Gelöst

MagentaMobil Speedbox XL verlängern

vor 2 Jahren

Hallo zusammen, 

 

ich habe einen Vertrag im Tarif "MagentaMobil Speedbox XL", dessen Mindestvertragslaufzeit im September ausläuft (bereits gekündigt). Ich würde ihn jetzt vielleicht doch verlängern wollen, bekomme aber nur "beschissene" (sorry für die Ausdrucksweise) Optionen angezeigt. Ich möchte gerne ohne Mindestvertragslaufzeit verlängern, aber darf dann nur aus "normalen" Datenverträgen auswählen. Alternativ darf ich in einen 100GB-Tarif  mit 24 Monaten Laufzeit wechseln (kommt nicht in Frage, da Festnetz-Ersatz). 

 

Gibt es den unbegrenzten MagentaMobil Speedbox XL nicht mehr? Hat da jemand Erfahrungen und kann berichten? 

 

Vielen Dank vorab! 

541

14

    • vor 2 Jahren

      @Lustiger.Piet  schrieb:
      Gibt es den unbegrenzten MagentaMobil Speedbox XL nicht mehr?

      Gibt es nicht mehr, richtig:
      https://www.telekom.de/mobilfunk/tarife/magentamobil-speedbox 

      3

      Antwort

      von

      vor 2 Jahren

      Für Neukunden wusste ich das, aber ich hatte gehofft, es gibt ihn vielleicht noch für Bestandskunden zum weiter laufen lassen. 

       

      Schade. 

       

      Danke dir für die schnelle Info! 

      Antwort

      von

      vor 2 Jahren

      @Lustiger.Piet 

      Mal die Rückgewinnung probieren, ob man da noch was machen kann: Bereich Mobilfunk: 0800 33 01032
      https://www.telekom.de/hilfe/vertrag-meine-daten/kuendigung?samChecked=true

      Antwort

      von

      vor 2 Jahren

      Danke für den Tipp mit der Rückgewinnungs-Hotline. Der Mitarbeiter hat die Kündigung rausgenommen und mir versichert, dass der Vertrag ab Ende der Mindestvertragslaufzeit monatlich kündbar ist. Offiziell gilt das zwar erst für Verträge ab dem 01.10.2021 (meiner wurde im September 2021 abgeschlossen), aber auf Nachfrage hat der Herr es mehrfach so bestätigt.

       

      Dann will ich mal hoffen, dass das klappt und ich gucke mir das dann an, wenn ich die Bestätigung über die Kündigung-Rücknahme habe. 

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 2 Jahren

      Hallo @Lustiger.Piet,

       

      vielen Dank für deinen Beitrag in der Community.


      Du kannst natürlich deine Kündigung widerrufen und deinen Vertrag zu den Konditionen weiterlaufen lassen. Fröhlich

       

      Viele Grüße

      Sarah E.

      9

      Antwort

      von

      vor 2 Jahren

      Ich hoffe, ich darf den Link hier posten. Es ist die offizielle Website vom Bundesjustizministerium:

       

      https://www.bmj.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/Faire_Verbrauchervertraege.html

       

      Es heißt tatsächlich so, ganz ohne ""

       

      Dort gibt es eine Übergangsvorschrift, dass für Verträge, die vor dem 01.10.2021 abgeschlossen wurden, die bisherigen gesetzlichen Regelungen gelten.

       

      Aber hier wurde ja schon mehrfach bestätigt, dass die Telekom es hier (zum Glück) für alle gleich macht und der Vertrag dann monatlich kündbar ist. Also alles gut und nochmal ein großes DANKE an alle! 

      Antwort

      von

      vor 2 Jahren

      Hallo @Lustiger.Piet ,

      Lustiger.Piet

      Dort gibt es eine Übergangsvorschrift, dass für Verträge, die vor dem 01.10.2021 abgeschlossen wurden, die bisherigen gesetzlichen Regelungen gelten.

      Dort gibt es eine Übergangsvorschrift, dass für Verträge, die vor dem 01.10.2021 abgeschlossen wurden, die bisherigen gesetzlichen Regelungen gelten.
      Lustiger.Piet
      Dort gibt es eine Übergangsvorschrift, dass für Verträge, die vor dem 01.10.2021 abgeschlossen wurden, die bisherigen gesetzlichen Regelungen gelten.

      Nein, hier greift das TKG müsste §56 sein und schliesst auch Altverträge ein.

      https://www.gesetze-im-internet.de/tkg_2021/__56.html 

       

      Antwort

      von

      vor 2 Jahren

      Lustiger.Piet

      Aber es kann ja gut sein, dass die Telekom hier kulant ist und die Regelung einfach auf alle Verträge anwendet.

      Aber es kann ja gut sein, dass die Telekom hier kulant ist und die Regelung einfach auf alle Verträge anwendet. 
      Lustiger.Piet
      Aber es kann ja gut sein, dass die Telekom hier kulant ist und die Regelung einfach auf alle Verträge anwendet. 

      Die Telekom war da insofern kulant als sie die ab 1.12.21 geltende gesetzliche Regelung bereits etwas früher umgesetzt hat.

      Und es geht um die für Dich günstigere Regelung aus dem TKG - und das ist keine Kulanz, dass die Telekom das TKG hier anwendet sondern das ist Pflicht.

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

      Uneingeloggter Nutzer

      Frage

      von

      Das könnte Ihnen auch weiterhelfen