Magenta Zuhause XS nicht möglich wegen Glasfaser?

Gelöst

Hallo,

 

eine Freundin war heute im Telekom Shop und wollte einen Magenta Zuhause XS Vertrag anschließen. Die Mitarbeiterin dort sagte ihr, dass bei ihr nur ein Glasfaser Anschluss besteht und daher nur Verträge mit mindestens 50Mbit verfügbar seien. Sie meinte den Magenta Zuhause XS könnte sie nicht bekommen.

Grundsätzlich steht ja aber im Telekommunikationsgesetz, dass jeder Anbieter einen Vertrag mit 12 Monaten Laufzeit anbieten muss. Das kann doch nicht davon abhängig sein ob Glasfaser oder DSL in der Wohnung liegt??? Dafür kann der Kunde ja nichts.

 

Die Situation ist halt so, dass sie in 15 Monaten mit dem Studium fertig ist und dann aus der Wohnung wieder auszieht, daher kommt ein 24 Monats-Vertrag eben einfach nicht in Frage. Es wäre schön wenn hier jemand eine Lösung wüßte.

 

Vielen Dank schon mal im Voraus

Gruß

Jens

1 AKZEPTIERTE LÖSUNG
Lösung

@Gelöschter Nutzer 

Leistungsbeschreibung was mit Fiber möglich ist:

grafik.png

 

und welcher Tarif davon 12 Monate Laufzeit bietet aus der Preisliste:

grafik.png

 

 

@jens_k80 

Das Interesse gilt vermutlich nicht allein der 12-monatigen Kündigungsfrist sondern auch der niedrigen Grundgebühr des XS von monatlich 30 Euro. Das Glasfaserprodukt mit 12-monatiger Kündigungsfrist kostet nämlich bereits monatlich 50 Euro.

Der MagentaZuhause S mit 24 Monaten in der "Young" Variante (sollte bei FTTH möglich sein) kostet übrigens wie der XS monatlich regulär 30 Euro - aber der S Young kostet derzeit während der ersten 12 Monate nur 20 Euro monatlich

https://www.telekom.de/zuhause/tarife-und-optionen/fuer-junge-leute

Und zu einer Adresse wo es "nur" DSL und kein FTTH gibt ist der nicht umziehbar - sprich da kann man vor Ablauf von 12 Monaten Laufzeit einen Umzug telefonisch gem. Telekommunikationsgesetz (!!!!) beauftragen und wenn der nicht möglich ist dann zum Ende des 15. Monats aus dem Vertrag aussteigen.

 

Ich habe keinen Überblick ob es mittlerweile bei FTTH Reseller gibt - es ist zumindest noch nicht lange her, dass Du über FTTH keinen 1und1 o.ä. erhalten konntest.

 

Wie wird sie den Anschluss denn nutzen? Wenn sie da mit einem begrenzten Datenpaket hinkommt (also nicht ausgiebig Videostreaming nutzt), und falls LTE dort gut ausgebaut ist, dann könnte auch ein solches Angebot interessant sein in der Variante "jung" und "flex" - da zahlt sie nur in Monaten der Nutzung und außerdem kann sie das Ding auch problemlos umziehen, da es rein mobilfunkbasiert ist (Telefonie ist da keine enthalten)

 

grafik.png

https://www.telekom.de/unterwegs/telekom-speedbox

 

Gut zu wissen: der Speedbox-Router ist ZWINGEND erforderlich - die SIM funktioniert nur in genau einem solchen klobigen Modell.

 

Lösung in ursprünglichem Beitrag anzeigen  

Hi @jens_k80 ,

 

es besteht kein Recht auf DSL, die Grundversorgung ist ein Telefonanschluß.

 

Wenn an deiner Adresse VDSL ausgebaut wurde und kein ADSL mehr zur Verfügung steht, dann ist ein XS oder S wohl nicht möglich sonden nur Tarife ab M.

 

Gruß

fdi


Hallo,

 

es geht nicht um die Grundversorgung sondern um die Laufzeit. Paragraph 43b TKG besagt, dass jeder Anbieter der einen Anschluss in meiner Wohnung anbietet auch einen Vertrag mit 12 Monaten Laufzeit anbieten muss.

Ich will ja auch nicht unbedingt DSL sondern nur einen Vertrag mit 12 Monaten Laufzeit. Technisch ist es nebenbei gesagt auch kein Problem Fiber auf 16Mbit einzubremsen. Wenn ich aber nur einen Vertrag mit 50Mbit bekomme ist das auch ok so lange die Laufzeit eben nur 12 Monate sind.

 

VG
Jens



@jens_k80  schrieb:

eine Freundin war heute im Telekom Shop und wollte einen Magenta Zuhause XS Vertrag anschließen. Die Mitarbeiterin dort sagte ihr, dass bei ihr nur ein Glasfaser Anschluss besteht und daher nur Verträge mit mindestens 50Mbit verfügbar seien. Sie meinte den Magenta Zuhause XS könnte sie nicht bekommen.


In den AGB habe ich keine Einschränkungen gefunden.

Befülle bitte dein Profil mit deinen persönlichen Daten, Kundennummer und Rückrufnummer, (sehen nur die MA der Telekom). Wenn geschehen, dann bitte hier nochmal kurz melden.


@fdi  schrieb:

Wenn an deiner Adresse VDSL ausgebaut wurde und kein ADSL mehr zur Verfügung steht, dann ist ein XS oder S wohl nicht möglich sonden nur Tarife ab M.


Ähm, und warum gibt es dann VDSL16?

Ähm, und wann schaltet die Telekom sowas?


@jens_k80  schrieb:

 

Paragraph 43b TKG besagt, dass jeder Anbieter der einen Anschluss in meiner Wohnung anbietet auch einen Vertrag mit 12 Monaten Laufzeit anbieten muss.

Mit der Argumentation bist Du auf dem Holzweg, Call Start hat sogar nur einen Monat Laufzeit. Bedingung erfüllt.

Gelöschter Nutzer

@jens_k80  schrieb:

Technisch ist es nebenbei gesagt auch kein Problem Fiber auf 16Mbit einzubremsen. Wenn ich aber nur einen Vertrag mit 50Mbit bekomme ist das auch ok so lange die Laufzeit eben nur 12 Monate sind.

Natürlich, es gibt auch Fiber 16. In der Leistungsbeschreibung ist allerdings AFAICS nur MagentaZuhause S mit MagentaTV 12 mit Fiber 16 und 12 Monaten MVLZ aufgeführt.

 

Ich gehe dabei allerdings von einem Fehler aus, oder ich übersehe was.


@fdi  schrieb:

Ähm, und wann schaltet die Telekom sowas?


Wenn der Kunde beharrlich darauf besteht. Vermutlich nur über die Hotline und nicht über jeden Partnershop.

 

 


@fdi  schrieb:

Hi @jens_k80 ,

 

es besteht kein Recht auf DSL, die Grundversorgung ist ein Telefonanschluß.

 

Wenn an deiner Adresse VDSL ausgebaut wurde und kein ADSL mehr zur Verfügung steht, dann ist ein XS oder S wohl nicht möglich sonden nur Tarife ab M.

 

Gruß

fdi


So einen Ausbau gibts nicht. Wenn Vdsl ausgebaut wurde, dann gibts auch immer darüber Adsl2+. 

 

Und da es hier scheinbar um FTTC und nicht FTTH geht, dann ist auch der Magenta XS möglich. 

Hallo olliMD,

 


@olliMD  schrieb:

Mit der Argumentation bist Du auf dem Holzweg, Call Start hat sogar nur einen Monat Laufzeit. Bedingung erfüllt.


ich will mich ja nicht streiten, weil ich es eben auch nicht genau weiß. Der Call Start ist ja nur ein Telefontarif und es geht hier nicht wie oben bereits gesagt um das Recht auf einen Telefonanschluss. Das TKG (siehe unten) spricht sehr allgemein von "Telekommunikationsdiensten" womit auch Internetanschlüsse gemeint sind. Also würde ich schon denken dass die 12 Monate Laufzeit verpflichtend sind.

 

VG

Jens

 

§ 43b
Vertragslaufzeit
1Die anfängliche Mindestlaufzeit eines Vertrages zwischen einem Verbraucher und einem Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten darf 24 Monate nicht überschreiten. 2Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten sind verpflichtet, einem Teilnehmer zu ermöglichen, einen Vertrag mit einer Höchstlaufzeit von zwölf Monaten abzuschließen.

@fdi 

Wenn man entweder Magenta S Entertain bucht in Outdoor Gebieten oder wenn man Magenta S (1) bucht. 

Dann gibts Vdsl16. 

Hallo Andreas__,

nein es geht hier wirklich um FTTH. In der Wohnung ist keine Telefondose sondern nur ein Glasfaser-Modem vorhanden.

VG
Jens
Gelöschter Nutzer

@jens_k80  schrieb:

Die Situation ist halt so, dass sie in 15 Monaten mit dem Studium fertig ist und dann aus der Wohnung wieder auszieht, daher kommt ein 24 Monats-Vertrag eben einfach nicht in Frage. Es wäre schön wenn hier jemand eine Lösung wüßte.

Nebenbei, sie kann dann natürlich einen Umzug gemäß TKG beauftragen, und wenn die gleiche Leistung am neuen Wohnort nicht angeboten wird, den Vertrag entsprechend kündigen.

Hallo Oliver R.,

danke für den Hinweis. Aber es ist sehr wahrscheinlich, dass sie dann erstmal wieder zu ihren Eltern zieht und da die Kabelinternet haben kann der Anschluss dorthin auf jeden Fall übernommen werden. Traurig

VG
Jens

@jens_k80  schrieb:

ich will mich ja nicht streiten


Fröhlich

 

Der Anbieter muss ein Produkt nach der Universaldienstverordnung mit höchstens 12 Monaten anbieten, nicht jedes Produkt oder jede Produktvariante. Und §22 der Universaldienstverordnung ist da recht eindeutig.

 

Edit: nach Hinweisen aus der Community habe ich festgestellt, dass ich nicht sauber recherchiert und falsch zitiert habe. Hier gilt TKG §43b https://www.gesetze-im-internet.de/tkg_2004/BJNR119000004.html und

§ 43b Vertragslaufzeit

Die anfängliche Mindestlaufzeit eines Vertrages zwischen einem Verbraucher und einem Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten darf 24 Monate nicht überschreiten. Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten sind verpflichtet, einem Teilnehmer zu ermöglichen, einen Vertrag mit einer Höchstlaufzeit von zwölf Monaten abzuschließen.
 
Einen Vertrag, nicht jeden. Und diese Bedingung erfüllt nach meiner Auffassung die Telekom.

 

Die 12 Monate erfüllt der Magenta S mit TV 12 Tarif. 


@jens_k80  schrieb:

Hallo olliMD,

 


@olliMD  schrieb:

Mit der Argumentation bist Du auf dem Holzweg, Call Start hat sogar nur einen Monat Laufzeit. Bedingung erfüllt.


ich will mich ja nicht streiten, weil ich es eben auch nicht genau weiß. Der Call Start ist ja nur ein Telefontarif und es geht hier nicht wie oben bereits gesagt um das Recht auf einen Telefonanschluss. Das TKG (siehe unten) spricht sehr allgemein von "Telekommunikationsdiensten" womit auch Internetanschlüsse gemeint sind. Also würde ich schon denken dass die 12 Monate Laufzeit verpflichtend sind.

 

 



Das ist mit einer Modemverbindung über einen Callcenter Start möglich.

Im §3 TKG gibt es auch die Begriffsbestimmung für Telekommunikationsdienste

 

24. "Telekommunikationsdienste" in der Regel gegen Entgelt erbrachte Dienste, die ganz oder überwiegend in der Übertragung von Signalen über Telekommunikationsnetze bestehen, einschließlich Übertragungsdienste in Rundfunknetzen;


@jens_k80  schrieb:
Hallo Oliver R.,

danke für den Hinweis. Aber es ist sehr wahrscheinlich, dass sie dann erstmal wieder zu ihren Eltern zieht und da die Kabelinternet haben kann der Anschluss dorthin auf jeden Fall übernommen werden. Traurig

VG
Jens


Nein, dann müssten sie FTTH der Telekom haben, nur dann wäre der umzugdes Anschlusses möglich.

Das TKG ist da eindeutig.

Maßgeblich ist hier der Paragraph 43 B aus dem TKG:

https://dejure.org/gesetze/TKG/43b.html

 

Dazu auch ein früherer Artikel:

https://www.onlinekosten.de/news/provider-vertraege-mit-zwoelf-monaten-laufzeit-haeufig-nur-auf-nach...

 

 

Oh man Leute gibts, die haben eine Wohnunug mit FTTH und Glasfaser Modem mit Möglichen 1000/500 Mbits an der Wand und wollen unbedingt einen 12 Monate Vertrag der am besten auf 16/2 Mbits gebremmst wird. Da fällt denen mit DSL 6000 oder 16000 die sich über ein VDSL 50/100/250 ausbau ein Bein ausfreuen würden doch ein Ei aus der Hose wenn man sowas liest !

 

Was hält deine Freundin denn davon ab in der jetzigen Wohnung einen Tarif mit 24 Monaten und Maximaler Bandbreite abzuschliessen und wenn sie dann Studiert einen ganz normalen Umzug zu melden ? Wenn an der neuen Studiums Wohnung nicht das selbe verfügbar ist (bei jetzt FTTH) sehr unwahrscheinlich in Deutschland (leider) hat sie eh ein Sonderkündigungsrecht oder noch besser der Nachmieter nimmt ihr den Anschluss ab und übernimmt ihn.

@GastXY 

Eine Übernahme des Anschluss durch einen Nachmieter ist nicht möglich. Nur durch Umzug nach TKG kann sie aus dem Vertrag raus. (Also auf Deine genannten Beispiele bezogen). 

Gut schlechtes Beispiel, wenn man den Nachmieter gut kennt dann gibts da auch wege, muss ja nur der Bankeinzug geändert werden im Notfall. Aber so wie ich lese zieht sie dann zu ihren Eltern zurück wenn die auch Telekom Anschluss haben kann sie auch sonder kündigen...


@Andreas__  schrieb:

Maßgeblich ist hier der Paragraph 43 B aus dem TKG:

https://dejure.org/gesetze/TKG/43b.html

 

Dazu auch ein früherer Artikel:

https://www.onlinekosten.de/news/provider-vertraege-mit-zwoelf-monaten-laufzeit-haeufig-nur-auf-nach...

 

 



Ob da der Artikel von 2013 hilft?

Ich sehe nach wie vor nicht die Pflicht zum Internetvertrag, siehe die Begriffsbestimmung.

 


@GastXY  schrieb:

GAber so wie ich lese zieht sie dann zu ihren Eltern zurück wenn die auch Telekom Anschluss haben kann sie auch sonder kündigen...



Nicht ganz, Kulanz kündigen.

Und da es Kulanz ist könnte es die Telekom jederzeit abschaffen.