Fragen zu Glasfaserausbau bei Mehrfamilienhaus

Gelöst

Hallo,

 

für das Mehrfamilienhaus in dem ich wohne wird beim Verfügbarkeitscheck angezeigt dass die Telekom hier demnächst einen Glasfaserausbau macht und man kann schon entsprechende Tarife oder auch nur den Hausanschluss vorbestellen.

 

Ich habe schon etwas Dokumentation zu dem Thema gelesen und habe jetzt zahlreiche Fragen zum konkreten Ablauf und der technischen Durchführung. Mit den Antworten bzw. Infos werde ich dann an die anderen Eigentümer herantreten so dass die Eigentümerversammlung entscheiden kann ob und wenn ja was bei wem alles gemacht werden soll.

 

In einem Mehrfamilienhaus wird ja im Keller der Hausanschluss installiert und von diesem die einzelnen Glasfaserleitungen über Steigleitungen im Treppenhaus in die einzelnen Wohnungen, wo dann die Glasfaserdose für diese Wohnung sitzt.

 

Die Fragen hierzu:

 

1) Gibt es eine Maximallänge für die Verbindung vom Hausübergabepunkt zu den Glasfaserdosen in den einzelnen Wohnungen?

 

2) Wie viele Wohnungen bzw. Glasfaserdosen sind an einem Hausübergabepunkt maximal möglich? Der Hintergrund der Frage ist dass es ja theoretisch sein kann, dass irgendwann mal der Dachboden ausgebaut wird und dann eine zusätzliche Wohnung angeschlossen werden müsste. Das ist im konkreten Fall zwar nahezu ausgeschlossen aber bei derartigen Infrastrukturmaßnahmen sollte man m. M. n. auch solche aus heutiger Sicht unwahrscheinlichen Fälle mit bedenken, deswegen frage ich trotzdem.

 

3) Wird der Einbau der Steigleitungen (bzw. Verbindung Hausübergabepunkt --> Glasfaserdose in den Wohnungen) nur dann kostenlos durchgeführt wenn mit der Bestellung des Hausübergabepunktes auch jede Partei
einen Glasfaservertrag beginnend mit dem Einbautermin abschließt?

 

Falls nein bei 3):

4) Wird die jeweilige Steigleitung (bzw. Verbindung Hausübergabepunkt --> Glasfaserdose in der Wohnung) jedes Mal kostenlos für jede Partei gelegt, wenn diese später zu jeweils unterschiedlichen Zeitpunkten das erste Mal einen
Glasfaservertrag abschließen?

 

Falls ja bei 3):

5) Mit wie viel € muss man ganz grob ca. rechnen (in heutigen Preisen) wenn man die Steigleitungen jetzt nicht machen lässt (sondern nur den Hausanschluss) und deswegen zu einem späteren Zeitpunkt dann selbst bezahlen muss (Techniker € pro Stunde, Material € pro Meter)?

 

6) Muss für die Steigleitungen zu den Wohnungen das Leerrohr bzw. der Kabelweg für die Glasfaserkabel zu den einzelnen Wohnungen schon vorbereitet sein oder werden die kompletten Arbeiten (Schlitze in den Wänden des Treppenhauses, Deckendurchbrüche, etc.) von der Telekom durchgeführt? 

 

Wenn letzteres bei 6):

7) Auf welche Art (Unterputz, Aufputz oder gemischt nach Absprache) werden die Glasfaserkabel vom Hausübergabepunkt zu den Glasfaserdosen in den einzelnen Wohnungen verlegt?

 

8 ) Könnte man die Leerrohre vom Keller zu den Wohnungen auch selbst schon installieren und die Techniker ziehen nur noch die Kabel vom Hausübergabepunkt zu den einzelnen Wohnungen ein wenn man die Verlegung anders haben will als die Telekom es (nur) machen bzw. bezahlen würde?

 

9) Muss für jede Steigleitung ein eigenes Leerohr vorhanden sein oder können auch mehrere in ein Leerrohr gelegt werden? Wenn ja wie viele passen in ein 14 mm / 20 mm / 25 mm Rohr?

 

10) In euren PDFs steht "Der Techniker muss die Glasfaser zuglastfrei in den Leitungsweg einziehen können". Gilt das auch für den Leitungsweg vom Hausanschluss zu den Glasfaserdosen in den Wohnungen oder nur für den selbst vorbereiteten Bereich in der Wohnung wenn dieser länger als 3 m und maximal 20 m lang ist?

 

11) Wie groß muss der Kurvenradius von Leerrohren und Kabelschächten mindestens sein, in die die Glasfaserleitung
vom Hausübergabepunkt zur Glasfaserdose in den Wohnungen eingezogen werden soll?

 

12) Wie strikt ist "zuglastfrei" auszulegen, vor allem in Verbindung mit Kurven in Leerrohren?
Sollte an jeder 90°-Kurve oder evtl. sogar an jedem Knick ein UP-Abzweigkasten gesetzt sein so dass die Strecke durch Leerrohr nur gerade ist?

 

13)

Falls zunächst nur der Hausanschluss gebucht wird, muss jeder Teileigentümer der Immobilie den Hausanschluss in den Keller bei der Telekom buchen damit seine Wohnung zu einem späteren Zeitpunkt bei Tarifabschluss eine Steigleitung mit Glasfaserdose in der Wohnung erhalten kann oder reicht es wenn nur ein Teileigentümer der hierzu die Erlaubnis von der Eigentümerversammlung hat diesen Hausanschluss bucht und es können später trotzdem alle Wohnungen an diesen Hausanschluss angeschlossen werden?

3 AKZEPTIERTE LÖSUNGEN

@M.Chevallier 

 

Legt die Telekom im Mehrfamilienhaus bei nur einer Wohnung pro Stockwerk trotzdem Steigleitungen mit Sammelpunkt (bzw. Kuppelstelle für die eine Wohnung der jeweiligen Etage) in jedes Stockwerk oder ist in dem Fall die Leitung von der OneBox bis zur Glasfaserdose in der Wohnung ein einziger Abschnitt?

Bei nur drei Wohneinheiten ist der Aufwand für die Montage eines Sammelpunktes vermutlich höher, als eine zusätzliche Leitung zu ziehen. Sammelpunkte machen nur dort Sinn, wo das Kabelziehen bis zum GF-AP einen erheblichen Aufwand bedeuten würde. Wenn ich aber für die Montage und das zusätzliche Spleißen (Auf- und Abbau des Spleißgeräts auf dem Stativ, Leiteraufstellen, Absetzen und Einführen des Glasfaserkabels) mehr Zeit in Anspruch nehme, als für das Kabelziehen, dann macht ein Spleißpunkt keinen Sinn. Zumal eine direkte Verbindung immer besser ist, als eine Spleißstelle. 

Lösung in ursprünglichem Beitrag anzeigen  

Lösung

Hallo @M.Chevallier,

 

 Gibt es eine Maximallänge für die Verbindung vom Hausübergabepunkt zu den Glasfaserdosen in den einzelnen Wohnungen?

Ja. Die ergibt sich aus der Summe, der Leitungsdämpfung, der Dämpfung durch die Steckplätze und Spleiße. In der NE4 und 5 darf nicht mehr als 2 dB Dämpfung verloren gehen.

 

Wie viele Wohnungen bzw. Glasfaserdosen sind an einem Hausübergabepunkt maximal möglich?

So viele wie man braucht.

Ab einer gewissen Größe, werden die OneBoxen individuell hergestellt. 

Ich persönlich würde aber ab 100 Stiften das Gebäude in mehrere Gebäudeabschnitte einteilen. 

Es wird aber trotzdem nur der Ist-Zustand geplant und gebaut und nicht ein vielleicht-irgendwann-mal-Zustand. 

 

 

Wird der Einbau der Steigleitungen (bzw. Verbindung Hausübergabepunkt --> Glasfaserdose in den Wohnungen) nur dann kostenlos durchgeführt wenn mit der Bestellung des Hausübergabepunktes auch jede Partei
einen Glasfaservertrag beginnend mit dem Einbautermin abschließt?

Die Steigleitungen und die Sammelpunkte werden komplett gebaut. Die Kosten dafür trägt die Telekom. Die Wohnungszuführung vom Sammelpunkt zur GF-TA wird erst bei Buchung eines Glasfasertrarifs hergestellt. Die Kosten sind derzeit noch im Bereitstellungsentgelt enthalten. Die Kosten für das Öffnen und Verschließen von vorhandenen Brandschutzabschottungen muss aber der Eigentümer übernehmen. 

 

 

Mit wie viel € muss man ganz grob ca. rechnen (in heutigen Preisen) wenn man die Steigleitungen jetzt nicht machen lässt (sondern nur den Hausanschluss) und deswegen zu einem späteren Zeitpunkt dann selbst bezahlen muss (Techniker € pro Stunde, Material € pro Meter)?

Das ist schwer zu beantworten, weil die DTT diese Arbeiten vergibt. Entweder an Subunternehmer oder an die DTA. Hier gibt es für ein Ausbaugebiet Ausschreibungen und feste Preise. Ist der Ausbau abgeschlossen, sind die Firmen weg. Ob es nachträglich dann überhaupt noch einen Ausbau gibt, ist dann fraglich, weil ein nachträglicher Ausbau dann entsprechend höhere Kosten mit sich bringt. Die Kosten für die NE3 trägt die DTT. Allerdings eben nur, wenn dies wirtschaftlich ist. Daher würde ich dazu raten, das Gebäude unbedingt mit Steigleitungen versehen zu lassen. 

 

In den Wohnungen baut die Telekom bis 3 m ab Wohnungseintritt kostenfrei. 

Ist dann kein Leitungsweg vorbereitet, baut die Telekom auf Wunsch nach Aufwand. Es gilt hierfür die Preiseliste "Installation nach Aufwand." https://www.telekom.de/is-bin/INTERSHOP.enfinity/WFS/EKI-PK-Site/de_DE/-/EUR/ViewAGB-Start?AGBID=221... 

 

 

Muss für die Steigleitungen zu den Wohnungen das Leerrohr bzw. der Kabelweg für die Glasfaserkabel zu den einzelnen Wohnungen schon vorbereitet sein oder werden die kompletten Arbeiten (Schlitze in den Wänden des Treppenhauses, Deckendurchbrüche, etc.) von der Telekom durchgeführt? 

Die Telekom nutzt, wenn möglich die vorhandenen Leerrohre. Sind diese nicht nutzbar, werden auf Putz Kunststoffstangenrohre, Metallkanäle oder Kunststoffkanäle, je nach Anforderung und Brandschutzbestimmungen montiert. Die Telekom baut nicht unter Putz. Wenn eine Unterputzmontage gewünscht ist, so müssen vorab Leerrohre von ein Elektrofirma gelegt werden. 

 

 

Muss für jede Steigleitung ein eigenes Leerohr vorhanden sein oder können auch mehrere in ein Leerrohr gelegt werden? Wenn ja wie viele passen in ein 14 mm / 20 mm / 25 mm Rohr?

Die neuen 12-fasrigen Innenleitungen haben nur einen Durchmesser von 3 mm. 

 

 

Wie strikt ist "zuglastfrei" auszulegen, vor allem in Verbindung mit Kurven in Leerrohren?
Sollte an jeder 90°-Kurve oder evtl. sogar an jedem Knick ein UP-Abzweigkasten gesetzt sein so dass die Strecke durch Leerrohr nur gerade ist?

Das Kabel darf beim Einziehen nicht gedehnt oder abgerissen werden. 

 

 

Wie groß muss der Kurvenradius von Leerrohren und Kabelschächten mindestens sein, in die die Glasfaserleitung
vom Hausübergabepunkt zur Glasfaserdose in den Wohnungen eingezogen werden soll?

Das sollte in der VDE 0605 beschrieben sein.

 

Bei Mikrofaserrohren ist der Mindestradius = Rohraußendurchmesser x 10. Das ergibt bei einer 7x1,5 Indoorspeedpipe einen RADIUS von 70 mm. 

Lösung in ursprünglichem Beitrag anzeigen  

Lösung

1) Theoretisch wirds schon eine geben, aber mir ist kein Praxisfall bekannt, wo das schon einmal zum Tragen kam. Hier brauchst
Du keine Bedenken haben. Konkret kann das sicherlich @Hubert Eder beantworten.

 

2) Es wird beim Erstausbau so ausgebaut, dass alle Wohnungen versorgt werden können. Wenn später festgestellt wird, dass es nicht (mehr) reicht, dann muss ein Auftrag zur Erweiterung bei der Telekom gestellt werden. Konkret kann das sicherlich auch @Hubert Eder beantworten.

 

3) Nein. Sobald ein Haushalt einen Glasfaseranschluss bestellt führt das dazu, dass das komplette Haus ausgekundet und vorbereitet wird. Nur die finale Installation in die Wohnung wird ausschließlich dort durchgeführt, wo auch ein Auftrag für existiert.

 

4) Ja

 

5) Erübrigt sich

 

6) Das wird bei der Wohnungsbegehung besprochen. Grundsätzlich wäre es kostenfrei und wird durch den beauftragten Supplier durchgeführt.

 

7) Es wird möglichst so gebaut, dass wenig Aufwand entsteht. Also auch bestehende Leerrohre werden genutzt etc. Das teilt aber auch der Supplier bei der Begehung mit.

 

😎 Ja, das kann man machen. Sofern es dann für den Ausbau geeignet ist, wird der Supplier es nutzen.

 

10) Das gilt generell für Glasfaser

 

13) Der Hausanschluss only kann nur einmal gebucht werden je Hausnummer, daher reicht es aus, wenn er einmal bestellt wird.

 

Lösung in ursprünglichem Beitrag anzeigen  

Lösung

1) Theoretisch wirds schon eine geben, aber mir ist kein Praxisfall bekannt, wo das schon einmal zum Tragen kam. Hier brauchst
Du keine Bedenken haben. Konkret kann das sicherlich @Hubert Eder beantworten.

 

2) Es wird beim Erstausbau so ausgebaut, dass alle Wohnungen versorgt werden können. Wenn später festgestellt wird, dass es nicht (mehr) reicht, dann muss ein Auftrag zur Erweiterung bei der Telekom gestellt werden. Konkret kann das sicherlich auch @Hubert Eder beantworten.

 

3) Nein. Sobald ein Haushalt einen Glasfaseranschluss bestellt führt das dazu, dass das komplette Haus ausgekundet und vorbereitet wird. Nur die finale Installation in die Wohnung wird ausschließlich dort durchgeführt, wo auch ein Auftrag für existiert.

 

4) Ja

 

5) Erübrigt sich

 

6) Das wird bei der Wohnungsbegehung besprochen. Grundsätzlich wäre es kostenfrei und wird durch den beauftragten Supplier durchgeführt.

 

7) Es wird möglichst so gebaut, dass wenig Aufwand entsteht. Also auch bestehende Leerrohre werden genutzt etc. Das teilt aber auch der Supplier bei der Begehung mit.

 

😎 Ja, das kann man machen. Sofern es dann für den Ausbau geeignet ist, wird der Supplier es nutzen.

 

10) Das gilt generell für Glasfaser

 

13) Der Hausanschluss only kann nur einmal gebucht werden je Hausnummer, daher reicht es aus, wenn er einmal bestellt wird.

 

Gelöschter Nutzer

Zu

1: Je nach Ausbauart EFH/MFH 10-20 Meter

 

 

Lösung

Hallo @M.Chevallier,

 

 Gibt es eine Maximallänge für die Verbindung vom Hausübergabepunkt zu den Glasfaserdosen in den einzelnen Wohnungen?

Ja. Die ergibt sich aus der Summe, der Leitungsdämpfung, der Dämpfung durch die Steckplätze und Spleiße. In der NE4 und 5 darf nicht mehr als 2 dB Dämpfung verloren gehen.

 

Wie viele Wohnungen bzw. Glasfaserdosen sind an einem Hausübergabepunkt maximal möglich?

So viele wie man braucht.

Ab einer gewissen Größe, werden die OneBoxen individuell hergestellt. 

Ich persönlich würde aber ab 100 Stiften das Gebäude in mehrere Gebäudeabschnitte einteilen. 

Es wird aber trotzdem nur der Ist-Zustand geplant und gebaut und nicht ein vielleicht-irgendwann-mal-Zustand. 

 

 

Wird der Einbau der Steigleitungen (bzw. Verbindung Hausübergabepunkt --> Glasfaserdose in den Wohnungen) nur dann kostenlos durchgeführt wenn mit der Bestellung des Hausübergabepunktes auch jede Partei
einen Glasfaservertrag beginnend mit dem Einbautermin abschließt?

Die Steigleitungen und die Sammelpunkte werden komplett gebaut. Die Kosten dafür trägt die Telekom. Die Wohnungszuführung vom Sammelpunkt zur GF-TA wird erst bei Buchung eines Glasfasertrarifs hergestellt. Die Kosten sind derzeit noch im Bereitstellungsentgelt enthalten. Die Kosten für das Öffnen und Verschließen von vorhandenen Brandschutzabschottungen muss aber der Eigentümer übernehmen. 

 

 

Mit wie viel € muss man ganz grob ca. rechnen (in heutigen Preisen) wenn man die Steigleitungen jetzt nicht machen lässt (sondern nur den Hausanschluss) und deswegen zu einem späteren Zeitpunkt dann selbst bezahlen muss (Techniker € pro Stunde, Material € pro Meter)?

Das ist schwer zu beantworten, weil die DTT diese Arbeiten vergibt. Entweder an Subunternehmer oder an die DTA. Hier gibt es für ein Ausbaugebiet Ausschreibungen und feste Preise. Ist der Ausbau abgeschlossen, sind die Firmen weg. Ob es nachträglich dann überhaupt noch einen Ausbau gibt, ist dann fraglich, weil ein nachträglicher Ausbau dann entsprechend höhere Kosten mit sich bringt. Die Kosten für die NE3 trägt die DTT. Allerdings eben nur, wenn dies wirtschaftlich ist. Daher würde ich dazu raten, das Gebäude unbedingt mit Steigleitungen versehen zu lassen. 

 

In den Wohnungen baut die Telekom bis 3 m ab Wohnungseintritt kostenfrei. 

Ist dann kein Leitungsweg vorbereitet, baut die Telekom auf Wunsch nach Aufwand. Es gilt hierfür die Preiseliste "Installation nach Aufwand." https://www.telekom.de/is-bin/INTERSHOP.enfinity/WFS/EKI-PK-Site/de_DE/-/EUR/ViewAGB-Start?AGBID=221... 

 

 

Muss für die Steigleitungen zu den Wohnungen das Leerrohr bzw. der Kabelweg für die Glasfaserkabel zu den einzelnen Wohnungen schon vorbereitet sein oder werden die kompletten Arbeiten (Schlitze in den Wänden des Treppenhauses, Deckendurchbrüche, etc.) von der Telekom durchgeführt? 

Die Telekom nutzt, wenn möglich die vorhandenen Leerrohre. Sind diese nicht nutzbar, werden auf Putz Kunststoffstangenrohre, Metallkanäle oder Kunststoffkanäle, je nach Anforderung und Brandschutzbestimmungen montiert. Die Telekom baut nicht unter Putz. Wenn eine Unterputzmontage gewünscht ist, so müssen vorab Leerrohre von ein Elektrofirma gelegt werden. 

 

 

Muss für jede Steigleitung ein eigenes Leerohr vorhanden sein oder können auch mehrere in ein Leerrohr gelegt werden? Wenn ja wie viele passen in ein 14 mm / 20 mm / 25 mm Rohr?

Die neuen 12-fasrigen Innenleitungen haben nur einen Durchmesser von 3 mm. 

 

 

Wie strikt ist "zuglastfrei" auszulegen, vor allem in Verbindung mit Kurven in Leerrohren?
Sollte an jeder 90°-Kurve oder evtl. sogar an jedem Knick ein UP-Abzweigkasten gesetzt sein so dass die Strecke durch Leerrohr nur gerade ist?

Das Kabel darf beim Einziehen nicht gedehnt oder abgerissen werden. 

 

 

Wie groß muss der Kurvenradius von Leerrohren und Kabelschächten mindestens sein, in die die Glasfaserleitung
vom Hausübergabepunkt zur Glasfaserdose in den Wohnungen eingezogen werden soll?

Das sollte in der VDE 0605 beschrieben sein.

 

Bei Mikrofaserrohren ist der Mindestradius = Rohraußendurchmesser x 10. Das ergibt bei einer 7x1,5 Indoorspeedpipe einen RADIUS von 70 mm. 

Vielen Dank schon mal für die bisherigen Antworten!

 

Das meiste ist jetzt klar, bei ein paar Sachen muss ich nochmal nachhaken.

 


So viele wie man braucht.

Ab einer gewissen Größe, werden die OneBoxen individuell hergestellt. 

Ich präzisiere mal: Es geht um ein Haus mit nur drei Wohnungen (jeweils eine Wohnung im EG, 1. & 2. Stock) sowie Keller und Dachboden.

 

Interessant ist eigentlich nur der Fall, wenn die Hardware (und hier habe ich eher an das Kabel vom Kasten ins Haus gedacht) für maximal 3 Einheiten ausgelegt wäre. Dann wäre bei einem Dachbodenausbau (vierte Wohnung) kein weiterer Anschluss möglich gewesen ohne die Straße neu aufzugraben, was natürlich nie gemacht würde.

 

Wenn dieses Kabel aber immer mehr als 3 Einheiten versorgen kann käme als nächster Begrenzungsfaktor nur noch die OneBox in Frage. Ich vermute mal dass es die OneBoxen in verschiedenen Standard-Größen gibt die jeweils bis zu x Teilnehmer versorgen können. Die Frage wäre dann wie die jeweiligen Abstufungen sind. Sollte die installierte OneBox nur maximal 3 Teilnehmer versorgen können müsste sie getauscht werden, falls doch irgendwann mal ein Dachbodenausbau zur 4. Wohnung gemacht würde. Die Eintrittswahrscheinlichkeit ist aber erstens quasi 0 % und zweitens ist die Sache mit dieser Info

 


Es wird aber trotzdem nur der Ist-Zustand geplant und gebaut und nicht ein vielleicht-irgendwann-mal-Zustand.

eh abschließend behandelt, da man aktuell sowieso immer nur eine OneBox für die 3 Einheiten kriegen würde die vorhanden sind.

 


Die Steigleitungen und die Sammelpunkte werden komplett gebaut. Die Kosten dafür trägt die Telekom.

Ich bin davon ausgegangen, dass im vorliegenden Fall (eine Wohnung pro Stockwerk) im Treppenhaus kein Extra-Sammelpunkt pro Stockwerk gebaut wird weil ja sowieso nur eine Wohnung pro Stockwerk da ist.

 

Liege ich da richtig oder nicht? Falls trotzdem ein Sammelpunkt (bzw. eine "Kuppelstelle") pro Stockwerk gebaut würde wäre das insofern vielleicht für einige interessant, die jetzt momentan innerhalb ihrer Wohnung nichts machen wollen. Für die gäbe es dann die Option im Treppenhaus nur den Weg bis ins Stockwerk zu machen (Verlegung wäre wahrscheinlich in oder auf der Wand direkt neben der Wohnungstür) und später bei Tarifbuchung erst den Weg von dort in die Wohnung (wobei dann eventuell zusätzliche Kosten entstehen würden falls die Errichtung dieses Abschnitts dann nicht mehr im Bereitstellungsentgelt mit drin ist).

 


Die Kosten für die NE3 trägt die DTT. Allerdings eben nur, wenn dies wirtschaftlich ist. Daher würde ich dazu raten, das Gebäude unbedingt mit Steigleitungen versehen zu lassen. 

 

In den Wohnungen baut die Telekom bis 3 m ab Wohnungseintritt kostenfrei. 

Ist dann kein Leitungsweg vorbereitet, baut die Telekom auf Wunsch nach Aufwand.


Beim reinen Hausanschluss denke ich eigentlich nicht dass irgendjemand was dagegen hätte. Aber bei der Verbindung von dort zu den Wohnungen im 1. und 2. OG übers Treppenhaus könnte die Sache anders aussehen. Der Anschluss fürs EG ginge dagegen einfach Aufputz über die Kellerräume und dann Loch durch die Decke am gewünschten Ort der Anschlussdose.

 

Deswegen ist es jetzt wichtig zu wissen ob auch im konkreten Fall mit nur einer Wohnung pro Stockwerk eine Kuppelstelle in jedem Stockwerk gelegt würde oder nicht weil das Einfluss auf die anfallenden Kosten für NE3 hätte wenn erst später ein Anschluss gebucht wird. Denn es wäre ja blöd den Hausanschluss selbst zwar zu haben aber hinterher sagt dann die Telekom bei Buchung "Liegt ja kein Kabel vom Keller bis ins Stockwerk, das ist uns zu teuer, entweder alles selber zahlen oder Pech gehabt."

 


Die Telekom baut nicht unter Putz. Wenn eine Unterputzmontage gewünscht ist, so müssen vorab Leerrohre von ein Elektrofirma gelegt werden. 

Soweit ich es verstanden habe gibt es vorher einen Termin mit einem Vertreter der ausführenden Firma mit dem besprochen wird ob ggf. vorhandene Leerrohre zur Verlegung geeignet sind oder nicht und wie die Leitungsführung sein soll bzw. wie die Arbeiten durchgeführt werden sollen.

 

Falls eine Unterputzverlegung gewünscht ist, kann der Einbau der Leerrohre auch in Eigenleistung erfolgen oder besteht die Telekom auf die Durchführung von einer Elektrofirma?

 

Wie viel Zeit vergeht üblicherweise zwischen dem Besprechungstermin und dem Installationstermin? Hintergrund der Frage ist dass man, wenn da genug Abstand dazwischen ist, beim Besprechungstermin erörtern könnte auf welche Art und Weise neue Leerrohre installiert werden müssten und was es dabei zu beachten gibt. Danach kann man entweder in Eigenleistung oder eine durch die Eigentümerversammlung beauftragte Firma das ganze vor dem Installationstermin machen, wobei letzteres natürlich deutlich teurer wäre und bei der aktuellen Verfügbarkeit von Handwerkern terminlich wohl schwierig würde. 

 

 


Die neuen 12-fasrigen Innenleitungen haben nur einen Durchmesser von 3 mm. 

Das ist ja fast nichts. Im Keller befindet sich auch ein Kabelverteiler, aber aktuell ist nur die Wohnung im Erdgeschoss daran angeschlossen. Könnte man die Koaxialkabel für die Wohnungen im 1. und 2. OG jeweils zusammen mit einem Glasfaserkabel in einem Leerrohr verlegen (dann wäre beides in einem Aufwasch erledigt) oder ist das Glasfaserkabel so empfindlich dass es beschädigt werden könnte wenn man beide Kabel gleichzeitig oder nacheinander in das Rohr einzieht (da die Koaxialkabel ja dicker und steifer sind), so dass jeweils ein Rohr nur für Glasfaser und eins nur für Koaxialkabel nötig wäre?

 

@M.Chevallier 

 

Eine wichtige Frage hast du vergessen:

 

Was macht man , wenn die Mehrheit der Eigentümer dagegen ist

(z.Bsp weil Sie Vodafone bevorzugen)  ?

@M.Chevallier 

 

Vielen Dank für deinen Beitrag in unserer Community Fröhlich 

Du hast ja hier schon echt klasse Antworten von @Hubert Eder und @Andreas__ erhalten Fröhlich

Konnten diese deine Fragem zu dem Thema beantworten? Fröhlich Bitte da noch mal gerne eine Rückmeldungen, vielleicht mögen die ja noch mal Fröhlich

 

Gruß

Timur K. 

Hallo,

 

die Antworten von @Hubert Eder und @Andreas__ waren schon sehr hilfreich und haben fast alles beantwortet. Offen sind jetzt noch die zwei Fragen:

 

14)

Legt die Telekom im Mehrfamilienhaus bei nur einer Wohnung pro Stockwerk trotzdem Steigleitungen mit Sammelpunkt (bzw. Kuppelstelle für die eine Wohnung der jeweiligen Etage) in jedes Stockwerk oder ist in dem Fall die Leitung von der OneBox bis zur Glasfaserdose in der Wohnung ein einziger Abschnitt?

 

15)

Können die Glasfaserleitungen zusammen mit Koaxialkabel für Kabelfernsehen im selben Leerrohr verlegt werden oder sind sie dafür zu empfindlich?

 

Gruß M.Chevallier

 

 

@M.Chevallier 

 

Legt die Telekom im Mehrfamilienhaus bei nur einer Wohnung pro Stockwerk trotzdem Steigleitungen mit Sammelpunkt (bzw. Kuppelstelle für die eine Wohnung der jeweiligen Etage) in jedes Stockwerk oder ist in dem Fall die Leitung von der OneBox bis zur Glasfaserdose in der Wohnung ein einziger Abschnitt?

Bei nur drei Wohneinheiten ist der Aufwand für die Montage eines Sammelpunktes vermutlich höher, als eine zusätzliche Leitung zu ziehen. Sammelpunkte machen nur dort Sinn, wo das Kabelziehen bis zum GF-AP einen erheblichen Aufwand bedeuten würde. Wenn ich aber für die Montage und das zusätzliche Spleißen (Auf- und Abbau des Spleißgeräts auf dem Stativ, Leiteraufstellen, Absetzen und Einführen des Glasfaserkabels) mehr Zeit in Anspruch nehme, als für das Kabelziehen, dann macht ein Spleißpunkt keinen Sinn. Zumal eine direkte Verbindung immer besser ist, als eine Spleißstelle. 

Hallo!

Ich hole das Thema einmal hoch, da an der Eigentumswohnung meiner Schwiegereltern durch die Glasfaser Nordwest ausgebaut wird. Derzeit läuft die Vermarktung. Im Haus mit mehreren Eigentümern hat bereits eine Wohnung Glasfaser über die Telekom bestellt. Gelten die hier genannten Punkte 3 + 4 ebenfalls für die Glasfaser Nordwest? Ich frage deshalb, weil die derzeitige Mieterin derzeit kein Interesse an einem Glasfaseranschluss hat. Meine Schwiegereltern würden die Wohnung jedoch gern grundsätzlich mit Glasfaser "ausstatten". Sofern zukünftig bei einem etwaigen Mieterwechsel oder Meinungswechsel der aktuellen Mieterin eine kostenlose Möglichkeit des Anschlusses besteht, wäre das ja kein Problem.  Oder kämen hier dann zusätzliche Kosten auf die Beteiligten zu?

 

Besten Dank für Eure Rückmeldungen!


@SPo  schrieb:

Hallo!

Ich hole das Thema einmal hoch, da an der Eigentumswohnung meiner Schwiegereltern durch die Glasfaser Nordwest ausgebaut wird. Derzeit läuft die Vermarktung. Im Haus mit mehreren Eigentümern hat bereits eine Wohnung Glasfaser über die Telekom bestellt. Gelten die hier genannten Punkte 3 + 4 ebenfalls für die Glasfaser Nordwest? Ich frage deshalb, weil die derzeitige Mieterin derzeit kein Interesse an einem Glasfaseranschluss hat. Meine Schwiegereltern würden die Wohnung jedoch gern grundsätzlich mit Glasfaser "ausstatten". Sofern zukünftig bei einem etwaigen Mieterwechsel oder Meinungswechsel der aktuellen Mieterin eine kostenlose Möglichkeit des Anschlusses besteht, wäre das ja kein Problem.  Oder kämen hier dann zusätzliche Kosten auf die Beteiligten zu?

 

Besten Dank für Eure Rückmeldungen!


Da solltest du dich am besten direkt an Glasfaser Nordwest richten.

Bezüglich der Mieterin bin ich der Meinung, daß du die Wohnung mit Glasfaser ausstatten kannst, solange du Sie nicht zwingst, den Glasfaseranschluß zu benutztn.

Das heißt insbesondere, daß du ihr die augenblickliche bentuzte Internetmöglichkeit nicht wegnimmst.

Aber am besten läßt du dich hierbei von einem Fachanwalt beraten.
(Die Tücke liegt im Detail).

 

 

Danke für die Rückmeldung @hendrik.schmieder !

Dann fragen wir bei der Glasfaser Nordwest nach, wie das gehandhabt wird. Eine anwaltliche Klärung brauchen wir aber nicht. Das wird mit Sicherheit nicht juristisch durchgesetzt. Zwinkernd

Gelöschter Nutzer

@SPo  schrieb:

Danke für die Rückmeldung @hendrik.schmieder !

Dann fragen wir bei der Glasfaser Nordwest nach, wie das gehandhabt wird. Eine anwaltliche Klärung brauchen wir aber nicht. Das wird mit Sicherheit nicht juristisch durchgesetzt. Zwinkernd


Bestelle einfach die Erschließung des Gebäudes über GF NW. Dann liegt der Anschluss im Haus bereit, wie es dann intern mit den jetzigen oder zukünftigen weitergeht kann man dann sehen wenn das Ding gebaut wurde. Evtl. mag der nächste Mieter dann ja einen GF Anschluss haben, dann kann man die Leitungswege im Haus setzen bzw. die von dir vorbereiteten Kabelkanäle nutzen. Einen Anwalt braucht man da nicht, warum auch?

@SPo 

Nochmal zur Miterin:

 

Vielleicht ist die Mieterin deswegen so abweisend, weil Sie Ängste hat, z.Bsp daß

- ein Teil der Kosten auf sie umgelegt wird.

- die Miete danach erhöht wird

- Sie dann bei Glasfaser Nordwest einen Glasfaser Tarif buchen muß und ihren bisherigen ISP kündigen muß

- du ihr die bestehenden Internetmöglichkeiten zumindest teilweise wegnimmst

- etc

 

Spriech nochmal mit ihr, versuche die Gründe der Ablehnung heruaszufinden.

Versichere ihr, daß ihre Ängste unbegründet sind.

 

 

 

@SPo 

 

Meine Schwiegereltern würden die Wohnung jedoch gern grundsätzlich mit Glasfaser "ausstatten". 

Ich weiß nicht, wie die Glasfaser Nordwest das handhabt.

Die TDG jedenfalls baut erst dann die GF-TA, wenn es auch wirklich einen Auftrag für einen Anschluss gibt. Komplett vorinstalliert werden nur Neubauten. Bei Bestandsgebäuden findet nur ein Bedarfsausbau statt. 

@Hubert Eder @hendrik.schmieder 

Vielen Dank für Eure Rückmeldungen!

Ich habe einfach mal eine Anfrage an die Glasfaser Nordwest geschickt, wie das gehandhabt wird.

Die derzeitige Mieterin ist nicht gerade technikaffin. Da ist dann wichtig, "dass das WLAN funktioniert" Zwinkernd Meine Schwiegereltern sind auch nicht in der Materie. Sie werden mit Sicherheit keinen großen Aufwand betreiben, um sie zur Glasfaser zu bekehren. 

Wichtig ist ja erst einmal, dass das Haus angeschlossen wird. Wenn dann irgendwann ein anderer Mieter Glasfaser wünscht, kann dann ja (hoffentlich weiter ohne Mehrkosten?!) ein Anschluss gebucht werden oder ist das zu naiv von mir?

 

@Gelöschter Nutzer Ich hatte deine Antwort irgendwie übersehen, sorry. Die Wohnungen im Haus gehören ja mehreren Parteien. Eine Partei hat ja bereits einen Glasfaser Anschluss beauftragt. Somit sollte das Haus ja soweit vorbereitet werden, dass im Nachgang die anderen Wohnungen auch angeschlossen werden können, sofern ein Auftrag vorliegt.

@SPo 

Wichtig ist erstmal das zumindest FTTB hergestellt  wird, wenn nicht FTTH für alle Wohnungen.

Ich habe meien Zweifel, ob Glasfaser Nord die Kosten für nachträgliche Verlegung von Glasfasern innerhalb des Hauses übernimmt.

Aber letztlich kann das dir auch nur Glasfaser Nord  beantworten.

 

Fun fact

1)  Wie das L in WLAN schon ausdrückt idt es ein lokales Netzt (L=Local).
Dafür ist ausschließlich Sie verantwortlich.
Nicht der Provider und auch nicht die Hauseigentümer.

 

2) Titelthema der aktuellsten c't 21/2022

(ab morgen im regulären Handel)

 

Glasfaser jetzt !
Sonst wirds teuer.

 

 

Ja, klar ist sie für ihr WLAN verantwortlich. Das war auch nur zur Verdeutlichung von welchem Interesse das Thema Glasfaser dort ist.  

Danke für den Tipp mit der c't. 

 

Edit: 

@hendrik.schmieder Schau mal hier in das verlinkte Video einer kürzlichen Infoveranstaltung, auf die in den FAQ hier verwiesen wird ab Minute 21: https://ebs09.telekom.de/magenta-infoveranstaltungen/mgiv/bad_oeynhausen_bremen_minden_neu_wulmstorf...

 

Dort klingt es für mich so, als würden (sofern kein Widerspruch erfolgt) bei einer Bestellung alle Wohnungen angeschlossen werden.

@SPo 

Jetzt bin ich etwas verwirrt.

Du sprichts über Glasfaserausbau durch Glasfaser Nord und verweist auf eine Video der Telekom.

 

Hat die Telekom etwa Glasfaser Nord  mit dem Glasfaserausbau beauftragt ?

 

Übrigens denke ich, daß die Mieterin kein Veto Recht gene den Glasfaserausbau hat,

zumindest sloange du ihr nicht den bestehenden Internetzugsngsmöglichkeiten wegnimmst.

 

Ich habe WLAN bei der Mieterin deswegen angesprochen, da eineige WLAN mit Internetzugang verwechseln.

 

@hendrik.schmieder 

Glasfaser Nordwest ist eine Kooperation zwischen Telekom und EWE.tel. Netzausbau durch Glasfaser Nordwest, Vertrieb durch Telekom und EWE. Weitere Infos siehe: https://telekomhilft.telekom.de/t5/Glasfaserausbau/Glasfaser-fuer-Spenge-Mitte-und-Westerenger/ba-p/...

 

@SPo 

Dann sollten dieselben Regeln gelten wie bei Telekom Ausbau.