Gelöst

Angebliche Forderung über 1.320,47 Euro der EOS DID aus dem Jahr 2009

vor 2 Jahren

  • Hallo, bei meiner Freundin wurde das Konto gesperrt, weil sie die Ratenzahlungsvereinbarung nicht mehr erfüllt. Ich bin ihr derzeitiger gesetzlicher Betreuer und habe Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angeblichen Hauptforderung von 1.320,47 Euro aus dem Jahr 2009. Nachdem ich mir einen Überblick über den Sachverhalt verschafft habe, besteht ein Vollstreckungstitel aus dem Jahr 2010, dem meine Freundin damals leider nicht widersprochen hat. Ich habe EOS DID angeschrieben und mit einer Fristsetzung um Zusendung der Rechnung mit Angaben über genaue Zusammensetzung der Rechnung, erbrachte Leistungen o.ä., Gläubigervollmacht, Postzustellurkunde des Titels sowie detaillierte Kostenaufstellung der EOS DID inkl. aller bis dato geleisteten Zahlungen meiner Freundin. In dem Antwortschreiben, welches ich für eine absolute Frechheit halte, hat man mir lediglich mitgeteilt, dass eine Anzweiflung des Titels nach so langer Zeit nichts mehr bringen würde, ich mir selbst eine Kopie des Vollstreckungstitels beim Gericht organisieren könne und erneut eine Ratenzahlungsvereinbarung angeboten. Der beigefügten Forderungsaufstellung konnte ich entnehmen, dass meine Freundin leider bereits 1.611,70 Euro gezahlt hat und aktuell immer noch eine Forderung von 1.417,58 Euro besteht. Obwohl die geleisteten Zahlungen der letzten Jahre die eigentliche Hauptforderung längst übersteigen, ist angeblich nach wie vor so viel offen? Ich bin einfach nur fassungslos. Dem vorläufigen Zahlungsverbot der Bank ist eine 7-stellige Kundennummer der Telekom zu entnehmen. Ein Versuch, über diese Kundennummer mehr Informationen über die angebliche Forderung zu erhalten, ist nicht möglich, weil diese 8-10stellig zu sein hat. Für mich eine weitere Bestätigung meiner Zweifel. Meine Freundin wäre fast gestorben, ist aktuell dabei, sich langsam zu erholen und benötigt viel Unterstützung durch mich. Als ob die letzen zwei Monate nicht schon schlimm und schwer genug für uns waren, kann ich mich zusätzlich noch mit solchen Betrügern auseinandersetzen. Ich bin dermaßen wütend und traurig darüber, dass meine Freundin womöglich schon so viel Geld verloren hat und nun auch noch ihr Konto gesperrt ist. Ich werde versuchen, vom Gericht den Titel zu bekommen und herauszufinden, ob eine Vollstreckungsgegenklage Sinn macht bzw. Aussicht auf Erfolg hat.
  • Gibt es eine Möglichkeit, etwas über diese Forderung herauszufinden? Das Inkassounternehmen weigert sich ja leider.

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    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 2 Jahren

      Grüße @Trenibrother 

      Die Telekom ist raus aus der Sache.

      Daher hilft nur das Zusammensetzen mit EOS oder einem Anwalt.

      Das sollten Sie aber als gesetzlicher Betreuer wissen und aufgeklärt worden sein.

       

      Tut mir leid, das ich dir solch eine, für Sie, negative Auskunft geben musste.

      18

      Antwort

      von

      vor 2 Jahren


      @Trenibrother  schrieb:

      Über Privatinsolvenz habe ich auch schon nachgedacht und mit meiner Freundin gesprochen. Ich habe gelesen, dass wenn die Hauptforderung wissentlich gegen die Sitte nach BGB seitens des Inkassos verstößt und dadurch wissentlich Betrug vorliegt, die Sache anfechtbar ist.


      „Laien-Juristerei“ bringt dich nicht weiter!

      Antwort

      von

      vor 2 Jahren

      Sorry, ich habe leider das falsche Bild hochgeladen.. 

      Screenshot_20230407_221002_Chrome.jpg

      Antwort

      von

      vor 2 Jahren

      Ich weiß. 

      Grundsätzlich versuche ich immer, zu recherchieren und mich so umfangreich zu informieren, wie möglich. 

      Ich werde den Sachverhalt von einem Anwalt prüfen lassen, wenn ich die nötigen Voraussetzungen und Möglichkeiten dazu geschaffen habe. 

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 2 Jahren

      2

      Antwort

      von

      vor 2 Jahren

      Das P-Konto ist bereits eingerichtet. 

      Um einen Anwalt einzuschalten, fehlen leider die finanziellen Mittel. Meine Freundin ist seit längerem aus der Lohnfortzahlung, hat bis heute weder Übergangs- noch Krankengeld bekommmen und deckt die Kosten von ihrem Ersparten. Ich weiß, ich kann Prozesskostenbeihilfe beantragen. Mir wird nichts anderes übrig bleiben, als diesen Weg zu gehen, auch wenn das neben allem anderen ziemlich aufwendig ist.

      Antwort

      von

      vor 2 Jahren

      Trenibrother

      Ich weiß, ich kann Prozesskostenbeihilfe beantragen.

      Ich weiß, ich kann Prozesskostenbeihilfe beantragen.
      Trenibrother
      Ich weiß, ich kann Prozesskostenbeihilfe beantragen.

      Und sogar Beratungshilfe für den Anwalt: https://justiz.de/service/formular/dateien/agI1.pdf 

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 2 Jahren

      Trenibrother

      mit solchen Betrügern

      mit solchen Betrügern
      Trenibrother
      mit solchen Betrügern

      Ups, sowas sagt man nicht.

       

      Wenn der Volstreckungsbescheid unwidersprochen durchgegangen ist, ist die Forderung gesichert. Eine Darlegung oder gar ein Beweis der ursprünglichen Forderung ist nicht mehr notwendig.

      0

    • vor 2 Jahren

      Trenibrother

      Als ganz normaler Bürger hat man eben kein Fachwissen, woher auch.

      Als ganz normaler Bürger hat man eben kein Fachwissen, woher auch.
      Trenibrother
      Als ganz normaler Bürger hat man eben kein Fachwissen, woher auch.

      Du tust allerdings vom Eröffnungsthread aus so, als ob Du hättest.

       

       

      Trenibrother

      Um einen Anwalt einzuschalten, fehlen leider die finanziellen Mittel. Meine Freundin ist seit längerem aus der Lohnfortzahlung, hat bis heute weder Übergangs- noch Krankengeld bekommmen und deckt die Kosten von ihrem Ersparten. Ich weiß, ich kann Prozesskostenbeihilfe beantragen. Mir wird nichts anderes übrig bleiben, als diesen Weg zu gehen, auch wenn das neben allem anderen ziemlich aufwendig ist.

      Um einen Anwalt einzuschalten, fehlen leider die finanziellen Mittel. Meine Freundin ist seit längerem aus der Lohnfortzahlung, hat bis heute weder Übergangs- noch Krankengeld bekommmen und deckt die Kosten von ihrem Ersparten. Ich weiß, ich kann Prozesskostenbeihilfe beantragen. Mir wird nichts anderes übrig bleiben, als diesen Weg zu gehen, auch wenn das neben allem anderen ziemlich aufwendig ist.
      Trenibrother
      Um einen Anwalt einzuschalten, fehlen leider die finanziellen Mittel. Meine Freundin ist seit längerem aus der Lohnfortzahlung, hat bis heute weder Übergangs- noch Krankengeld bekommmen und deckt die Kosten von ihrem Ersparten. Ich weiß, ich kann Prozesskostenbeihilfe beantragen. Mir wird nichts anderes übrig bleiben, als diesen Weg zu gehen, auch wenn das neben allem anderen ziemlich aufwendig ist.

      Es ist m.E. abzuwägen ob man den Weg vor ein Gericht wirklich einschlagen will.

      Dieses Forum ist allerdings kein Juraforum und hier sind auch keine Juristen unterwegs, eine Rechtsberatung findet hier nicht statt, Du findest nur persönliche Meinungen und Einschätzungen, u.a. basierend auf eigenen Erfahrungen von Mitforisten.

       

      Wenn in 2010 eine Forderung von 1320 Euro aus 2009 (also vor 14 Jahren) festgestellt wurde, dann klingt es für mich durchaus vorstellbar, dass über geringe Tilgungen und andererseits Zinsen die heutige Restschuld sogar noch ein klein wenig höher ist also die damalige Schuld. Du schreibst, dass sie bereits 1611,70 bezahlt hat - das sind mal grob gesprochen 10 Euro monatlich seit dem Jahr 2010, das ist nicht wirklich viel (auch wenn es für Deine Freundin möglicherweise viel war/ist).

       

      Sollten es Deine finanziellen Mittel erlauben, so würde ich u.U. mir überlegen, die Kröte zu schlucken und möglicherweise gemeinsam mit den Eltern die Restschuld auf einen Schlag zu bezahlen, sodass das unerfreuliche und belastende Thema vom Tisch ist. Sozusagen das so zu betrachten wie wenn Du ihr Dein Auto/Fahrrad/... geliehen hättest und sie einen kleinen Unfall damit gemacht hätte und Du für den Schaden einstehst.

       

      Persöngliche Spekulation:

      Eine Aufstellung der erhaltenen Zahlungen, aufgelaufenen Zinsen, die sich ergebende Restschuld sollte m.E. für das Inkassounternehmen kein Problem darstellen - kann aber sein, dass das in der Vergangenheit bereitgestellt wurde und die (ähnlich wie eine Bank bei alten Kontoauszügen) keine unentgeltlichen Kopien rausrücken.

       

       

      Ansonsten: ich wünsche Deiner Freundin gute Besserung.

      Überleg Dir ob abhaken und nach vorne schauen nicht letztlich die bessere Strategie ist, als das unerfreuliche Thema weitere Monate oder Jahre mit rumzuschleppen. Vor Gericht ist man in der Regel nicht in ein paar Tagen oder Wochen durch.

      0

    • vor 2 Jahren

      Trenibrother

      Der beigefügten Forderungsaufstellung konnte ich entnehmen, dass meine Freundin leider bereits 1.611,70 Euro gezahlt hat und aktuell immer noch eine Forderung von 1.417,58 Euro besteht. Obwohl die geleisteten Zahlungen der letzten Jahre die eigentliche Hauptforderung längst übersteigen, ist angeblich nach wie vor so viel offen?

      Der beigefügten Forderungsaufstellung konnte ich entnehmen, dass meine Freundin leider bereits 1.611,70 Euro gezahlt hat und aktuell immer noch eine Forderung von 1.417,58 Euro besteht. Obwohl die geleisteten Zahlungen der letzten Jahre die eigentliche Hauptforderung längst übersteigen, ist angeblich nach wie vor so viel offen?
      Trenibrother
      Der beigefügten Forderungsaufstellung konnte ich entnehmen, dass meine Freundin leider bereits 1.611,70 Euro gezahlt hat und aktuell immer noch eine Forderung von 1.417,58 Euro besteht. Obwohl die geleisteten Zahlungen der letzten Jahre die eigentliche Hauptforderung längst übersteigen, ist angeblich nach wie vor so viel offen?

      Wundert mich irgendwie nicht. Eine Ratenzahlungsvereinbarung bei einem Inkassounternehmen kann man sich eigentlich schenken. Im Endeffekt stottert man nur die auflaufenden Zinsen ab. Da kann man zahlen bis zum Sankt Nimmerleinstag.

       

      Ich habe mich mit ihren Eltern geeinigt und wurde wenige Tage später per Beschluss vom Amtsgericht als ihr Betreuer ernannt.

      Ich habe mich mit ihren Eltern geeinigt und wurde wenige Tage später per Beschluss vom Amtsgericht als ihr Betreuer ernannt.
      Ich habe mich mit ihren Eltern geeinigt und wurde wenige Tage später per Beschluss vom Amtsgericht als ihr Betreuer ernannt.

      Du hast die gesetzliche Vormundschaft übernommen. Aber ob dich das auch zum Betreuer macht?

      3

      Antwort

      von

      vor 2 Jahren

      @Gelöschter Nutzer  schrieb:
      Du hast die gesetzliche Vormundschaft übernommen. Aber ob dich das auch zum Betreuer macht?

      Ich habe ein Dokument vorliegen, auf dem in fetter schwarzer Schrift "Betreuerausweis" steht. Herr... ist zum vorläufigen Betreuer für... bestellt. Die vorläufige Betreuung endet am... usw.

      Antwort

      von

      vor 2 Jahren

      @Trenibrother  schrieb:
      Ich habe ein Dokument vorliegen, auf dem in fetter schwarzer Schrift "Betreuerausweis"

      Okay, da kenne ich mich nicht so aus. In meinem Umfeld hatte eine Mutter die Vormundschaft ihres volljährigen Sohnes übernommen. Sie gilt aber nicht als gesetzliche Betreuerin. Eine Betreuung wurde zusätzlich vom Amtsgericht angeordnet. Womöglich liegt der Fall bei dir anders, war aber ähnlich gelagert.

      (Übermäßiges Konsumverhalten, Schulden, Jobverlust, Krankheit, gescheiterter Suizidversuch, Psychiatrieaufenthalt mit anschließender Sicherheitsverwahrung ... ziemlich heftig, keine schöne Sache.)

      Antwort

      von

      vor 2 Jahren

      @Gelöschter Nutzer  schrieb:
      Du hast die gesetzliche Vormundschaft übernommen. Aber ob dich das auch zum Betreuer macht?

      Na, das kenne ich aus familiärer Erfahrung aber anders.

      Danach kann theoretisch Jedermann eine gerichtliche Betreuung über eine andere Person beantragen.

      Einerseits, wenn die zu betreuende Person ganz offenbar alleine nicht mehr zurecht kommt und andererseits, wenn sich die betreuende Person und die Person, die Betreuer(in) werden möchte, auch einig sind, auch über den Umfang der Betreuung.

       

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 2 Jahren

      @Trenibrother  schrieb:
      Nachdem ich mir einen Überblick über den Sachverhalt verschafft habe, besteht ein Vollstreckungstitel aus dem Jahr 2010, dem meine Freundin damals leider nicht widersprochen hat

      Du tust so als ob sie einen Grund zu einem Widerspruch gehabt hat.

      sie wird sich ja wohl erinnern ob sie bei der Telekom Schulden gehabt hat oder nicht.

       

      Wenn man nur Zinsen bezahlt und nicht tilgt, dann sollte man auch als Außenstehender nicht Fassungslos sein.

      Bezeichnend ist doch, dass die Unterlagen bei euch nicht vorliegen.die Schlamperei liegt doch in erster Linie bei deiner Freundin,

      Zugegangen sind diese Unterlagen je nun DEFINITIV

       

      Jetzt andere als Betrüger oder ähnliches zu bezeichnen finde ich arg grenzwertig. Sicherlich würdest du es auch nicht gut finden, wenn man deine Freundin als Schmarotzer und Zechpreller bezeichnen würde. Nicht falsch verstehen, dass tue ich nicht, es soll nur verdeutlichen, dass so was einfach nicht geht.

      17

      Antwort

      von

      vor 2 Jahren

      Trenibrother

      Zu unterstellen, dass sie sich ja wohl erinnern würde oder nicht, ist nicht weniger grenzwertig. Da sie eine sehr schwere Kopfverletzung überlebt hat, ist das mit der Erinnerung so eine Sache. Nur mal so am Rande..

      Zu unterstellen, dass sie sich ja wohl erinnern würde oder nicht, ist nicht weniger grenzwertig. Da sie eine sehr schwere Kopfverletzung überlebt hat, ist das mit der Erinnerung so eine Sache. Nur mal so am Rande..
      Trenibrother
      Zu unterstellen, dass sie sich ja wohl erinnern würde oder nicht, ist nicht weniger grenzwertig. Da sie eine sehr schwere Kopfverletzung überlebt hat, ist das mit der Erinnerung so eine Sache. Nur mal so am Rande..

      Es geht doch nicht um die jüngsten Ereignis, die natürlich offensichtlich tragisch sind. Ich wünsche ihr nur das beste zur Genesung.

      Das tut hier aber nichts zur Sache und ist wird aber auch bestimmt nicht von mir despektierlich gesehen.  

       

      Es geht um den Zeitraum zwischen 2010 und wohl Ende 2022. Da wird man sich doch wohl irgendwann gewundert haben, wenn man regelmäßig einen Ratenplan bedient dem keine Forderung gegenüber steht., dem da nicht nachgegangen zu sein ist für mich ein Indiz für die Anerkennung der Forderung. Diese stellst du nun aufgrund der Tatsache in Frage dass du die Unterlagen nicht findest.

      Antwort

      von

      vor 2 Jahren

      Trenibrother

      Da ich in ihren Unterlagen weder eine Rechnung, noch eine Mahnung und erst recht keinen Vertrag von der Telekom gefunden habe, finde ich das schon sehr merkwürdig. Zu diesem Zeitpunkt wohnte sie noch bei Ihren Eltern ohne eigenen Anschluss oder ähnliches.

      Da ich in ihren Unterlagen weder eine Rechnung, noch eine Mahnung und erst recht keinen Vertrag von der Telekom gefunden habe, finde ich das schon sehr merkwürdig. Zu diesem Zeitpunkt wohnte sie noch bei Ihren Eltern ohne eigenen Anschluss oder ähnliches.
      Trenibrother
      Da ich in ihren Unterlagen weder eine Rechnung, noch eine Mahnung und erst recht keinen Vertrag von der Telekom gefunden habe, finde ich das schon sehr merkwürdig. Zu diesem Zeitpunkt wohnte sie noch bei Ihren Eltern ohne eigenen Anschluss oder ähnliches.

      Dann ist wohl davon auszugehen, dass es sich um Forderungen aus einem Mobilfunkvertrag, evtl. auch nochj mit einem schicken Smartphone von Apple, handelt.

      Gerade beim Mobilfunk sind sehr schnell hohe monatliche Kosten erreicht.

      Außerdem sind die vorhandenen Unterlagen wohl sehr lückenhaft, wenn nichts zum Schriftverkehr mit dem Inkassodienst zu finden ist.

       

      Antwort

      von

      vor 2 Jahren

      @Trenibrother 

      Aus meiner langjährigen Erfahrung als ehrenamtlicher Schuldnerberater kann ich Dir nur empfehlen, umgehend eine Schuldnerberatung (evtl. von der Caritas wenn möglich) aufzusuchen, denn ihr seid heillos überfordert und den Thread hier zu beenden.

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 2 Jahren

      Trenibrother

      bzw. Aussicht auf Erfolg hat.

      bzw. Aussicht auf Erfolg hat.
      Trenibrother
      bzw. Aussicht auf Erfolg hat.

      Jetzt nach 13 Jahren sicher nicht. Das hätte in 2010 geschehen müssen, innerhalb der gesetzlichen Fristen. Sobald ein Titel in der Welt ist, hat man nur eine geringe Chance, den Titel für unwirksam erklären zu lassen, sofern man die Fristen einhält. Jetzt nach 13 Jahren kann man sich das Geld für den Anwalt sparen.

      11

      Antwort

      von

      vor 2 Jahren

      @Trenibrother 

      Der Fall ist mit an Sicherheit grenzender Wahscheinlichkeit aussichtslos.

      Keine Unterlagen vorhanden, "Laien-Juristerei"...

      Mein Rat, lass dich von einem Rechtsanwalt deines Vertrauens beraten, bevor du durch falsches Vorgehen den Schaden noch vergrößerst.

      Antwort

      von

      vor 2 Jahren

      Hey @Trenibrother,

       

      es ist tatsächlich so, dass wir zu diesem Zeitpunkt raus sind. Die Forderung besteht zum aktuellen Zeitpunkt einzig beim Inkasso Unternehmen. Unsererseits liegen nach dem Zeitraum von ca. 13 Jahren keinerlei Informationen mehr vor. Hier müsst ihr euch also definitiv an das Inkasso wenden und wie hier bereits geschrieben wurde, gibt es verschiedenen Anlaufstellen, wo ihr euch Hilfe holen könnt. Ich denke auch, dass hier eine weitere Diskussion nicht förderlich ist und würde euch empfehlen, wie auch bereits von anderen Usern geraten wurde, bei einem Anwalt in Erfahrung zu bringen, welche Möglichkeiten ihr hier noch habt. 


      Beste Grüße

      Mario Sa.

       

      Antwort

      von

      vor 2 Jahren

      @Trenibrother 

      Ich kenne nicht Eure Situation im Detail.

       

      Wenn Dir die Juristerei ein wenig liegt (den Anschein erweckst Du), dann zieht das halt auf der juristischen Schiene durch.

      Aber seid Euch bewusst, dass das Ende vom Lied sein kann, dass Ihr nichts erreicht, dass Ihr wegen des Rechtsstreits aber einfach weitere Kosten habt (selbst wenn eine Rechtschutzversicherung bestehen sollte).

       

      Ich würde an Deiner Stelle vermutlich lieber gelegentlich abends gegen Bezahlung in einer Kneipe o.ä. aushelfen und die EOS bezahlen, das stelle ich mir viel attraktiver vor als mich viele Stunden mit juristischem Mist befassen zu müssen - wo am Ende bei beiden Wegen dann u.U. steht, dass die Forderung aus der Welt ist.

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 2 Jahren

      Trenibrother

      Obwohl die geleisteten Zahlungen der letzten Jahre die eigentliche Hauptforderung längst übersteigen, ist angeblich nach wie vor so viel offen?

      Obwohl die geleisteten Zahlungen der letzten Jahre die eigentliche Hauptforderung längst übersteigen, ist angeblich nach wie vor so viel offen?
      Trenibrother
      Obwohl die geleisteten Zahlungen der letzten Jahre die eigentliche Hauptforderung längst übersteigen, ist angeblich nach wie vor so viel offen?

      Vermutlich Hauptforderung + Inkassokosten + Vollstreckungskosten + Zinsen (eventuell kommen noch weitere Kosten dazu). Bei einer so langen Laufzeit sind möglicherweise die Zinsen (5% über dem Basiszins aus 2010, also 5,12% p.a.?) höher als die ursprüngliche Hauptforderung der Telekom. Wenn sie heute noch zahlt, 13 Jahre später, sind die Raten vermutlich sehr klein. Da hätte man damals schon über eine Schuldnerberatung nachdenken können.

      0

    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 2 Jahren

      Hey @Trenibrother,

       

      es ist tatsächlich so, dass wir zu diesem Zeitpunkt raus sind. Die Forderung besteht zum aktuellen Zeitpunkt einzig beim Inkasso Unternehmen. Unsererseits liegen nach dem Zeitraum von ca. 13 Jahren keinerlei Informationen mehr vor. Hier müsst ihr euch also definitiv an das Inkasso wenden und wie hier bereits geschrieben wurde, gibt es verschiedenen Anlaufstellen, wo ihr euch Hilfe holen könnt. Ich denke auch, dass hier eine weitere Diskussion nicht förderlich ist und würde euch empfehlen, wie auch bereits von anderen Usern geraten wurde, bei einem Anwalt in Erfahrung zu bringen, welche Möglichkeiten ihr hier noch habt. 


      Beste Grüße

      Mario Sa.

       

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