Inhaberwechsel
vor 10 Jahren
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich werde meine Praxis bis zum 31.12.2015 aufgeben und ein Kollege wird die Praxis weiterführen. Die Festnetznummer soll beibe.
Muss ich als Kunde kündigen, oder wird ab 1.1.2016 die Abrechnung nur auf den neuen Inhaber umgeschrieben?
Meine Kundennummer: XXX
Mit freundlichen Grüßen
Brunhilde Pledl
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vor 10 Jahren
Bitte keine Kundennummern posten das ist ein öffendliches Forum ! An der Hotline würde deine KD Nummer und Name (steht ja leider auch da) reichen zur autifizierung um deinen Vertrag nach belieben zu ändern ;o)
Es sollte reichen ein Vertragspartnerwechsel Formular auszufüllen von euch beiden und zurück zu senden, kündigen musst du nicht...
8
Antwort
von
vor 10 Jahren
@Yalcin A. Selbst wenn sich TO nicht mehr gemeldet hat, ist bei Inhaberwechsel eine Umschreibung nun möglich oder nicht?
Das interessiert mich. Bei unserer Praxis könnte bereits Ende 2016, 2018 ersatzweise 2019 auch Wechsel anstehen.
Antwort
von
vor 10 Jahren
ich übernehme einmal für meinen Kollegen Yalcin.
Ja, eine Umschreibung bei Inhaberwechsel ist grundsätzlich möglich.
Kommen Sie gerne auf uns zu, wenn es so weit ist.
Liebe Grüße
Behiye G.
Antwort
von
vor 10 Jahren
super, bis dann irgendwann
, danke Behiye
edit. Smiley
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 10 Jahren
Hallo Frau Pledl,
schön, dass sie einen Nachfolger gefunden, das ist nicht so einfach. Ich war mal so frei und habe die Kundennummer weg-editiert.
Der Festnetzvertrag muss offiziell auf den Nachfolger (bzw. Rechtsform) umgeschrieben werden. Mehr dazu inklusive alle Formulare gibt's unter http://hilfe.telekom.de/hsp/cms/content/HSP/de/3378/FAQ/theme-45858617/Kundendaten/theme-45858590/Namens-und-Adressaenderung/faq-45857751 .
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vor 10 Jahren
@nick.inhofer
Ich bilde mir ein, dass ich bei solchen Fragestellungen deutlich mehr Erfahrung habe als Du. Und trotzdem... eine einfache Lösung mit der Telekom fällt mir da nicht ein. Die Vertragsübernahmen im Festnetzbereich werden restriktiv gehandhabt. Im Mobilfunk ist es anders, da muss in erster Linie die Bonität stimmen.
Ich hoffe, dass sich jemand vom Telekom-hilft-Team hier zu Worte meldet.
Wäre ich in der beschriebenen Situation, so würde ich möglicherweise einen Anbieterwechsel beauftragen - zu einem Anbieter, bei dem einerseits die Umschreibung einfacher funktioniert und der andererseits Geschäftskunden akzeptiert. Und dann "dort" die Umschreibung machen. Leider wird es aber im konkreten Fall auch nicht so sein, dass der Telekomvertrag sein Laufzeitende zum Jahreswechsel haben wird - was die ganze Sache dann noch kompliziert.
0
vor 10 Jahren
Guten Morgen zusammen,
gut, dass Sie sich der Community angeschlossen haben @nick.inhofer.
Vielen Dank @muc80337_2, @Bestie:Mensch, @GastXY und @jm2c für die Beiträge.
Gerne helfe ich Ihnen bei der Vertragsübernahme Ihres Praxisanschlusses. Bitte füllen Sie hierzu unser Kontaktformular aus. Sobald es mir vorliegt, erfolgt eine Rückmeldung.
Viele Grüße
Yalcin A.
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Uneingeloggter Nutzer
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