Gelöst

Widerrufsrecht

vor 8 Jahren

Hallo Telekom Team,

Ab wann zählt das Widerrufsrecht? Wenn der Auftrag zustande gekommen ist 08.03. oder ab dem Tag der Freischaltung 15.03.? 

 

Letzte Aktivität

vor 4 Jahren

von

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  • Akzeptierte Lösung

    akzeptiert von

    vor 8 Jahren

    das Widerrufsrecht beginnt bei Dienstleistungsverträgen immer mit Zugang der Widerrufsbelehrung und Auftragsbestätigung.

     

    Es erstreckt sich nur auf Online bzw. an der Haustür abgeschlossene Aufträge. Im Shop getätigte Aufträge können nicht widerrufen werden.

     

    17

    Antwort

    von

    vor 8 Jahren

    Die gängige Praxis ist mir bekannt.

     

    Wenn ich im Online-Handel zum Beispiel etwas bestelle, dann bekomme ich auch ein Widerrufsrecht und bei einigen Händlern sogar noch umfangreiches Umtausch- und Rückgaberecht eingeräumt.

     

    Und zwar zusammen mit dem Erhalt der Ware und nicht ab dem Tag, wo ich sie bestellt habe.

    Also kann ich die Ware auch auspacken und ausprobieren, bevor ich mich, genau genommen, entscheiden muss, ob ich sie behalten möchte.

     

    Bei der Telekom ist das leider anders und zwar zum alleinigen Nachteil des Kunden angelegt.

     

    Der Kunde bekommt die Widerrufsbelehrung zusammen mit der Auftragsbestätigung bereits und dann hat der Kunde 14 Tage Zeit, den Vertrag zu widerrufen.

     

    Der Haken bei der Sache ist aber, dass man den Vertrag gar nicht wirklich hat, weil der Anschlusstermin weiter als 14 Tage in der Zukunft liegt regelmäßig und auch dieser selbst bei vielen Kunden nicht eingehalten wird, wie man hier oftmals lesen kann.

     

    Das heißt, die Widerspruchsfrist verstreicht, speziell im Zuhause-Bereich, ohne dass der Kunde weiß, ob der Vertrag auch, wie gewünscht und vereinbart, von der Telekom überhaupt erfüllbar ist.

     

    Bevor der Kunde das durch Nutzung prüfen kann, ist die Widerrufsfrist regelmäßig abgelaufen leider.

     

    Was bitte hat eine solche Widerrufsfrist eigentlich für einen Sinn, außer, dass wenn man bei Mobilfunkverträgen etwas anderes in der Auftragsbestätigung findet, als fernmündlich vereinbart worden war.

     

    Normalerweise müsste es ja so sein, dass die Telekom zunächst einmal was liefert, wie jeder andere, der eine Ware liefert, auch im Zuhause-Bereich, damit ich als Kunde prüfen kann, was mir geliefert worden ist.

     

    Hat der Kunde einen Zuhause S - Tarif gebucht (DSL 16.000) und bekommt dann nur DSL 6.000 oder noch weniger, dann muss er damit ja nicht unbedingt einverstanden sein und wenn das selbst wenn es so im Vertrag steht.

    Versprochen wird dem Kunden am Telefon ja bekanntlich viel und dann soll es nachher nicht so gewesen sein.

    Plötzlich soll der Kunde dann mal in den AGB nachlesen, die er bei Vertragsabschluss noch gar nicht hat und in der Regel nach Erhalt der Auftragsbestätigung auch nur überfliegt, wenn er nicht sogar nur weiter auf den Anschluss wartet zunächst.

     

    Widerruf wäre ohne Angabe von Gründen möglich, wenn die Frist eben auch erst beginnen würde, wenn der Vertrag aktiv geschaltet ist. Dann kann man in der Regel auch erst prüfen, was man sich da eingehandelt hat.

     

    Und dann, denke ich, wäre es vorbei mit diesen von-bis-Zugängen, die bei der Telekom schon sehr großzügig und zum alleinigen Nachteil der Kunden an- und ausgelegt sind, da es dafür keinerlei Nachlässe gibt.

     

    Dann müsste die Telekom endlich auch liefern, was ihre Shops und der Kundenservice zusagen und wofür sie wirbt, da sie ansonsten Gefahr laufen würde, dass ihre Kunden reihenweise ihre Verträge in den ersten 14 Tagen der Laufzeit widerrufen würden.

     

    Genau so trifft das auf die hier immer wieder zu lesenden Techniker-Querelen zu.

    Antwort

    von

    vor 8 Jahren

    @BigWoelfi2

     

    In der AB ist doch die Bandbreite weitgehend eingegrenzt und was soll man sonst noch testen?

    Die Physik kann nicht überlistet werden und ich bleibe dabei, langsamer Anschluss bedeutet lange Leitung und die kostet richtig Geld. Die Eingrenzung des kleinsten Tarifs bevorteilt die mit den langsamen Zugängen. 

    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

  • vor 8 Jahren

    hy morgen Un herzlich willkommen hier @emandy due widerufsfrist beginnt mit Erhalt der auftragsbestätigung da is au die  widerrufsbelehrung dabei grüsle

    0

  • Akzeptierte Lösung

    akzeptiert von

    vor 8 Jahren

    Hallo @emandy,

     


    @emandy schrieb:

    Ab wann zählt das Widerrufsrecht?  


    ab dem Tag an dem die Auftragsbestätigung mit der Widerrufsbeleuhrung eingegangen ist. Bitte beachten: Das Widerrufsrecht gilt für schriftliche, telefonische oder im Internet beauftragte Leistungen.

     

    Weitere Infos und Formulare hier: https://www.telekom.de/hilfe/auftrag-erste-schritte/auftrags-und-lieferstatus/auftrag-oder-bestellung-widerrufen?samChecked=true

     

    VG

    Peuki

    0

  • vor 4 Jahren

    Hallo, 

    Ich habe am 22.01 meine Widerrufsbestätigung des Internet-Vertrags bekommen am 21.01 aber noch einen Termin vereinbart für den Techniker. Hätte ich jetzt nochmal anrufen müssen, um den Techniker abzumelden? Der Vertrag ist ja jetzt schon storniert. 

    1

    Antwort

    von

    vor 4 Jahren

    Hallo @KF920,

    vielen Dank für deinen Beitrag in unserer Community.

    Grundsätzlich wird in diesem Fall auch der Techniker Termin storniert.

    Bei weiteren Fragen kannst du dich gerne bei mir melden.

    Liebe Grüße
    Emy P.

    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

Uneingeloggter Nutzer

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