Webhosting Pro: AGB und Leistungsbeschreibung

vor 4 Jahren

Hallo @Ingo F. , @Nadine H. , @Stephie G. , @Neele G. ,

 

wo finde ich die AGB und die Leistungsbeschreibung des Produkts #Webhosting Pro?

 

Hintergrund meiner Frage:

Auf der Seite Übersicht der Leistungsmerkmale werden mir zwar die Leistungsmerkmale angezeigt und gegenübergestellt, aber es heißt dort auch: »Bitte beachten Sie, dass nur die unter AGB und Leistungsbeschreibung veröffentlichten Angaben rechtlich bindend sind.« Auf der Seite AGB und Leistungsbeschreibung finde ich aber keine Leistungsbeschreibung zum Produkt #Webhosting Pro. Selbstverständlich möchte ich aber die rechtlich bindenden Leistungsmerkmale eines Produkts kennen, bevor ich evtl. weitere Schritte in Richtung Umstellung unternehme.

 

Zur Info für andere Kunden, die hier vielleicht geneigt sind zu antworten: Bitte hier nur dann etwas schreiben, wenn Sie wirklich etwas Hilfreiches beizutragen haben: z. B. einen Link zu den AGB und/oder der Leistungsbeschreibung für o. g. Produkt. Der Telekom-Kundendienst ist informiert. Das braucht nicht noch einmal geschehen. Weisheiten, an wen ich mich sonst wenden könnte oder sollte, empfinde ich als unerwünschte Einmischung, denn ich weiß genau, warum ich hier schreibe und mich nicht woanders hinwende.

 

Freundliche Grüße

ReiPar

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vor 3 Jahren

von

Gelöschter Nutzer

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    • vor 4 Jahren

      Hallo @ReiPar ,

      ich wurde bei einer ähnlichen Anfrage auf die Buchungsseite des Produkts verwiesen. In Deinem Fall wäre das wohl dort.

      Zumindest die Leistungsbeschreibung ist dort zu finden und falls der Link nicht funktioniert, hier die bildliche Darstellung:

      Screenshot_4.png

       

      Ich hoffe, Du siehst das nicht als ungewollte Einmischung.

      MfG. Bernd

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      von

      vor 4 Jahren

      Hallo @ReiPar,

       

      ich habe jetzt eine weitere Rückmeldung dazu erhalten.

      Unsere Produktmanager habe sich bewusst für die in der Leistungsbeschreibung hinterlegten Leistungsparameter entschieden und dort nicht alle Features des Produktes aufgeführt. Deine Anregung, hier auch die Cronjobs mit aufzuführen, wurde bei den Kollegen entsprechend platziert, ob dies auch so umgesetzt wird, kann ich an dieser Stelle nicht sagen und auch nicht beeinflussen.

       

      Es soll auch Änderungen in der Homepage Hilfe bezüglich der besseren Auffindbarkeit der Leistungsbeschreibung und der AGB geben, welcher aber aufgrund der aktuellen Urlaubssituation etwas länger dauern könnten.

       

      Gruß Ingo F.

      von

      vor 4 Jahren

      Ingo F.

      Unsere Produktmanager habe sich bewusst für die in der Leistungsbeschreibung hinterlegten Leistungsparameter entschieden und dort nicht alle Features des Produktes aufgeführt. Deine Anregung, hier auch die Cronjobs mit aufzuführen, wurde bei den Kollegen entsprechend platziert

      Unsere Produktmanager habe sich bewusst für die in der Leistungsbeschreibung hinterlegten Leistungsparameter entschieden und dort nicht alle Features des Produktes aufgeführt. Deine Anregung, hier auch die Cronjobs mit aufzuführen, wurde bei den Kollegen entsprechend platziert
      Ingo F.
      Unsere Produktmanager habe sich bewusst für die in der Leistungsbeschreibung hinterlegten Leistungsparameter entschieden und dort nicht alle Features des Produktes aufgeführt. Deine Anregung, hier auch die Cronjobs mit aufzuführen, wurde bei den Kollegen entsprechend platziert

      Hallo @Ingo F. ,

       

      vielen Dank für die Bemühungen und die Rückmeldung. Das ging wieder sehr flott beim Produktmanagement und darf ihm gegenüber gerne bei Gelegenheit lobend erwähnt werden.

       

      Für die bewusste Entscheidung des Produktmanagements gibt es - zumindest an mich bzw. die Kunden - keine Begründung. Rechtlich ist klar: Was nicht in der Leistungsbeschreibung steht, ist nicht rechtsverbindlich. Mit anderen Worten: Die Cronjobs können jederzeit wegfallen, ohne dass die Kunden sich dagegen wehren können. Ist das der Grund für das Weglassen in der Leistungsbeschreibung?

       

      Ingo F.

      Es soll auch Änderungen in der Homepage-Hilfe bezüglich der besseren Auffindbarkeit der Leistungsbeschreibung und der AGB geben,

      Es soll auch Änderungen in der Homepage-Hilfe bezüglich der besseren Auffindbarkeit der Leistungsbeschreibung und der AGB geben,
      Ingo F.
      Es soll auch Änderungen in der Homepage-Hilfe bezüglich der besseren Auffindbarkeit der Leistungsbeschreibung und der AGB geben,

      Das ist gut!

       

      Ich sehe noch keine Lösung, die ich offiziell akzeptieren könnte. Damit ich den Vorgang nicht vergesse, habe ich in meinen digitalen Kalender eine regelmäßige Erinnerung eingetragen.

       

      Freundliche Grüße
      ReiPar

      Gelöschter Nutzer

      von

      vor 4 Jahren

      ReiPar

      Was nicht in der Leistungsbeschreibung steht, ist nicht rechtsverbindlich.

      Was nicht in der Leistungsbeschreibung steht, ist nicht rechtsverbindlich.

      ReiPar

      Was nicht in der Leistungsbeschreibung steht, ist nicht rechtsverbindlich.


      Leider ist das so und Recht sollte keine Einbahnstraße sein.

      Uneingeloggter Nutzer

      von

    Uneingeloggter Nutzer

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