Unter folgenden Voraussetzungen können Sie Ihren Telekom Festnetz-Vertrag unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist zum Ende eines Monats kündigen:
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Kann ich auch früher aus dem Vertrag, wenn ich zu jemandem ziehe, wo kein Telekom Anschluss sondern ein anderer vorhanden ist?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo @Ceewaa, um es kurz zu machen, nein einfach so kommst du nicht früher aus dem Vertrag raus.
Ein Schlupfloch gibst allerdings doch: Wenn an der neuen Adresse nicht der gleiche Anschluss (DSL Geschwindigkeit) möglich ist wie an deinem alten kannst du mit 3 Monate den Vertrag kündigen.
Wenn es hier allerdings wirklich um ein Mobilfunkvertrag geht, nein da kannst du dann nicht machen.
Hallo und Willkommen in der "Community" @Ceewaa,
geht es um "Mobilfunk" oder um "Festnetz"?
Du schreibst im "Mobilfunkbereich" deine Frage hört sich aber eher nach "Festnetzbereich" an.
Ich gehe jetzt mal von "Festnetz" aus da lautet die Antwort:
Unter folgenden Voraussetzungen können Sie Ihren Telekom Festnetz-Vertrag unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist zum Ende eines Monats kündigen:
Als Nachweis benötigen wir eines der folgenden Dokumente:
Geben Sie uns Ihre Haushaltszusammenführung über unser Kündigungsformularbekannt und fügen Sie den Nachweis als Anhang an.
Diese Regelung greift nicht, wenn ein Zweitwohnsitz gekündigt wird.
VG
Hallo und Willkommen in der "Community" @Ceewaa,
geht es um "Mobilfunk" oder um "Festnetz"?
Du schreibst im "Mobilfunkbereich" deine Frage hört sich aber eher nach "Festnetzbereich" an.
Ich gehe jetzt mal von "Festnetz" aus da lautet die Antwort:
Unter folgenden Voraussetzungen können Sie Ihren Telekom Festnetz-Vertrag unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist zum Ende eines Monats kündigen:
Als Nachweis benötigen wir eines der folgenden Dokumente:
Geben Sie uns Ihre Haushaltszusammenführung über unser Kündigungsformularbekannt und fügen Sie den Nachweis als Anhang an.
Diese Regelung greift nicht, wenn ein Zweitwohnsitz gekündigt wird.
VG
28.05.2018 10:58
@Ceewaa@ schrieb:Kann ich auch früher aus dem Vertrag, wenn ich zu jemandem ziehe, wo kein Telekom Anschluss sondern ein anderer vorhanden ist?
nein
Hallo @Ceewaa, um es kurz zu machen, nein einfach so kommst du nicht früher aus dem Vertrag raus.
Ein Schlupfloch gibst allerdings doch: Wenn an der neuen Adresse nicht der gleiche Anschluss (DSL Geschwindigkeit) möglich ist wie an deinem alten kannst du mit 3 Monate den Vertrag kündigen.
Wenn es hier allerdings wirklich um ein Mobilfunkvertrag geht, nein da kannst du dann nicht machen.
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