Keine TAE Dose in meiner neuen Wohnung

vor 6 Jahren

Hallo liebes Telekom-Team,

 

ich bin in eine neue Wohnung gezogen. Diese hat leider keine TAE -Dose.

 

Ein Techniker war am 27.12. bereits da und sagte das eine neue TAE -Dose angebracht werden muss, da es keine alternative gibt.

 

Dies habe ich bereits der Telekom gemeldet mit der Aussage das dies so weitergeleitet wurde.

 

Wie läuft das weitere vorgehen? Meldet sich jemand bei mir dies bezüglich und kommt ein weiterer Techniker der die TAE -Dose anbringt?

 

Danke im Vorraus!

 

Gruß

 

Geralt

 

 

Letzte Aktivität

vor 6 Jahren

von

Gelöschter Nutzer

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27

    • vor 6 Jahren

      Ist das Deine Eigentumswohnung oder wohnst Du da "nur" zur Miete?

      Die Telekom darf nicht einfach Leitungen verlegen an Stellen die nicht in Deinem Eigentum sind.

       

      Falls es Deine Eigentumswohnung ist, dann würde ich mal bei anderen Eigentümern rumhören. Da ist ziemlich sicher Sondereigentum betroffen von Verlegearbeiten.

      Falls Du zur Miete wohnst, dann würde ich mal den Vermieter ansprechen.

       

      Falls keine TAE in der Wohnung ist, dann ist auch nicht sicher, dass Du es schaffst, dort eine hinzubekommen - wenn z.B. KabelTV ausgebaut ist im Haus und darüber Telefonie/Internet möglich ist. Deine Bemerkung 

      GeraltvonRiva

      das eine neue TAE -Dose angebracht werden muss, da es keine alternative gibt.

      das eine neue TAE -Dose angebracht werden muss, da es keine alternative gibt.
      GeraltvonRiva
      das eine neue TAE -Dose angebracht werden muss, da es keine alternative gibt.

      verstehe ich allerdings so, dass kein KabelTV vorhanden ist.

      16

      von

      vor 6 Jahren

      muc80337_2

      muc80337_2 Falls keine TAE in der Wohnung ist, dann ist auch nicht sicher, dass Du es schaffst, dort eine hinzubekommen - wenn z.B. KabelTV ausgebaut ist im Haus und darüber Telefonie/Internet möglich ist. Falls keine TAE in der Wohnung ist, dann ist auch nicht sicher, dass Du es schaffst, dort eine hinzubekommen - wenn z.B. KabelTV ausgebaut ist im Haus und darüber Telefonie/Internet möglich ist. muc80337_2 Falls keine TAE in der Wohnung ist, dann ist auch nicht sicher, dass Du es schaffst, dort eine hinzubekommen - wenn z.B. KabelTV ausgebaut ist im Haus und darüber Telefonie/Internet möglich ist. Gegebenenfalls einmal einen Blick in den Mietvertrag werfen. §9 Abs. 4 Der Mieter darf eigene Liefer- und Anschlussverträge mit Energielieferanten, Telekommunikationsunternehmen und Multimedia-Dienstleistern seiner Wahl abschließen. Der Vermieter gestattet ihm hierzu, soweit technisch notwendig, die Benutzung der schon vorhandenen Hausinstallation. Notwendige zusätzliche Installationen genehmigt der Vermieter, soweit dies für ihn nach pflichtgemäßem Ermessen zumutbar ist und der Mieter ihn von Kosten hierfür freistellt.

      muc80337_2

      Falls keine TAE in der Wohnung ist, dann ist auch nicht sicher, dass Du es schaffst, dort eine hinzubekommen - wenn z.B. KabelTV ausgebaut ist im Haus und darüber Telefonie/Internet möglich ist.

      Falls keine TAE in der Wohnung ist, dann ist auch nicht sicher, dass Du es schaffst, dort eine hinzubekommen - wenn z.B. KabelTV ausgebaut ist im Haus und darüber Telefonie/Internet möglich ist.

      muc80337_2

      Falls keine TAE in der Wohnung ist, dann ist auch nicht sicher, dass Du es schaffst, dort eine hinzubekommen - wenn z.B. KabelTV ausgebaut ist im Haus und darüber Telefonie/Internet möglich ist.


      Gegebenenfalls einmal einen Blick in den Mietvertrag werfen.

       

      §9 Abs. 4

      Der Mieter darf eigene Liefer- und Anschlussverträge mit Energielieferanten, Telekommunikationsunternehmen und Multimedia-Dienstleistern seiner Wahl abschließen.

      Der Vermieter gestattet ihm hierzu, soweit technisch notwendig, die Benutzung der schon vorhandenen Hausinstallation.
      Notwendige zusätzliche Installationen genehmigt der Vermieter, soweit dies für ihn nach
      pflichtgemäßem Ermessen zumutbar ist und der Mieter ihn von Kosten hierfür freistellt.

      muc80337_2
      muc80337_2

      Falls keine TAE in der Wohnung ist, dann ist auch nicht sicher, dass Du es schaffst, dort eine hinzubekommen - wenn z.B. KabelTV ausgebaut ist im Haus und darüber Telefonie/Internet möglich ist.

      Falls keine TAE in der Wohnung ist, dann ist auch nicht sicher, dass Du es schaffst, dort eine hinzubekommen - wenn z.B. KabelTV ausgebaut ist im Haus und darüber Telefonie/Internet möglich ist.

      muc80337_2

      Falls keine TAE in der Wohnung ist, dann ist auch nicht sicher, dass Du es schaffst, dort eine hinzubekommen - wenn z.B. KabelTV ausgebaut ist im Haus und darüber Telefonie/Internet möglich ist.


      Gegebenenfalls einmal einen Blick in den Mietvertrag werfen.

       

      §9 Abs. 4

      Der Mieter darf eigene Liefer- und Anschlussverträge mit Energielieferanten, Telekommunikationsunternehmen und Multimedia-Dienstleistern seiner Wahl abschließen.

      Der Vermieter gestattet ihm hierzu, soweit technisch notwendig, die Benutzung der schon vorhandenen Hausinstallation.
      Notwendige zusätzliche Installationen genehmigt der Vermieter, soweit dies für ihn nach
      pflichtgemäßem Ermessen zumutbar ist und der Mieter ihn von Kosten hierfür freistellt.


      Ich denke, dass da jeder Mietvertrag anders gestaltet sein kann und es genügt wenn ein Anbieter nach Wahl des Vermieters seine Telekommunikationdienste  ermöglicht.

      Soll heißen, es gibt ein Recht auf einen Telekommunikationsanschluß, aber kein Recht auf einen bestimmten Anbieter.

      Und die Formulierung:

      Notwendige zusätzliche Installationen genehmigt der Vermieter, soweit dies für ihn nach
      pflichtgemäßem Ermessen zumutbar

      bringt das ja, wenn auch etwas versteckt, klar zum Ausdruck.

       

       

      Gelöschter Nutzer

      von

      vor 6 Jahren

      @muc80337_2, in Ermangelung der Information vom TE gehe ich hier vom für mich weit wahrscheinlicheren Szenario aus.

       

      ER

      0

      von

      vor 6 Jahren

      Hallo,

      erst einmal danke für die Antworten. Ja, ich wohne zur Miete, dies ist korrekt. Eine TAE Dose ist tatsächlich nicht in der Wohnung, was mich selbst doch sehr gewundert hat. Der Techniker der am 27.12. da war, sagte auch das ich entweder mit dem Vermieter sprechen soll, welcher erst wieder im neuen Jahr da ist oder die Telekom beauftragen kann eine TAE zu legen, was allerdings einen Zeitaufwand von 3 Monaten beanspruchen würde!? Ich habe mich schon damit abgefunden das es nichts mehr dieses Jahr wird bzw. wahrscheinlich erst Mitte nächsten Monats Traurig Sehr schade, da man doch heutzutage auf das Internet angewiesen ist.

       

      Gruß

       

      Geralt

       

       

      0

      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • vor 6 Jahren

      GeraltvonRiva

      Hallo liebes Telekom-Team ....

      Hallo liebes Telekom-Team ....

      GeraltvonRiva

      Hallo liebes Telekom-Team ....


      Für das @Telekom-hilft-Team bitte Kontaktdaten im Profil hinterlegen ➙ http://bit.ly/Kundeninfos

       

       

      0

    • vor 6 Jahren

      Hallo @GeraltvonRiva,

      @Waage1969 hat recht, eine Gutschrift können wir erst erstellen, sobald der Anschluss bereitgestellt wurde und wir somit den Zeitraum genau benennen können. Für nicht in Anspruch genommene Leistungen musst du also nicht zahlen. Melde dich einfach, wenn der Techniker seine Arbeiten erledigt hat.

      Schönen Gruß Hakan Ö.

      8

      von

      vor 6 Jahren

      Hallo zusammen,

      der Elektriker ist hier gerade bei mir und verlegt die Leitung samt TAE . Ich habe versucht einen neuen Termin mit dem Telekom Techniker zu vereinbaren, leider wurde nur ein Rückruf angeboten was die Nummer angeht die ich per MMS erhalten habe.

       

      Gruß

       

      Geralt

      von

      vor 6 Jahren

      Hallo @GeraltvonRiva,

      dann ist das ja auf dem richtigen Weg. Danke für das Feedback.


      Grüße Detlev K.

      von

      vor 6 Jahren

      @Detlev K. 

       

      Ein weiteres Problem in Zusammenhang mit diesem Beitrag hier wurde leider in einem neuen Beitrag geschildert:

       

      https://telekomhilft.telekom.de/t5/Telefonie-Internet/Rechnung-Fahrtpauschale/m-p/4402022

      Uneingeloggter Nutzer

      von

    Uneingeloggter Nutzer

    von

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