Sonderkündigungsrecht

Gelöst

Hallo,

 

Ich ziehe mitte Dezember um. Nun habe ich einen Verfügbarkeitscheck gemacht und festgestellt das der Tarif den ich aktuell nutze nicht in meinem zukünftigen Wohnort verfügbar ist. Wenn ich das richtig verstehe besteht in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht.

Nun wollte ich nur nochmal genau wissen was ich für diese Kündigung genau benötige zumal ich da ich ja zu dem Datum der Kündigung noch nicht unter der neuen Adresse gemeldet bin.

 

Liebe Grüße

 

Sascha Naumann

1 AKZEPTIERTE LÖSUNG
Lösung

Du hast zwar in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht, aber das Telekom-System kommt damit nur zurecht, wenn du deinen Umzug beauftragst.

Verweise darauf, dass du deinen bestehenden Vertrag ohne jede Änderung mitnehmen möchtest.

Das geht aber nur schriftlich oder telefonisch, nicht jedoch Online.

 

Mache das möglichst rasch, denn die Kündigungsfrist beträgt in diesem Fall mindestens 3 volle Kalendermonate.

Dieses Frist beginnt mit Erteilung des Umzugsauftrages zu laufen.

 

 

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Lösung

Du hast zwar in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht, aber das Telekom-System kommt damit nur zurecht, wenn du deinen Umzug beauftragst.

Verweise darauf, dass du deinen bestehenden Vertrag ohne jede Änderung mitnehmen möchtest.

Das geht aber nur schriftlich oder telefonisch, nicht jedoch Online.

 

Mache das möglichst rasch, denn die Kündigungsfrist beträgt in diesem Fall mindestens 3 volle Kalendermonate.

Dieses Frist beginnt mit Erteilung des Umzugsauftrages zu laufen.

 

 

Aber was ist die Alternative?
Brauchst du an neuer Stelle keinen Anschluss oder warum nimmst du ihn nicht mit veränderter Leistung an neuer Stelle mit?

Das Sonderkündigungsrecht macht nur Sinn, wenn Sie zu einem anderen Anbieter wechseln wollen. Die Neukundenangebote der Telekom gelten nur für Kunden, die in den letzten drei Monaten keinen Breitbandanschluss bei der Telekom hatten

Telekom hilft Team
Hallo und herzlich willkommen @NaumannSascha,

wie schon gesagt wird, hast du in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht.

Allerdings muss hierzu erst ein Umzugsauftrag vorliegen. Dann wird geprüft, ob, der Anschluss wirklich nicht 1:1 mit umgezogen werden kann und ggf. wird dir dann ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt.

Allerdings wäre es schön, wenn du uns trotzdem treu bleibst. Wenn ich dir helfen, kann lass es mich gerne wissen.

Grüße
Sarah S.