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02.12.2018 10:35
Nach dem ich zur Vertragsverlängerung ein neues Samsung Galaxy S9 bekommen habe, bin ich in den örtlichen Telekom-shop gegangen um mich bezüglich einer Handyversicherung beraten zu lassen.
Nach der Beschreibung der Chubb Handyversicherung L durch die Verkäufern durch u.a. den Satz "egal was passiert, Sie erhalten von der Versicherung ein neues Handy wenn Ihres Kaputt ist" habe ich diese auch abgeschlossen.
Nachdem vor kurzem mein Display gerissen ist, habe ich den Schaden der Verischerung Telefonisch gemeldet, woraufhin ich anschließend noch ein schriftliches Schadensformular ausfüllen musste.
Am nächsten Tag erhielt ich von der Versicherung eine Ablenhnung meines Schaden, auf Nachfrage erklärte man mir, dass ich nachweisen müsse, dass es kein Material oder Montagefehler von Samsung sei.
wenige Stunden später habe ich erneute eine E-Mail an die Versicherung geschrieben, in der deutlich bewiesen wird, dass es keine Material/Montagefehler sein kann.
3 Tage später erhielt ich eine erneute Ablehnung meines Schadensfall, in der ich jetzt zusätzlich noch der Lüge bezichtigt werde!
Von Kundenorientiertheit sowohl von der Versicherung als auch von der Telekom keine Spur.
Ich würde jedem Raten, auf garkeinen Fall eine Handyversicherung bei der Telekom/Service By Phone abzuschließen, da diese nur viel Geld kostet und aus leeren Versprechungen besteht!
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Die Telekom kann dir nicht helfen
Wenn du Probleme mit der Versicherung hast musst du dich mit denen einigen
Die Telekom kann dir nicht helfen
Wenn du Probleme mit der Versicherung hast musst du dich mit denen einigen
02.12.2018 10:50 Zuletzt bearbeitet: 02.12.2018 10:53 durch den Autor
@simonB98 schrieb:(...) Nachdem vor kurzem mein Display gerissen ist (...)
Innerhalb der Garantiezeit? Dann braucht man keine Versicherung. Und innerhalb der ersten 6 Monate nach Kauf reguliert der Verkäufer über die gesetzlichen Mängelhaftung. Solche Versicherungen sind meist das Geld nicht wert, es sei denn man hat auch einen Diebstahlschutz und erweiterten Schutz abgeschlossen. Wobei man einen Diebstahl natürlich erstmal beweisen muss (z.B. durch Anzeige bei der Polizei). Und beim "erweiterten Schutz" ist auch nicht garantiert dass die Versicherung reguliert. Die Liste der Ausschlüsse ist nicht selten länger als die Liste mit den Leistungsfällen. M.E. benötigt der normale Bürger eine solche Versicherung nicht. Handwerker, die ihr Gerät auf der Baustelle dabeihaben "müssen", könnten mit einer solchen Versicherung gut beraten sein (sollten sich aber besser beraten lassen und nicht die erstbeste und billigste Versicherung nehmen).
02.12.2018 10:59
@wizer schrieb:
@simonB98 schrieb:(...) Nachdem vor kurzem mein Display gerissen ist (...)
Innerhalb der Garantiezeit? Dann braucht man keine Versicherung. Und innerhalb der ersten 6 Monate nach Kauf reguliert der Verkäufer über die gesetzlichen Mängelhaftung.
@wizer, ja und nein.
Wenn der Riss durch einen Sturz entstanden ist, ist es ein Versicherungsschaden.
Nur werden Stürze meist abgelehnt als Versicherungsschaden.
02.12.2018 11:17 Zuletzt bearbeitet: 02.12.2018 11:18 durch den Autor
Ein Riss wird meist nur dann reguliert wenn es die Nutzung des Gerätes beeinträchtigt. Solange sich das Gerät noch bedienen lässt wird es nur als "Schönheitsfehler" abgetan und die Regulierung verweigert. Solche Versicherungen sind gut im Kassieren, aber schlecht beim Regulieren.
02.12.2018 13:45
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