Umzug mit BNG Anschluss

Gelöst
Gelöschter Nutzer

Hallo zusammen,

 

ich bin noch nie mit einem aktiven Vertrag umgezogen, jetzt ist es soweit. Ich habe einen BNG-Anschluss, Restlaufzeit noch bis Anfang Dezember 2019. Die neue Anschlussadresse ist das Haus meiner Eltern, dort ist noch eine freie CuDa vorhanden, von einem deaktivierten BNG-Anschluss (erkennbar an der Seite "Dieser Anschluss wurde deaktiviert").

 

Nach etwas stöbern im Netz habe ich herausgefunden, dass der Umzug mit dem Anschluss

 1. Mehrere Wochen dauert

 2. 69,95 Euro kostet

 

Beide Punkte sind für mich nicht nachvollziehbar. Früher musste ja scheinbar ein Techniker vorbeikommen. Mit BNG ist das eigentlich nicht mehr nötig, da nur die Line-ID im Hintergrund geändert werden muss. Wo entsteht hier also ein Aufwand über 69,95 Euro? Und eigentlich kann das auch instant erledigt werden, wieso also eine Wartezeit? Wenn ich das mal zusammenrechne, dann kann ich mit der Anschaltung ca. Ende Juli/Anfang August rechnen, darf dafür dann 69,95 Euro zahlen und kann den Anschluss dann noch 4 Monate nutzen. Eigentlich lohnt es sich nicht den Anschluss mitzunehmen, da grundsätzlich auch der elterliche DSL-Anschluss zur Verfügung steht (wenn auch mit nur 16 Mbit/s).

 

Nichts für ungut aber im Jahr 2019 kann das doch nicht euer Ernst sein. Gibt es hier kein modernisiertes Verfahren zu BNG-Anschlüssen? Man nehme sich ein Beispiel am Kabelnetzbetreiber, hier reicht es das Gerät mitzunehmen und die neue Anschrift mitzuteilen. Der Umzug kostet in der Regel nichts, außer die Vorwahl ändert sich.

1 AKZEPTIERTE LÖSUNG

@Gelöschter Nutzer  schrieb:

@der_Lutz :

Habe ich das? Soweit ich das beurteilen kann ist die "Umzugspauschale" eine Leistung, welche mit dem Vertrag erstmal nix zu tun hat und erst bei gesonderter Beauftragung fällig wird, folglich auch kein Bestandteil des bestehenden Vertragsverhältnisses sein kann.

 

Was die BNetzA dazu sagt ist mir ziemlich egal. Insbesondere muss ein Unterschied erkennbar sein zwischen einem notwendigen Technikereinsatz (z.B. bei Erstanschaltung in einem Neubau) und einem System, welches an der neuen Adresse vollautomatisch eine freie Line-ID erkennt und diese setzt. Wer keine Arbeitsleistung erbringt, kann dafür auch keine Rechnung stellen.


Das sagt ja nicht die BNetzA, sondern der Gesetzgeber im Telekommunikationsgesetz (TKG)

https://www.buzer.de/gesetz/6833/a97078.htm

Der Anbieter kann ein angemessenes Entgelt für den durch den Umzug entstandenen Aufwand verlangen, das jedoch nicht höher sein darf als das für die Schaltung eines Neuanschlusses vorgesehene Entgelt

Unterm Strich ist es ja so ziemlich der gleiche Aufwand wie eine Neueinrichtung.

Zusätzlich aber auch noch die Kosten für die Löschung des bisherigen/alten Anschlusses.

Und bei Pauschalen ist es halt mal so, dass jeder den gleichen Preis bezahlt, selbst wenn der Aufwand erheblich höher ist.

 

Wenn du das nicht bezahlen willst, mach das wie du es als "Plan B" angedacht hast und überlasse deinen Anschluß entgegen den AGB dem Nachmieter.

 

Lösung in ursprünglichem Beitrag anzeigen  

Woher weißt du nun, dass dein Fall mehrere Wochen dauern wird?
Die Umzugspauschale ist halt eine Pauschale, also auch für dich zu bezahlen, selbst wenn du dich aufn Kopf stellst.
Gelöschter Nutzer

1. Erfahrungsberichte anderer und eigene Erfahrung:

Bestellt Mitte August 2017, Auftragsbestätigung erhalten für Ende September 2017. Tatsächliche Schaltung dann Anfang Dezember 2017. Die Telekom hat es selbst verbummelt, da ich keine Leitung mitgebracht habe und sie nicht einsehen wollten, dass auch ein reiner VoIP-Anschluss mitgenommen werden kann. Da kann man nach einer Leitung natürlich suchen bis man schwarz wird.

2. Ich zahle doch keine 69,95 Euro für eine operative Nulleistung.

 

Wenn es nicht anders geht, muss man eventuell mit dem Nachmieter reden. Der hat sicher nichts dagegen, dass er (hier ja tatsächlich sofort beim Einzug Zwinkernd einen Anschluss hat.

Du wünscht eine Änderung an einem geschlossenen Vertrag, also musst du die in diesem Vertrag dafür vorgesehene Pauschale zahlen.

 

Es macht überhaupt keinen Sinn sich hier über eine eventuelle Wartezeit zu beschweren bevor du nicht weißt wie lange diese wirklich ist.


@Gelöschter Nutzer  schrieb:

 

2. Ich zahle doch keine 69,95 Euro für eine operative Nulleistung.

Unfug!

 

1. hast du dich bei Vertragsabschluss mit den Kosten einverstanden erklärt

2. sind diese von der Bundesnetzagentur genehmigt

3. erbringt die Telekom sehr wohl eine Leistung die selbstverständlich auch zu vergüten ist.

 

Dann stütz Du Dich eben auf Deine Erfahrung und mach wie Du es willst. Aber bitte schlag dann nicht wieder hier auf, wenn es nicht geklappt hat.

Richtig wäre:

- jetzt einen ganz normalen Umzug zum gewünschten Termin beauftragen, ggf. sogar 2 Wochen früher (!?), damit auf Eventualitäten reagiert werden kann. GGf Umzug nach TKG beauftragen, dann kommt ggf. nur eine Schaltung Deines bisherigen Tarifs in Frage un Du bist bei Nichtpassen raus.

- Auftragsbestätigung abwarten

- zurücklehnen.

 

die 69.95 sind in der Tat eine Pauschale  zur Deckung der Kosten f.d. Hintergrund-Administration , ggf. Setzen 1. Dose, ....

 

@Gelöschter Nutzer 

 

Ich ergänze noch:

Wenn der neue Anschluss eindeutig zugeordnet werden kann, z.B. durch Geschoss oder Vornutzer Angabe, brauchst du keinen Technikertermin

Gelöschter Nutzer

@der_Lutz :

Habe ich das? Soweit ich das beurteilen kann ist die "Umzugspauschale" eine Leistung, welche mit dem Vertrag erstmal nix zu tun hat und erst bei gesonderter Beauftragung fällig wird, folglich auch kein Bestandteil des bestehenden Vertragsverhältnisses sein kann.

 

Was die BNetzA dazu sagt ist mir ziemlich egal. Insbesondere muss ein Unterschied erkennbar sein zwischen einem notwendigen Technikereinsatz (z.B. bei Erstanschaltung in einem Neubau) und einem System, welches an der neuen Adresse vollautomatisch eine freie Line-ID erkennt und diese setzt. Wer keine Arbeitsleistung erbringt, kann dafür auch keine Rechnung stellen.

@Gelöschter NutzerMach nur weiter so. Viel Erfolg beim Umziehen und Kofferpacken. Willst Du nun einen möglichst reibungslosen Umzug  oder zunächst rechtliche Hintergründe klären. Kann Dein Anwalt ja bis Dezember sicher erledigen. Von Deinem Geld. Und sein Stundensatz ist bestimmt höher als die Umzugspauschale.....

Gelöschter Nutzer

Nein, kein Anwalt. Wenn die Telekom mich als Geldschei*er sieht, wird der Anschluss entweder dem Nachmieter zur Nutzung überlassen oder eben gar nicht mehr genutzt.

Hitzeschlag wegbekommen oder was soll so ein Unfug hier im Forum?

Du hast mit deinem Beitrag zur Umzugspauschalte der sep. Leistung schlicht unrecht.
Es klappt nicht immer mit automatismus, auch schaltet der Techniker trotzdem ggf. einen neuen Port.
Du kannst soviel diskutieren wie du willst, es wird berechnet und fertig. Wir sind hier nicht auf dem Basar.
Geh doch woanders hin, oh warte, da gibts ja auch ne Pauschale meist.

"Nein, kein Anwalt. Wenn die Telekom mich als Geldschei*er sieht, wird der Anschluss entweder dem Nachmieter zur Nutzung überlassen oder eben gar nicht mehr genutzt."

Ersteres nicht zulässig, zweite Option unnötig Kosten, ggf. nur durch rechtzeitige Kündigung abzuwenden (hier die Frage nach der derzeitigen normalen Laufzeit !?)

Und damit hast Du am neuen Ort immer noch keinen Anschluss. Bei Beauftragung fallen dann Anschlussgebühren an.

 

Habe ich da sonst etwas nicht richtig mitbekommen?

Sorry, aber vielleicht habe ich diesbezüglich schon mehr vom Business gesehen. Die Telekommunikationswelt dreht sich nicht so wie Du willst, sondern so, wie die Provider es vorgeben. Und derzeit dreht sie sich so, wie hier beschrieben.

 

Take it or leave ist. Schönen Sonntag noch. Im Laufe der Woche wird's noch heißer, ich sehe schwarz für eine Lösung.

 


@Gelöschter Nutzer  schrieb:

@der_Lutz :

Habe ich das? Soweit ich das beurteilen kann ist die "Umzugspauschale" eine Leistung, welche mit dem Vertrag erstmal nix zu tun hat und erst bei gesonderter Beauftragung fällig wird, folglich auch kein Bestandteil des bestehenden Vertragsverhältnisses sein kann.

 

Was die BNetzA dazu sagt ist mir ziemlich egal. Insbesondere muss ein Unterschied erkennbar sein zwischen einem notwendigen Technikereinsatz (z.B. bei Erstanschaltung in einem Neubau) und einem System, welches an der neuen Adresse vollautomatisch eine freie Line-ID erkennt und diese setzt. Wer keine Arbeitsleistung erbringt, kann dafür auch keine Rechnung stellen.


Das sagt ja nicht die BNetzA, sondern der Gesetzgeber im Telekommunikationsgesetz (TKG)

https://www.buzer.de/gesetz/6833/a97078.htm

Der Anbieter kann ein angemessenes Entgelt für den durch den Umzug entstandenen Aufwand verlangen, das jedoch nicht höher sein darf als das für die Schaltung eines Neuanschlusses vorgesehene Entgelt

Unterm Strich ist es ja so ziemlich der gleiche Aufwand wie eine Neueinrichtung.

Zusätzlich aber auch noch die Kosten für die Löschung des bisherigen/alten Anschlusses.

Und bei Pauschalen ist es halt mal so, dass jeder den gleichen Preis bezahlt, selbst wenn der Aufwand erheblich höher ist.

 

Wenn du das nicht bezahlen willst, mach das wie du es als "Plan B" angedacht hast und überlasse deinen Anschluß entgegen den AGB dem Nachmieter.

 


@Gelöschter Nutzer  schrieb:

@der_Lutz :

Habe ich das?


Hast du

https://www.telekom.de/dlp/agb/pdf/45835.pdf?

 

So ein rumgehampel wegen unstrittiger Kosten, sei froh dass dir nicht die echten in Rechnung gestellt werden, ich wette das wären mehr als die 69,95 €, und genau da kommt die Bundesnetzagentur ins Spiel.


@Ludwig II  schrieb:
Das sagt ja nicht die BNetzA, sondern der Gesetzgeber im Telekommunikationsgesetz (TKG)

https://www.buzer.de/gesetz/6833/a97078.htm

Der Anbieter kann ein angemessenes Entgelt für den durch den Umzug entstandenen Aufwand verlangen, das jedoch nicht höher sein darf als das für die Schaltung eines Neuanschlusses vorgesehene Entgelt



Im TKG sind die Rahmenbedingungen vorgegeben, die Höhe selbst wurde mit der zuständigen Aufsichtsbehörde, also der Bundesnetzagentur, abgestimmt und bestätigt.

Nur weil du niemanden arbeiten siehst, ist es dennoch eine Dienstleistung.

Witzig wäre es, wenn man den Anschluss jemandem überlässt und auf einmal eine hohe Telefonrechnung ins Haus flattert oder die Polizei mit nem Haftbefehl oder Durchsuchungsbeschluss vor der Tür steht...

 

Da gerät man in erklärungsnot, genau deshalb ist das überlassen des Anschlusses verboten, das Überlassen z.B. bei Verwandten wird aber geduldet.


@Gelöschter Nutzer  schrieb:

1. Erfahrungsberichte anderer und eigene Erfahrung:

Bestellt Mitte August 2017, Auftragsbestätigung erhalten für Ende September 2017. Tatsächliche Schaltung dann Anfang Dezember 2017. Die Telekom hat es selbst verbummelt, da ich keine Leitung mitgebracht habe und sie nicht einsehen wollten, dass auch ein reiner VoIP-Anschluss mitgenommen werden kann. Da kann man nach einer Leitung natürlich suchen bis man schwarz wird.

2. Ich zahle doch keine 69,95 Euro für eine operative Nulleistung.

 

Wenn es nicht anders geht, muss man eventuell mit dem Nachmieter reden. Der hat sicher nichts dagegen, dass er (hier ja tatsächlich sofort beim Einzug Zwinkernd einen Anschluss hat.


  1. Der Umzug von nem Kollegen erst vor ein paar Tagen ging ohne Probleme über die Bühne. Als er wusste, dass er den Mietvertrag unterschreibt hat er den Umzug beauftragt und schon für den Freitag die Woche drauf den Termin gehabt. Also die Erfahrungen sprechen nicht für alle. 
  2. Dann bezahl es halt nicht, ziehst halt nicht um oder du bekommst auf die 69,95€ noch ein paar hundert Euro Inkassokosten und ggf. noch Kosten für gerichtlichen Mahnbescheid und Zwangsvollstreckung. 
  3. Den Anschluss darfst du den Nachmieter nicht überallen, bekommt es die Telekom mit, wird es für dich teuer. Noch teurer als die Umzugskosten - mal abgesehen davon, haftest du für alles was der Nachmieter mit deinem Anschluss anstellt. 
Gelöschter Nutzer

@Gelöschter Nutzer  schrieb:
Früher musste ja scheinbar ein Techniker vorbeikommen.
Mit BNG ist das eigentlich nicht mehr nötig ...

Wer sagt denn, daß die einmalige Anschlußgebühr (die im eigentlichen Sinne eine Freischaltgebühr ist!) einen Techniker voraussetzt?

Eine Freischaltgebühr muß auch bei anderen Anbietern entrichtet werden.

Man nehme nur als Beispiel Sky:

Da bedarf es gar keinen Techniker und löhnen mußt du trotzdem.

Zunächst einmal möchten sich doch bitte die einen oder anderen hier belehren lassen, dass die Telekom (wie jeder andere Provider auch) in seine AGB reinschreiben kann was sie will. Auch wenn es hier einige nicht hören wollen, letztlich sind die gesetzlichen Bestimmungen ausschlaggebend und die AGB der Telekom sind keine Gesetze (ja, wirklich!).

 

Sollte es in den AGB der Telekom tatsächlich Regelungen geben, die eine (unentgeltliche) Überlassung des Anschlusses an eine andere Person untersagen, so wäre dies schlicht und ergreifend unwirksam. Es ist die Regel, dass beispielsweise die Eltern für ihr Kind in der ersten Wohnung einen Anschluss zur Verfügung stellen, diesen jedoch auf eigenen Namen laufen lassen. Oder derr der Ehepartner/Kinder mitsurfen. Dass sich 2 Nachbarn per WLAN den Anschluss teilen. Soll sich jetzt auch noch jeder Bewohner einer WG einen Anschluss schalten lassen?!

 

Selbstverständlich ist es auch üblich, dass ein Vermieter für seine Mieter den Anschluss zur Verfügung stellt. Solange dies unentgeltlich ist und nicht gewerblich betrieben wird, würde die Telekom hier vor Gericht eine krachende Niederlage einkassieren. Risiken mit der Haftung sehe ich hier keine, gab ja schon öfter Fälle, in denen der Hauptmieter eine Abmahnung erhalten hat und dann war es ein Mitbewohner. Der Anschlussinhaber muss hier nicht (mehr) als Störer haften, wenn er sich zuvor entsprechend abgesichert hat.

Auch darf ein Hauptmieter den Anschluss an seinen Untermieter weitervermieten. Haftungsrechtlichen Risiken ist hier sogar noch viel einfacher beizukommen.

Wenn Du doch alles so perfekt weisst und juristisch parat hast, warum unterhalten wir uns dann hier? Wir alle dachten, Du brauchst Hilfe ......

Gelöschter Nutzer

Ich wollte wissen, ob die Telekom endlich inzwischen an der bisherigen Freischaltungs und Gebührenpolitik geändert hat. Hier war ich einfach nicht auf dem Stand.

Das war ja eines der Hauptziele von BNG. Scheinbar will man aber auf diese Cash Cow nicht verzichten und es bleibt alles beim alten, obwohl der Aufwand deutlich geringer ist als früher.

 

Warum wir hier über was anderes diskutieren? Ich habe nicht angefangen mit "das darfst du aber nicht". Es stolpern vielleicht noch andere Leute über diesen Thread und dann sollte man das eben auch klarstellen.


@Gelöschter Nutzer  schrieb:

Ich wollte wissen, ob die Telekom endlich inzwischen an der bisherigen Freischaltungs und Gebührenpolitik geändert hat. Hier war ich einfach nicht auf dem Stand.



Noch einmal, ein Blick in deine Vertragsunterlagen hätte als Antwort genügt, ich habe dir die Preisliste extra verlinkt.

Außerdem Gebühren darf die Telekom nicht erheben.

 

Und Cash Cow? Du hast einfach keine Ahnung.

Gelöschter Nutzer

Die Preisliste ist mir bekannt. Sie kann aber von der Telekom jederzeit, also auch während der Vertragslaufzeit geändert werden. Solange die Tarifoptionen nicht gebucht sind weiß der Kunde also nicht, was fällig wird wenn er eine Zusatzleistung haben möchte. Eben weil sie nicht Vertragsbestandteil sind. Der Kunde hat auch keinen Anspruch darauf, dass irgendwelche dieser Optionen überhaupt noch zur Verfügung stehen wenn er Bedarf hat.


@Gelöschter Nutzer  schrieb:

Die Preisliste ist mir bekannt. Sie kann aber von der Telekom jederzeit, also auch während der Vertragslaufzeit geändert werden. Solange die Tarifoptionen nicht gebucht sind weiß der Kunde also nicht, was fällig wird wenn er eine Zusatzleistung haben möchte. Eben weil sie nicht Vertragsbestandteil sind. Der Kunde hat auch keinen Anspruch darauf, dass irgendwelche dieser Optionen überhaupt noch zur Verfügung stehen wenn er Bedarf hat.


Wie bei allen Verträgen gelten auch bei der Telekom die Preisliste und AGB, die bei Vertragsabschluß oder letzter Vertragsänderung Gültigkeit hatten.