Mündlich im Telekom Shop abgeschlossener Vertrag, der nicht gewollt wurde. Verkäufer weigert sich zu stornieren.

Gelöst

Sehr geehrt Damen und Herren,

 

vorweg, es geht um den Internetanschluss meiner Eltern. Die hinterlegte Kunden- und T-Onlinenummer ist ihre. Sie sind langjährige Telekomkunden und waren auch mit dem Anschluss immer zufrieden. Die Geschwindigkeit des bestehenden Anschlusses war für ihre Bedürfnisse mehr als ausreichend.

Mein Vater ging am 23.03.2018 in den Telekom Shop Senden, nur mit der Intention sein offeriertes Geburtstaggeschenk abzuholen. Zurück gekommen ist er mit einer Auftragsbestätigung über einen neuen Vertrag, der laut Verkäufer "billiger" ist. Ihm wurde gesagt, sollte etwas nicht passen, kann man anrufen und alles rückgängig machen. Mein Vater hat nichts unterschrieben und ging davon aus, dass hier auch kein Vertrag zustande gekommen sei.Der neue Vertrag (MagentaZuhauseM) kostet monatlich rund 40 Euro, der alte 35 Euro. Mein Vater hat von Internetangelgenheiten keine Ahnung, das hat wohl auch der Telekom-Verkäufer gemerkt und ihm diesen teureren angeblichen Vertrag - ja ich muss sagen - untergejubelt mit dem Versprechen, dass dieser billiger sei.

 

Noch am selben Tag hat meine Mutter beim Telekom Shop angerufen und versucht den Vertrag rückgängig zu machen. Ein Gespräch kam nicht zustande, da der Mitarbeiter nicht zu sprechen war beziehungsweise bei dessen Rückruf meine Mutter nicht. Als meine Mutter in der darauffolgenden Woche den entsprechenden Mitarbeiter telefonisch antraf und ihm klar machen wollte, dass der neue Vertrag nicht gewünscht ist, da man mit der Leistung des alten voll zufrieden war und der neue Vertrag teurer ist, meinte dieser nur lapidar, dass der Vertrag doch mit ihrem Mann abgeschlossen wurde und sie da jetzt nichts machen könne. Er weigerte sich den Vertrag zurückzunehmen.

 

Wie sollen wir in dieser Angelegenheit weiter verfahren?

 

Unabhängig davon, handelt es sich hier wohl auch um nicht ganz saubere Methoden des Verkäufers, der einen billigeren Vertrag versprach. Zusätzlich stelle ich die Beratungsleistung des Verkäufers doch stark in Abrede. Wieso wird einem Zweipersonenhaushalt, der seinen Internetanschluss nur äußert selten nutzt (kein Streaming, keine großen Datei-Downloads, ein bisschen surfen und Emails abrufen) ein Paket (MagentaZuhause M) verkauft, das 50 Mbit/s liefern soll? An der Adresse sind sowieso nur 25 Mbit/s verfügbar. Hinzu kommt, dass sie mit dem bestehenden Vertrag vollstens zufrieden waren und dieser auch nicht an seine Geschwindigkeitsgrenzen kam.

 

Mit freundlichen Grüßen

Daniel B.

1 AKZEPTIERTE LÖSUNG
Lösung
Community Manager*in
Guten Abend @Daniel234,

das ist eine sehr vertrackte Situation, in der wir uns jetzt hier befinden.
Zum Einen bist du nicht der Vertragspartner und selbst, wenn die Daten deiner Eltern im Profil hinterlegt sind, darf ich ohne einen Beweis, dass sie dich bevollmächtigt haben, keine Änderungen oder Auskünfte erteilen.

Zum Anderen ist es so, wie @MP0602 sagte: es gibt grundsätzlich kein Widerrufsrecht im Shop.
Diese zwei Wochen, die man stets im Kopf haben, beziehen sich auf das Fernabsatzgesetz. Das greift aber nur bei Aufträgen, die am Telefon, im Internet, via Katalog oder im Haustürgeschäft abgeschlossen wurden. Ergo nicht bei einem Vertragsabschluss in einem Geschäft. Dadurch, dass wir uns hier also in einem gesetzlichen Rahmen bewegen, der sehr eindeutig definiert ist, dürfen wir keine Stornierung einer Änderung einleiten. Traurig

Es ist also in der Tat so, dass ihr euch an den Shop wenden müsst und dort eine Kulanzregelung aushandeln müsst.

Viele Grüße
Lea C.

Lösung in ursprünglichem Beitrag anzeigen  

Hallo @Daniel234,

ich sage mal so, dein Vater hat ja am besagten Tag eine Auftragsbestätigung vom

T-Shop Mitarbeiter erhalten, da hätte dein Vater ja sehen müssen, dass der neue 

Tarif teurer ist, als der Alte und hätte sofort den Mitarbeiter darauf ansprechen sollen.

 

Grundsätzlich hat man im T-Shop kein Widerrufsrecht und man kann nur auf die 

Kulanz des Mitarbeiters hoffen. Ich schlage vor, ihr fahrt nochmal zusammen zum

Shop und redet mit dem Berater. Sollte dies ohne Erfolg ausgehen, dann hier 

nochmal melden, vielleicht kann da jemand vom Team dann noch was machen.

 

Edit: @Anonymous habe es gleich mal abgeändert

 

 

 

 

 

 

Beste Grüße Zwinkernd

Sind wir wieder bei dem Problem, dass du nicht dabei warst und es alles im Endeffekt nur Hörensagen ist. Es gab eine Beratung vor Ort aus dieser ist ein Auftrag erwachsen, es gab eine Auftragsbestätigung und einen Vertragsabschluss.

Was nun angeblich gesagt wurde oder auch nicht, kann hier niemand nachvollziehen.

Es bleibt somit nüchtern betrachtet genau das, was auf dem Papier steht. Isses angeblich falsch, kann innerhalb von 14 Tagen ein schriftlicher Widerspruch eingereicht werden. Dieser muss natürlich ordentlich nachvollziehbar begründet werden, sonst hat er gleich garkeine Chance.

@MP0602 schrieb:
Grundsätzlich hat man im T-Shop kein Widerrufsrecht und man kann nur auf die

Kulanz des Mitarbeiters hoffen. Ich schlage vor, ihr fahrt nochmal zusammen zum

Shop und redet mit dem Berater. Sollte dies ohne Erfolg ausgehen, dann hier

nochmal melden, vielleicht kann da jemand vom Team dann noch was machen.


Bei Verträgen die in Geschäftsräumen abgeschlossen wurden, hat das Team keinen Einfluß.

Hab ich hier schon sehr oft zu lesen gekriegt...

Lösung
Community Manager*in
Guten Abend @Daniel234,

das ist eine sehr vertrackte Situation, in der wir uns jetzt hier befinden.
Zum Einen bist du nicht der Vertragspartner und selbst, wenn die Daten deiner Eltern im Profil hinterlegt sind, darf ich ohne einen Beweis, dass sie dich bevollmächtigt haben, keine Änderungen oder Auskünfte erteilen.

Zum Anderen ist es so, wie @MP0602 sagte: es gibt grundsätzlich kein Widerrufsrecht im Shop.
Diese zwei Wochen, die man stets im Kopf haben, beziehen sich auf das Fernabsatzgesetz. Das greift aber nur bei Aufträgen, die am Telefon, im Internet, via Katalog oder im Haustürgeschäft abgeschlossen wurden. Ergo nicht bei einem Vertragsabschluss in einem Geschäft. Dadurch, dass wir uns hier also in einem gesetzlichen Rahmen bewegen, der sehr eindeutig definiert ist, dürfen wir keine Stornierung einer Änderung einleiten. Traurig

Es ist also in der Tat so, dass ihr euch an den Shop wenden müsst und dort eine Kulanzregelung aushandeln müsst.

Viele Grüße
Lea C.