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11.09.2019 11:41
Ich habe am 31.08.2018 Telefonisch ein Vertrag Verlängert um 2 Jahren. Die Konditionen (So auch auf der aufnahmen und zugestimmt) Waren der AVM Fritz Box 7590 für einmalig ca. 120€ (Gekauft) der MagentaZuhause L mit EntertainTV Plus + dem MR 410 für 34,88€ 2 Jahre lang. Ich habe während der Aufnahme nachgefragt das dieser Preis von rund 35 im Monat 2 Jahre gilt was auch bestätigt wurde. Somit sollte der Preis auch so bleiben. Nun wurde der Preis aber ohne meine zustimmung oder änderung der konditionen auf 49,04€ Erhöht.
Was natürlich nicht mit dem von mir zugestimmten Vertrag übereinstimmt. Weder Schriftlich noch per Aufnahm habe ich die änderung zu den neuen Preisen zugestimmt. Ich habe auch entsprechend am 31.08.2018 eine Auftragsbestätigung per PDF bekommen das ab dem 01.07.2019 bis zum 01.07.2020 der Preis von 34,88€ im Monat vereinbart wurde.
Nun bitte ich dies Nachzuprüfen und zu klären da ich nicht bereit bin den Mehrbetrag zu zahlen. Dies hab ich weder zugestimmt noch eine unterschrift zu geleistet habe womit dies nicht gültig ist. Sollte dies nicht zu klären sein werde ich meinem Anwalt beauftragen den Mitschnitt zum Vereinbarten Vertrag zu Beantragen und entsprechend zu Prüfen.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
11.09.2019 15:45 Zuletzt bearbeitet: 11.09.2019 15:45 durch den Autor
So mal als kleiner Beitrag dass du hier ziemlich viel falsches Zeug erzählst:
Du selbst hast hier im Forum geschrieben dasss du einen neuen Vertrag abgeschlossen hast der im ersten Jahr eine reduzierte Grundgebühr enthält und ab dem 14.09.2018 läuft.
So viel zu deiner Glaubwürdigkeit. Hast wohl verpennt dass du das schon öffentlich gemacht hast was damals war.
So was gehört auf jeden Fall ins Fernsehen unter der Rubrik: Verstehen Sie Spaß.
@Strausenmaker schrieb:Kleiner Tipp: Verbraucherzentrale. Die beraten dich dahingehend auch und sind meistens erheblich günstiger.
Nein, nein, unbedingt zum Anwalt, wenn soll es richtig wehtun
@Jerry227 schrieb:Das war mein Fehler man sollte natürlich die richtige PDF nehmen entschuldige mein fehler seh ich ein 😄 hier nun aber ohne den daten.
Hi, die Sache ist doch ganz klar:
die AB vom 31.08 war ein Auftrag beginnend am 01.07.2019 !!! Dann hättest du halt die regulären 12 Monate die Vergünstigung bekommen bis zum 01.07.2020!
Jetzt stellt sich die Frage, was du dann vom 31.08.18 bis zum 01.07.19 gemacht hättest? Da wäre dann dein alter Vertrag (falls vorhanden) weitergelaufen und die Umstellung wäre nach Beauftragung halt erst ein Jahr später am 01.07.19 gewesen.
Die darauffolgende AB ist im Prinzip exakt dieselbe mit den 12 Monaten Vergünstigungen, nur dass die Umstellung halt knapp ein Jahr vorher am 14.09.18 schon gewesen ist.
Wenn du Entertain also schon letztes Jahr haben wolltest, macht die spätere AB wesentlich mehr Sinn. 24 Monate Vergünstigungen gibt es offensichtlich bei keiner der beiden.
VG
11.09.2019 15:59 Zuletzt bearbeitet: 11.09.2019 15:59 durch den Autor
Tja @Jerry227
Eigentor geschossen, deine Glaubwürdigkeit ist dahin.
11.09.2019 16:03
Selbst das ist kein Problem nach aussage der Rechtschutz hab mich grade nochmal abgesichert. Werd mich nun hier ausklingen und mein Anwalt machen lassen Aber danke nochmal für den hinweis werde den thread natürlihc auch ausdrucken nund mit nehmen wobei ich es so verstanden habenun am Telefon das das gilt was auch mit beidseitigen einverständnis vereinbart wurde was in dem Falle Der MItschnitt ist Aber danke für die Auskunft Ich denke mal die versicherung wird es nicht riskieren wenn Sie sih nicht sicher ist und da ich dafür nix zahlen muss ausser mein Monatsbeitrag der eh fällig ist ist alles gut
11.09.2019 16:04
Halte uns auf dem Laufenden.
11.09.2019 16:07 Zuletzt bearbeitet: 11.09.2019 16:08 durch den Autor
@CobraCane schrieb:Halte uns auf dem Laufenden.
Nach den Post´s bzw Abläufen habe ich irgendwie die Vermutung wo es hingeht - nur wird er uns das dann nicht mehr mitteilen wollen - sofern er überhaupt zum Anwalt geht und nicht alles nur heiße Luft war.
11.09.2019 16:12
@mender_2 schrieb:
@CobraCane schrieb:
Halte uns auf dem Laufenden.
Nach den Post´s bzw Abläufen habe ich irgendwie die Vermutung wo es hingeht - nur wird er uns das dann nicht mehr mitteilen wollen - sofern er überhaupt zum Anwalt geht und nicht alles nur heiße Luft war.
Ich vermute auch dass er sich diese Blöße nicht geben wird wobei es schon schade für uns ist wenn wir nicht erfahren wie es beim Anwalt war.
11.09.2019 16:27 Zuletzt bearbeitet: 11.09.2019 16:38 durch den Autor
@Jerry227 schrieb:
(...) Ich denke mal die versicherung wird es nicht riskieren wenn Sie sih nicht sicher ist und da ich dafür nix zahlen muss ausser mein Monatsbeitrag der eh fällig ist ist alles gut
Du meinst also, jeder Rechtsstreit, für den (d)eine RSV Deckungszusage gegeben hat, wird gewonnen!?
Die Deckungszusage bezieht sich zunächst erst mal auf die Beratung durch einen Rechtsanwalt.
Das Recht hast du auf jeden Fall.
Der Rechtsanwalt muß dann fallbezogen die RSV wegen weiterer Kostenübernahme/Deckungszusage anschreiben.
Bin gespannt auf den Ausgang, du wirst uns doch sicherlich hier informieren?
12.09.2019 13:16
Das haben sowohl ich als auch andere Nutzer ihm schon geschrieben aber ich denke er will das garnicht hören (könnte man zumindest aufgrund seiner Antworten meinen)
12.09.2019 13:31
@CobraCane schrieb:
Das haben sowohl ich als auch andere Nutzer ihm schon geschrieben aber ich denke er will das garnicht hören (könnte man zumindest aufgrund seiner Antworten meinen)
Klar, passt ja auch nicht zum gewünschten "Traumergebnis".
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