Webhosting Pro: AGB und Leistungsbeschreibung

vor 4 Jahren

Hallo @Ingo F. , @Nadine H. , @Stephie G. , @Neele G. ,

 

wo finde ich die AGB und die Leistungsbeschreibung des Produkts #Webhosting Pro?

 

Hintergrund meiner Frage:

Auf der Seite Übersicht der Leistungsmerkmale werden mir zwar die Leistungsmerkmale angezeigt und gegenübergestellt, aber es heißt dort auch: »Bitte beachten Sie, dass nur die unter AGB und Leistungsbeschreibung veröffentlichten Angaben rechtlich bindend sind.« Auf der Seite AGB und Leistungsbeschreibung finde ich aber keine Leistungsbeschreibung zum Produkt #Webhosting Pro. Selbstverständlich möchte ich aber die rechtlich bindenden Leistungsmerkmale eines Produkts kennen, bevor ich evtl. weitere Schritte in Richtung Umstellung unternehme.

 

Zur Info für andere Kunden, die hier vielleicht geneigt sind zu antworten: Bitte hier nur dann etwas schreiben, wenn Sie wirklich etwas Hilfreiches beizutragen haben: z. B. einen Link zu den AGB und/oder der Leistungsbeschreibung für o. g. Produkt. Der Telekom-Kundendienst ist informiert. Das braucht nicht noch einmal geschehen. Weisheiten, an wen ich mich sonst wenden könnte oder sollte, empfinde ich als unerwünschte Einmischung, denn ich weiß genau, warum ich hier schreibe und mich nicht woanders hinwende.

 

Freundliche Grüße

ReiPar

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vor 3 Jahren

von

Gelöschter Nutzer

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    • vor 4 Jahren

      Hallo @ReiPar ,

      ich wurde bei einer ähnlichen Anfrage auf die Buchungsseite des Produkts verwiesen. In Deinem Fall wäre das wohl dort.

      Zumindest die Leistungsbeschreibung ist dort zu finden und falls der Link nicht funktioniert, hier die bildliche Darstellung:

      Screenshot_4.png

       

      Ich hoffe, Du siehst das nicht als ungewollte Einmischung.

      MfG. Bernd

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      Gelöschter Nutzer

      von

      vor 3 Jahren

      Hallo @Ingo F. 

       

      vielen Dank für die Info.

       

       

      Ingo F.

      Ich muss zugeben, wir (ich) haben leider versäumt

      Ich muss zugeben, wir (ich) haben leider versäumt
      Ingo F.
      Ich muss zugeben, wir (ich) haben leider versäumt

      Das kann ja vorkommen und ist dann, wenn man dazu stehen kann, auch nicht weiter schlimm.

       

       

      Gruß

      Peter

       

       

      von

      vor 3 Jahren

      Hallo @ReiPar 


      wir haben jetzt eine Rückmeldung von den Kollegen erhalten und mit dem nächsten Update der Leistungsbeschreibung sollen auch die Cronjobs in diese aufgenommen werden. Ein Update der Leistungsbeschreibung soll es noch in diesem Jahr geben, ein genaues Datum konnte aber nicht genannt werden.
      An dieser Stelle auch noch einmal der Hinweis, dass das Leistungsmerkmal "Cronjobs" von uns zugesichert wird, auch wenn es aktuell nicht in der Leistungsbeschreibung erwähnt wird. Sollte hier eine andere Aussage erfolgen, kannst Du Dich auf diese Aussage beziehen, laut den Kollegen ist die rechtlich gültig und bindend.


      Gruß Ingo F.

       

      @Peter ... @Bernd G. @RoadrunnerDD @Stephie G. @Nadine H. @Neele G. 

      Gelöschter Nutzer

      von

      vor 3 Jahren

      Ingo F.

      An dieser Stelle auch noch einmal der Hinweis, dass das Leistungsmerkmal "Cronjobs" von uns zugesichert wird, auch wenn es aktuell nicht in der Leistungsbeschreibung erwähnt wird. Sollte hier eine andere Aussage erfolgen, kannst Du Dich auf diese Aussage beziehen, laut den Kollegen ist die rechtlich gültig und bindend.

      An dieser Stelle auch noch einmal der Hinweis, dass das Leistungsmerkmal "Cronjobs" von uns zugesichert wird, auch wenn es aktuell nicht in der Leistungsbeschreibung erwähnt wird. Sollte hier eine andere Aussage erfolgen, kannst Du Dich auf diese Aussage beziehen, laut den Kollegen ist die rechtlich gültig und bindend.
      Ingo F.
      An dieser Stelle auch noch einmal der Hinweis, dass das Leistungsmerkmal "Cronjobs" von uns zugesichert wird, auch wenn es aktuell nicht in der Leistungsbeschreibung erwähnt wird. Sollte hier eine andere Aussage erfolgen, kannst Du Dich auf diese Aussage beziehen, laut den Kollegen ist die rechtlich gültig und bindend.

      Das finde ich doch wirklich gut. Denn diese Aussage sollte auch eine Verbindlichkeit haben. 

       

      Für mich wäre das ok, mal sehen wie es @ReiPar sieht?

       

      Es tut sich jedenfalls etwas bei der Leistungsbeschreibung und da hat @ReiPar  auf alle Fälle etwas dazu beigetragen!

       

      Einen schönen Abend noch

      Grüße Peter 

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      Uneingeloggter Nutzer

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    Uneingeloggter Nutzer

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