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Studentenwohnheim jeder hat die gleiche IP-Adresse, was wenn jemand Mist baut?
9 months ago
Hallo,
undzwar lebe ich in einem Studentenwohnheim, bei dem der Internetzugang über ein Online-Registriersystem vergeben wird, man gibt den Code seines Zimmers ein und erhält dann das WLAN passwort, mit welchem sich man mit dem Wohnheimswlan verbindet. Dabei hat niemand einen eigenen Router, sondern das Internet ist sozusagen überall im Wohnheim erreichbar
Bei Abfrage meiner IP stellt sich heraus, dass der Internetanschluss von der Deutschen Telekom ist, deswegen frage ich hier.
Ein kurzer Test bei einem Freund der im selben Wohnheim ist ergibt, dass er die gleich öffentliche IPv4-Adresse wie ich hat, obwohl er im Onlinesystem natürlich durch sein Zimmer einen anderen Code/Registrierungsaccount hat.
Jetzt stellt sich mir also die Frage: Ist es nicht datenschutztechnisch ziemlich verwerflich, dass jeder die gleiche IP-Adresse besitzt? Man nehme nur mal an, dass jemand im Wohnheim z.B. Hassrede oder illegales Filesharing betreibt. Könnte da nicht dann die jeweilige Behörde irgendjemand per Zufall von den hundert Mietern auswählen, der dann sozusagen belangt wird?
Eine Nachfrage beim Hausmeister ergibt dass man den Router nicht neustarten könnte, weil man dafür wohl irgendwie den Strom des gesamten Gebäudes an- und ausschalten müsste, was er natürlich nicht möchte. Dadurch gibt es keinen Weg eine neue öffentliche IPv4-Adresse zu bekommen, weil es in den Zimmern keine Router gibt!
Meine Frage also: lässt sich da denn gar nichts machen?
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9 months ago
Natürlich haben alle die gleiche Adresse, es läuft ja schließlich alles über einen Anschluss. Wie soll das auch anders gehen?
Bei Missbrauch ist es das Problem des Inhaber des Anschlusses. Alles weitere wird dieser dann klären, sollte es soweit kommen.
Was bringt dir eine neue öffentliche Adresse?
Nutzen durch Änderung ist nicht vorhanden.
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9 months ago
Bei Missbrauch ist es das Problem des Inhaber des Anschlusses.
Im Gegenteil.
Es ist das Problem des Klägers, den Betroffenen zu identifizieren. Der Anschlussinhaber muss als Zeuge aussagen (Strafverfahren) bzw. muss die sekundäre Darlegungslast befriedigen (Zivilverfahren).
Vermutlich wird er aber zu Recht auf das ihm zustehende Providerprivilleg verweisen.
Dass der Wohnheimbetreiber Seitenzugriffe protokolliert halte ich für unwahrscheinlich und hätte dem Nutzer mitgeteilt werden müssen.
Da der Zugang wohl über 802.1X / RADIUS läuft, sind Onlinezeiten leicht protokollierbar.
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