auch schon passiert ist. 

Dass in der Bedienungsanleitung etwas drin steht was man als Käufer/Eigentümer machen darf, als Mieter machen kann aber nicht darf ist nicht so ungewöhnlich.

Aber das ist ggf. etwas was Du mit der Telekom ausmachen musst.

 

Du weißt jetzt auf jeden Fall, dass das nicht korrekt war, was Du getan hast. Das ist im Grunde genommen ja fast so wie von einem Mietwagen den Motor ausbauen und in einen anderen Mietwagen einbauen und umgekehrt - wenn auch deutlich weniger komplex. l


@muc80337_2

Dass alle Kunden - mich eingeschlossen - nicht korrekt gehandelt haben sollen, die gemäß der extra dafür herausgegebenen Anleitung der Telekom die Festplatte vom 400 in den 401 gesetzt und dann den 400 mit der Festplatte des 401 zurückgesandt haben, kann ich auch beim besten Wohlwollen nicht nachvollziehen. 

Danke an alle die mir geantwortet haben. 

Es hat super geklappt. 

 

LG Claudi 

@Has  schrieb:

@muc80337_2schrieb:

@manuelili


@manuelilischrieb:
Im übrigen habe ich beide Varianten gemietet, also ist es für mich selbstverständlich, dass ich den MR400 mit der Festplatte vom MR401 zurück schicke, was mittlerweile auch schon passiert ist. 

Dass in der Bedienungsanleitung etwas drin steht was man als Käufer/Eigentümer machen darf, als Mieter machen kann aber nicht darf ist nicht so ungewöhnlich.

Aber das ist ggf. etwas was Du mit der Telekom ausmachen musst.

 

Du weißt jetzt auf jeden Fall, dass das nicht korrekt war, was Du getan hast. Das ist im Grunde genommen ja fast so wie von einem Mietwagen den Motor ausbauen und in einen anderen Mietwagen einbauen und umgekehrt - wenn auch deutlich weniger komplex. l


@muc80337_2

Dass alle Kunden - mich eingeschlossen - nicht korrekt gehandelt haben sollen, die gemäß der extra dafür herausgegebenen Anleitung der Telekom die Festplatte vom 400 in den 401 gesetzt und dann den 400 mit der Festplatte des 401 zurückgesandt haben, kann ich auch beim besten Wohlwollen nicht nachvollziehen. 


Seit wann ist es okay gemietete Gegenstände wie sein Eigentum zu behandeln? #Werteverlust

Der Sinn der Wechsleplatte ist, dass ich meine Filme nicht verliere, wenn ich den Receiver wechsle. 

Die Frage, ob das auch bei Mietplatten zulässig ist, erübrigt sich, da die Telekom das ja dann ausdrücklich beim anmieten verbieten müsste, b.z.w. schon beim Angebot im (Online oder Laden,T-Punkt) darauf ausdrücklich hinweisen müsste.