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Hallo @Ingo F. , @Nadine H. , @Stephie G. , @Neele G. ,
wo finde ich die AGB und die Leistungsbeschreibung des Produkts #Webhosting Pro?
Hintergrund meiner Frage:
Auf der Seite Übersicht der Leistungsmerkmale werden mir zwar die Leistungsmerkmale angezeigt und gegenübergestellt, aber es heißt dort auch: »Bitte beachten Sie, dass nur die unter AGB und Leistungsbeschreibung veröffentlichten Angaben rechtlich bindend sind.« Auf der Seite AGB und Leistungsbeschreibung finde ich aber keine Leistungsbeschreibung zum Produkt #Webhosting Pro. Selbstverständlich möchte ich aber die rechtlich bindenden Leistungsmerkmale eines Produkts kennen, bevor ich evtl. weitere Schritte in Richtung Umstellung unternehme.
Zur Info für andere Kunden, die hier vielleicht geneigt sind zu antworten: Bitte hier nur dann etwas schreiben, wenn Sie wirklich etwas Hilfreiches beizutragen haben: z. B. einen Link zu den AGB und/oder der Leistungsbeschreibung für o. g. Produkt. Der Telekom-Kundendienst ist informiert. Das braucht nicht noch einmal geschehen. Weisheiten, an wen ich mich sonst wenden könnte oder sollte, empfinde ich als unerwünschte Einmischung, denn ich weiß genau, warum ich hier schreibe und mich nicht woanders hinwende.
Freundliche Grüße
ReiPar
01.07.2022 22:22
Hallo @Ingo F. , @Nadine H. , @Neele G. , @Stephie G. ,
noch einmal meine Frage an den Kundendienst:
Sind beim Produkt Webhosting Pro (auch zu finden unter MagentaBusiness Webservices) die Cronjobs dabei oder nicht?
Die Frage stellt sich, weil hinsichtlich der Cronjobs die Leistungsmerkmale und die Leistungsbeschreibung unterschiedlich sind. In den Leistungsmerkmalen sind sie enthalten, in der Leistungsbeschreibung nicht.
Ich rege außerdem an, die beiden Dokumente inhaltlich anzugleichen. Könnten Sie das bitte anstoßen und hier zurückmelden, wenn die Angleichung erfolgt ist? Vielen Dank.
Freundliche Grüße
ReiPar
04.07.2022 13:39
Hallo @ReiPar,
leider ist der Beitrag erst jetzt wieder bei mir angekommen.
Da ich selber auch keinen Hinweis darauf finden konnte, ob die Cronjobs jetzt vertraglicher Bestandteil des Produktes sind oder nicht, habe ich dazu eine Anfrage bei den Kollegen platziert.
Ich habe in der Anfrage auch aufgenommen, dass die Seite "Übersicht der Leistungsmerkmale" in der Homepage Hilfe einen Hinweis darauf enthalten sollte, dass die Website und Webhosting Produkte in den AGB unter dem Namen MagentaBusiness Webservice zu finden sind. Auch den Umstand, dass eine Suche nach den Produktnamen als Ergebnis MagentaBusiness Webservice liefert und dies nicht direkt einen Rückschluss auf das gesuchte Produkt liefert, habe ich aufgenommen.
Gruß Ingo F.
04.07.2022 14:02
Hallo @ReiPar,
und da habe ich auch sehr schnell die Antwort erhalten, das Cronjobs Bestandteil des Produktes Webhosting Pro sind.
Gruß Ingo F.
04.07.2022 17:48
Hallo @Ingo F. ,
vielen Dank für das Engagement und die umfangreiche Mitteilung an die Kollegen (vermutlich Produktmanagement).
Sie haben wirklich außerordentlich schnell geantwortet. So eine rasche Antwort aus dem Backoffice bin ich hier gar nicht gewöhnt.
Nun ist eine Auskunft hier im Forum ja nicht rechtsverbindlich und die Leistungsbeschreibung (Stand: 09.02.2022; hatte am 1.7., 22:22 Uhr versehentlich die AGB verlinkt) enthält die Cronjobs nicht. Deshalb ist dieser Diskussionsfaden noch nicht gelöst und ich werde die Lösungsmarkierung gleich wieder wegnehmen. Lassen Sie uns zusammen sorgfältig vorgehen, damit Kunden später nicht noch einmal fragen müssen.
Bitte teilen Sie den zuständigen Kollegen mit, dass die Leistungsbeschreibung an die Auskunft, die Cronjobs sind enthalten, angepasst werden möge. Wenn die Leistungsbeschreibung ergänzt ist, ist dieser Diskussionsfaden gelöst. Vielen Dank im Voraus.
Ich warte die endgültige Lösung ab, schreibe dann eine Zusammenfassung dieses Diskussionsfadens und akzeptiere dann alle Antworten als Lösung, die die wichtigsten Informationen enthalten. So haben andere Kunden den größtmöglichen Nutzen.
Freundliche Grüße
ReiPar
05.07.2022 08:25
05.07.2022 11:06
Hallo @ReiPar,
ich habe es so an die Kollegen weitergeleitet. Mal sehen, ob hier eine Anpassung der Leistungsbeschreibung vorgenommen wird oder ob wir dazu eine andere Rückmeldung erhalten.
Ich bleibe dran.
Gruß Ingo F.
05.07.2022 13:58
Hallo @ReiPar,
ich habe jetzt eine weitere Rückmeldung dazu erhalten.
Unsere Produktmanager habe sich bewusst für die in der Leistungsbeschreibung hinterlegten Leistungsparameter entschieden und dort nicht alle Features des Produktes aufgeführt. Deine Anregung, hier auch die Cronjobs mit aufzuführen, wurde bei den Kollegen entsprechend platziert, ob dies auch so umgesetzt wird, kann ich an dieser Stelle nicht sagen und auch nicht beeinflussen.
Es soll auch Änderungen in der Homepage Hilfe bezüglich der besseren Auffindbarkeit der Leistungsbeschreibung und der AGB geben, welcher aber aufgrund der aktuellen Urlaubssituation etwas länger dauern könnten.
Gruß Ingo F.
05.07.2022 14:21
@Ingo F. schrieb:
Unsere Produktmanager habe sich bewusst für die in der Leistungsbeschreibung hinterlegten Leistungsparameter entschieden und dort nicht alle Features des Produktes aufgeführt. Deine Anregung, hier auch die Cronjobs mit aufzuführen, wurde bei den Kollegen entsprechend platziert
Hallo @Ingo F. ,
vielen Dank für die Bemühungen und die Rückmeldung. Das ging wieder sehr flott beim Produktmanagement und darf ihm gegenüber gerne bei Gelegenheit lobend erwähnt werden.
Für die bewusste Entscheidung des Produktmanagements gibt es - zumindest an mich bzw. die Kunden - keine Begründung. Rechtlich ist klar: Was nicht in der Leistungsbeschreibung steht, ist nicht rechtsverbindlich. Mit anderen Worten: Die Cronjobs können jederzeit wegfallen, ohne dass die Kunden sich dagegen wehren können. Ist das der Grund für das Weglassen in der Leistungsbeschreibung?
@Ingo F. schrieb:
Es soll auch Änderungen in der Homepage-Hilfe bezüglich der besseren Auffindbarkeit der Leistungsbeschreibung und der AGB geben,
Das ist gut!
Ich sehe noch keine Lösung, die ich offiziell akzeptieren könnte. Damit ich den Vorgang nicht vergesse, habe ich in meinen digitalen Kalender eine regelmäßige Erinnerung eingetragen.
Freundliche Grüße
ReiPar
05.07.2022 20:58
@ReiPar schrieb:Was nicht in der Leistungsbeschreibung steht, ist nicht rechtsverbindlich.
Leider ist das so und Recht sollte keine Einbahnstraße sein.
18.07.2022 22:45
Nach weiteren knapp zwei Wochen habe ich keine Verbesserung entdecken können.
In manchen Teilen Deutschlands ist Urlaubszeit. Vielleicht liegt es daran.
21.07.2022 13:01
01.08.2022 15:27
@Nadine H. schrieb:
An der Aussage von @Ingo F. hat sich nichts geändert, es wurde entsprechend weitergeleitet
Die Leistungsbeschreibung für Webhosting Pro, umständlich zu finden auf der Seite Unsere AGB, Leistungsbeschreibungen, Preislisten verwirrenderweise unter dem Buchstaben M wie MagentaBusiness WebServices, ist unverändert (ohne Cronjobs), während in der leichter zu findenden Übersicht der Leistungsmerkmale die Cronjobs enthalten sind.
03.08.2022 07:24
Guten Morgen @ReiPar,
wie schon des Öfteren erwähnt, wurde das Anliegen an unsere Fachabteilung weiter geleitet. Wir wissen allerdings nicht, wann, wie und ob die Kollegen*innen es ändern werden.
Liebe Grüße
Neele G.
06.08.2022 19:48 Zuletzt bearbeitet: 06.08.2022 19:49 durch den Autor
Vielen Dank für Ihre Mühe, @Neele G. .
29.08.2022 21:35
Die Diskrepanz zwischen den werblichen Leistungsmerkmalen und der rechtlich verbindlichen Leistungsbeschreibung besteht nach wie vor. In der Leistungsbeschreibung fehlen immer noch die Cronjobs.
Ist so eine Diskrepanz wettbewerbsrechtlich und verbraucherschutzrechtlich überhaupt zulässig?
31.08.2022 12:33
Guten Tag @ReiPar
Ich habe zu der Diskrepanz erneut eine Rückfrage bei den Kolleg*innen erstellt. Sobald ich eine Antwort habe, melde ich mich wieder hier.
Viele Grüße, Nadine H.
06.09.2022 08:13
Guten Morgen @ReiPar,
leider haben wir hier noch keine Rückmeldung erhalten. Wir bleiben selbstverständlich weiterhin dran. ![]()
Liebe Grüße
Neele G.
12.09.2022 21:49
Hallo @ReiPar
Zur Absicherung haben wir die Nachfrage durch die Rechtsabteilung prüfen lassen und folgende Antwort erhalten:
Aus rechtlicher Sicht stellt es kein Problem dar, wenn wir das beworbene Merkmal nicht mit in die Leistungsbeschreibung aufnehmen. Entscheidend ist, dass wir das beworbene Merkmal tatsächlich zur Verfügung stellen.
Viele Grüße & einen schönen Abend.
Nadine H.
13.09.2022 17:21
Vielen Dank fürs Antworten, @Nadine H. .
@Ingo F. schrieb am 05.07.2022 13:58:
Unsere Produktmanager habe sich bewusst für die in der Leistungsbeschreibung hinterlegten Leistungsparameter entschieden und dort nicht alle Features des Produktes aufgeführt.
Welchem Zweck diente diese angeblich bewusste Entscheidung des Produktmanagements? Dazu lese ich nichts. Etwas Vernünftiges dazu kann ich mir nicht so recht vorstellen. Mir drängt sich der Eindruck auf, dass es keine bewusste Entscheidung war, sondern schlicht vergessen wurde. Aber weil das Produktmanagement selbstredend nie Fehler macht - wer einen Fehler des Produktmanagements annähme, müsste ein bösartiger Mensch sein! -, wird es als bewusste Entscheidung hingestellt und die Begründung für sie wird verweigert. Wenn es anders ist als hier von mir dargestellt, dann darf gerne mein Eindruck korrigiert werden, indem eine vernünftige, nachvollziehbare Begründung nachgeliefert wird. Ersatzweise darf sich das Produktmanagement zu seinem Fehler bekennen - alle Menschen machen hin und wieder Fehler, das ist nichts Schlimmes! - und die Leistungsbeschreibung anpassen.
@Nadine H. schrieb:
Entscheidend ist, dass wir das beworbene Merkmal tatsächlich zur Verfügung stellen.
Diese Antwort der Rechtsabteilung mag wettbewerbsrechtlich ausreichend sein, wenn sie auch nicht belegt ist und damit nicht nachgeprüft werden kann. Wo sind die Belege?
Die entscheidende Frage für einen Kunden, der Verbraucher ist, wurde aber nicht beantwortet. Die Rechtsabteilung hat es sich hier zu leicht gemacht! Ich hatte ja am 29.08.2022 21:35 ausdrücklich auch auf das Verbraucherrecht hingewiesen.
Die entscheidende Frage ist eine Frage des Verbraucherschutzrechts:
Woran kann ein Kunde vor der Bestellung des Produkts oder des Produktwechsels rechtlich verbindlich feststellen, dass die Telekom »das beworbene Merkmal tatsächlich zur Verfügung« stellt? Zugriff auf das Produkt hat er ja erst mit Beginn der Vertragslaufzeit, nicht schon vorvertraglich. Der Kunde kann das Produkt also nicht vorab prüfen.
Aussagen des Kundendiensts mit der Quelle Produktmanagement, dass ein Produkt ein bestimmtes Merkmal enthält, sind im Zweifel wohl nicht einklagbar, wenn es konkurrierend dazu ein schriftliches Dokument gibt, dass das bestimmte Merkmal des Produkts nicht erwähnt.
Ich muss schon sagen: Die Telekom eiert hier ganz schön herum. Statt das Dokument zu ändern, gibt es hier Auskünfte des Produktmanagements und jetzt auch der Rechtsabteilung, die allesamt keinen Wert haben, weil immer noch das konkurrierende schriftliche Dokument mit anderem Inhalt existiert, das durch die Telekom als rechtlich verbindlich bezeichnet wird. Das nimmt schon Züge der Komik an. Die Telekom, allen voran das Produktmanagement, das sich weigert, das Dokument zu ändern, macht sich doch allmählich lächerlich!
Die Haupturlaubszeit ist in Deutschland im Übrigen jetzt vorbei.
Freundliche Grüße
ReiPar
11.10.2022 00:13
@ReiPar schrieb:
Woran kann ein Kunde vor der Bestellung des Produkts oder des Produktwechsels rechtlich verbindlich feststellen, dass die Telekom »das beworbene Merkmal tatsächlich zur Verfügung« stellt?
Das war am 13. September, also vor vier Wochen, meine hervorgehobene Frage. Sie ist bis heute nicht beantwortet.
Freundliche Grüße
ReiPar
13.10.2022 17:03
Hallo @ReiPar,
ich werde bei den Kollegen diesbezüglich nochmal nachfragen. Ich hoffe, dass wir schnell eine Antwort bekommen.
Gruß
Stephie G.
19.10.2022 18:24
Hallo @Stephie G.
@Stephie G. schrieb:
ich werde bei den Kollegen diesbezüglich nochmal nachfragen
ich möchte nun wirklich keinen Druck ausüben und sage auch ganz deutlich dazu, dass es nicht an Dir liegt!
Aus meiner Sicht ist die Frage von @ReiPar nicht zufriedenstellend zu beantworten. (heute ist der sechste Tag und Gott hat für die Erde sogar 7 Tage lang gebraucht)
Ich finde es wesentlich entspannender für alle, wenn man auf einen Missstand, vielleicht zeitnah so äußern könnte:
Wir sind auf eine Unstimmigkeit gestoßen und bemühen uns schnellstmöglich um die Richtigstellung
Viele Grüße
Peter
21.10.2022 09:58
Hallo @Peter ...,
das die Frage von @ReiPar bisher nicht zufriedenstellend beantwortet wurde, ist uns auch klar, daher haben wir diese noch einmal zur internen Klärung gegeben. Leider liegt uns dazu bisher keine Rückmeldung vor.
Ich muss zugeben, wir (ich) haben leider versäumt, eine Zwischenmeldung über unser weiteres Vorgehen zu geben, sodass die Annahme entstehen konnte, wir würden in diesem Fall nichts weiter unternehmen. Dem ist aber nicht so, leider warten wir nach wie vor auf eine Rückmeldung.
Gruß Ingo F.
22.10.2022 21:37
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