Nach Todesfall Übernahme des Vertrages und der Nummer

Gelöst

Hallo,

Unser Telefonanschluss läuft auf den Namen meines Vaters, der vor 2 Jahren gestorben ist. Meine Mutter ist im Herbst verstorben. Ich bin die einzige Tochter und lebe schon immer im selben Haus. Die Telefongebühren zahlen schon lange mein Mann und ich.

Für die Übernahme des Vertrages und der Telefonnummer brauche ich da einen Erbschein? Diesen brauche ich nicht mal für die Bank. 

Mit freundlichen Grüßen 

 

1 AKZEPTIERTE LÖSUNG
Lösung

@Maria 66 

Haben sie hier schon geschaut, dort ist alles aufgeführt:

Die Bedingungen müssen natürlich eingehalten werden, im Rahmen dessen, was die Telekom fordert.

In Ihrem Fall  ist der Erbschein, oder eine Notarbescheinigung von Nöten, um den Anschluss zu übernehmen.

Lösung in ursprünglichem Beitrag anzeigen  

Lösung

@Maria 66 

Haben sie hier schon geschaut, dort ist alles aufgeführt:

Die Bedingungen müssen natürlich eingehalten werden, im Rahmen dessen, was die Telekom fordert.

In Ihrem Fall  ist der Erbschein, oder eine Notarbescheinigung von Nöten, um den Anschluss zu übernehmen.

Theoretisch ja, praktisch nein. Bei uns wurde auch die Umstellung gemacht, lange bevor wir den Erbschein auch nur beantragt hatten. Die Mehrkosten sind in der Praxis nicht mehr zu gewährleisten. Also einfach den Totenschein nehmen, die Telekom  geht in der Praxis davon aus , das jemand von der Erbengemeinschaft im Falle eines Fehlers sich schon meldet. 


@KarstenS5  schrieb:
Theoretisch ja, praktisch nein. Bei uns wurde auch die Umstellung gemacht, lange bevor wir den Erbschein auch nur beantragt hatten.

Aber bitte nicht davon ausgehen, dass es immer so läuft!

Es ist nicht regelkonform!

 

schöne Grüsse

@pamperlapescu 

Theoretisch nicht regelkonform, doch das interessiert die meisten Konkurrenten nicht und auch die meisten Ämter nicht.

Praktisch brauchst du einen Erbschein oder Notar nur noch wenn es um Gebäude oder wirklich große Vermögen oder Unternehmen geht.

@KarstenS5 

In erster Linie sollten wir aber nach offiziellen Richtlinien der Telekom Auskunft geben.

Als zusätzliche Info zu meinem ersten Beitrag, dass es auch ohne gehen kann in der Praxis, nicht verkehrt.😉


KarstenS5  schrieb:

 . . . . . Also einfach den Totenschein nehmen, . . . . . .
 


Du meinst sicher die Sterbeurkunde!

Was auf dem Totenschein steht, will die Telekom nicht wissen, geht sie auch gar nichts an.

 

Gelöschter Nutzer

@ Geralt von Riva  schrieb:
erster Linie sollten wir aber nach offiziellen Richtlinien der Telekom Auskunft geben.

Und die sehen auch die Notarurkunde vor.

Wer beantragt einen Erbschein, der mehrere tausend € kosten kann, nur weg. einer Rufnummer.

War ein Testament vorhanden, ist es preiswerter das Erbe mit Notarurkunde zu belegen


@ Geralt von Riva  schrieb:

In erster Linie sollten wir


Wer sind diese "wir", von denen Du immer mal wieder schreibst?


@falk2010  schrieb:
Wer sind diese "wir", von denen Du immer mal wieder schreibst?

Da kommst Du nicht selber drauf?

Ist doch aus dem Kontext klar erkennbar, worum es hier geht. 😉


@ Geralt von Riva  schrieb:

@falk2010  schrieb:
Wer sind diese "wir", von denen Du immer mal wieder schreibst?

Da kommst Du nicht selber drauf?

Ist doch aus dem Kontext klar erkennbar, worum es hier geht. 😉


Du bist also ein Telekom-Angehöriger, und schreibst im Namen der Telekom?

 

 

Ich bin mir sicher, dass @ Geralt von Riva  mit "wir" diesen Stammtisch derer meint, die sich hier regelmäßig um Kundenfragen kümmern!

Das es dieses "wir" hier seit längerem nicht mehr gibt, ist mir hier wieder klar geworden!