Kündigung

Gelöst

Kann ich auch früher aus dem Vertrag, wenn ich zu jemandem ziehe, wo kein Telekom Anschluss sondern ein anderer vorhanden ist?

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Lösung

Hallo @Ceewaa, um es kurz zu machen, nein einfach so kommst du nicht früher aus dem Vertrag raus.

 

Ein Schlupfloch gibst allerdings doch: Wenn an der neuen Adresse nicht der gleiche Anschluss (DSL Geschwindigkeit) möglich ist wie an deinem alten kannst du mit 3 Monate den Vertrag kündigen.

 

Wenn es hier allerdings wirklich um ein Mobilfunkvertrag geht, nein da kannst du dann nicht machen.

Lösung in ursprünglichem Beitrag anzeigen  

Lösung

Hallo und Herz Willkommen in der "Community" @Ceewaa,

 

geht es um "Mobilfunk" oder um "Festnetz"?
Du schreibst im "Mobilfunkbereich" deine Frage hört sich aber eher nach "Festnetzbereich" an.

 

Ich gehe jetzt mal von "Festnetz" aus da lautet die Antwort: 

 

Ich ziehe in einen Haushalt, in dem es bereits einen Telefonanschluss gibt. Was passiert mit meinem Festnetz-Vertrag?

Unter folgenden Voraussetzungen können Sie Ihren Telekom Festnetz-Vertrag unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist zum Ende eines Monats kündigen:

    • Sie ziehen im Rahmen einer Lebensgemeinschaft mit Ihrem Lebenspartner zusammen
    • und am neuen Wohnort (Wohnsitz des Lebenspartners) besteht ein privat genutzter Festnetz-Anschluss der Telekom mit einer Mindestvertragslaufzeit oder ein solcher Anschluss wurde beauftragt.
    • Wenn Ihre reguläre Vertragslaufzeit schon vorher endet, können Sie selbstverständlich bereits zu diesem Termin kündigen.
  • Haushaltszusammenführung

Als Nachweis benötigen wir eines der folgenden Dokumente:

  • Gemeinsamer Mietvertrag/Kaufvertrag des neuen Objekts
  • oder Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamts.

Geben Sie uns Ihre Haushaltszusammenführung über unser Kündigungsformularbekannt und fügen Sie den Nachweis als Anhang an.


Diese Regelung greift nicht, wenn ein Zweitwohnsitz gekündigt wird.

 

 

VG

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Lösung

Hallo und Herz Willkommen in der "Community" @Ceewaa,

 

geht es um "Mobilfunk" oder um "Festnetz"?
Du schreibst im "Mobilfunkbereich" deine Frage hört sich aber eher nach "Festnetzbereich" an.

 

Ich gehe jetzt mal von "Festnetz" aus da lautet die Antwort: 

 

Ich ziehe in einen Haushalt, in dem es bereits einen Telefonanschluss gibt. Was passiert mit meinem Festnetz-Vertrag?

Unter folgenden Voraussetzungen können Sie Ihren Telekom Festnetz-Vertrag unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist zum Ende eines Monats kündigen:

    • Sie ziehen im Rahmen einer Lebensgemeinschaft mit Ihrem Lebenspartner zusammen
    • und am neuen Wohnort (Wohnsitz des Lebenspartners) besteht ein privat genutzter Festnetz-Anschluss der Telekom mit einer Mindestvertragslaufzeit oder ein solcher Anschluss wurde beauftragt.
    • Wenn Ihre reguläre Vertragslaufzeit schon vorher endet, können Sie selbstverständlich bereits zu diesem Termin kündigen.
  • Haushaltszusammenführung

Als Nachweis benötigen wir eines der folgenden Dokumente:

  • Gemeinsamer Mietvertrag/Kaufvertrag des neuen Objekts
  • oder Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamts.

Geben Sie uns Ihre Haushaltszusammenführung über unser Kündigungsformularbekannt und fügen Sie den Nachweis als Anhang an.


Diese Regelung greift nicht, wenn ein Zweitwohnsitz gekündigt wird.

 

 

VG


@Ceewaa@  schrieb:

Kann ich auch früher aus dem Vertrag, wenn ich zu jemandem ziehe, wo kein Telekom Anschluss sondern ein anderer vorhanden ist?


nein

Lösung

Hallo @Ceewaa, um es kurz zu machen, nein einfach so kommst du nicht früher aus dem Vertrag raus.

 

Ein Schlupfloch gibst allerdings doch: Wenn an der neuen Adresse nicht der gleiche Anschluss (DSL Geschwindigkeit) möglich ist wie an deinem alten kannst du mit 3 Monate den Vertrag kündigen.

 

Wenn es hier allerdings wirklich um ein Mobilfunkvertrag geht, nein da kannst du dann nicht machen.