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BGH-Urteil zu Cookies

5 years ago

Hallo zusammen,

 

nach dem gestrigen Urteil des BGH: Soweit per Internet- Cookies Nutzerdaten gesammelt werden und dazu die Erlaubnis voreingestellt ist,  hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass dies nicht rechtens sei. Die Nutzer müssten aktiv zustimmen, wenn sie einverstanden seien. Damit folgt der BGH weitgehend der Auffassung des EuGH. Da nach wie vor ein entsprechendes Plugin im Designerbaukasten fehlt, wäre es jetzt an der Zeit, dieses nachzuliefern. Hier wurde seitens der Telekom argumentiert, dass dies erst dann erforderlich sei, wenn es in deutsches Recht umgesetzt wäre. Faktisch ist das nun der Fall. Grundsätzlich ist das Sammeln von Nutzerdaten mit über den Telekom-Baukasten erstellte Seiten möglich. Ansonsten müßte diese grundsätzliche Möglichkeit m.E. im Designer verhindert werden.

 

Wie seht ihr das?

 

Grüße, Dietmar

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16

    • 5 years ago

      @dpfrank 

      Ist es nicht sogar so, dass die Telekom selber das noch nicht umgesetzt hat? Soweit ich weiß kommt der Banner immer noch mit "Zustimmen" für alle cookies und nur im text steht das man sie ablehnen kann.

      0

    • 5 years ago

      Und genau dabei sehe ich die Probleme.

      So schön wie es für viele ist, "Baukästen" zu nutzen, so ist es auch ein Nachteil, wenn was geändert werden muss, das man eingeschränkt ist.

      Und nun kommt der Witz, als Betreiber einer Webseite muss ich gesetzliche Vorgaben umsetzten und kann mich nicht darauf berufen, das der "Baukasten" das nicht kann bzw anbietet.

      4

      Answer

      from

      5 years ago

      Hallo!

       

      Ich halte das alles für verschwendete Bürokratie. Der Cookie-Hinweis ist m.E. nur Makulatur. Denn niemand kontrolliert ob eingehalten wird was der Seitenbesucher auswählt. Es ist auch nirgens exakt definiert was "Essentielle Cookies " sind, da kann ein Seitenbetreiber auch die Meinung vertreten, dass "Werbecookies" für den Betrieb der Seite erforderlich  sind. Und es gibt andere technische Mittel den Seitenbesucher nachzuverfolgen. Und bei Baukästen hat man das Problem, dass man das Cookie selber nicht beeinflussen kann, man weiss also nicht was das Cookie wirklich macht und ob der Baukasten-Anbieter nicht auch etwas von den Daten abgreift.

       

      Gruß, René

      Unlogged in user

      Answer

      from

    • 5 years ago

      Hallo @dpfrank 

       

      In dem verhandelten Fall  ging es wohl um

      Der Kläger ist der Bundesverband der Verbraucherzentralen. Die Beklagte veranstaltete im September 2013 unter ihrer Internetadresse ein Gewinnspiel. Nach Eingabe der Postleitzahl gelangte der Nutzer auf eine Seite, auf der Name und Anschrift des Nutzers einzutragen waren. Unter den Eingabefeldern für die Adresse befanden sich zwei mit Ankreuzfeldern versehene Einverständniserklärungen."

      Und ohne Aktivierung mind. eines Ankreuzfeldes, war die Teilnahme an dem

      Gewinnspiele nicht möglich.

      Nach der schriftlichen Urteilsbegründung wird wohl zumindestens für Juristen deutlich

      in wie weit die Gesamtheit der Cookies  

      Betroffen sein wird.

      MfG 

      Ps.  

         erforderliche  Cookies

         Performance  Cookies ,       Funktionale  Cookies  und   Marketing  Cookies . ? "

      0

    • 5 years ago

      dpfrank

      Wie seht ihr das?

       

      Wie seht ihr das?

       

      dpfrank

       

      Wie seht ihr das?

       


      Hallo Frank,

       

      in Bezug zu dem Inhalt muss ich dir Recht geben, dass sehe ich auch so.

       

      Dazu fällt mir aber auch auf, dass das Thema Datenschutz ein nicht enden werdender Prozess ist. Der auf der einen Seite zwar wichtig wäre, aber in Wirklichkeit am Ziel vorbeigeht.

       

      Jeder der sich im Internet bewegt sollte wissen, wenn er Pech hat, wird er beschissen.

       

      Ich wäre eher dafür, wenn die ganze Makulatur ein Ende hätte und obiger Satz die Priorität in den Köpfen bekommen würde.

       

      Wäre vielleicht ehrlicher.

       

       

      Viele Grüße

      Peter

       

      meine Webseite

      über-leben

      0

    • Accepted Solution

      accepted by

      5 years ago

      @dpfrank

      Hallo Dietmar,

      wir haben zwischenzeitlich Rücksprache mit unseren Kollegen gehalten, daher haben wir uns hier noch nicht zu Wort gemeldet. Alles, was im Artikel https://homepagecenter.telekom.de/index.php?id=431 steht, hat auch nach diesem Urteil noch weiterhin Bestand, denn dieser Artikel ist auf Basis der DSGVO in Zusammenarbeit mit den verschiedenen Legal-Abteilungen entstanden. Da dieses Urteil die DSGVO lediglich bestätigt, hat sich am Sachverhalt nichts geändert.

      Herzliche Grüße & einen schönen Abend noch.
      Nadine H.

      7

      Answer

      from

      5 years ago

      Hallo @Gelöschter Nutzer ,

       

      ich habe deine Seite auch aufgerufen und keine Probleme bekommen.

       

      Dietmar hat das aber viel ausführlicher durchgeführt.

       

      Ich hoffe, dir geht es wieder besser.

       

      Bleibt alle gesund!

       

      Es grüßt der

      Peter

      Answer

      from

      5 years ago

      @Gelöschter Nutzer 

      Bis auf, dass die Seite 7 URLs von Trackern / blockierwürdige Elemente enthält funktioniert sie auch bei mir in sämtlichen Browsern problemlos Fröhlich

      Answer

      from

      5 years ago

      @FelixKruemel , @dpfrank , @Peter ... , @Gelöschter Nutzer 

      Ich danke Euch. Mahjong habe ich in Ordnung gebracht und das Youtube-Video werde ich anders einbinden.

      MfG. Bernd

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