Frage zu StreamOn und Cashback

Gelöst

Hallo zusammen,

 

da ich bereits Festnetzkunde der Telekom bin, wollte ich nun auch einen Mobilfunkvertrag über die Telekom haben. Daher habe ich gestern den Mobilfunktarif MagentaMobil S über Check24 - Vertragspartner ist die Telekom und die Abwicklung erfolgt über LogiTel - abgeschlossen. Heute erhielt ich seitens der Telekom bereits eine SMS, dass mir ein neuer Vertrag mit meiner bekannten Rufnummer bereitsgestellt wird und als Termin der 25.07.2022 vorgemerkt ist. Nun hätte ich eine Frage zu StreamOn und eine Frage zum 180 € Cashback.

 

1. Den Anspruch auf den 180 € Cashback sollte ich haben, da nicht der Vertragsbeginn, sondern der Vertragsabschluss entscheidend für den Cashback ist, oder?

 

2. Ich habe gelesen, dass die Neuvermarktung von StreamOn bis zum 1.07.2022 einzustellen ist. Kann ich am  25.07.2022 noch StreamOn buchen, da mein Vertragsabschluss vor dem 01.07.2022 erfolgte?

 

Vielen Dank vorab für die Bemühungen.

 

Viele Grüße, Daniel

1 AKZEPTIERTE LÖSUNG
Lösung
Telekom hilft Team

Hallo @Suppenschüssel,

 

sehr cool, dass du mit deinem Mobilvertrag auch zu uns wechseln möchtest. 

 

Eine StreamOn-Buchung wird nach dem 30.06.2022 nicht mehr möglich sein, auch nicht für uns - leider. 

 

Zu deiner Frage zur Cashback-Aktion: Generell ist das Abschluss-Datum des Vertrages ausschlaggebend (muss innerhalb des Aktionszeitraumes stattfinden), dann gibt es eine Frist zur Registrierung. Du kannst auf der Seite, auf der du abgeschlossen hast, sehen, bis wann du dich registriert haben musst. Die Bedingungen siehst du, wenn du den Cursor auf die Aktion hältst. In deinem Fall müsste es also noch knapp passen. Fröhlich

 

Viele Grüße

Jasmin B.

 

Lösung in ursprünglichem Beitrag anzeigen  

Gelöschter Nutzer

Hallo @Suppenschüssel 

Zu 1

Korrekt, sie haben Anrecht auf das Cashback.

 

Zu 2.

Ab 01.07.22 kann man StreamOn nicht mehr buchen.

Dann gilt es nur noch bis max März 23 für Bestandskunden.

Hallo @Gelöschter Nutzer,

 

vielen Dank für deine Nachricht. Besteht denn irgendeine Möglichkeit StreamOn bereits jetzt für meinen Vertrag zu buchen? Ich würde es schon gerne nutzen, wenn es auch zeitlich begrenzt ist. Dubioserweise wird StreamOn auf der Homepage nach wie vor beworben.

 

Viele Grüße

Gelöschter Nutzer

@Suppenschüssel 

Klar wird es noch beworben.

Noch ist es nicht verboten.

 

Ob man es im Vorfeld noch buchen kann, das kann eventuell @telekomhilft Auskunft geben.

@Suppenschüssel  schrieb:
Dubioserweise wird StreamOn auf der Homepage nach wie vor beworben.

Ist ja auch erst ab dem 1.7 nicht mehr erlaubt 

Trotzdem wäre ein Hinweis, dass man es bei jetzt stattfinden Vertragsabschluss  nicht mehr für die ganze Laufzeit nutzen kann ein Zeichen von Seriosität.

Für viele, wie auch für mich, war StreamOn der Grund abzuschließen bzw. in meinem Fall zu verlängern. 

 

Die Entscheidung ist ja noch nicht alt.

Und wer sagt dir, dass es keine Lösung gibt, die dir noch zum Vorteil gereicht?

 

Immer mal abwarten.

Gelöschter Nutzer
@hawa70  schrieb:
Trotzdem wäre ein Hinweis, dass man es bei jetzt stattfinden Vertragsabschluss  nicht mehr für die ganze Laufzeit nutzen kann ein Zeichen von Seriosität.

Die Option kann täglich von beiden Seiten gekündigt werden.

Ich weiß… und? 

Der Kunde wird sie zu 99,9% nicht kündigen. Und der Telekom ist bekannt, dass sie die Option spätestens zum März 23 kündigen muss. 
Da finde ich einen Hinweis, dass der Kunde 14 Monate ohne StreamOn auskommen muss, fair.  Egal ob die Zukunft, die keiner kennt, einen adäquaten Ersatz bietet oder nicht.

@hawa70  schrieb:
Da finde ich einen Hinweis, dass der Kunde 14 Monate ohne StreamOn auskommen muss, fair.

So ganz unbekannt scheint dir die Tatsache ja nun nicht - sicherlich wird es da bald infos zu geben.

Wenn die BNA Hirn hätte, dann hätte sie die Neubuchung ab sofort untersagt und bestehende Verträge bis zum Ende der MVLZ geschützt. 

@Stefan 

Nein, mir ist das nicht unbekannt. Und ich kann auch mit jeder Lösung gut leben. Ich habe das Glück, an den Orten, an denen ich mich aufhalte, von allen drei Anbietern gut versorgt zu werden. Von daher ist es dann für meinen persönlichen Bedarf unerheblich, wo ich dann eine Flat erhalte.

Aber wir, die hier aktiv sind, bilden vermutlich den geringsten Teil der Kundschaft ab. Ich meine die 95 % uninformierten. Wie meinen Arbeitskollegen, der gerade abschließen wollte -auch wegen StreamOn- und der mich dann mit großen Augen angeguckt hat, als ich ihm vom Wegfall berichtete.


@Stefan  schrieb:

Wenn die BNA Hirn hätte, dann hätte sie die Neubuchung ab sofort untersagt und bestehende Verträge bis zum Ende der MVLZ geschützt. 


Da bin ich voll bei Dir. Das wäre die beste Lösung gewesen. Vielleicht gibt es bald eine Flat bei der Telekom,  dann löst sich alles in Schall und Rauch auf. Oder wenn nicht, hat es die BNA geschafft, ab März 23 bei einigen Kunden Verwunderung und Unmut zu erzeugen. 

Lösung
Telekom hilft Team

Hallo @Suppenschüssel,

 

sehr cool, dass du mit deinem Mobilvertrag auch zu uns wechseln möchtest. 

 

Eine StreamOn-Buchung wird nach dem 30.06.2022 nicht mehr möglich sein, auch nicht für uns - leider. 

 

Zu deiner Frage zur Cashback-Aktion: Generell ist das Abschluss-Datum des Vertrages ausschlaggebend (muss innerhalb des Aktionszeitraumes stattfinden), dann gibt es eine Frist zur Registrierung. Du kannst auf der Seite, auf der du abgeschlossen hast, sehen, bis wann du dich registriert haben musst. Die Bedingungen siehst du, wenn du den Cursor auf die Aktion hältst. In deinem Fall müsste es also noch knapp passen. Fröhlich

 

Viele Grüße

Jasmin B.

 

Hallo @Jasmin B.,

 

vielen Dank für deine Antwort. Aber kann man den bereits jetzt StreamOn zu meinen Vertrag hinzubuchen? Der Vertrag ist doch bereits geschlossen, lediglich der Beginn steht noch aus.

 

Viele Grüße

Guten Abend @Suppenschüssel ,

 

ich kann deinen Wunsch vollkommen verstehen - jedoch ist eine Zubuchung in deinem Fall nicht möglich.

Die Optionen hätten direkt bei Buchung des neuen Mobilfunkvertrags mit ausgewählt werden müssen.

 

Auch wenn der Vertrag bereits geschlossen wurde, so ist ein nachträgliches Ändern von Option zum Start des Vertrages nicht möglich.

 

Viele Grüße

 

Sarah D.

Ich empfinde es ebenfalls alles andere als seriös, dass die Telekom auch zwei Wochen nach der Ansage der Bundesnetzagentur keinerlei Hinweise für Neubuchungen mit Stream On publiziert.

 

Das man die Option nachträglich nicht mehr aktivieren kann, ist meiner Meinung nach auch eher ein Witz in Tüten.

 

Ich würde einfach widerrufen. Der Abschluss erfolgte doch online wenn ich das richtig gelesen habe.

Hallo @Sarah D.,

 

wenn ich bereits vor Vertragsschluss darüber Kenntnis erlangt hätte, dass man StreamOn bis zum 30.06.2022 buchen muss, hätte ich die Option direkt bei der Buchung des neunen Mobilfunkvertrages mit ausgewählt. Leider habe ich allerdings erst nach Abschluss meinen Vertrages aufgrund eines dummen Zufalls davon Kenntnis erlangt. Also habe ich aufgrund des Zufalls noch Glück, da ich jetzt noch agieren kann.

 

Fassen wir es kurz zusammen: Ich habe Pech gehabt,  die nicht gerade transparente Kommuniktion seitens der Telekom wird mir zum Nachteil gereicht und es gibt keine andere Lösung?

 

Viele Grüße, Suppenschüssel

Gelöschter Nutzer
@Suppenschüssel  schrieb:
gereicht und es gibt keine andere Lösung?

 

@Sarah D.  schrieb:
so ist ein nachträgliches Ändern von Option zum Start des Vertrages nicht möglich.

 

Dass ein nachträgliches Ändern nicht möglich ist, habe ich schon verstanden. Daher fragte ich auch nach einer anderen Lösung!

Guten Morgen, @Suppenschüssel 

 

Vielen Dank für dein Feedback. Fröhlich 

Wäre die Buchung über uns direkt erfolgt hätte man die Zubuchoptionen direkt bei der Eingabe mit aufnehmen können. 

Demnach ist hier eher fraglich, warum das über den Vertriebspartner nicht geschehen ist bzw. möglich war?! 

Eine transparente bzw. direkte Kommunikation ist eher schwierig, wenn gleich zwei Zwischenhändler zwischen Vertragsgeber und Vertragsnehmer stehen. 

Allerdings können wir uns hierzu natürlich sehr gerne noch einmal direkt austauschen. Wann würde dir ein Telefonat zeitlich am besten passen? 

 

Freundliche Grüße

Carolin L. 

 

Hallo @Carolin L.,

 

die Frage, warum eine Buchung über den Vertriebspartner nicht geschehen ist bzw. ob dies überhaupt möglich gewesen wäre, kann ich leider nicht beantworten. Für die Zukunft bin ich allerdings schlauer und werde von einer Buchung über einen Vertriebspartner absehen. Ich wollte halt ein paar Euro sparen, was wohl nicht die klügste Idee meinerseits war. 😄

 

Mit der transparente Kommunikation habe ich mich allerdings schon auf die Telekom bezogen, da ich mich über die Tarife umfassend auf der Homepage der Telekom informiert habe, weil die Telekom mein Vertragspartner ist und ich aus Erfahrung weiß, dass man Aussagen von etwaigen Partnern mit Vorsicht genießen sollte.

 

Es würde mich sehr freuen, wenn wir uns nochmals direkt austauschen könnten. Sofern ihr heute arbeitet, könnte ihr sehr gerne bei mir anrufen. Ansonsten wäre ich morgen ab 13:30 Uhr sehr gut erreichbar.

 

Viele Grüße, Suppenschüssel

Telekom hilft Team

Vielen Dank für das sehr nette Telefonat, @Suppenschüssel 

 

Wie besprochen werden wir den Vertrag jetzt erst einmal so beginnen und dann nach einer gewissen Laufzeit prüfen, ob er passt oder ggf. einen Wechsel in einen anderen Tarif anstoßen. Fröhlich 

 

Bis dahin wünsche ich dir erst einmal noch einen zauberhaften Sonntag. Überglücklich 

 

Freundliche Grüße

Carolin L. 

Hallo @Carolin L.,

 

ich glaube ich bin nochmals auf deine Hilfe angewiesen. Seit heute läuft endlich mein Vertrag und ich habe direkt meinen Cashback für den Aktionszeitraum vom 12.04.2022 bis zum 24.05.2022 beantragt. Leider wurde der Cashback abgelehnt, weil mein Mobilfunk-Vertrag außerhalb des Aktionszeitraums abgeschlossen wurde. Da der Abschluss jedoch am 11.05.2022 erfolgte, was auch im Kundencenter unter "Mein Auftragsstatus" ersichtlich ist, muss es sich bei der Ablehnung vermutlich um ein Missverständnis handelt. Könnest du dir das Ganze mal ansehen oder mir eine Rückmeldung geben, an wen ich mich mit meinem Anliegen am besten wenden kann? Leider kann ich auf die E-Mail zur Ablehnung nicht antworten.

 

Vielen Dank vorab für die Unterstützung.

 

Viele Grüße, Daniel

Hallo @Suppenschüssel,

 

meine Kollegin @Carolin L. ist erst in der nächsten Woche wieder im Dienst.

Möchtest du solange auf Carolin warten?

Ich freue mich auf eine kurze Rückmeldung dazu.

 

Beste Grüße

Kathrin W.

Hallo @Kathrin W.,

 

sehr gerne kann sich auch ein anderes Teammitglied um mein Anliegen kümmern. Dies würde ich sogar begrüßen, da der Cashback bis zum 31.07.2022 beantragt werden muss.

 

Viele Grüße, Daniel

@Suppenschüssel :

Vielen Dank für unser freundliches Telefonat.

Cool, dass wir nun eine gemeinsame Lösung gefunden haben. Unsere telefonischen Absprachen habe ich soeben in unseren Systemen umgesetzt.

 

Viele Grüße

Timo N.