Nachbar kappt einfach DSL Leitung

Gelöst

Hi, wir haben seit heute kein DSL mehr. Wir haben schon bei der Telekom angerufen und einen Techniker angefordert. Dieser kommt aber leider erst in 2 Wochen. Wir wohnen in einem Reihenhaus. Die Telekom Hauptleitung befindet sich bei unserem Nachbarn im Keller. Die Häuser sind etwas älter und damals war es wohl so üblich, dass 2-3 Häuser über eine einzige Hauptleitung laufen. Nach unserem Einzug hat der Nachbar den Wunsch geäußert, dass wir uns doch eine neuen, eigene Leitung legen lassen sollen. War auch so in unserem Interesse. Das dauert nur leider und ist nicht von heute auf morgen erledigt. Vor April bekommen wir laut der Telekom keinen eigenen Anschluss. Nun haben wir die Störung heute der Telekom gemeldet. Als wir unseren Nachbarn angeschrieben und gefragt haben, ob er auch Probleme mit DSL hat, meinte er ich habe meinen Keller verputzt und da ihr euch einen eigenen Anschluss legen lassen wolltet, habe ich das Kabel vom APL, das in euren Keller führt abgemacht und kann es nun auch nicht mehr abmachen. Nun stehen wir da. Kein Internet, kein TV, kein Smart Home und aktuell auch kein Home Office mehr möglich. Ich bin unfassbar sauer! Darf das der Nachbar einfach? Viel schlimmer finde ich die Reaktion von der Telekom: das müssen sie jetzt erstmal so hinnehmen. Den Fall haben wir ab und zu! Was soll das? Ich bezahle monatlich für diese Dienstleistung und soll nun weiterhin einfach auf einen neuen, eigenen Anschluss warten und die Telekom ermahnt den Nachbar nicht mal, weil er das Eigentum der Telekom beschädigt?! Was für ein Armutszeugnis.  Was kann ich nun unternehmen? Wie gesagt, vor April wird das mit dem eigenen Anschluss nichts.
Bitte dringend um Unterstützung.

Hilft es hier einen Anwalt einzuschalten?
Dankeschön

1 AKZEPTIERTE LÖSUNG

Der Nachbar hat die Leitung dann sofort nach dem Gespräch wieder repariert (keine Ahnung wie) und nun funktioniert zu Hause wieder alles. Ohne Einschränkungen. Wir sind nun erstmal wieder beruhigt. Gute Nachbarn sind heutzutage wirklich Gold wert. Leider hatten wir bis jetzt keinen guten Start. Mal schauen, wie es ab sofort laufen wird. Fröhlich

Lösung in ursprünglichem Beitrag anzeigen  

Dein Haus muss neu erschlossen werden, die Kosten werden ein bisschen nen Drama werden.

Den Nachbarn kannst du wegen § 317 Störung von Telekommunikationsanlagen anzeigen. 

 

 

@Citos17  schrieb:
weil er das Eigentum der Telekom beschädigt?!

Das ist kein Telekom Eigentum mehr .... das Eigentum der Telekom endet am Hausanschluss.

Von dort gehen dann Endleitungen weiter, welche den Eigentümern der Gebäude gehören. Heißt das was zwischen dem APL und euerm Haus gezogen ist, ist auch nur eine Endleitung.

 

Selten ist dort ein schwarzes Erdkabel gezogen, was dann im Eigentum der Telekom verbleibt. 

 

Gutschrift gibt es nach Ende der Entstörung ... hilft dir erstmal nicht viel. 

Ist das Kappen einer Telefonleitung durch einen Dritten eigentlich Höhere Gewalt aus Sicht des TKG? Bezüglich der Entschädigung, die geleistet werden müsste oder nicht.

@CyberSW 

Bei einer Mitversorgung ist das Kabel keine „Endleitung“. Sondern gehört bis zur Übergabe an den Kunden der Netzebene 3 an. 

Dort gibt es einen weiteren Abschlusspunkt, von dem es dann zu einer TAE geht. 

@Kugic  schrieb:
Dort gibt es einen weiteren Abschlusspunkt, von dem es dann zu einer TAE geht. 

Wenn es einen gibt 😄 Teilweise gibt es ja nur einen einfachen Unterverteiler welcher eben kein Übergabepunkt ist. 

@CyberSW  schrieb:
Das ist kein Telekom Eigentum mehr

Wenn das stimmt/stimmen würde, dann wäre dieses Kabel im Bereich des Nachbarn wohl Eigentum des Nachbarn. Und im Bereich des TE im Eigentum des TE.

 

 

@Citos17  schrieb:
Darf das der Nachbar einfach?

Nein.

 

 

@Citos17  schrieb:
Viel schlimmer finde ich die Reaktion von der Telekom: das müssen sie jetzt erstmal so hinnehmen.

Es ist natürlich unter aller Sau was der Nachbar gemacht hat - aber "viel schlimmer"...???

Wie hätte die Reaktion denn aus Deiner Sicht sein sollen? "Gehen Sie rüber und hauen dem Nachbarn eine rein!" - das wäre wohl definitiv keine akzeptable Antwort der Telekom gewesen. Und die Telekom hat auch keine bewaffnete schnelle Eingreiftruppe, die beim Nachbarn mal schnell die Tür eintritt, das Kabel repariert und den Nachbarn mit Waffengewalt einschüchtert.

Das geht alles nur auf dem juristischen Weg, den die Telekom beschreiten kann - und bis der durch ist, da wirst Du bereits Deinen eigenen Anschluss haben.

So sind halt die Realitäten, es bringt doch nichts wenn die Telekom Dir da irgendwelche Versprechungen macht, die von vorneherein nicht gehalten werden können.

 

Auch wenn Du eine Strafanzeige stellst - darüber repariert sich die Leitung ja nicht. Und es ist auch ein Fragezeichen darüber ob die überhaupt etwas bewirkt.

 

Gut wäre es, wenn Du einen Telekom Mobilfunkvertrag hättest, der zu MagentaEINS berechtigt. Am besten eine aktuellen MagentaMobil L mit durch MagentaEINS unlimitierten Datenvolumen. Dann könntest Du für monatlich 10 Euro eine Daten PlusKarte anschaffen, am besten im Flextarif der mit Monatsfrist kündbar ist.

 

Ob es eine Entschädigung gibt - auch da habe ich gewisse Zweifel.

 

Hattet Ihr schon zuvor einen Kleinkrieg? Wenn ich Dich wäre und einen eigenen APL beauftragt hätte, dann hätte ich bei einer normalen Nachbarschaftsbeziehung den Nachbarn garantiert mit ins Boot genommen hinsichtlich des voraussichtlichen Bereitstellungstermins. "Sorry, die Telekom braucht da so lange".

Womöglich ist für die Planungs- bzw. Reparaturzeit sowas wie die Speedbox eine Option ?

Und genau diesen juristischen Weg meine ich! Die Telekom sagte mir, dass das durchaus mal vorkommt und mir fehlt einfach der Input, was darf der Nachbar wirklich? Darf er an dieses Kabel oder an die APL Dose? Da ist er ja nämlich auch ran, wenn er uns schreibt, dass er das Kabel abgemacht hat?! Ich erwarte kein SEK oder so! Warum ermahnt die Telekom diese Menschen nicht oder gibt solche Fälle an die Rechtsabteilung weiter? Kunden werden hier im Stich gelassen. 
Das Verhältnis war vorher schon angespannt und der Nachbar hat das auch mit Absicht gemacht, da sind wir uns sicher! Ändern können wir es jetzt nicht mehr aber ich möchte ihm das auch nicht einfach so durchgehen lassen. 
Den Techniker, der in zwei Wochen kommen soll, kann ich dann ja wohl auch wieder abbestellen oder kann man eine abgemachte Leitung erneuern? Ob der Nachbar den Techniker reinlassen wird, ist wieder die andere Sache. Er hatte zuletzt noch geschrieben: Wenn ich gewusst hätte, dass ihr immer noch auf eure Leitung wartet, hätte ich das Kabel noch bis dahin geduldet, aber auch das glaube ich nicht! Wenn er denn ein korrekter Mensch gewesen wäre, hätte er ja mal kurz Bescheid geben können, das er das Kabel abziehen wird, weil er seinen Keller angeblich verputzt. 
Ich finde es furchtbar, das er damit einfach so durchkommt! 
Die Telekom schickt uns nun so einen Ersatzrouter mit 60 GB Datenvolumen. Das Datenvolumen können wir wohl immer wieder aufladen, bis wir unseren eigenen Anschluss haben. Besser als gar nichts. 

Danke, wir bekommen nun ein Ersatzgerät mit 60 GB Datenvolumen, wobei ich da nicht weiss, wie lange dieses Volumen hält und wie oft wir es dann aufladen müssen. Schauen wir mal. Besser als gar nichts.

Ja, wir hatten ja schon im Vorfeld die Kosten in Kauf genommen um genau nicht mehr von so einem Unmenschen abhängig zu sein. Wir müssen halt einfach auf die neue Leitung warten. Es ärgert mich nur, dass der Nachbar auf eigene Faust ein Kabel kappt und uns da so stehenlässt. Wir werden uns mal Rat bei einem Anwalt holen, was man da machen kann. 

Der folgende Paragraf gilt der auch für den privaten Bereich:

 

§ 317 Störung von Telekommunikationsanlagen anzeigen. 

 

Danke


@Citos17  schrieb:

Ja, wir hatten ja schon im Vorfeld die Kosten in Kauf genommen um genau nicht mehr von so einem Unmenschen abhängig zu sein. Wir müssen halt einfach auf die neue Leitung warten. Es ärgert mich nur, dass der Nachbar auf eigene Faust ein Kabel kappt und uns da so stehenlässt. Wir werden uns mal Rat bei einem Anwalt holen, was man da machen kann. 


@Citos17 Das Team ist informiert und halte für die Legimation die letzten 6 IBAN bereit.

 

Trag noch ein wann du am besten erreichbar bist. 

@Citos17 

@Citos17  schrieb:
Die Telekom schickt uns nun so einen Ersatzrouter mit 60 GB Datenvolumen.

Ich gehe von Eigentum aus.

Die Datenmenge kann ja kein Ersatz für eine Flatrate sein. Zum anderen hängt das auch von den Empfangsverhältnissen ab, ob es überhaupt nutzbar ist. Im TKG steht im §58 geschildert, wie ein Störungsfall gehandhabt werden muss. Auch in Hinsicht der Entschädigung. Dabei dann auch den Zeitraum bis zur Errichtung des eigenen APL beachten. Bei solch einem Nachbarn rate ich auch zu einem Inhouse APL. Der ist zwar teurer aber mit der unterirdischen Zuführung eher manipulationsgeschützt. Und wenn so etwas gesetzt wird, dann bitte gleich an eine vernünftige  Hauseinführung, bei der später auch GF installiert werden kann.

Auch der Teil 9 ab § 156 könnte für Dich interessant sein.

 

Telekom hilft Team

Hallo @Citos17 vielen Dank für den Beitrag und herzlich willkommen in unserer Community. Fröhlich

 

Ich habe gerade versucht dich unter der im Profil hinterlegten Rufnummer zu erreichen, es ging aber nur die Mailbox ran. Daher melde ich mich hier. 

 

Es ist dermaßen ärgerlich, dass der Nachbar einfach das Kabel abgeklemmt hat und ihr nun somit von einem Totalausfall betroffen seid. Das tut mir Leid. Gerade bei einer Mitversorgung (wie es sie früher fast nur gab und auch noch gibt) ist man darauf angewiesen, dass der Nachbar bei dem sich der APL befindet auch den Zutritt gewährt. Diese Mitversorgungen werden jetzt nicht mehr gemacht und die Beauftragung eines eigenen APL ist erforderlich. Das habt ihr ja bereits in die Wege geleitet.

 

Wie die genauer Rechtsgrundlage ist, wissen wir "normalen" Mitarbeiter natürlich nicht. Wenn es zu solch einer Situation kommt, dann konnte in vielen Fällen der/die Techniker*in vor Ort schlichten und fand die richtige Worte, damit der Zutritt gewährt wird. Wenn das mal nicht der Fall war, dann wird es direkt über die Disposition geklärt, sodass es in den meisten Fällen an uns vorbei geht, da es nicht unser Zuständigkeitsbereich ist. Demzufolge habe ich leider keine Erfahrungswerte.

 

Du hast geschrieben, dass schon ein Termin für den Außendienst vereinbart und ein Schnellstart Router für den Übergang zur Verfügung gestellt wurde. Wir könnten versuchen den Termin über die Disposition vorziehen zu lassen und auf die Dringlichkeit hinweisen. Parallel könnten wir auch schauen, ob wir auf den Schnellstart Router 30 Tage unlimited buchen können. Das wollte ich gerne mit Dir besprechen.

 

Allerdings finde ich unter der hinterlegten Kundennummer weder ein Störungsticket noch sonst irgend einen Eintrag, daher vermute ich, dass die Kundennummer nicht korrekt ist. Kannst du diese bitte noch mal abgleichen. 

 

Grüße Anne W.

@Citos17  schrieb:
Darf er an dieses Kabel oder an die APL Dose? Da ist er ja nämlich auch ran, wenn er uns schreibt, dass er das Kabel abgemacht hat?!

Er kann auch einfach das Kabel am Übergang zu Deinem Haus abgeschnitten haben.

Ob er am APL (definitiv Eigentum der Telekom) dran war oder nicht ist aktuell Spekulation - und selbst wenn er den geöffnet haben sollte und das Kabel zu Dir herausgezogen haben sollte - zumindest der APL ist dadurch nicht zwingend beschädigt.

 

Es ist schade, dass Ihr nicht gutnachbarschaftlich zusammen wohnt. Wer auch immer das ausgelöst hat - der Nachbar oder Du. Ich empfehle Euch stark ein "Schwamm drüber", Euch mal zusammenzusetzen, mal was gemeinsam zu machen. Oder einfach Hilfe anbieten. Denn das beeinträchtigt Euch sonst ja weit über die aktuellen Telekomprobleme hinaus.

@Citos17 Auch wenn ich ein Freund von Deeskalation und Pflege guter Nachbarschaft bin. Aber für mein Rechtsverständnis hat sich dein Nachbar im mehreren Fällen strafbar gemacht. Das würde ich ihm unmissverständlich mitteilen und den Rechtsweg einschlagen. Einen passenden Anwalt dafür wirst du sicher finden. Dieser sollte dein Ansprechpartner für eine ausführliche Rechtsberatung sein.
Zum ersten hat dein Nachbar wissentlich, das es sich um deine Leitung handelt diese manipuliert und sabotiert. Weiter hat er wenn er die Leitung am APL der Telekom abgeklemmt hat unberechtigterweise einen unerlaubten Eingriff in das Fernmeldenetz der Telekom vorgenommen. Und das mit Ansage, also vorsätzlich. Hier greift wohl wie mehrfach erwähnt Paragraph 317 StGB.

Da du ja auch von Home Office sprichst, würde ich darüber nachdenken ihm den entstandenen Schaden bzw. Verdienstausfall wenn einer vorliegt auch in Rechnung zu stellen.

Das würde ich mir so nicht gefallen lassen und alle rechtlichen Wege einschlagen damit dein Nachbar einen Denkzettel verpasst bekommt.

All das wird allerdings dein Problem nicht schnell lösen und man kann nur hoffen, das die Telekom dir hier schnellstmöglich eine eigene Versorgung herstellt.

 

@HappyGilmore 

@HappyGilmore  schrieb:
Das würde ich mir so nicht gefallen lassen und alle rechtlichen Wege einschlagen damit dein Nachbar einen Denkzettel verpasst bekommt.

Viel besser wäre es schon, wenn die Telekom ihre Rechte aus dem Grundstücknutzungsvertrag durchsetzen bzw. den Vertragsbruch gegenüber dem Vertragsbrecher entsprechend sanktioneren würde. Ggf. taktisch koordinert geplant mit schneller Installation der APL bei den mitversorgten Nachbarn und anschließender Kündigung des GNV/GEE des Vertragsbrechers, damit einhergehend natürlich auch die Kündigung des Anschlusses. Denn der hat ja mit seiner Handlungsweise kundgetan, dass er nicht gewillt ist, den eingegangenen Vertrag dauerhaft zu erfüllen.

@NoOneElse  schrieb:
Viel besser wäre es schon, wenn die Telekom ihre Rechte aus dem Grundstücknutzungsvertrag durchsetzen bzw. den Vertragsbruch gegenüber dem Vertragsbrecher entsprechend sanktioneren würde.

Dafür wäre es wichtig zu wissen, ob es sich bei der manipulierten Leitung um eine „Inhouse-Leitung“ handelt oder nicht. Oftmals ist es bei solchen Bauweisen, wo es in Reihenhäusern oder Doppelhaushälften nur einen APL gibt so, das von besagtem APL eine Inhouseleitung direkt zum Anschluss des Nachbarn geht. 
Daher mein Einwand und wie ich es handhaben würde. Denn der Verantwortungsbereich der Telekom endet am APL.

@HappyGilmore  schrieb:
Zum ersten hat dein Nachbar wissentlich, das es sich um deine Leitung handelt diese manipuliert und sabotiert.

Vielleicht hat er auch gar nichts gemacht außer den @HappyGilmore anzulügen, dass er etwas gemacht hätte.

 

Die juristische Schiene würde ich zuallerletzt beschreiten. Vor allem bringt die auch nicht den Anschluss zurück vor April 2023 (wenn der eigene APL gebaut werden soll).

@Citos17  schrieb:
habe ich das Kabel vom APL, das in euren Keller führt abgemacht und kann es nun auch nicht mehr abmachen.

@muc80337_2  Darauf beziehe ich meine Aussage. Mal abgesehen davon ob die Geschichte sich nun so zugetragen hat oder nicht. Das können wir nicht beurteilen und müssen das erst mal so Glauben.

Und da der Beitragsverfasser ja schon eh das problematische Verhältnis mit seinem Nachbarn erwähnt hat bleibt ihm wohl oder übel nur der rechtliche Weg. Das ihm das seinen Anschluss schneller wieder bringt sei mal dahingestellt. 
Mir ging es einfach darum, das der Nachbar nicht Glauben soll das er einfach machen kann was er will. Denn was er getan hat wenn er es getan hat ist nicht Rechtens und strafbar.

Auch beschleunigt sein Verhalten nicht die Verlegung eines eigenen APL für den Beitragsverfasser. Ein Anwalt würde den Nachbarn wohlmöglich eine Frist setzen den Anschluss wiederherzustellen oder durch die Telekom wiederherstellen zu lassen und eine Unterlassungserklärung zustellen.

@Citos17  schrieb:

f gilt der auch für den privaten Bereich:

 

§ 317 Störung von Telekommunikationsanlagen

Das ist ein Pragraf des Strafgesetzbuches. Es ist spätestens seit 1974 unstrittig, dass auch der "private" Anschluss unter den Schutz des §317 StGB fällt, siehe hier:

 

https://research.wolterskluwer-online.de/document/9ca724e6-31a7-4a38-a87b-8ca23da7b814

 

Ich empfehle, nochmal eindringlich beim Nachbarn die Konsequenzen seiner Straftat vorzutragen. Wenn er uneinsichtig bleibt:

 

1. Strafanzeige bei der Polizei erstatten.

2. Rechtsanwalt einschalten, Nachbar auf Wiederherstellung des Anschlusses verklagen, evtl. im Rahmen einer einstweiligen Verfügung

3. Nachbarn auf Schadenersatz verklagen

@HappyGilmoreNach GEE/GNV eben nicht.

"... sowie an und in den darauf befindlichen Gebäuden alle die Vorrichtungen anbringt, die erforderlich sind,
um Zugänge zu seinem öffentlichen Telekommunikationsnetz auf dem betreffenden oder einem
benachbarten Grundstück und in den darauf befindlichen Gebäuden einzurichten, zu prüfen und instand
zu halten. Dieses Recht erstreckt sich auch auf vorinstallierte Hausverkabelungen. Die Inanspruchnahme
des Grundstücks durch Vorrichtungen darf nur zu einer notwendigen und zumutbaren Belastung führen. ..."

Hallo @Citos17,

 

wie sagte es Friedrich Schiller schon: Es kann der Frömmste nicht in Frieden leben, wenn es dem bösen Nachbarn nicht gefällt. “.

 

Für eine juristische Aufarbeitung des Falles könnte es hilfreich sein, den Kaufvertrag des (Reihen-) Hauses zu studieren.

 

Wir wohnen in einem Kettenbungalow-Block und hatten beim Kauf einen Passus im Vertrag, der eine Veränderung der Gemeinschaftsanlagen (Telefon, Gemeinschaftsantenne, etc.) explizit untersagt. Weiter sind wir laut Vertrag verpflichtet, diesen Passus bei einem etwaigen Weiterverkauf verpflichtend in den Verkaufsvertrag aufzunehmen.

 

Wünsche viel Glück und Erfolg.

 

Gruß

koe11

Soo nun mal ein Update an alle. Nachdem uns die Telekom gebeten hat eine Strafanzeige zu erstatten und diese dann an die Telekom weiterzuleiten, haben wir den Nachbarn darüber informiert, das wir nun diesen Weg gehen sollen. Daraufhin ist es zu einem Gespräch gekommen. Dieses Gespräch hat fast 2 Stunden gedauert. Dort haben wir noch einmal unseren Standpunkt klargemacht und auch gesagt, dass wir unsere Rechtschutz informiert haben und auf einen Rückruf von einem Fachanwalt warten. Der Nachbar hat sich entschuldigt. Er ist wohl davon ausgegangen, dass wir schon unsere eigene DSL Leitung haben, weil er im Netzwerk ein Wlan mit unserem Nachnamen gesehen hat. Daher hat er die Leitung einfach abgetrennt. Das haben wir erst einmal so zur Kenntnis genommen. Er sagte er wird die Leitung sofort wieder reparieren und warten bis wir uns bei ihm melden und das Ok geben, dass wir nun unsere eigene, funktionierende Leitung besitzen. Den Ersatzrouter mit 60 GB habe ich nun abbestellt. (Ist aber wohl schon auf dem Weg, müssen wir also einfach zurückschicken). Den Technikertermin behalten wir nach Absprache mit dem Nachbarn trotzdem bei, damit der Techniker in KW01 dann mal beide Leitungen und auch die Leistung der Leitungen überprüfen kann. Der Nachbar findet das in Ordnung und wird ihm den Zutritt gewähren. Ich kann es immer noch nicht fassen, dass das so geklappt hat. Hätte ich nicht gedacht. Nun müssen wir weder eine Anzeige erstatten noch einen Anwalt einschalten. Die Leitung beim Nachbarn ist ein Inhouse Anschluss und auch wir haben über die Bauherrenabteilu ng eine Inhouse Leitung beantragt. Vor April wird das leider nichts. Meine bitte an die Telekom Mitarbeiter hier: Können wir den Vorgang bitte irgendwie beschleunigen?! Ich traue der ganzen Gutmütigkeit und Einsicht noch nicht ganz. Das sind gaaaanz anstrengende Menschen und ich möchte nicht von diesen Menschen abhängig sein. Bitte hier dringend um Hilfe die Verlegung eines eigenen Inhouse Anschlusses zu beschleunigen. Zur Info: auch die aktuelle Leitung, die sich im Keller des Nachbarn befindet ist eine Inhouse Leitung und es gibt auf beiden Seiten keinen Grundbucheintrag zur Nutzung der Leitung. Herzlichen Dank für die zahlreichen guten Informationen und den ganzen sinnvollen Input! Ihr habt uns wirkich sehr sehr geholfen. Dankeschön 

Der Nachbar hat die Leitung dann sofort nach dem Gespräch wieder repariert (keine Ahnung wie) und nun funktioniert zu Hause wieder alles. Ohne Einschränkungen. Wir sind nun erstmal wieder beruhigt. Gute Nachbarn sind heutzutage wirklich Gold wert. Leider hatten wir bis jetzt keinen guten Start. Mal schauen, wie es ab sofort laufen wird. Fröhlich