Mietgerät zurück // Vertrag verwirrt

Gelöst

Hallo,

 

ich habe zu dem Thema Rückgabe Mietgeräte/Kündigen schon einige Posts gelesen, allerdings finde ich zu meinem Anliegen keine klare Antwort.

 

Mich verwirrt der Telekom-Vertrag aktuell und ich benötige hier bitte eure Hilfe:

 

Ich habe meinen damaligen Magenta Zuhause M mit TV (Mietgeräte: Speedport und MediaRec) abgeschlossen und die Bereitstellung war am 05.03.2020.

Habe dann vor kurzem den Vertrag gekündigt. Laut Bestätigung ist der Termin für die gekündigten Leistungen am 04.03.2022.

 

Den Receiver und Router muss ich mit 6 Tage Kündigungsfrist extra kündigen.

Sprich am 28.02 müsste ich kündigen (online mit dem Ausdruck des Retoureschein).

Jetzt finde ich aber auf einem anderen Zettel den Satz: Sobald das Paket bei uns eingetroffen ist, bestätigen wir ihnen die Kündigung...?

 

Bedeutet doch ich bekomme die Kündigungsbestätigung bekomme ich erst nach dem Eintreffen der Hardware bei der Telekom?

 

Um das ganze nicht in die Länge zu ziehen:

Wann muss ich die Hardware kündigen, damit sich diese nicht wieder verlängert? Und kann ich diese auch nach dem 04.03/05.03 zurückschicken, da dort erst meine Telekom-Vertrag ausläuft und ich den neuen Anschluss erst ab dem 05.03 bekomme.

 

Vielen Dank

 

 

 

 

1 AKZEPTIERTE LÖSUNG
Lösung

Hallo @Two1988

vielen Dank für deinen Beitrag hier in der Community!

 

 


@Two1988  schrieb:
Wann muss ich die Hardware kündigen, damit sich diese nicht wieder verlängert? Und kann ich diese auch nach dem 04.03/05.03 zurückschicken, da dort erst meine Telekom-Vertrag ausläuft und ich den neuen Anschluss erst ab dem 05.03 bekomme.

Den Retourenschein kannst du HIER erstellen. Die Mietgeräte laufen unabhängig von deinem DSL-Vertrag in einem separaten Mietvertrag und dieser ist nach 12 Monaten Laufzeit täglich kündbar. Das heißt, wenn der Anschluss abgeschaltet wurde, kannst du den Retourenschein erstellen, das Paket an die Telekom senden und sobald alles verarbeitet wurde, wird das Mietverhältnis gekündigt😉

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Lösung

Hallo @Two1988

vielen Dank für deinen Beitrag hier in der Community!

 

 


@Two1988  schrieb:
Wann muss ich die Hardware kündigen, damit sich diese nicht wieder verlängert? Und kann ich diese auch nach dem 04.03/05.03 zurückschicken, da dort erst meine Telekom-Vertrag ausläuft und ich den neuen Anschluss erst ab dem 05.03 bekomme.

Den Retourenschein kannst du HIER erstellen. Die Mietgeräte laufen unabhängig von deinem DSL-Vertrag in einem separaten Mietvertrag und dieser ist nach 12 Monaten Laufzeit täglich kündbar. Das heißt, wenn der Anschluss abgeschaltet wurde, kannst du den Retourenschein erstellen, das Paket an die Telekom senden und sobald alles verarbeitet wurde, wird das Mietverhältnis gekündigt😉


@Two1988  schrieb:

 . . . . . .

Jetzt finde ich aber auf einem anderen Zettel den Satz: Sobald das Paket bei uns eingetroffen ist, bestätigen wir ihnen die Kündigung...?

 

Bedeutet doch ich bekomme die Kündigungsbestätigung bekomme ich erst nach dem Eintreffen der Hardware bei der Telekom?

 

Um das ganze nicht in die Länge zu ziehen:

Wann muss ich die Hardware kündigen, damit sich diese nicht wieder verlängert?

 


Schon immer gilt bei der Hardware: nach Ablauf der einjährigen Mindestlaufzeit, kann der Mietvertrag jederzeit über das Retourenportal beendet werden.

Ansonsten siehe oben

Hallo @Two1988 

 

Mietverträge für Endgeräte im Privatkundenbereich haben nur eine Mindestvertragslaufzeit von 1 Jahr. Danach können sie jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 6 Tagen gekündigt werden.

Als Ende des Mietverhältnisses wird aber das Eintreffen bei der Telekom gewertet.

Nach der Kündigung sollten die Endgeräte innerhalb von 14 Tagen zurückgeschickt werden, da sonst eine Strafzahlung (Geräte Restwert) droht.

 


@aluny  schrieb:
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Nach der Kündigung sollten die Endgeräte innerhalb von 14 Tagen zurückgeschickt werden, da sonst eine Strafzahlung (Geräte Restwert) droht.

 


Da gab es aber auch hier im Forum erst kürzlich wieder einen Bericht von einem Foristen, der wohl bei der Telekom in diesem Bereich arbeitet, dass die Ausstellung eines Retourenscheins ansicht nichts auslöst (außer den Retourenschein zu erstellen), und die Kündigung erst durch das Eintreffen bei der Telekom erfolgt.

D.h. man kann sich alle Zeit der Welt lassen, bis man das  Gerät zurücksendet.

Allerdings muss man solange auch die Miete weiterzahlen.

 

 

Ich habe mir eingebildet dass darauf beim Erstellen des Rücksendescheins hingewiesen wird?

Wie auch immer, ist auf alle Fälle kein Fehler...