Hatte schon jemand eine Abrechnung der Cellfish GmbH über 15,96€?

Gelöst

In meiner Online Rechnung steht eine Gebühr über 15,96€ von der Cellfish GmbH.

Ich habe aber keinerlei Leistungen bezogen oder einen Vertrag wissentlich abgeschlossen. 

1 AKZEPTIERTE LÖSUNG
Lösung

Hallo @Tobias31,

 


@Tobias31@  schrieb:

In meiner Online Rechnung steht eine Gebühr über 15,96€ von der Cellfish GmbH.

Ich habe aber keinerlei Leistungen bezogen oder einen Vertrag wissentlich abgeschlossen. 


willkommen in der Community - das scheint ein Abo bei einem Drittanbieter zu sein. Dann einmal schnell (wenn noch möglich) bei der o.g. Firma einen Widerspruch einlegen, bzw. diese kündigen. Die Kontaktdaten sind in der Transaktionsübersicht des u.g. Sperrkonfigurators ersichtlich. Nach vorne heraus empfehle ich eine Drittanbietersperre einzurichten.

Das ist über das Kundencenter Mobilfunk über den Sperrkonfigurator möglich, oder telefonisch über den Kundenservice - Kurzwahl 2202.

Interessante Infos dazu hier: https://www.telekom.de/hilfe/rechnung/rechnungsinhalt/drittanbieter/drittanbietersperre?samChecked=t... Hier ist auch der Weg zum Sperrportal beschrieben.

VG Peuki

Lösung in ursprünglichem Beitrag anzeigen  

Der perfekte Betrug ist doch dann gegeben wenn man den optimalen Hehler dafür hat.


@sam stage  schrieb:

@der_Lutz 
ist ja gut - wir haben alle verstanden was für ein toller und rechtschaffender Laden deine Telekom ist... 


Das ist weder meine Telekom noch habe ich den Rest deiner Behauptung jemals von mir gegeben.


@info MT  schrieb:

 Ich glaube du schreibst hier als telekom troll.


Das verbitte ich mir.

Deinem Glauben kannst du in der Kirche nachgehen aber verschone mich damit.

Auf eInen gesunden Menschenverstand sind deine Posts ja leider nicht zurückzuführen.also liegt die Vermutung schon nahe. Besorg dir n schöneres Praktikum, denn hier bist du aufgeflogen.

Gelöschter Nutzer

@der_Lutz 

 

Laß die Fakes doch trollen und ihre Selbsrgespräche führen, das hat was von Windmühlen und traurigen Rittern 😂

@Gelöschter Nutzer 

Die Vermutung einen neuen Don Quichotte hier zu haben hatte ich ja auch schon geäußert, meinst du das @info MT  jetzt den Sancho Pancha macht?

Vielleicht wäre es angebracht, die Telekom investiert in Kundenservice zum Thema und in eine klare Haltung gegen Betrug anstatt hier die Diskussion von Betroffenen zu verzerren.

Gelöschter Nutzer

@info MT  schrieb:

Vielleicht wäre es angebracht, die Telekom investiert in Kundenservice zum Thema und in eine klare Haltung gegen Betrug anstatt hier die Diskussion von Betroffenen zu verzerren.


Die Telekom verzerrt nichts, weil sie sich nicht geäussert hat 😂😂😂

ich denke auch das es das beste ist den Troll zu ignorieren. Ich werde seine Posts nicht mehr kommentieren.

Sie äussert sich sehr wohl. Einerseits mit leuten die dieses  forum zensieren und „mitgestalten“ und in den antworten, die sie  betroffenen geben, wenn sie sich wegen der abzocke an sie wenden. Ich hab das alles durchgemacht bis ich mein geld wieder bekommen habe. Die telekom verhält sich schändlich zum thema.

Diese eMail habe ich gerade an Cellfish geschickt.

"Sehr geehrte Damen und Herren,

seit dem 06.07.2019 werden auf meiner Mobilfunkrechnung mit der Nummer xxxx xxxxxx Rechnungsposten der Cellfish GmbH geltend gemacht (Watch It). Ich mache hiermit darauf aufmerksam, dass ich Ihr Unternehmen weder kenne noch eine vertragliche Beziehung mit diesem führe.

Mir ist mittlerweile bekannt, dass Sie Abofallen betreiben und dafür auch rechtskräftig verurteilt wurden. Die vorliegenden Rechnungsposten wurden mir in arglistiger Täuschung untergeschoben. Es mangelt bereits an konkludenten Willenserklärungen, welche ein Vertragsverhältnis begründen.


Ich fordere die Erstattung aller mir untergeschobener Rechnungsposten in Höhe von 35.91 EUR.


Ferner erkläre ich an dieser Stelle rein vorsorglich den Widerruf. Bei dem scheinbar abgeschlossenen Abo würde es sich um einen Fernabsatzvertrag i.S.d. § 312c BGB handeln. Entgegen der gesetzlich normierten Informationspflicht aus § 312d BGB i.V.m. Art. 246a EGBGB wurde ich nicht ordnungsgemäß über den Widerruf belehrt. Dadurch verlängert sich der Widerruf gem. §312g BGB i.V.m. §§ 355, 356 Abs. 3 BGB auf 1 Jahr und 14 Tage. Damit ist der Widerruf noch möglich und wurde bereits in vorliegender Sache erklärt. Ein Widerruf selber ist formfrei (vgl. MüKo/Fritsche 7. Aufl, § 355 Rn. 42).


Sollte die Cellfish GmbH sich nicht binnen 14 Tage nach Eingang dieser Nachricht bereit erklären, den Betrag aus der Abofalle zu erstatten, werde ich ohne weitere Ankündigung zivilrechtliche Klage am AG DüDo einreichen.


RA Schürer aus Nürnberg dürfte Ihnen ja bekannt sein.


Hochachtungsvoll"

In der nächsten antwort werden dir logfiles präsentiert, die zwar die telekom anerkennt, jefoch kein gericht mehr akzeptiert, da manipuliert. Ich habe daraufhin anwaltlich geantwortet und dann kam die gutschrift

okay danke für die Info

Das kam gerade als Antwort per eMail. Ist der schon bekannte Text aus der letzten eMail von Cellfish.

 

"Sehr geehrte Damen und Herren,

 

vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir bedauern Ihre Unzufriedenheit, versichern Ihnen jedoch, dass uns eine zügige Problemlösung sehr am Herzen liegt.

Wir bestätigen Ihnen, dass die Kündigung für die Telefonnummer 49xxx xxxxxxx am 09.09.2019 erfolgreich durchgeführt wurde.

Bitte beachten Sie, dass unsere Abonnements ab Bestellung im wöchentlichen Turnus abgerechnet werden.

Das bedeutet, dass durch die unterschiedliche Wochenanzahl eines Monats, Ihre Abbuchungen variieren können.
Mobilfunkrechnungen werden rückwirkend erstellt. Somit erscheinen berechnete Beträge Ihres betroffenen Monats September auf der Rechnung des nächsten Monats Oktober.
Das Abonnement wurde aber dennoch bereits erfolgreich gekündigt.

Bei Ihrem gekündigten Abonnement handelt es sich um den Video-Streaming-Dienst Watch it! Der Dienst wird von der Firma Cellfish bereitgestellt und ist auf www.watch-it.tv oder über die mobile Applikation Watch it! (über Google Play Store und iTunes AppStore) zugänglich. Es werden sowohl „lineare Kanäle“ als auch „Video on Demand“ angeboten. Alle interessanten Themen werden gedeckt: News, Lifestyle, Sport, Fashion, Musik, Kochen, Serien, Filme und noch viel mehr.

Wir sind daran interessiert, unser Produkt so transparent und kundenfreundlich wie möglich zu halten. Ihre Anfrage nehmen wir sehr ernst und veranlasst uns dazu, unser Produkt kontinuierlich zu verbessern. Geben Sie uns dennoch die Möglichkeit zu erklären, wie es zu dem Abschluss des Service gekommen ist:

Unser Dienst wurde im Rahmen des Anmeldevorgangs durch den für die Zahlung per Telefonrechnung vorgesehenen zweifachen Bestell-Klick-Prozess veranlasst.

Im Detail bedeutet dies, dass am 06.07.2019 der Nutzer des Mobilfunkgerätes mit der Telefonnummer 49xxx xxxxxxxx eine Werbeeinblendung im mobilen Internet/ in einer App gesehen und angetippt hat.

Nach dem Antippen dieser Werbeeinblendung wurde auf dem Display eine Seite geöffnet und das im Banner beworbene Produkt eingeblendet (die erste Bestell-Seite). Die Grundbedingungen des Angebotes (Preis pro Woche) sind direkt auf der Produktseite in unmittelbarer Nähe zum „Weiter“-Button erläutert.

In unmittelbarer Nähe zum „Weiter“-Button wird ebenfalls darauf hingewiesen, dass die Abrechnung über die Mobilfunknummer erfolgen wird:
„Abgerechnet wird über Ihre an den Anbieter übermittelte Handynummer.“

Dieser Weiter-Button wurde um 19:42:50 Uhr angetippt. Dann erschien eine weitere und neue Produktseite zur Bestätigung der Konditionen des Abonnements (die zweite Bestell-Seite).

Noch einmal werden direkt auf der Produktseite in unmittelbarer Nähe zum „Kostenpflichtig bestellen“-Button die Grundbedingungen des Angebotes erläutert sowie darauf hingewiesen, dass die Abrechnung über die Mobilfunknummer erfolgen wird.

Auf beiden Seiten ist auch ein Link zu den AGB und zu den Widerrufsbedingungen.

Bis hier ist der Nutzer keine Verpflichtung jeglicher Art eingegangen.

Erst durch das erneute gezielte Antippen des Buttons mit dem Wortlaut „Kostenpflichtig bestellen“ um 19:42:57 Uhr wurde das Abonnement zu den dort angegebenen Konditionen aktiviert.

Dies wird in unserer Datenbank mit IP-Adresse, Datum und Zeit-Stempel dokumentiert und über den Mobilfunkanbieter abgerechnet. Durch den mehrfacheren Bestell-Klick-Prozess werden Zufälle und Ausrutscher verhindert.

Dann wurden dem Kunden zwei Bestätigungs-SMS geschickt. Wenn Sie in Ihren SMS-Verlauf nach „watch“ suchen, werden Sie diese SMS finden, sofern Sie diese nicht gelöscht haben. In diesen SMS finden Sie sämtliche relevanten Informationen zu Ihrem Abonnement, sowie einen Link zur Produktseite unter welcher auch die AGBs zu finden sind.

Unsere Dienste entsprechen den gesetzlichen Vorgaben sowie den vorgegebenen Regeln der jeweiligen Netzbetreiber, die dies auch permanent überprüfen.

Wir bedanken uns für Ihre Kontaktaufnahme und hoffen, dass wir Ihnen weiterhelfen konnten."

 

HIER WIRD GELOGEN WIE GEDRUCKT. Sie haben nie eine SMS bestätigt und sie haben nie einen Widerruf bekommen. Ist alles Lüge. Anwalt!


@info MT  schrieb:

HIER WIRD GELOGEN WIE GEDRUCKT. 


Nicht hier, es handelt sich um keine Aussage der Telekom

ach der telekom Praktikant schon wieder. meine post bezieht sich auf das schreiben von Cellfish. aber das schändliche verhalten der telekom zu diesem Thema ist zur genüge hier dokumentiert.

Ja besonders ärgerlich ist das ich jetzt doch einen Anwalt einschalten muss. Aber das ist mir die Sache Wert. Den RA Schürer werde ich gleich mal kontaktieren. 

Sollte es mal eine Sammelklage gegen die Telekom geben um zukünftig solche Dinge zu verhindern, bin ich gerne bereit mich anzuschließen.

der Meinung bin ich auch. die telekom sollte anwaltlich auf ihre Beihilfe zum Diebstahl hingewiesen werden.


@info MT  schrieb:
ach der telekom Praktikant schon wieder.

Bitte unterlass das.


@sam stage  schrieb:

Sollte es mal eine Sammelklage gegen die Telekom


In Deutschland gibt es keine Sammelklage, da wirst du also lange warten müssen...

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ach wie günstig für die Telekom. Aber eine Einzelklage, die richtungsweissend wäre für weitere Klagen, würde der Telekom schon manieren beibringen. Ich hab jetzt mal alle meine telekomverträge gekündigt. Da darf sich die telekom bei "jetztzufriedenerkunde " bedanken- Praktikant des Monats wird man so nicht.....

Hier findet sich ein ausführlicher Ratgeber wie mit dem Thema umzugehen ist:

 

https://www.kanzlei-hollweck.de/ratgeber/drittanbieter/

Das ist interessant. Man kann das als Täuschung zu Ungunsten der Telekom Kunden betrachten ; Erst nach dem Betrug wird man über die Drittanbietersperre informiert. Richtig wöre, dass man die Drittanbietererlaubnis einrichten müsste, nicht die Sperre. Aber die Telekom verdient an dem Missbrauch scheinbar recht gut.

Darf mein Mobilfunkanbieter fremde Unternehmen auf meiner Handyrechnung abrechnen?

 

Betrachtet man diese Frage in rechtlicher Hinsicht ganz streng, so ist dies eigentlich nicht erlaubt. Sie schließen mit Ihrem Mobilfunkanbieter einen Vertrag ab, der aus zwei Seiten besteht, Sie und der Anbieter. Im Rahmen dieses zweiseitigen Vertragsverhältnisses hat jede Seite nur die Rechte und Pflichten, die unmittelbar aus dem abgeschlossenen Hauptvertrag hervorgehen. Das heißt, Ihr Mobilfunkanbieter darf Ihnen lediglich die selbst erbrachten Leistungen (Grundgebühr, Flatrates, Telefonate, SMS, MMS, Internetnutzung etc.) auf die Rechnung setzen. Und Sie stehen in der Pflicht, nur diese Leistungen bezahlen zu müssen. Der Anbieter darf keine Leistungen von anderen Unternehmen auf die Rechnung setzen.

 

Wieso kommt es dann trotzdem so häufig vor, dass Mobilfunkanbieter die Leistungen von anderen Unternehmen (Drittanbietern) abrechnen?

 

Die Mobilfunkanbieter handhaben das so, dass sie in die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ (kurz „AGBs“, oder das „Kleingedruckte“) Regelungen aufnehmen, die genau das erlauben. Dort steht dann beispielsweise, dass über die Mobilfunkrechnung Leistungen von anderen Unternehmen (Drittanbietern) abgerechnet werden dürfen. Der Kunde erfährt davon in aller Regel nichts, denn bei Vertragsschluss liest er das Kleingedruckte nicht. Ihm sind lediglich die ein oder zwei Seiten des Hauptvertrages bekannt.

 

Würde im Hauptvertrag groß und deutlich stehen, dass der Mobilfunkanbieter Dienste von Drittanbietern und von Premiumdiensten abrechnen darf, so wäre der Kunde gewarnt. Leider ist dem nicht so. Damit erlebt der Kunde die Überraschung erst dann, wenn die fremden ungewollten Leistungen anderer Unternehmen plötzlich auf der Rechnung erscheinen.