Mobilfunkvertrag pausieren / stilllegen / vorübergehend kündigen

Frage

Kann ich meinen Mobilfunkvertrag vorübergehend stilllegen lassen?

Antwort

Eine solche Stilllegung bieten wir für maximal sechs Monate an. Die Voraussetzungen hierfür sind:
 
- Das Vertragsverhältnis sollte seit mindestens drei Monate aktiv sein.
- Das Kundenkonto muss bis auf die letzte Rechnung ausgeglichen sein. Es darf kein Mahnverfahren anhängig sein.
- Bei einer eingetragenen Kündigung kann keine Stilllegung angeboten werden.
 
Die Einrichtung einer Stilllegung
kann kostenpflichtig sein.
 
Weitere wichtige Informationen:
 
- Die monatlichen Preise entfallen für diesen Zeitraum.
- Rufumleitungen sind nicht möglich.
- Die Bindefrist des Vertrags verlängert sich um den Stilllegungszeitraum
- Es gibt keine Mindestdauer für eine Stilllegung.
- Auf Kundenwunsch kann die Stilllegung vorzeitig aufgehoben werden und die Bindefrist wird automatisch angepasst.
 
Ist Ihr Anschluss stillgelegt:
 
- Bei Anwahl eines Anschlusses erfolgt die Netzansage: "Ihr gewünschter Gesprächspartner ist zurzeit nicht erreichbar".
- Beim Versuch, abgehende Gespräche zu führen, erfolgt die Netzansage: "Diese Rufnummer ist uns nicht bekannt, bitte fragen Sie bei der Auskunft nach".
 
 
Gut zu wissen:
Im Festnetzbereich ist aufgrund begrenzter Resourcen keine Stillegung möglich.