Freischneiden der Telekom Leitung

Gelöst

Guten Abend meine Telefonleitung wächst von einem Baum zu,die Leitung steht unter Spannung 

1 AKZEPTIERTE LÖSUNG

Lieber @r.a.kramer , lieber @fdi ,

 


@fdi  schrieb:

[...]

Leider habe ich aber auch keine Erfahrungen mit Freileitungen und den Zuständigkeiten dafür...

[...]


Zuständig für Baumbeschneidungen -fällungen  ist die Stadt oder die Gemeinde und da das  Gartenbauamt. Bei uns gibt es ganz strenge Auflagen. Zum Beipiel darf zwischen April (da bin ich mir nicht sicher, ob es März oder April ist) und 30.September kein Baum gefällt werden, weil er treibt und somit wichtig für den Erdboden ist. Wenn Vögel darin nisten, darf auch nichts verändert werden.

 

Aber es gibt noch mehr Auflagen, die die Stadt respektive das Gartenbauamt beantworten kann.In ganz seltenen Ausnahmefällen wird eine Bearbeitung oder sogar das Fällen eines Baumes entgegen der Auflagen genehmigt.

 

Ob das von Dir hier geschilderte Problem dazugehört lieber @r.a.kramer, muss nun ermittelt werden.

 

Wichtig ist natürlich auch die Eigentumsfrage.

 

Bitte trage vorsorglich hier     Deine Profildaten ein. Jemand vom Telekomteam wird sich, falls erforderlich, bei Dir melden, bzw. den Fall an die entsprechende Abteilung weiterleiten.

 

Viele Grüße

Marlise

Lösung in ursprünglichem Beitrag anzeigen  

Gelöschter Nutzer

Wem gehört der Baum?

Hi @r.a.kramer ,

 

wir hast du festgestellt das die Leitung unter Spannung steht?

 

Gruß

fdi


@fdi  schrieb:

Hi @r.a.kramer ,

 

wir hast du festgestellt das die Leitung unter Spannung steht?

 

Gruß

fdi


Gemeint ist wahrscheinlich mechanische Spannung und nicht elektrische Spannung.

@Ludwig II,

 

das macht Sinn Zwinkernd

 

Leider habe ich aber auch keine Erfahrungen mit Freileitungen und den Zuständigkeiten dafür...

Gelöschter Nutzer

Eigentümer der Bäume sind in der Regel die Kommunen, auf deren Gebiet die Bäume stehen. Erst wenn die betroffenen Waldstücke frei gegeben sind, können unsere Techniker mit der Instandsetzung der Leitungen beginnen.

 

 Georg von Wagner

Corporate Blogger

 

https://www.telekom.com/de/blog/netz/artikel/erst-die-saege--dann-die-reparatur-507248

 

Das trifft sinngemäß auch auf diesen Fall zu. Erst schneidet der Eigentümer des Baumes die Leitung frei.

Lieber @r.a.kramer , lieber @fdi ,

 


@fdi  schrieb:

[...]

Leider habe ich aber auch keine Erfahrungen mit Freileitungen und den Zuständigkeiten dafür...

[...]


Zuständig für Baumbeschneidungen -fällungen  ist die Stadt oder die Gemeinde und da das  Gartenbauamt. Bei uns gibt es ganz strenge Auflagen. Zum Beipiel darf zwischen April (da bin ich mir nicht sicher, ob es März oder April ist) und 30.September kein Baum gefällt werden, weil er treibt und somit wichtig für den Erdboden ist. Wenn Vögel darin nisten, darf auch nichts verändert werden.

 

Aber es gibt noch mehr Auflagen, die die Stadt respektive das Gartenbauamt beantworten kann.In ganz seltenen Ausnahmefällen wird eine Bearbeitung oder sogar das Fällen eines Baumes entgegen der Auflagen genehmigt.

 

Ob das von Dir hier geschilderte Problem dazugehört lieber @r.a.kramer, muss nun ermittelt werden.

 

Wichtig ist natürlich auch die Eigentumsfrage.

 

Bitte trage vorsorglich hier     Deine Profildaten ein. Jemand vom Telekomteam wird sich, falls erforderlich, bei Dir melden, bzw. den Fall an die entsprechende Abteilung weiterleiten.

 

Viele Grüße

Marlise

Telekom hilft Team
Hallöchen @r.a.kramer,

die Community hat dir ja schon reichlich Fragen gestellt. Wie schaut's denn aus?
Hast du dich schon erkundigt, wer im Besitz des "Baumes" ist?
Gib' gerne Feedback.

Liebe Grüße
Mira M.