Probleme mit Kündigungsfrist

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

Ich habe folgendes Thema: ich habe meinen Festnetzvertrag fristgerecht zum 27.02.21 gekündigt. Dies wurde auch auf den Rechnungen und einer separaten Email bestätigt. Nun höre ich, dass die Portierung der Rufnummer zum neuen Anbieter erst zu Ende März durchgeführt wird, da mein Telekom-Vertrag noch so lange laufen würde. Was läuft hier schief?

 

Viele Grüsse

E. Geiger

Klingt so als ob Du die Vorgaben der Bundesnetzagentur nicht beachtet hättest.

Erstens nicht selbst kündigen.

Zweitens den neuen Anbieter frühzeitig aussuchen und beauftragen - der kündigt dann auch bei der Telekom.


@muc80337_2  schrieb:

Klingt so als ob Du die Vorgaben der Bundesnetzagentur nicht beachtet hättest.

Erstens nicht selbst kündigen.

Zweitens den neuen Anbieter frühzeitig aussuchen und beauftragen - der kündigt dann auch bei der Telekom.


Oder es gibt technische Probleme und der Anbieterwechsel findet gem. gemeinsamer Absprache der beteiligten Anbieter erst zu diesem Zeitpunkt statt.

vielen Dank.

gekündigt habe ich in der Tat selbst. Alles andere wurde rechtzeitig in die Wege geleitet....

Auf jeden Fall ist es so, dass im Rahmen eines Anbieterwechsels die Serviceunterbrechung maximal ein Tag betragen darf. D.h. falls die Portierung aus welchen Gründen auch immer nicht zum Laufzeitende erfolgen kann (kann am bisherigen oder am neuen Anbieter liegen) dann MUSS der alte Anbieter Dich zunächst mal weiter versorgen. Das ist eine Vorgabe  des Telekommunikationsgesetzes für den Fall eines Anbieterwechsels, daran muss die Telekom sich halten.

 

(Sie könnte auch einfach abschalten, sprich gegen das Gesetz verstoßen und Dich ohne Anschluss stehen lassen - dafür ist im Telekommunikationsgesetz soweit ich weiß nicht direkt eine Strafe festgelegt, Du könntest Dich aber bei der Bundesnetzagentur beschweren).

 

Telekom hilft Team
Hallo @elkogeiger,

die erste Anfrage vom Anbieter wurde mit falscher Rufnummer gestartet und entsprechend von unserem System abgelehnt. Der zweiten Anfrage vom 19.02.2021 stimmten wir mit dem angefragten Termin zu: 22.03.2021.

Bei einem Auftrag zum Anbieterwechsel geht es in erster Linie darum, dass kein Ausfall an Telekommunikationsdienstleistungen entsteht. Daher ist grundsätzlich einer Eigenkündigung abzuraten. Ein Auftrag zum Anbieterwechsel beinhaltet die Kündigung und stellt sicher, dass der Wechsel "nahtlos" erfolgt.

Freundliche Grüße, Lorenz S.
Telekom hilft Team

Hallo @elkogeiger ,

 

der Vorgang ist nun bei uns abgeschlossen.

 

Alles  Gute!

 

Freundliche Grüße, Lorenz S.