Webhosting Pro: AGB und Leistungsbeschreibung

vor 4 Jahren

Hallo @Ingo F. , @Nadine H. , @Stephie G. , @Neele G. ,

 

wo finde ich die AGB und die Leistungsbeschreibung des Produkts #Webhosting Pro?

 

Hintergrund meiner Frage:

Auf der Seite Übersicht der Leistungsmerkmale werden mir zwar die Leistungsmerkmale angezeigt und gegenübergestellt, aber es heißt dort auch: »Bitte beachten Sie, dass nur die unter AGB und Leistungsbeschreibung veröffentlichten Angaben rechtlich bindend sind.« Auf der Seite AGB und Leistungsbeschreibung finde ich aber keine Leistungsbeschreibung zum Produkt #Webhosting Pro. Selbstverständlich möchte ich aber die rechtlich bindenden Leistungsmerkmale eines Produkts kennen, bevor ich evtl. weitere Schritte in Richtung Umstellung unternehme.

 

Zur Info für andere Kunden, die hier vielleicht geneigt sind zu antworten: Bitte hier nur dann etwas schreiben, wenn Sie wirklich etwas Hilfreiches beizutragen haben: z. B. einen Link zu den AGB und/oder der Leistungsbeschreibung für o. g. Produkt. Der Telekom-Kundendienst ist informiert. Das braucht nicht noch einmal geschehen. Weisheiten, an wen ich mich sonst wenden könnte oder sollte, empfinde ich als unerwünschte Einmischung, denn ich weiß genau, warum ich hier schreibe und mich nicht woanders hinwende.

 

Freundliche Grüße

ReiPar

Letzte Aktivität

vor 3 Jahren

von

Gelöschter Nutzer

5200

81

    • vor 4 Jahren

      Hallo @ReiPar ,

      ich wurde bei einer ähnlichen Anfrage auf die Buchungsseite des Produkts verwiesen. In Deinem Fall wäre das wohl dort.

      Zumindest die Leistungsbeschreibung ist dort zu finden und falls der Link nicht funktioniert, hier die bildliche Darstellung:

      Screenshot_4.png

       

      Ich hoffe, Du siehst das nicht als ungewollte Einmischung.

      MfG. Bernd

      0

      80

      von

      vor 3 Jahren

      Ingo F.

      wir haben jetzt eine Rückmeldung von den Kollegen erhalten und mit dem nächsten Update der Leistungsbeschreibung sollen auch die Cronjobs in diese aufgenommen werden. Ein Update der Leistungsbeschreibung soll es noch in diesem Jahr geben

      wir haben jetzt eine Rückmeldung von den Kollegen erhalten und mit dem nächsten Update der Leistungsbeschreibung sollen auch die Cronjobs in diese aufgenommen werden. Ein Update der Leistungsbeschreibung soll es noch in diesem Jahr geben
      Ingo F.
      wir haben jetzt eine Rückmeldung von den Kollegen erhalten und mit dem nächsten Update der Leistungsbeschreibung sollen auch die Cronjobs in diese aufgenommen werden. Ein Update der Leistungsbeschreibung soll es noch in diesem Jahr geben

      Hallo @Ingo F. ,

       

      vielen Dank für diese Info! Das liest sich gut. Ich werde die Leistungsbeschreibung in den nächsten Wochen - sind nur noch neun in diesem Jahr - im Auge behalten und hier melden, sobald ich die Cronjobs in der Leistungsbeschreibung finde. (Aber ich werde nicht täglich danach sehen.)

       

      Meine Frage vom 13. September ist mit dieser Antwort zwar nicht explizit beantwortet. Sie hat aber wohl zur Sinnesänderung der Verantwortlichen beigetragen.

       

      Ingo F.

      ein genaues Datum konnte aber nicht genannt werden

      ein genaues Datum konnte aber nicht genannt werden
      Ingo F.
      ein genaues Datum konnte aber nicht genannt werden

      Hier muss ich schmunzeln: Das ist typisches Kundendienstdeutsch - nicht nur bei der Telekom. Meist hat niemand nach einem genauen Datum gefragt, sondern nur nach einer ungefähren Realisierungszeit (Woche, Monat, Quartal). So ist es auch hier. Ich verlange von niemandem, die genaue Femtosekunde anzugeben, in der die Leistungsbeschreibung mit Cronjobs veröffentlicht wird. Zwinkernd Ende Oktober reicht die Aussicht »noch in diesem Jahr«. Genauer braucht es m. E. nicht sein.

       

      Ingo F.

      An dieser Stelle auch noch einmal der Hinweis, dass das Leistungsmerkmal "Cronjobs" von uns zugesichert wird, auch wenn es aktuell nicht in der Leistungsbeschreibung erwähnt wird. Sollte hier eine andere Aussage erfolgen, kannst Du Dich auf diese Aussage beziehen, laut den Kollegen ist die rechtlich gültig und bindend.

      An dieser Stelle auch noch einmal der Hinweis, dass das Leistungsmerkmal "Cronjobs" von uns zugesichert wird, auch wenn es aktuell nicht in der Leistungsbeschreibung erwähnt wird. Sollte hier eine andere Aussage erfolgen, kannst Du Dich auf diese Aussage beziehen, laut den Kollegen ist die rechtlich gültig und bindend.
      Ingo F.
      An dieser Stelle auch noch einmal der Hinweis, dass das Leistungsmerkmal "Cronjobs" von uns zugesichert wird, auch wenn es aktuell nicht in der Leistungsbeschreibung erwähnt wird. Sollte hier eine andere Aussage erfolgen, kannst Du Dich auf diese Aussage beziehen, laut den Kollegen ist die rechtlich gültig und bindend.

      Mir ging und geht es darum, dass jeder Bestandskunde und jeder Neukunde die gleichen Chancen hat, egal ob er den Kundendienst kontaktiert oder nicht und egal ob er diese Plattform hier überhaupt kennt. Ich nehme Ihnen, @Ingo F. , ab, dass Sie alle Hebel in Bewegung setzen würden, an die Sie herankommen, um das wahr zu machen, was Sie schreiben. Sie gehören zu den aus meiner Sicht wirklich engagierten Kundendienstmitarbeitern - wie auch manch andere hier!

       

      Ethisch-philosophische Betrachtung: Jeder soll, auch ohne Kontakt zum Kundendienst oder zu dieser Plattform, die Chance haben, vorab rechtlich verbindlich zu erfahren, welche Eigenschaften ein Produkt hat oder auch nicht hat. Unser Rechtssystem will das ermöglichen. Die Telekom darf sich hier keinen schlanken Fuß machen und so tun, als gelte das Recht für sie nicht. Das Produktmanagement hat in dieser Hinsicht eine bedeutende Mitverantwortung. Wenn viele Unternehmen und viele Menschen sich nicht ans Recht hielten, hätten wir Anarchie. Da gälte dann das Recht des Stärkeren (z. B. Konzern), das die Schwächeren (z. B. Kunden) benachteiligt. In unserem Rechtsstaat soll aber die Stärke des Rechts gelten. Das ist verbunden mit Chancengleichheit und Gerechtigkeit. Ob das nur theoretisch gilt oder auch in der Praxis, hat jeder Mensch mit in der Hand, besonders wenn er an Schalthebeln sitzt, wie es beim Produktmanagement der Fall ist.

       

      Freundliche Grüße

      ReiPar

      von

      vor 3 Jahren

      Soeben war in der Leistungsbeschreibung für Webhosting Pro noch nichts über Cronjobs gestanden.

      Noch sieben Wochen bis Jahresende.

      von

      vor 3 Jahren

      Hallo @ReiPar,

       

      vielen Dank für Dein erneutes Feedback.

      Ich denke, Deine Frage vom 13. September werden wir hier leider nicht beantworten können, da wir keine nähere Erläuterung dazu erhalten haben.

       

      Laut unserer Rechtsabteilung ist es in Ordnung, wenn nicht alle beworbenen Merkmale in der Leistungsbeschreibung aufgeführt werden, solange diese erbracht werden und die Cronjobs werden jetzt mit der nächsten Änderung aufgenommen.

       

      Mehr als die Daumen zu drücken, dass die Anpassung der Leistungsbeschreibung wie angekündigt noch in diesem Jahr erfolgt, kann ich an dieser Steller nicht machen.

       

      Gruß Ingo F.

      Uneingeloggter Nutzer

      von

    Uneingeloggter Nutzer

    von

    Das könnte Ihnen auch weiterhelfen

    Beliebte Tags letzte 7 Tage

    Loading...Loading...Loading...Loading...Loading...Loading...Loading...Loading...Loading...Loading...