Zwangskündigung wegen IP-Umstellung ohne Alternativen

Gelöst

Liebe Community,

 

wir haben seit mehr als 10 Jahren Ärger mit unserem Netz. Wir wohnen an einem Randgebiet und haben aufgrund einer Leitungsdämpfung von 63dB nur DSL2000. Jetzt will die Telekom auf IP-Telefonie umstellen, was mit der aktuellen Leitungsdämpfung jedoch nicht funktioniert. Der Lösungsvorschlag der Telekom; einfach das ganze Ort auf DSL-Light (384) herunter zu stufen und darüber dann Telefon UND Internet laufen zu lassen!!!
Seit der Ankündigung, dass wir umgestellt werden sollen, gibt es regelmäßig Krach! Die Telekom behauptet, Telefonieren und Surfen mit 384 kbyte/s sei "doch garkein Problem", wir hatten vor einem Jahr einen Techniker hier und der hat das getestet; Fazit: Weder Telefon noch Internet haben funktioniert! Angeblich hätten wir auch hier die Möglichkeit auf einen Hybridanschluss, also wieder den Telekomtechniker einbestellt; Fazit: KEIN LTE!!!
Jetzt will uns die Telekom zum 14.06. komplett abklemmen, Kabel gibt es hier nicht, kein LTE, keine andere Leitung.
Ich habe der Telekom mitgeteilt dass es eine Grundversorgung gibt (§78 Telekommunikationsgesetzes) und Internet ein Grundrecht darstellt (Urteil des Bundesgerichtshofes vom 24.01.2012 (III ZR 98/12)), ist ihnen herzlich egal.

Zusammenfassung:
Komplettausfall von Telefon und Internet ohne Alternativen, Verletzung der Grundversorgung sowie eines BGH-Urteils, hat jemand Rat?

Bei unseren Nachbarn wurde die Kündigung auf März 2018 aufgeschoben, es besteht also keine technische Notwendigkeit dafür, wir sind Kunde bei der Deutschen Telekom seit es heir Telefon gibt, eine derartige Behandlung ist eine Unverschämtheit!

Gruß Sebastian

1 AKZEPTIERTE LÖSUNG
Lösung

Hi @Gelöschter Nutzer aber auch an euch andere, die mitgeholfen haben. Ich habe heute die Fritz!Box 7490 gekauft und sobald die da ist, schließe ich sie an (Kabel sind auch dabei). Ich werde dann die Leitungswerte posten und schauen, ob sich was geändert hat.

 

Ich habe heute auch einen Anruf vom Telekomshop in unserer Nähe erhalten, unser Dorf wird von der Kündigung ausgenommen, so wie es bei meinem Nachbarn gemacht wurde.
Der Plan ist, dass eine Person die Kündigungen mit einer Vollmacht verwaltet und diese aus dem System nimmt, sobald sie eingestellt werden. Daraufhin wird wahrscheinlich in zwei Wochen bis zwei Monaten eine neue Kündigung von der Telekom kommen, diese wird wieder herausgenommen, dann kommt wieder eine, die wird wieder storniert, bis unser Netz ausgebaut wurde. Ich darf jetzt also am Wochenende erstmal eine Vollmacht aufsetzen und Klinken putzen gehen, aber wenn das dann funktioniert, mach ich das gerne Zwinkernd

Das ist genau die Lösung, die wir uns erhofft haben, da beide Seiten gewinnen; wir stehen nicht ohne Internet und Telefon da und die Telekom hat trotz der Verlängerung keine Altverträge, die über den Wechsel auf IP-Telefonie hinaus gehen und behält zudem noch ihre Kunden, der Thread darf somit als gelöst betrachtet werden Zwinkernd

Was genau den Ausschlag gegeben hat wissen wir nicht, wir hatten ja nicht nur Kontakt zu unserem Bundestagsabgeordneten, der Bundesnetzagentur und dem Verbraucherschutz, anscheinend muss auch tatsächlich eine Grundversorgung mit Internet gestellt werden, ob das jetzt die Telekom leisten muss oder der Landkreis, kann ich nicht beantworten.

Aber wie ihr seht, kann auch das Unmögliche möglich gemacht werden, wenn man dran bleibt! Da jetzt unser Anliegen zentral verwaltet wird, brauchen sich die Teamies nicht mehr zu bemühen.

Wenn das jetzt klappt und die Telekom ihr Versprechen hält, bleibe ich nicht nur Kunde bei der Telekom, ich werde mich auch aktiv dafür einsetzen, dass unser Dorf bei der Telekom bleibt!

Vielen Dank nochmal an alle, die mitgeholfen haben, diese Mammutaufgabe zu lösen! Ein ganzes Dorf Aufschub von einer systembedingten Kündigung zu gewähren und dann noch den Netzausbau vorzuziehen war nicht leicht!

Gruß Sebastian

Lösung in ursprünglichem Beitrag anzeigen  

@Sebastian_F: Trage bitte hier:

 

https://telekomhilft.telekom.de/t5/user/myprofilepage/tab/personal-profile:telekom-custom-user-profi...

 

Deine Kontaktdaten ein. Dann besteht die Chance, dass Dich die Telekom-Mitarbeiter kontaktieren, nur die Teamies können diese Daten sehen.

 

Gruß Ulrich

 

PS: meines Wissens gibt es kein Recht auf eine "Internet-Grundversorgung", die Grundversorgung gilt nur für Telefonie.

Hallo Ulrich,

das dachte ich zuerst auch, da aber nicht nur mein Beschäftigungsverhältnis an der Internetleitung hängt, habe ich mich bereits juristisch beraten lassen:

§78 des Telekommunikationsgesetzes:
" (1) Universaldienstleistungen sind ein Mindestangebot an Diensten für die Öffentlichkeit, für die eine bestimmte Qualität festgelegt ist und zu denen alle Endnutzer unabhängig von ihrem Wohn- oder Geschäftsort zu einem erschwinglichen Preis Zugang haben müssen und deren Erbringung für die Öffentlichkeit als Grundversorgung unabdingbar geworden ist.
(2) Als Universaldienstleistungen werden bestimmt: 
1. der Anschluss an ein öffentliches Telekommunikationsnetz an einem festen Standort, der Gespräche, Telefaxübertragungen und die Datenkommunikation mit Übertragungsraten ermöglicht, die für einen funktionalen Internetzugang ausreichen"
 
 
Urteil des Bundesgerichtshofes vom 24.01.2012 (III ZR 98/12):
"In seiner Entscheidung vom 24. 01. 2012 (III ZR 98/12) hat der Bundesgerichtshofs anerkannt, dass das Internet mittlerweile zur Grundversorgung des Einzelnen zähle. Unabhängig von einem konkret darlegbaren Schaden lasse sich allein aus der Nichtverfügbarkeit ein Schadensersatzanspruch begründen (eine ähnliche Bedeutung wurde bisher nur dem Kfz und dem herkömmlichen Telefonanschluss zugebilligt). Dieser Einordnung ist zuzustimmen, sichert der Zugang zum Internet – und nur um diesen kann es gehen – doch eine zeitgemäße, dem Stand der Zivilisation entsprechende Persönlichkeitsentfaltung."
 
 
Zuständigkeit der Bundesnetzagentur:
Die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen fördert in den regulierten Sektoren einen wirksamen Wettbewerb und gewährleistet einen diskriminierungsfreien Netzzugang. Sie schützt wichtige Verbraucherrechte und ist darüber hinaus zuständige Behörde nach dem Signaturgesetz (Qualifizierte elektronische Signatur) sowie Aufsichtsstelle für Vertrauensdiensteanbieter i.S. der Verordnung EU 910/2014 (eIDAS -Verordnung). Zudem ist die Bundesnetzagentur verantwortlich für die Umsetzung des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes.

Gruß Sebastian

Der Universaldienst bezieht sich nicht auf DSL. Einen analogen Anschluss wirst du flächendeckend auf jedenfall bekommen, da kann die Telekom sich gar nicht querstellen und wird sie auch nicht. 

Ein "funktionaler Internetzugang" wäre auch per Modem gegeben. Allerdings bin ich kein Jurist und wenn jemand einen entsprechenden Fall kennt, wäre ich da durchaus an Details (mit Quellen) interessiert. 

 

Rein grundsätzlich funktioniert IP-Telefonie auch mt DSL384 sofern Annex-J eingesetzt wird (d.h. die unteren Frequenzbänder, die bislang für analog/ISDN genutzt wurden für den Upstream mitgenutzt werden). Das wird dann der Fall sein, andernfalls ist IP-Telefonie nicht buchbar. 

Optimal ist das natürlich nicht, da zeitgleiche Internetnutzung quasi nicht möglich ist, aber wie das jemand geprüft haben will, ohne das der Anschluss entsprechend steht ist mir schleierhaft. 

 

Warum das bei dir alles nicht funktioniert wie es soll, kann nur individuell geprüft werden. 

Hallo Malte,

 

danke auch für deine Antwort.
Bezüglich Grundversorgung und Grundrecht, siehe meine Quellen. Wir wurden vor einem oder zwei Jahre für 14 Tage testweise auf IP-Telefonie umgestellt und haben versucht, mit 384kbyte/s zu surfen und zu telefonieren, nada.

Vielleicht muss man noch dazu sagen, dass ich mich sehr viel mit unserer Internetsituation befassen musste und mir daher ein überdurschnittliches Wissen bezüglich DSL und Leitungsdämpfungen etc. angeeignet habe. Ich habe sogar 5!!!!! verschiedene Router/Modems und mal jeden Anschluss in unserem Ort auf Dämpfung ausgemessen, es liegt einfach an der schlechten Leitung. Ich kann sogar feststellen, dass die Anschlüsse in unserem Ort, die näher am Verteilerkasten liegen, eine minimal geringere Leitungsdämpfung aufweisen Zwinkernd


Gruß Sebastian

Bei dem Urteil ging es aber um Schadensersatz für den Ausfall der Internetverbindung, nicht darum das eine bestimmte Bandbreite bereitgestellt werden muss. 

@Sebastian_F: haben der BGH und als ausführendes Organ auch die BNetzA gesagt, dass die Telekom für die "Internet-Grundversorgung" zuständig ist. Warum nicht Vodafone mit ihrem tollen "Glasfaser-TV-Kabel", ;-)?

 

Gruß Ulrich

 

 

Deine Quellen besagen nur, dass es einen funktionalen Internetzugang geben muss. Theoretisch ist das auch mit einem Modem gegeben, mit DSL 384 sowieso. Musste damit auch jahrelang auskommen.

Hallo zusammen,

 

das ist genau der springende Punkt; das Internet muss funktionieren, egal wie schnell. Bei dem Versuch mit DSL 384 hat das Internet eben NICHT mehr funktioniert. Man hat kein Anrecht auf eine gewisse Bandbreite, aber laufen muss es eben, Ende der Auslegbarkeit.

Die Telekom hat sich hier den Vertrag zum Netzausbau geangelt, ist also für das Netz verantwortlich. Wie schon gesagt, unsere Nachbarn werden erst nächstes Jahr abgeklemmt, angeblich soll das Netz bis dahin ausgebaut sein. Für uns würde das 9 Monate ohne Internet und/oder Telefon bedeuten, absolut unakzeptabel.

 

Und nein, es ist mit Modem nicht möglich, deshalb der Passus "zeitgemäß". Wenn du heute versuchst eine Homepage mit einem Modem anzusteuern, bäng, Timeout, Feierabend Zwinkernd

 
Ich bin auch kein Jurist sondern beschäftige mich damit nur gezwungenermaßen, aber meine Ansprüche werden durch genau die drei Quellen gedeckt, die ich vorhin angegeben habe: Internet muss funktionieren, was es aber mit DSL-384 oder Hybrid nicht tut, die Kündigung kommt von Seiten der Telekom und es besteht keine zwingende Notwendigkeit hierfür.

Gruß Sebastian

@Sebastian_F

Du machst den Wind an der falschen Stelle.

 

Ja, es gibt einen Universaldienst für Telefonie und auch für einen funktionalen Internetzugang. Und ja, meist ist es die Telekom, die diesen in den defnierten Bereichen (also nicht z.B. auf der Zugspitze oder im abgelegenen Einsiedlerhof) bieten muss.

 

Aber einerseits ist der funktionale Internetzugang nach Einschätzung von Bundesnetzagentur/Bundesregierung entgegen allem Breitbandgeschwafel über ein analoges 56k Modem weiterhin vollkommen ausreichend.

Und andererseits kann das, dass die Telekom zuständig ist von heute auf morgen regional oder überhaupt geändert werden.

 

Also insofern bin ich vollkommen bei Dir, dass es eine Sauerei ist, dass die Bundesregierung/Bundesnetzagentur nicht eine Mindestgeschwindigkeit von z.B. 2 Mbit/s festgeschrieben hat - und das entsprechend auch auf finanziellem Background umgesetzt hat.

Meine Schwester, die in ihrem knapp 500-Seelen-Dorf noch gar nie DSL hatte und das die nächsten Jahre auch nicht haben wird ist vom unzuverlässigen Vodafone LTE kürzlich umgestiegen auf Internet über Satellit. Bisher ist sie ganz zufrieden.

Mich wundert der Punkt "Testweise auf IP"
Sowas wird nicht gemacht.

Entweder wird umgestellt oder nicht.
Oder es wird umgestellt und widerrufen.

Es gibt keinen Prozess, testweise irgendwas umzustellen.

Bei einer Umstellung wird Annex J geschaltet, da ist der Upload höher als der Download. Daher funktioniert es technisch damit.


Warum es bei dir nicht geht, muss, wie schon erwähnt, geprüft werden.
Hier sollte das Team sich die Historie anschauen.
Den Prozess Wiederholungsstörung beachten und darauf achten, dass am Ende eine ELQ Messung gemacht wird und nach externen Störern geschaut wird.

Problem kann auch eine marode Endleitung sein, das hier die Dämpfung unnötig erhöht wird.

@Kugic


@Kugic schrieb:
Mich wundert der Punkt "Testweise auf IP"
Sowas wird nicht gemacht.

Entweder wird umgestellt oder nicht.
Oder es wird umgestellt und widerrufen.

Es gibt auch noch die Variante, dass die Telekom die vertraglich geschuldete Leistung nicht erbringt und dann "kulenterweise" dem Kunden einen vorzeitigen Vertragsausstieg ermöglicht. Worauf ich als Kunde so wohl kaum eingehen würde denn das wäre höchstens Kulanz meinerseits in Richtung Telekom.

Ein freundliches Hallo zusammen

 

Hier wird wieder fröhlich aus den Gesetzen gelesen und so weit verstanden, wie´s in den eigenen Kram passt.

Die Telekom tritt als "Universaldienstleister" dort auf, wo kein weiteres Unternehmen diese anbietet.

Universaldienst benennt letzendlich den ISDN-Anschluss, dessen Leistungen z.B. über Zwischenregeneratoren bis in den letzten Winkel der Republik zu bringen sind.

...und genau diese Anschlüsse bietet die Telekom ab 2018 nicht mehr an! Es wird keine Standard- und Universal-Anschlüsse mehr geben!

Was soll sie also tun?

...ausser die nicht mehr erfüllbaren Verträge zu kündigen?

 

schöne Grüße

@pamperlapescu

Eher anders herum.

Ein ISDN-Anschluss erfüllt die Anforderungen an den Universaldienst Telefonie und Internetzugang.

Aber der analoge Anschluss halt auch.

 

Der "neue" analoge Anschluss kann unterschiedlich realisiert werden - je nach Gegend. Entweder die Umsetzung auf IP erfolgt "im Amt" (egal ob HVT oder DSLAM/Multifunktionsgehäuse). Das wird wohl dort so passieren, wo die Leitungslänge zum Kunden groß ist.

Oder man erhält daheim einen Router, der die Verbindung über DSL oder Glasfaser zum Netz aufbaut, aber nur die Telefonie bzw. den lahmen Datendienst nutzen lässt.


@pamperlapescu schrieb:

.......Was soll sie also tun?

...ausser die nicht mehr erfüllbaren Verträge zu kündigen?.....


Die Telekom hat in meinen Augen eine Bringpflicht gegenüber der werten Kundschaft. Diese ist nicht nur zum Melken da!

Schließlich wurden Kunden und Verträge, somit marktführerspezifische Eigenschaften von Deutscher Post und Bundespost usw. übernommen.

Sich jetzt hinzustellen und zu sagen "...lohnt sich nicht...." ist schon sehr merkwürdig.

 

@muc80337_2

In gewisser Weise hast du Recht. Aber es IST kein Standard-Anschluss, er ist NUR simuliert, hat also ganz andere Bedingungen.

 

@ellbogen

Die Deutsche Telekom und der Kunde sind Geschäftspartner auf Augenhöhe. So wie der Kunde die Verträge kündigen kann, kann auch die Telekom die Verträge kündigen!

 

sG

@ellbogen: Der gewählte Gesetzgeber hat die ehemalige Deutsche Bundespost privatisiert, da der Staat die zu erwarten Ausgaben aufgrund der schnellen technischen Entwicklung meinte nicht mehr schultern zu können.

Die private Telekom muss die Versorgung der Postbeamten übernehmen und, da sie damals noch marktbeherrschend war, ist sie aus meiner Sicht heute nicht mehr, die Grundversorgung sicherstellen.

 

Der große Fehler, der damals aus meiner Sicht gemacht wurde, war, dass die Infrastruktur sprich das Netz mit privatisiert wurde.

 

Jegliche wichtige Infrastruktur gehört in Staatshand, egal ob Strom, Wasser, Telekommunikation oder Verkehrswege. Hier hat ja gerade noch die SPD in der großen Koalition verhindert, dass durch die Hintertür die Privatisierung der Autobahnen eingeleitet wird.

 

Ja, aber wenn die Wähler eher den Wirtschaftsliberalismus vorziehen, wie die Wahlen in SH und NRW und demnächst im Bund beweisen, dann scheint ihnen der Internetanschluss ja nicht so wichtig zu sein.

 

Immer daran denken, die Telekom ist nicht die Caritas oder Arbeiterwohlfahrt. Sie ist ein börsennotiertes Unternehmen.

 

@ellbogen: Verträge haben eine Laufzeit und können beiderseitig unter Einhaltung der Fristen ... gekündigt werden.

 

Gruß Ulrich

Hallo zusammen,

wow, so viele Antworten und ein so großes Interesse an meinem Problem, vielen Dank!
Ich habe eben noch einen weiteren Versuch gestartet, eine Beschwerde im System zu hinterlegen, das kam dabei raus... So viel zum Thema Kunde und Anbieter auf einer Augenhöhe...

 

Herzlich Willkommen im Festnetz Chat für Privatkunden. Schön, dass wir miteinander verbunden sind. Mein Name ist Bianca. Wie darf ich weiter helfen?

 

Guten Tag Bianca Fröhlich

 

Ich muss Sie leider Bitten, für mich eine Beschwerde im System zu hinterlegen Traurig

Benötigen Sie meine Kundennummer?

 

Nicht unbedingt. Eine Beschwerde senden Sie bitte über ein Kontaktformular unter www.telekom.de/kontakt

Es sei denn ich kann das lösen

 

Das habe ich bereits zweimal gemacht, ohne Erfolg

 

Also dürfen sie mir gerne schildern worum es geht

 

Wir sollen um 14.06.2017 gekündigt werden

Unser Anschluss soll auf IP-Telefonie umgestellt werden, das funktioniert aber nicht, da wir hier ein Randbereich sind und die Leitung zu schlecht ist

Die Hotline behauptet immer, wir könnten ja über LTE auf einen Hybridanschluss wechseln oder auf DSL 384, beides wurde getestet, beides funktioniert NICHT

Also werden wir jetzt quasi alternativlos gekündigt, ohne Internet, ohne Telefon, das geht so nicht

 

Ja aber wenn wir Ihnen ja nichts anderes anbieten können gibt es keine andere Möglichkeit

Die alte Technik wird komplett abgeschaltet

 

Unsere Nachbarn werden März 2018 gekündigt, nicht in 3 Wochen Fröhlich

Es besteht also keine technische Notwendigkeit hierfür

Ein anderer Nachbar hätte März 2017 gekündigt werden sollen, er hat sich beschwert, die Kündigung wurde aus dem System entfernt, er hat seinen Altvertrag noch, wieso also nicht auch bei uns?

 

Wenn dieser Termin so vereinbart wurde dann ist das so, dann werden wir den auch nicht hinauszögern

Wir sprechen hier nicht von Nachbar oder sonst wem. Die Technik wird abgestellt und somit auch der Anschluss.

Da gibt es auch nichts mehr dran zu drehen, es tut mir Leid

 

Haben Sie nicht gelesen was ich geschrieben habe?

 

Sicher

 

Und wieso behaupten Sie dann, man könnte da nichts "drehen"? Wenn ich Ihnen gerade sage, dass es offensichtlich und nachweißlich ja doch funktioniert?

 

Weil es nicht geht

 

Verstehen Sie jetzt, wieso ich mich beschweren möchte? 😄

Natürlich geht es, ich habe hier den Beweis! Ich habe seine Kündigung zum März 2017 vorliegen und war bei ihm, er hat noch DSL und Telefon über Analog!

 

Dann beschweren Sie sich gerne über das Formular, aber wie sie selbst schon sagten hat das bisher nicht funktioniert. Weil es nicht möglich ist

Es geht hier um ihren Anschluss und nicht den vom Nachbarn, das sind mit Sicherheit ganz andere Gegebenheiten

 

Nein sind es nicht, ich habe beide Anschlüsse vermessen und mit dem Telekomtechniker gesprochen

Wir hängen am gleichen Verteiler

Identische Gegebenheiten wenn Sie so wollen

 

Sie sind leider nicht in Position das zu beurteilen, das entscheiden wir als Telekom und nicht Sie als Kunde. Wenn wir abschalten, dann ist das so. Bitte haben Sie Verständnis

 

Tut mir leid aber das habe ich nicht, es gibt eine Grundversorgung und ein Grundrecht auf Internet und das werde ich notfalls einklagen. Beurteilen kann ich das sehr wohl auf Grundlage der Aussage des Technikers, der hier Vorort war.

 

Dann tun sie das gerne, Belehren lassen Sie sich ja nicht

Bianca

 

 um 11:39, Mai 20:

 

In diesem Punkt werden wir vermutlich nicht zusammenkommen. Da es keine anderen Fragen an mich gibt, beende ich nun den Chat. Danke aber für die offenen Worte. Ich wünsche trotz Allem noch einen schönen Tag.

 

Info

 um 11:39, Mai 20:

Der Chat wurde von unserem Mitarbeiter beendet. Kurzer Hinweis: Sie haben nun die Möglichkeit, den Chat zu bewerten. Vielen Dank im Voraus!

@Sebastian_F: was erwartest Du eigentlich von einem Chat in Deinem "Fall"?

 

Ich habe Dich gebeten, Deine Profildaten auszufüllen, das hast Du getan, und gleichzeitig habe ich die Teamies hier auf Deinen "Fall" aufmerksam gemacht. Sie werden sich drum kümmern. Also bitte ein wenig Geduld!

 

Gruß Ulrich

 

 

Es ist doch klar, warum dein Nachbar einen späteren Kündigungstermin bekommt als du.

Wie bereits geschrieben wurde: Die Telekom kann unter Einhaltung der Fristen und Vertragslaufzeiten den Anschluss kündigen. Deine Nachbarn werden also noch bis 2018 eine Laufzeit haben, die Telekom kann ihn also nciht vorzeitig kündigen. Wenn Sie dir nicht bereits jetzt kündigt, würde sich dein Vertrag um ein Jahr verlängern - das kommt allerdings den Plänen der abgeschlossenen Umstellung Ende 2018 in die Quere. Man versucht natürlich, jetzt einen Vertrag nach dem anderen ordentlich zu kündigen - oder bestenfalls auf IP umzustellen.

@Sebastian_F

Leider fehlt Dir im Moment die Klarheit um zu erkennen, dass es

  1. die technische Ebene
  2. die vertragliche Ebene

gibt.

 

Auf technischer Ebene hast Du genauso wie der Nachbar aktuell den bestehenden Anschluss. Diese Anschlüsse entfallen spätestens 2018 - somit hat Dein Nachbar spätestens im März 2018 seinen Anschluss nicht mehr.

Gehen wir mal davon aus, dass die Telekom bei Euch spätestens im März 2018 die alte Technik demontiert.

 

Dein Anschluss läuft bis Juni 2017. Eine Verlängerung wäre um ein Jahr bis Juni 2018 - zu diesem Zeitpunkt wird es aber die für Deinen Anschluss notwendige Technik nicht mehr geben. Weshalb die Telekom Dir kündigen muss - denn sonst hättest Du das Anrecht, den Anschluss weiter bis Juni 2018 zu haben.

 

Du selbst hättest möglicherweise vor ein paar Wochen noch den Anschluss auf denselben Termin März 2018 wie der Nachbar kündigen können und dann hättest Du Deinen bisherigen Anschluss vermutlich bis dahin behalten.

 

Es ist verständlich, dass sich die Telekom jetzt nicht auf die Rücknahme ihrer Kündigung einlassen möchte weil sie sich sonst viel Ärger und Kosten einhandeln kann.

Hallo Ulrich,

 

danke für die Rückmeldung.

Bitte verstehe mich, aber nach 9 Monaten Krieg mit der Telekom und unter Anbetracht der Tatsache, dass wir in 3 Wochen abgeklemmt werden sollen, ist "ein wenig Geduld" per se eine große Bitte Fröhlich
Ich wollte damit nur an einem Beispiel zeigen, wie meine Bemühungen das letzte dreiviertel Jahr so verlaufen sind. Ist jetzt nicht böse gemeint! Aber wieso sollte ein Kunde, der DSL möchte, bei der Telekom mehr bezahlen als z.B. bei 1&1, wenn er so behandelt wird? Kompetenz, Hilfsbereitschaft und Höflichkeit bekomme ich dort auch nicht, aber dafür zahle ich ja auch weniger Zwinkernd

Gruß Sebastian

Hallo,

danke für die Info.

Sorry wenn ich widersprechen muss, aber wie bereits mitgeteilt, sind wir seit 9 Monaten mit der Problematik beschäftigt. Auf eine Kündigung des Altvertrages mit Neuabschluss, sodass ich meinen Anschluss bis März 2018 behalten könnte, hat sich die Telekom nicht eingelassen. Unser anderer Nachbar, dessen Kündigung März 2017 erfolgen sollte, wurde aus dem System genommen. Er bekommt jetzt anscheiend alle 3 Monate eine neue Kündigung, die wird wiederum herausgenommen und das Spiel wird anscheinend bis März 2018 so weiter gespielt.
Da wir ANGEBLICH Anfang 2018 an ein neues Netz angeschlossen werden sollen, wäre eine Vertragslaufzeit bis März 2018 (wie bei meinen Nachbarn) doch absolut ausreichend, mehr verlange ich doch garnicht!
Aber da es nunmal so im System hinterlegt ist, "kann man da nichts tun"...
Ich verstehe ja, dass die Umschaltung auf IP-Telefon bis Mitte 2018 abgeschlossen sein soll, aber die Problematik hier ist seit mindestens 10 Jahren bekannt und die Telekom hätte irgendwie darauf reagieren können. Es wurde nichts unternommen und jetzt ist der Unmut erwartungsgemäß groß. Einfach mal selbst in die Situation hineinversetzen, wie es wäre, wenn in 3 Wochen das Internet weg ist und daran der Arbeitsplatz hängt!

Wenn du meinst, dass DSL 384 bei dir nicht geht, dann musst du halt gehen.
So einfach ist die Antwort ... mehr Diskussionen zu dem Thema muss es nicht geben.

Es gibt nur eine Frage: Bestellen oder nicht bestellen?
Zwei Möglichkeiten für dich: Ja, ich bestell Magenta Zuhause S oder nein, ich bestell Magenta Zuhause S nicht.

Fertig ist das Thema.