Gelöst

Polizei Notruf in die falsche Stadt (Bremen)

vor einem Jahr

Bei der CellID: 26440196 Band 7, werde ich nach Niedersachsen verbunden obwohl ich in Bremen bin.

Diese Problematik habe ich mehrmals mit dem Kontaktformular gemeldet, allerdings ohne einer Reaktion.

 

Bitte schnellstmöglich ändern!

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  • Akzeptierte Lösung

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    vor einem Jahr

    @Gelöschter Nutzer 

    Wie wird mein Notruf an die Leitstelle übertragen?

    Es gibt mehrere hundert Leitstellen in Deutschland, die für die Annahme von Notrufen zuständig sind. Woher weiß das Netz also, welche die jeweils „Richtige“ ist? Im Prinzip ganz einfach: Es gibt eine Tabelle, in der jeder Leitstelle ein entsprechender geographischer Ursprungsbereich zugeordnet wird. Diese Liste wird von der Bundesnetzagentur gepflegt und ist in unserer Vermittlungstechnik einprogrammiert. Für das Routing eines Notrufs muss das Netz also nur noch den geographischen Ursprung des Notrufs erkennen.

     

     

     

    Die technische Umsetzung ist aber alles andere als einfach. Hier sind drei Fälle zu unterscheiden:

    1. Im klassischen Festnetz erkennen die Vermittlungsstellen direkt, aus welchem Ortsnetz der Notruf abgesetzt wurde, und sorgen dafür, dass der Notruf der jeweils zugeordneten Notrufleitstelle zugeführt wird.
    2. Im IP-Festnetz ist die Zuordnung noch genauer: Hier kommt es nicht darauf an, in welchem Ortsnetzbereich, sondern auf welchem Gemeindegebiet der Notruf seinen Ursprung hat. Das hat den Vorteil, dass die kommunalen Zuständigkeitsbereiche der Leitstellen noch genauer getroffen werden können, denn gelegentlich stimmen Ortsnetzbereiche und Zuständigkeitsbereiche geographisch nicht völlig überein.
    3. Bei Notrufen aus dem Mobilfunknetz hängt das Routing von der Mobilfunkzelle ab, aus der der Notruf abgesetzt wird. Für jede Funkzelle wird vorab in einem aufwendigen Planungsprozess festgelegt, welche Leitstelle am ehesten für einen Notruf zuständig ist, der aus dieser Funkzelle abgesetzt wird.

     

    https://telekomhilft.telekom.de/t5/Telekom-hilft-News/Wie-funktioniert-der-Notruf-zu-110-amp-112/ba-p/2660687

     

     

    Frag doch mal bei der BNA an Zwinkernd 

    0

    Uneingeloggter Nutzer

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    von

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    vor einem Jahr

    Hallo @Gelöschter Nutzer,

     

    aktuell ist das Routing für LT2 richtig in Richtung  Feuerwehr Bremen drin.

    Wenn dann dort alles voll ist, dann wird es weiter geroutet und dann landet es scheinbar der Notrufleitstelle in Oldenburg.

     

    Viele Grüße

    Marita W.

    0

    Uneingeloggter Nutzer

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    von

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    vor einem Jahr

    Nun verstehe ich was los ist @Gelöschter Nutzer .

    Warum du so oft die Polizei rufst.

    Du magst es anscheinend die Einsätze zu beobachten.

    Früher den Funk abgehört (2007) und nun muss man ja selber rufen, da es ja nun Digitalfunk ist.

    Erklärt auch nun einiges.

    screen03.jpg


    7

    Antwort

    von

    vor einem Jahr


    @→Mataimaki←  schrieb:

    Nun verstehe ich was los ist @Gelöschter Nutzer .

    Warum du so oft die Polizei rufst.

    Du magst es anscheinend die Einsätze zu beobachten.

    Früher den Funk abgehört (2007) und nun muss man ja selber rufen, da es ja nun Digitalfunk ist.

    Erklärt auch nun einiges.

    screen03.jpg




    Dazu sei angemerkt, nur falls jemand mal auf die Idee kommen sollte dies nachzumachen: 

     

    Der Polizeifunk ist kein Unterhaltungskanal, sondern ein Führungs- und Einsatzmittel. In Deutschland dürfen ausschließlich Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben den BOS-Funk nutzen. Er dient ihrer Verständigung, damit Sie im Ernstfall so schnell und effektiv wie möglich ihre Aufgaben wahrnehmen, helfen und Gefahrensituationen abwehren können.

    Mithören verboten

    Dementsprechend ist in § 5 Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG) das Abhören des Polizeifunks für Unbefugte verboten. Und nicht nur das! Wer einen nicht-öffentlichen Funkdienst unbeabsichtigt empfängt, zum Beispiel weil er gerade neben einem Polizisten oder Feuerwehrmann steht, darf die Tatsache des Empfangs und den Inhalt der Nachricht anderen nicht mitteilen. Ebenso ist es verboten, zum Empfang geeignete Telekommunikationsanlagen ohne Erlaubnis herzustellen oder bereitzustellen. Wer gegen diese Vorschriften verstößt, muss nach § 27 TTDSG mit einer Geldstrafe oder sogar einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren rechnen. 

     

    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

  • Akzeptierte Lösung

    akzeptiert von

    vor einem Jahr

    @Gelöschter Nutzer 

    Wenn man sich so deine Hobby*s anschaut: https://forum.lstsim.de/search-result/2706860/?pageNo=15&highlight=

    Picture-2023.11.22-22_56_50.png


    Fällt einen nichts mehr ein.

     

    3

    Antwort

    von

    vor einem Jahr

    Da du direkt diese Seite verlinkt hast, bin ich mir sicher, dass das dein Hobby ist. Geh mir nicht auf den Zeiger.

    Da du direkt diese Seite verlinkt hast, bin ich mir sicher, dass das dein Hobby ist.

    Geh mir nicht auf den Zeiger.

    Da du direkt diese Seite verlinkt hast, bin ich mir sicher, dass das dein Hobby ist.

    Geh mir nicht auf den Zeiger.


    Da war es klar Zwinkernd

    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

  • Akzeptierte Lösung

    akzeptiert von

    vor einem Jahr


    @→Mataimaki←  schrieb:

    Nun verstehe ich was los ist @Gelöschter Nutzer .

    Warum du so oft die Polizei rufst.

    Du magst es anscheinend die Einsätze zu beobachten.

    Früher den Funk abgehört (2007) und nun muss man ja selber rufen, da es ja nun Digitalfunk ist.

    Erklärt auch nun einiges.

    screen03.jpg




    Dazu sei angemerkt, nur falls jemand mal auf die Idee kommen sollte dies nachzumachen: 

     

    Der Polizeifunk ist kein Unterhaltungskanal, sondern ein Führungs- und Einsatzmittel. In Deutschland dürfen ausschließlich Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben den BOS-Funk nutzen. Er dient ihrer Verständigung, damit Sie im Ernstfall so schnell und effektiv wie möglich ihre Aufgaben wahrnehmen, helfen und Gefahrensituationen abwehren können.

    Mithören verboten

    Dementsprechend ist in § 5 Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG) das Abhören des Polizeifunks für Unbefugte verboten. Und nicht nur das! Wer einen nicht-öffentlichen Funkdienst unbeabsichtigt empfängt, zum Beispiel weil er gerade neben einem Polizisten oder Feuerwehrmann steht, darf die Tatsache des Empfangs und den Inhalt der Nachricht anderen nicht mitteilen. Ebenso ist es verboten, zum Empfang geeignete Telekommunikationsanlagen ohne Erlaubnis herzustellen oder bereitzustellen. Wer gegen diese Vorschriften verstößt, muss nach § 27 TTDSG mit einer Geldstrafe oder sogar einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren rechnen. 

     

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    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

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    akzeptiert von

    vor einem Jahr

    Guten Morgen, 

     

    das ist hier irgendwie aus dem Ruder gelaufen...

     

    Falls der Threadersteller doch noch mitliest:

    Die abschließende Antwort aus der Netztechnik liegt nun vor. Es wurde noch einmal alles geprüft und nach den Vorgaben konfiguriert und nun geht der Anruf dahin, wo er hin soll.

     

    Viele Grüße

    Jasmin B.

    0

    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

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