Webhosting Pro: AGB und Leistungsbeschreibung
vor 4 Jahren
Hallo @Ingo F. , @Nadine H. , @Stephie G. , @Neele G. ,
wo finde ich die AGB und die Leistungsbeschreibung des Produkts #Webhosting Pro?
Hintergrund meiner Frage:
Auf der Seite Übersicht der Leistungsmerkmale werden mir zwar die Leistungsmerkmale angezeigt und gegenübergestellt, aber es heißt dort auch: »Bitte beachten Sie, dass nur die unter AGB und Leistungsbeschreibung veröffentlichten Angaben rechtlich bindend sind.« Auf der Seite AGB und Leistungsbeschreibung finde ich aber keine Leistungsbeschreibung zum Produkt #Webhosting Pro. Selbstverständlich möchte ich aber die rechtlich bindenden Leistungsmerkmale eines Produkts kennen, bevor ich evtl. weitere Schritte in Richtung Umstellung unternehme.
Zur Info für andere Kunden, die hier vielleicht geneigt sind zu antworten: Bitte hier nur dann etwas schreiben, wenn Sie wirklich etwas Hilfreiches beizutragen haben: z. B. einen Link zu den AGB und/oder der Leistungsbeschreibung für o. g. Produkt. Der Telekom-Kundendienst ist informiert. Das braucht nicht noch einmal geschehen. Weisheiten, an wen ich mich sonst wenden könnte oder sollte, empfinde ich als unerwünschte Einmischung, denn ich weiß genau, warum ich hier schreibe und mich nicht woanders hinwende.
Freundliche Grüße
ReiPar
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vor 4 Jahren
Hallo @ReiPar ,
ich wurde bei einer ähnlichen Anfrage auf die Buchungsseite des Produkts verwiesen. In Deinem Fall wäre das wohl dort.
Zumindest die Leistungsbeschreibung ist dort zu finden und falls der Link nicht funktioniert, hier die bildliche Darstellung:
Ich hoffe, Du siehst das nicht als ungewollte Einmischung.
MfG. Bernd
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vor 3 Jahren
Guten Tag @ReiPar
Ich habe zu der Diskrepanz erneut eine Rückfrage bei den Kolleg*innen erstellt. Sobald ich eine Antwort habe, melde ich mich wieder hier.
Viele Grüße, Nadine H.
von
vor 3 Jahren
Guten Morgen @ReiPar,
leider haben wir hier noch keine Rückmeldung erhalten. Wir bleiben selbstverständlich weiterhin dran.
Liebe Grüße
Neele G.
von
vor 3 Jahren
Hallo @ReiPar
Zur Absicherung haben wir die Nachfrage durch die Rechtsabteilung prüfen lassen und folgende Antwort erhalten:
Aus rechtlicher Sicht stellt es kein Problem dar, wenn wir das beworbene Merkmal nicht mit in die Leistungsbeschreibung aufnehmen. Entscheidend ist, dass wir das beworbene Merkmal tatsächlich zur Verfügung stellen.
Viele Grüße & einen schönen Abend.
Nadine H.
Uneingeloggter Nutzer
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