Gelöst
Polizei Notruf in die falsche Stadt (Bremen)
vor einem Jahr
Bei der CellID: 26440196 Band 7, werde ich nach Niedersachsen verbunden obwohl ich in Bremen bin.
Diese Problematik habe ich mehrmals mit dem Kontaktformular gemeldet, allerdings ohne einer Reaktion.
Bitte schnellstmöglich ändern!
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vor 10 Monaten
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vor 5 Jahren
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Akzeptierte Lösung
*Paz Vizsla*
akzeptiert von
*Paz Vizsla*
vor einem Jahr
@Gelöschter Nutzer
Wie wird mein Notruf an die Leitstelle übertragen?
Es gibt mehrere hundert Leitstellen in Deutschland, die für die Annahme von Notrufen zuständig sind. Woher weiß das Netz also, welche die jeweils „Richtige“ ist? Im Prinzip ganz einfach: Es gibt eine Tabelle, in der jeder Leitstelle ein entsprechender geographischer Ursprungsbereich zugeordnet wird. Diese Liste wird von der Bundesnetzagentur gepflegt und ist in unserer Vermittlungstechnik einprogrammiert. Für das Routing eines Notrufs muss das Netz also nur noch den geographischen Ursprung des Notrufs erkennen.
Die technische Umsetzung ist aber alles andere als einfach. Hier sind drei Fälle zu unterscheiden:
https://telekomhilft.telekom.de/t5/Telekom-hilft-News/Wie-funktioniert-der-Notruf-zu-110-amp-112/ba-p/2660687
Frag doch mal bei der BNA an
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Uneingeloggter Nutzer
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*Paz Vizsla*
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Marita W.
Telekom hilft Team
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Marcel2605
vor einem Jahr
Hallo @Gelöschter Nutzer,
aktuell ist das Routing für LT2 richtig in Richtung Feuerwehr Bremen drin.
Wenn dann dort alles voll ist, dann wird es weiter geroutet und dann landet es scheinbar der Notrufleitstelle in Oldenburg.
Viele Grüße
Marita W.
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von
Marita W.
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→мαтαıмακı←Kein Bock mehr
akzeptiert von
Chill erst mal
vor einem Jahr
Nun verstehe ich was los ist @Gelöschter Nutzer .
Warum du so oft die Polizei rufst.
Du magst es anscheinend die Einsätze zu beobachten.
Früher den Funk abgehört (2007) und nun muss man ja selber rufen, da es ja nun Digitalfunk ist.
Erklärt auch nun einiges.
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*Paz Vizsla*
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von
→мαтαıмακı←Kein Bock mehr
vor einem Jahr
Dazu sei angemerkt, nur falls jemand mal auf die Idee kommen sollte dies nachzumachen:
Der Polizeifunk ist kein Unterhaltungskanal, sondern ein Führungs- und Einsatzmittel. In Deutschland dürfen ausschließlich Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben den BOS-Funk nutzen. Er dient ihrer Verständigung, damit Sie im Ernstfall so schnell und effektiv wie möglich ihre Aufgaben wahrnehmen, helfen und Gefahrensituationen abwehren können.
Mithören verboten
Dementsprechend ist in § 5 Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG) das Abhören des Polizeifunks für Unbefugte verboten. Und nicht nur das! Wer einen nicht-öffentlichen Funkdienst unbeabsichtigt empfängt, zum Beispiel weil er gerade neben einem Polizisten oder Feuerwehrmann steht, darf die Tatsache des Empfangs und den Inhalt der Nachricht anderen nicht mitteilen. Ebenso ist es verboten, zum Empfang geeignete Telekommunikationsanlagen ohne Erlaubnis herzustellen oder bereitzustellen. Wer gegen diese Vorschriften verstößt, muss nach § 27 TTDSG mit einer Geldstrafe oder sogar einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren rechnen.
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→мαтαıмακı←Kein Bock mehr
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→мαтαıмακı←Kein Bock mehr
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Thunder99
vor einem Jahr
@Gelöschter Nutzer
Wenn man sich so deine Hobby*s anschaut: https://forum.lstsim.de/search-result/2706860/?pageNo=15&highlight=
Fällt einen nichts mehr ein.
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Chill erst mal
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von
→мαтαıмακı←Kein Bock mehr
vor einem Jahr
Da du direkt diese Seite verlinkt hast, bin ich mir sicher, dass das dein Hobby ist. Geh mir nicht auf den Zeiger.
Da du direkt diese Seite verlinkt hast, bin ich mir sicher, dass das dein Hobby ist.
Geh mir nicht auf den Zeiger.
Da war es klar
5
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von
→мαтαıмακı←Kein Bock mehr
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*Paz Vizsla*
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Thunder99
vor einem Jahr
Dazu sei angemerkt, nur falls jemand mal auf die Idee kommen sollte dies nachzumachen:
Der Polizeifunk ist kein Unterhaltungskanal, sondern ein Führungs- und Einsatzmittel. In Deutschland dürfen ausschließlich Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben den BOS-Funk nutzen. Er dient ihrer Verständigung, damit Sie im Ernstfall so schnell und effektiv wie möglich ihre Aufgaben wahrnehmen, helfen und Gefahrensituationen abwehren können.
Mithören verboten
Dementsprechend ist in § 5 Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG) das Abhören des Polizeifunks für Unbefugte verboten. Und nicht nur das! Wer einen nicht-öffentlichen Funkdienst unbeabsichtigt empfängt, zum Beispiel weil er gerade neben einem Polizisten oder Feuerwehrmann steht, darf die Tatsache des Empfangs und den Inhalt der Nachricht anderen nicht mitteilen. Ebenso ist es verboten, zum Empfang geeignete Telekommunikationsanlagen ohne Erlaubnis herzustellen oder bereitzustellen. Wer gegen diese Vorschriften verstößt, muss nach § 27 TTDSG mit einer Geldstrafe oder sogar einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren rechnen.
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*Paz Vizsla*
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Jasmin B.
Telekom hilft Team
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Jasmin B.
vor einem Jahr
Guten Morgen,
das ist hier irgendwie aus dem Ruder gelaufen...
Falls der Threadersteller doch noch mitliest:
Die abschließende Antwort aus der Netztechnik liegt nun vor. Es wurde noch einmal alles geprüft und nach den Vorgaben konfiguriert und nun geht der Anruf dahin, wo er hin soll.
Viele Grüße
Jasmin B.
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Jasmin B.