Gelöst

Sonderkündigung

vor 7 Jahren

Hallo,

 

wir sind schon mehrere Jahre Kunde der Telekom. Da die Telekom an meinem Standort jedoch nur eine geringe Bandbreite zur Verfügung stellt, habe ich fristgerecht gekündigt und wollte zu einem anderen Anbieter. Leider hat dies so kurzfristig nicht funktioniert und so habe ich telefonisch mit einem Mitarbeiter eine Stornierung der Kündig vereinbart, es sollte alles normal weiterlaufen wie bisher. Leider wurde der Anschluss entgegen der Vereinbarung dann trotzdem stillgelegt und die Telekom erzählte mir, dass es den alten Vertrag so nicht mehr gebe und ansonsten auch kein Internet mehr angeboten werden kann.

Mir wurde dann mehrfach! von verschiedenen Mitarbeitern versichert, dass die Telekom dieses Gebiet  aber ausbaue und in wenigen Wochen ein Internetanschluss mit hoher Bandbreite zur Verfügung stehe. Nachdem wir nun zwischenzeitlich das Telefon wieder reaktivieren ließen (was nach langem hin- und her auch 4 wochen dauerte) wurde mir nun vorgestern mitgeteilt, dass kein Ausbau stattfinde und mindestens in den nächsten 6 Monaten kein Internet angeboten werden kann. Natürlich war sofort klar, dass wir den Anbieter nun wechseln wollen, der Mitarbeiter stellt sich nun aber quer und beharrt darauf, das der Vertrag nicht vorher aufgelöst werden kann (1 Jahr Vertragslaufzeit, reiner Telefonanschluss). Meiner Meinung herrscht hier ein klarer Fall von Vertrauensbruch. Mehrere Mitarbeiter der Hotline versicherten mir, dass das Internet bald zur Verfügung stehe und ich unbesorgt sein solle. Nun aber diese Nachricht. Der Mitarbeiter, von welchem ich die Sonderkündigung verlangte meinte nur, ich könne ja beim neuen Anbieter einen reinen Internetanschluss bestellen. Das mir dabei doppelte Kosten entstehen, war ihm dann aber egal, zumal der reine Telefonvertrag teuerer ist als der alte Anschluss mit Internet + Telefon.

 

Nachdem ich bei diesem Kollegen auf taube Ohren gestoßen bin, hoffe ich, dass mein Anliegen hier geklärt werden kann. Da auch beim neuen Anbieter Wartezeiten anfallen, wäre ein Vertragsende in ca. 2-3 Monaten optimal. 

 

Vielen Dank und freundliche Grüße

 

Klaus Gross

 

605

5

    • vor 7 Jahren

      Dein neuer Vertrag steht in der Auftragsbestätigung, Nebenabreden müssten in dieser drinnen stehen.
      Nichts anderes als das was in der Auftragsbestätigung steht wird vertraglich geschuldet.

      Insofern gibt es, mal abgesehen davon das es ein Sonderkündigungsrecht schlicht nicht gibt, keinerlei Grundlage für eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund.

      Die Telekom hält ja ein, was se dir bestätigt hat.
      Und du musst als einhalten, was in dem Vertrag zwischen dir und der Telekom steht - also auch Mindestvertragslaufzeit und Kündigungsfrist.

      3

      Antwort

      von

      vor 7 Jahren

      Hallo,

       

      die Telekom hat mir aber auch versprochen, mir wieder Internet anbieten zu können, weshalb ich guten Gewissens diesen Vertrag abgeschlossen habe. Hätte ich direkt gewusst, dass das nicht stimmt, hätte ich den Vertrag gar nicht erst abgeschlossen. 

      Antwort

      von

      vor 7 Jahren

      Solche "Versprechungen" sind nicht verbindlich. Außerdem schreibst du oben dass du zu spät gekündigt hast und der Wechsel daher nicht geklappt hat.

      Ausbaustatus erfährst du unter www.telekom.de/schneller und bei deiner Gemeinde , alles andere ist heiße Luft!

      Antwort

      von

      vor 7 Jahren

      Hallo @Gross_

      ergänzend hierzu kann das @Telekom hilft Team , da Du Dein Profil ja befüllt hast, nach Recherche Dir hier Auskunft geben Idee

      Gruß

      Waage1969

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 7 Jahren

      Hallo @Gross_,

      ich freue mich dich in unserer Community begrüßen zu dürfen.

      Es tut mir leid, dass es hier nicht wirklich rund gelaufen ist. Laut den Vermerken, hat uns dein Widerruf zur Kündigung nicht erreicht, erst am 15. September 2018 wurden wir hierzu in Kenntnis gesetzt. Die Kündigung erfolgte jedoch schon zum 11. September 2018.

      Dass wir dir kein Sonderkündigungsrecht für einen vorzeitigen Anbieterwechsel einräumen, haben wir per E-Mail mitgeteilt und auf Nachfrage, ob wir die Bereitstellung des Call Comfort Tarifes trotzdem ausführen sollen, von dir das OK bekommen.
      Somit besteht der Vertrag und kann zum Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt werden.

      Grüße
      Sarah S.

      0

    Uneingeloggter Nutzer

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